Als Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK), der ältesten und traditionsreichsten Organisation der deutschen Friedensbewegung, lehnen wir die von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier während seiner vom 7. bis 9. Juni 2022 dauernden »Ortszeit Rottweil«, in der er seinen Amtssitz für drei Tage nach Rottweil in Baden-Württemberg verlegte und von dort aus seine Amtsgeschäfte führte, in einem Interview mit der Sonntagszeitung »Bild am Sonntag« vorgeschlagene »soziale Pflichtzeit«, die bei der Bundeswehr oder bei sozialen Einrichtungen geleistet werden könnte, entschieden ab.
Die Zuschreibung des Attributes »sozial« erweckt den falschen Eindruck, dass auch eine bei der Bundeswehr abgeleistete Pflichtzeit einen sozialen Charakter besäße. Dabei ist es vielmehr so, dass die für das Militär ausgegeben Milliarden – gerade erst haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Bundeswehr beschlossen – viel dringender im sozialen Bereich, z. B. in der Bildung und im Gesundheitswesen benötigt würden. »Dieser Milliarden verschlingenden Militarisierung das Label ›sozial‹ anzuheften, bildet eine bemerkenswerte Schönfärberei und Verbalkosmetik«, kommentiert unser Geschäftsstellenleiter Thomas Tews.
Zudem nahmen in den geregelten Freiwilligendiensten im In- und Ausland im Zeitraum 2020/2021 trotz Corona insgesamt 97.459 Menschen teil, davon 53.331 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), 28.164 im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und 3.170 im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erscheint Steinmeiers rhetorische Frage, »ob es unserem Land nicht guttun würde, wenn sich Frauen und Männer für einen gewissen Zeitraum in den Dienst der Gesellschaft stellen«, obsolet, denn dies geschieht bereit in großem Umfang, wie der Erfolg der Freiwilligendienste zeigt. »Sollte nun den auf eigeninitiativem Engagement basierenden, rein zivilen Freiwilligendiensten durch eine auf staatlichem Zwang beruhende, zivil-militärische ›soziale Pflichtzeit‹ das Wasser abgegraben werden, würde dies wohl das Ende des Erfolgsmodells der Freiwilligendienste bedeuten«, befürchtet Thomas Tews.
Wenn Steinmeier als Vorzüge einer »sozialen Pflichtzeit« nennt, »raus aus der eigenen Blase« zu kommen und »ganz andere Menschen« zu treffen, wirkt dies reichlich paternalistisch, zumal gegenüber einer jungen Generation, die zum Teil sehr engagiert gegen den Klimawandel, unter dem insbesondere sie zu leiden haben wird, kämpft. Den Angehörigen dieser in eine schwierige Zukunft blickenden Generation nun eine bestimmte Zeitspanne ihres Lebens ihrer Selbstbestimmung zu entreißen und sie zu einer »sozialen Pflichtzeit« zu zwingen, stellt einen kaum zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Grundrechte dar. Nach Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes darf niemand »zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht«. »Herkömmlich« ist die Pflicht nur dann, wenn sie bereits üblich ist (z. B. Feuerwehrpflichten oder Deichdienste an den Meeresküsten), d. h. es dürfen keine neuen Dienstpflichten eingeführt werden. Für die Einführung einer »sozialen Pflichtzeit« müsste also erst das Grundgesetz mit jeweils einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat geändert und das vor Arbeitszwang schützende Grundrecht weiter eingeschränkt werden.
Zuletzt sei auf die problematischen historischen »Vorbilder« für eine allgemeine Dienstpflicht in Deutschland hingewiesen. Die Nationalsozialisten führten 1935 für Männer und 1939 auch für Frauen die Reichsarbeitsdienstpflicht sowie 1938 für Frauen das Pflichtjahr in Land- und Hauswirtschaft ein. Als bewusste Abkehr von dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat formulierten die Mütter und Väter des Grundgesetzes in den Artikeln 1 bis 19 die Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger*innen gegen staatliche Eingriffe sowie zum Schutze und zur Garantie ihrer Freiheit. »Diese Freiheitsrechte sollten wir nicht zugunsten einer allgemeinen Dienstpflicht einschränken«, so Thomas Tews.
Pressemitteilung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK) vom 15.06.2022
Pressemitteilung
Zur missbräuchlichen Vereinnahmung des Slogans »Frieden schaffen ohne Waffen« durch den AfD-Politiker Björn Höcke
Am 27. April 2022 hat der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und Landessprecher der AfD Thüringen, Björn Höcke, auf Facebook und Twitter ein Foto mit dem Slogan »Frieden schaffen ohne Waffen« gepostet (siehe Abb. 1). Da dieser Leitspruch auf den Friedensaktivisten Ulli Thiel (1943–2014), der zusammen mit seiner Frau Sonnhild Thiel zehn Jahre lang die ehrenamtliche Geschäftsführung unseres baden-württembergischen Landesverbandes der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK), der ältesten und traditionsreichsten Organisation der deutschen Friedensbewegung, innehatte, weisen wir die unrechtmäßige Aneigung durch den rechtsextremen AfD-Politiker Björn Höcke in aller Schärfe zurück. Björn Höcke vertritt in dem 2018 erschienenen Buch »Nie zweimal in denselben Fluss« die Meinung, unter Umständen werde »ein neuer Karl Martell vonnöten sein, um Europa zu retten« (zur Erläuterung: Karl Martell besiegte im Jahr 732 mit seinem fränkischen Heer in der Schlacht von Tours und Poitiers die nach Gallien vorgestoßenen muslimischen Araber und Berber), womit er alles andere als ein Pazifist ist. Vor dem Hintergrund, dass einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap für den ARD-DeutschlandTrend zufolge 45 Prozent der Bevölkerung gegen die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine sind, versucht Björn Höcke dieses Zustimmungspotenzial in populistischer Weise auszuschöpfen, ohne jedoch die mit dem Motto »Frieden schaffen ohne Waffen« unzertrennlich verbundenen pazifistischen Werte zu teilen. Gegen diese perfide und missbräuchliche Vereinnahmung erheben wir als DFG-VK-Landesverband Baden-Württemberg entschiedenen Einspruch.
Pressemitteilung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK) vom 20.05.2022

Abb. 1 Von Björn Höcke am 27. April auf Facebook und Twitter gepostetes Foto (Quelle: https://www.facebook.com/photo/?fbid=654295902660729&set=a.599798814777105).
Erwiderung auf Kretschmanns Pazifismuskritik
Den von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) vom 8. Mai 2022 gegenüber der Friedensbewegung indirekt erhobenen Vorwurf, im Angesicht des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine „passiv zu bleiben“, weisen wir als Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK), der ältesten und traditionsreichsten Organisation der deutschen Friedensbewegung, mit aller Entschiedenheit zurück. Angesichts der Tatsache, dass auf einer Kundgebung in Stuttgart am 13. März 2022, auf der als Vertreter der DFG-VK Jürgen Grässlin sprach, laut Veranstalterangaben 35.000 Menschen gegen den Krieg in der Ukraine demonstrierten, kann von Passivität der Friedensbewegung keine Rede sein.
Wenn Kretschmann einerseits von sich behauptet, kein Bellizist zu sein, andererseits aber mit Waffenlieferungen an die Ukraine zum Zwecke der Selbstverteidigung kein moralisches Problem hat, bildet dies einen Widerspruch in sich. Per definitionem ist ein Bellizist eine Person, die den Einsatz militärischer Mittel zur Durchsetzung von Zielen als legitimes Mittel der Politik erachtet. Durch seine Befürwortung von Waffenlieferungen mit dem Ziel, die Ukraine in ihrem militärischen Abwehrkampf zu unterstützen, offenbart Kretschmann eine eindeutig bellizistische Haltung, die zudem verkennt, dass das unbestreitbare Selbstverteidigungsrecht der Ukraine nicht nur mit – den Krieg und damit auch das Sterben verlängernden – militärischen Mitteln, sondern auch mit – beispielsweise im ‚Ruhrkampf‘ von 1923 erprobten – zivilen Mitteln wie Massenstreiks, zivilem Ungehorsam und Non-Kooperation mit den Okkupanten wahrgenommen werden könnte.
Die von Kretschman an den Intellektuellen und Künstler*innen, die in ihrem auf der Webseite der Zeitschrift „Emma“ veröffentlichten offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz davor warnen, „ein manifestes Risiko der Eskalation dieses Krieges zu einem atomaren Konflikt in Kauf zu nehmen“, geübte Kritik, sie hätten „sich schon ein bisschen mehr anstrengen können“ und ihre Argumentation sei „arg platt“, fällt wie ein Bumerang auf ihn zurück, wenn er argumentiert, atomare Abschreckung sei nicht zu vermeiden, solange Atomwaffen in der Welt seien. Dieser Logik, die keine Veränderung des eigenen Handelns in Erwägung zieht, solange andere (noch) nicht dazu bereit sind, folgend, hätte es in der Menschheitsgeschichte kaum einen Paradigmenwechsel gegeben, da ein solcher in der Regel einseitig beginnt. Wären bei der Abschaffung der Sklaverei nicht einzelne Länder vorangegangen, gefolgt von anderen, so wäre die jahrtausendelang praktizierte Sklaverei noch heute gängig und nicht geächtet. Ein wie bei der Sklaverei sich langsam global durchsetzender Paradigmenwechsel wäre auch bei der nuklearen Abschreckung möglich, wenn nur irgendein Staat mit Atomwaffen oder nuklearer Teilhabe, wie z. B. Deutschland, den Anfang machte. Eine philosophische Begründung der Notwendigkeit des Verzichtes auf Atomwaffen lieferte Jean-Paul Sartre: „Was die Atombombe darstellt, ist die Verneinung des Menschen. Nicht nur, weil die Gefahr besteht, dass sie die gesamte Menschheit vernichtet, sondern vor allem, weil sie die menschlichen Eigenschaften nutzlos und unwirksam macht: Mut, Geduld, Intelligenz, Unternehmungsgeist.“
Wenn Kretschmann dann in einem kleinen theologischen Exkurs unter Verweis auf Joh 18,36 postuliert, dass der christliche Pazifismus „nicht von dieser Welt“ sei, hat er wohl Jesu Bergpredigt nicht aufmerksam gelesen, denn darin fordert Jesus uns Menschen dazu auf, stets nach der pazifistischen Maxime „Liebet eure Feinde“ (Mt 5,44) zu handeln.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Kretschmanns Unterstellung, der von ihm als „illusionär“ charakterisierte Pazifismus sitze dem Irrtum auf, es gebe das Böse im Menschen nicht, eine unzulässige Verallgemeinerung ist. Die meisten Pazifist*innen geben sich keinen Illusionen hin, insbesondere nicht im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten der Strategie „Frieden schaffen mit Waffen“, an die Kretschmann zu glauben scheint. Bereits Albert Einstein wusste: „Der Frieden kann nicht mit Gewalt bewahrt werden. Nur durch Verständnis lässt er sich erreichen.“
Pressemitteilung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK) vom 11.05.2022
Angriffskrieg gegen die Ukraine
Liebe Freundinnen und Freunde im DFG-VK-Landesverband Baden-Württemberg,
seit dem Donnerstagmorgen führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Die DFG-VK hat in einer Erklärung ihre Position zu diesem Verbrechen dargelegt – und ruft auf zu Demonstrationen und Kundgebungen, z. B. zu der geplanten großen Kundgebung am kommenden Sonntag in Berlin, die wir gemeinsam mit vielen Organisationen aus der Friedens- und Umweltbewegung, den Gewerkschaften, Kirchen und vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen veranstalten (https://dfg-vk.de/menschenkette-zum-ukraine-konflikt-am-27-februar/).
An vielen Orten sind dezentrale Demos und Kundgebungen geplant, z.B.
am Freitag, 25. Februar, in Tübingen – https://www.friedenskooperative.de/termine/die-waffen-nieder-3
am Samstag, 26. Februar, in Stuttgart – https://www.friedenskooperative.de/termine/die-waffen-nieder-4 – und in Mannheim – https://www.friedenskooperative.de/termine/friedenspolitik-statt-kriegshysterie-0
Wir bitten Euch: Beteiligt Euch an den Kundgebungen gegen den Krieg, organisiert selbst welche, informiert Euch (z.B. auf www.dfg-vk.de).
Vielen Dank und friedliche Grüße
vom LandessprecherInnenkreis der DFG-VK Baden-Württemberg
Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 24.02.22
Stoppt den Krieg in der Ukraine! Остановите войну!
Nach der Entsendung russischer Truppen in die Separatistenregionen Luhansk und Donezk und deren Anerkennung als unabhängige Staaten durch Russland am Dienstag, folgte Donnerstagmorgen auf Befehl des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in weitere Teile der Ukraine. Unsere Solidarität gilt den Menschen in der Ukraine und allen, die an den Folgen dieses Krieges leiden werden.
Russische Invasion muss gestoppt werden
Wir fordern den sofortigen Stopp der Angriffe auf die Ukraine, den Rückzug russischer Truppen und eine Rückkehr an die Verhandlungstische.
Wir rufen alle Soldat*innen auf, die Waffen niederzulegen und einen Kriegseinsatz zu verweigern.
Von der Europäischen Union fordern wir, dass sie ihre Grenzen für Geflüchtete öffnet und die Visafreiheit für Ukrainer*innen bestehen bleibt. Die Bundesregierung muss Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen aus der Ukraine und Russland aufnehmen und unterstützen.
Weiterhin keine deutschen Waffenlieferungen
Wir lehnen Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete, auch in die Ukraine, strikt ab. Diese sind kontraproduktiv und verunmöglichen dringend notwendige Friedensverhandlungen.
Es gibt keine Trennung zwischen Defensiv- und Offensivwaffen. Jede Waffe kann immer auch als Unterstützung für einen eigenen Angriff oder Gegenangriff genutzt werden. Mehr Waffen führen nicht zu Frieden, sie gießen vielmehr Öl ins Feuer dieses Konfliktes.
Forderungen aus Deutschland nach militärischer Aufrüstung oder Beteiligung weisen wir entschieden zurück.
Russland bricht Völkerrecht
Wir fordern alle Länder dazu auf, den Bruch des Völkerrechts durch Russland zurückzuweisen. Die Billigung der russischen Invasion durch einzelne Staaten empört uns.
Wir treten ein für die Ächtung und das Verbot von Angriffskriegen weltweit und rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Weitere Eskalation muss verhindert werden
Wir rufen in dieser schwierigen Lage zur Besonnenheit auf, um eine weitere Eskalation des Krieges zu verhindern.
Russlands Präsident droht bei einer Einmischung mit Konsequenzen, wie sie in der Geschichte noch nie erlebt wurden. Die Drohungen Putins insbesondere mit Blick auf die Atomwaffenarsenale dieser Welt erfüllen uns mit Sorge. Die Lage verdeutlicht die Notwendigkeit des Atomwaffenverbotsvertrags.
Die Vision einer gesamteuropäischen Friedensordnung rückt durch den Einmarsch der russischen Truppen in weite Ferne. Nur durch die Einstellung der Kampfhandlungen und die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen können Perspektiven für ein friedliches Zusammenleben wiederhergestellt werden.
Geplante Demonstrationen
Wir begrüßen alle gewaltfreien Proteste in Russland, der Ukraine und anderen Teilen der Welt, die die Einstellung der Kriegshandlungen fordern und sich für friedliche Lösungen einsetzen.
Wir rufen dazu auf, in den nächsten Tagen weiter auf die Straße zu gehen und laden insbesondere zu der von uns mit veranstalteten Großdemo am Sonntag an der Siegessäule in Berlin ein.
Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf.
Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK, svg@dfg-vk.de, Tel. 0176/23575236
Weiterführende Links sind abrufbar unter https://dfg-vk.de/stoppt-den-krieg-in-der-ukraine-остановите-войну/
Zahl der Minderjährigen in der Bundeswehr steigt

Trotz Kritik aus dem In- und Ausland hat die Bundeswehr auch weiterhin minderjährige Soldat*innen rekrutiert
Pressemitteilung des Bündnisses Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr
Bonn/Stuttgart, 10.02.2022
1.239 Minderjährige haben im vergangenen Jahr ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten, was einem Anteil von 7,4 Prozent aller Rekrutierungen entspricht. Dies geht aus der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Ali Al-Dailami von Die Linke hervor.
Das Bündnis „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ kritisiert diese hohe Zahl. „Nach wie vor bewegen wir uns auf einem skandalös hohen Niveau, und es ist sehr bedauerlich, dass 2021 sogar noch mehr unter 18-Jährige eingestellt wurden als im Vorjahr“, sagt Sarah Fontanarosa, Sprecherin des Bündnisses.
Das Bündnis verweist auf immer wieder vorkommende schwere Kinderrechtsverletzungen in der Bundeswehr, die UN-Kinderrechtskonvention sowie auf den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und die Kinderkommission des Bundestags, die Deutschland wiederholt empfohlen haben, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben.
„Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag schnell umzusetzen und das Mindestalter für die Rekrutierung als Soldat*in im Soldatengesetz und im Wehrpflichtgesetz auf 18 Jahre anzuheben“, sagt Ralf Willinger von der Kinderrechtsorganisation terre des hommes, Sprecher von „Unter 18 Nie“.
„Anschließend sollte Deutschland eine schriftliche Erklärung an die Vereinten Nationen senden, in der es als Vertragsstaat des Zusatzprotokolls Kinder in bewaffneten Konflikten der UN-Kinderrechtskonvention erklärt, dass für die Rekrutierung als Soldat*in in Deutschland künftig die 18-Jahresgrenze gilt.
Erst dann wird endlich auch Deutschland zu den weltweit über 150 Ländern gehören, die den internationalen Straight 18-Standard einhalten.“
Das Bündnis „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen bei der Bundeswehr“ wird getragen von verschiedenen Organisationen und Zusammenschlüsse aus den Bereichen Frieden, Menschenrechte, Kirche und der Gewerkschaften. Es fordert die Anhebung des Rekrutierungsalters für den Militärdienst auf 18 Jahre sowie ein Verbot jeglicher Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen.
Kontakt
Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf.
Ralf Willinger, terre des hommes Deutschland, r.willinger@tdh.de, Tel. 0541-7101108
Kriegswerbung in der Ludwigsburger Friedensstraße
Pressemitteilung des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg
Ludwigsburg, 22.11.2021
Mit Entsetzen reagiert die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Kreis Ludwigsburg auf die massive Plakatierung der Bundeswehr für ihre neue, mittlerweile zwölfte YouTube Serie „AIR TEAM“. Diese begleitet seit dem15. November 2021 die Soldatinnen und Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ aus Nörvenich mit dem Kampfjet Eurofighter zur internationalen Übung „Blue Flag“ nach Israel.
An unzähligen Bushaltestellen in Ludwigsburg hängen nur diese Plakate, wie voraussichtlich vielfach in Kreis, Land und Bund. „Da stellt sich schnell die Frage, wie viel Geld da für diese PR Arbeit der Armee ausgegeben wurde“, meint Wolfram Scheffbuch, Gruppensprecher aus Kirchheim/Neckar und Mitglied im Kreistag. „Fatal ist es, dass z. B. auch direkt in der Nähe der Friedensschule (einer Grundschule) Werbung gemacht wird. In der Friedensstraße“, ergänzt Roland Blach aus Ludwigsburg, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg.“ So sieht also die von Deutschland zugesicherte Einhaltung der UN Kinderrechtskonvention aus?“ ist Blach verwundert.
Seit Jahren wächst die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention überprüft, hat Deutschland schon mehrfach aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen und jegliche militärische Werbung bei Minderjährigen zu verbieten. Dies fordern auch die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages (vgl. Kommissionsdrucksache 18/16) ebenso wie zahlreiche zivilgesellschaftliche, gewerkschaftliche und kirchliche Akteure.
„Kampfflugzeuge führen nicht zum Frieden, sondern sind Teil einer Kriegsplanung, die täglich geübt wird“, kritisiert Scheffbuch. „Krieg beginnt hier. Dabei sollte von Deutschland Frieden ausgehen“. Die DFG-VK erwartet die Rücknahme der Plakate, mindestens in der Nähe aller Schulen im Landkreis. Und setzt sich dafür ein, dass Werbung für Krieg bald ein Ende hat.
Kontakte:
Roland Blach, Tel.: 0177/2507286,
Wolfram Scheffbuch, Tel. 0173/7397214
DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg, Werastr. 10, 70182 Stuttgart, Fon 0711-51885601, Mobil 0177-2507286, Mail ba-wue@dfg-vk.de, Web https://bawue.dfg-vk.de/, Facebook http://www.facebook.com/groups/DFG.bawue/
Friedlich denken allein ändert nichts. Werde Mitglied in der DFG-VK: https://www.dfg-vk.de/mitglied-werden
Pazifistische Friedensarbeit ist nicht umsonst. Spenden erwünscht: https://bawue.dfg-vk.de/spenden/
Friedensaktivist erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
Bundesverteidigungsministerium lehnt Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg ab
Pressemitteilung des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg
Karlsruhe/Stuttgart/Hirschberg an der Bergstraße, 11.11.2021
Ein Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung erhoben. Dabei geht es um ein Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen, das vom Ministerium abgelehnt worden ist.
Im Frühjahr hatte der Friedensaktivist Hermann Theisen das Verbindungskommando der Luftwaffe in Ramstein-Miesenbach, das Luftwaffentruppenkommando in Köln-Wahn, das Kommando Luftwaffe in Berlin sowie das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin angeschrieben und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) über die Hintergründe und die Funktion der US Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?
2. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) in diesem Zusammenhang seinen Einfluss geltend gemacht und gegenüber der US-Army die Einhaltung der in Deutschland geltenden Straf- und Verfassungsnormen eingefordert?
3. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) die deutschen Strafverfolgungsbehörden über die in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Rechtsverstöße informiert?
Das Bundesverteidigungsministerium hat daraufhin sämtliche Anfragen an sich gezogen und einen Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, dass dort „in der Gesamtschau faktisch keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen“ vorlägen. Theisen sieht sich deshalb in seinen Rechten aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Landestransparenzgesetz sowie aus seinen Grundrechten aus Art. 5 GG u. Art. 20 GG verletzt, weshalb er Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hat. Damit will er erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe der von ihm erbetenen Informationen verpflichtet wird.
Der Friedensaktivist ist „erstaunt darüber, dass das Bundesverteidigungsministerium derart rigoros sämtliche Auskünfte zur Causa Ramstein verweigert, denn extralegale Tötungen, die über die in Ramstein stationierte Relaisstation mitgesteuert werden, sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage. So etwas rüttelt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation, weshalb die Zivilgesellschaft einen Anspruch auf Zugang zu solchen Hintergrundinformationen hat“, so Theisen.
Roland Blach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg erklärt hierzu: „Die Bundesregierung darf diese völkerrechtswidrigen Praktiken der USA nicht weiter stillschweigend hinnehmen und muss Informationen für eine ernstzunehmende öffentliche Diskussion bereitstellen. Erst jüngst haben KI ExpertInnen nicht nur aus Deutschland der Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr eine klare Absage erteilt. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit Tausenden Toten und der großen Gefahr einer Verschärfung durch vollautonome Waffensysteme“.
Kontakte:
Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508
Roland Blach, Tel.: 0177/2507286
DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg, Werastr. 10, 70182 Stuttgart, Fon 0711-51885601, Mobil 0177-2507286, Mail ba-wue@dfg-vk.de, Web http://bawue.dfg-vk.de/, Facebook http://www.facebook.com/groups/DFG.bawue/
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Kampagne fordert Anhebung des Rekrutierungsalters bei der Bundeswehr
„Mädchen und Jungen dürfen keine Soldatinnen und Soldaten sein!“

Presserklärung der Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“
Berlin, den 02.11.2021
Friedensinitiativen, Kirchen, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen der Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ fordern die Parteien auf, bei den Koalitionsverhandlungen sicherzustellen, dass künftig nur noch Volljährige ihren Dienst als Soldat oder Soldatin der Bundeswehr antreten dürfen.
„Wir haben in den vergangenen Jahren mit vielen Politikerinnen und Politikern aller demokratischen Parteien im Bundestag gesprochen, auch mit SPD, Grünen und FDP“, sagt Sarah Fontanarosa, Sprecher*in der Kampagne „Unter 18 Nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“, in der u.a. die Kinderrechtsorganisation terre des hommes, pax christi und die Bildungsgewerkschaft GEW organisiert sind. „Die Grünen stehen seit langem für eine Anhebung des Rekrutierungsalters, die SPD-Fraktion hat bereits 2017 beschlossen, den Dienst an der Waffe bei der Armee erst ab dem 18. Lebensjahr zu erlauben, und auch bei der FDP haben sich Menschenrechts- und Verteidigungspolitiker*innen dafür ausgesprochen, keine Minderjährigen mehr als Soldatinnen und Soldaten zuzulassen – dies gilt es jetzt umzusetzen.“
Michael Schulze von Glaßer, Sprecher*in der Kampagne „Unter 18 Nie“ und politischer Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, unterstreicht dies: „Seit Aussetzung der Wehrpflicht hat die Bundeswehr 14.589 Minderjährige als Soldatinnen und Soldaten an der Waffe ausgebildet und es kam in der Folge zu schweren Kinderrechtsverletzungen in der Armee – wir fordern die künftigen Regierungsparteien auf, den Kindesschutz sicherzustellen, indem sie den Dienst in der Armee nur noch für Erwachsene zulassen.“
Mit einer Anhebung des Rekrutierungsalters würde Deutschland auch einer Forderung der Vereinten Nationen nachkommen: Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte die Bundesrepublik als Unterzeichnerin der UN-Kinderrechtskonvention bereits 2008 und 2014 dazu aufgefordert, keine Minderjährigen mehr in der Armee zuzulassen. 2016 schloss sich die Kinderkommission des Bundestags dieser Forderung an.
Kontakt:
Michael Schulze von Glaßer, DFG.VK, svg@dfg-vk.de, Tel: 0176-23575236
Ralf Willinger, terre des hommes Deutschland, r.willinger@tdh.de, Tel: 0541-7101-108
Die Kampagne „Unter 18 Nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ setzt sich seit 2019 dafür ein, dass das Rekrutierungsalter der Bundeswehr auf 18 Jahre angehoben und Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen verboten wird. Sie wird getragen von einem breiten Bündnis von Organisationen aus den Bereichen Frieden, Menschenrechte, Kirche und Gewerkschaft.

Bundesverfassungsgericht muss über eine Petition zur Rolle der Air Base Ramstein bei US-Drohneneinsätzen entscheiden
Pressemitteilung des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg
Karlsruhe/Stuttgart/Hirschberg an der Bergstraße, 12.10.2021
Darf der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz eine Petition behandeln, ohne dabei das Petitionsanliegen des Petenten zu berücksichtigen? Oder wird der Petent damit in seinem Petitionsrecht aus Art. 17 GG verletzt? Eine Antwort auf diese Fragen muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe finden, dem hierzu eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt worden ist. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist eine Petition an die rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten zur Rolle der Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen. Mit der Petition hat der Friedensaktivist Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK) an die Landtagsabgeordneten appelliert: „Setzen Sie sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird und es zu keiner weiteren diesbezüglichen Unterstützung durch deutsche Geheimdienst kommt.“
Bereits seit vielen Jahren wird eine zivilgesellschaftliche Debatte über die Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg geführt, die ganz wesentlich durch die Enthüllungen des Whistleblowers Brandon Bryant beeinflusst worden ist. Bryant hatte 2012 in Interviews gegenüber Journalisten auf der Grundlage seiner eigenen dienstlichen Erfahrungen als US-Drohnenpilot öffentlich kritisiert, dass die von den USA mit dem Ziel der Tötung von als Terroristen verdächtigen Personen geführten Drohnenangriffe in Afghanistan, Somalia und Jemen als „präzise und sauber“ dargestellt werden. In Wahrheit forderten sie hingegen unzählige unschuldige Opfer unter der Zivilbevölkerung, so Bryant. Damit enthüllte er anhand seiner Kenntnisse des geheimen US-Drohnen-Programms die konstitutive Rolle der technischen Einrichtungen und des Air and Space Operation Command (AOC) auf der Air Base Ramstein für die weltweiten Verbindungswege und für die Steuerung der Drohnen sowie Auswertung ihrer Daten.
Bryant deckte somit auf, dass jene US-Drohneneinsätze über die rheinland-pfälzische Militärbasis Ramstein abgewickelt werden und der dortigen Relaisstation eine Schlüsselrolle bei der Weitergabe der Steuerungsdaten zukommt. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat die Ramstein-Petition des Friedensaktivisten daraufhin in vollkommen sinnentstellender Art und Weise behandelt und hierzu erklärt: „Der Petent begehrt zu der von ihm geschilderten Thematik die Abgabe einer allgemeinpolitischen Erklärung, vornehmlich durch das Landesparlament, sowie eine umfassende Information der Medien und der Öffentlichkeit über die Hintergründe zu diesem Themenbereich. Für dieses Anliegen ist der Petitionsausschuss nicht der richtige Adressat“, weshalb der Petition keine Folge zu leisten sei.
Theisen hat daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Mainz Klage erhoben und darin erklärt, dass seine Petition vollkommen sinnentstellend interpretiert und behandelt worden sei, da er mitnichten nur eine „allgemeinpolitische Erklärung“ durch den Landtag Rheinland-Pfalz angestrebt habe. Mit seiner Petition seien die Landtagsabgeordneten vielmehr ganz konkret dazu aufgefordert worden, sich dafür einzusetzen, dass die weitere Nutzung der Ramsteiner Relaisstation für extralegale Tötungen durch US-Drohnen unterbunden wird. Nachdem das Verwaltungsgericht Mainz seine Klage abgewiesen hat und der Antrag auf Zulassung der Berufung von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler (Münster) durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aus formalen verwaltungsrechtlichen Gründen abgelehnt worden ist, hat Theisen nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, da er sich in seinem Grundrecht aus Art. 17 GG (Petitionsrecht) verletzt sieht.
Sein Petitionsanliegen betreffe ein Thema von außerordentlicher gesellschaftspolitischer Brisanz, so der Friedensaktivist: „Extralegale Tötungen sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage, womit sie an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation rütteln. Bei derart barbarischen Vorgängen dürfen sich die für den Militärstandort zuständigen Landtagsabgeordneten nicht aus ihrer Mitverantwortung stehlen, weshalb ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen wird“, so Hermann Theisen.
Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden Württemberg) erklärt hierzu: „Die Bundesregierung, die Landesregierung und örtliche Gremien dürfen diese völkerrechtswidrigen Praktiken der USA nicht weiter stillschweigend hinnehmen. In unseren Rechtsstaat müssen derart grundsätzliche Fragen auch in der Breite öffentlich diskutiert werden. Als Konsequenz hoffe ich sehr, dass die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird und die Petition zusammen mit anderen Aktivitäten zur Einstellung dieser todbringenden Praxis führt.“
Kontakte:
Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508
Roland Blach, Tel.: 0177/2507286
DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg, Werastr. 10, 70182 Stuttgart, Fon 0711-51885601, Mobil 0177-2507286, Mail ba-wue@dfg-vk.de, Web https://bawue.dfg-vk.de/, Facebook http://www.facebook.com/groups/DFG.bawue/
Friedlich denken allein ändert nichts. Werde Mitglied in der DFG-VK: https://www.dfg-vk.de/mitglied-werden Pazifistische Friedensarbeit ist nicht umsonst. Spenden erwünscht: https://bawue.dfg-vk.de/pax-an-e-v/
Atomwaffenverbot in den Koalitionsvertrag! Offener Brief an Verhandelnde
Pressemitteilung der DFG-VK Baden-Württemberg vom 6. Oktober 2021
Stuttgart, 6. Oktober 2021
In einem Offenen Brief an die Abgeordneten des neu gewählten Bundestages fordern über 40 Vertreter*innen deutscher ICAN-Partner und befreundeter Organisationen eine zeitgemäße und kooperative Sicherheitspolitik sowie die atomare Abrüstung unter dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) – beides müsse fester Bestandteil im Koalitionsvertrag werden. Das Wahlergebnis müsse allgemein als Auftrag zur Modernisierung verstanden werden.
„Die bisherige Bundesregierung hat den UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen boykottiert. Mit der neuen Regierungsbildung besteht nun die Chance, das zu ändern. Der Ausgang der Wahl ist ein klarer Auftrag an die neue Bundesregierung, als Beobachterin an der Vertragsstaatenkonferenz zum AVV im März nächsten Jahres teilzunehmen und dem UN-Vertrag beizutreten“, unterstreicht Roland Blach, Geschäftsführer DFG-VK Baden-Württemberg sowie Koordinator der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ und des Offenen Briefes.
Weithin müsse die zukünftige Bundesregierung die Beschaffung neuer Atomwaffen-Trägerflugzeuge für die Bundeswehr stoppen und sich für den Abzug aller US-Atombomben aus Deutschland einzusetzen. Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen sei das geeignete Instrument, um die weltweite Abrüstungsdebatte als Vorreiterstaat voranzutreiben. Die Organisationen riefen die Sondierenden dazu auf, die genannten Impulse in ihre Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen.
Seit dem 22. Januar 2021 ist der mit großer Mehrheit der Staaten beschlossene AVV in Kraft. Er verbietet den Vertragsstaaten unter anderem die Herstellung, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen. Über 100 deutsche Städte, darunter alle Landeshauptstädte, mehrere hundert Abgeordneten aus dem Europaparlament, Bundestag und Landtagen sowie Landesbeschlüssen in Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz unterstützen bereits einen Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag.
Den offenen Brief können Sie hier nachlesen.
Kontakt für Fragen: Roland Blach, Tel.: 0177-2507286
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