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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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Aktuelle Seite: Startseite / Über uns / Grundordnung des DFG-VK Landesbandes Baden-Württemberg

Grundordnung des DFG-VK Landesbandes Baden-Württemberg

Landesmitgliederversammlung (LMV)
Eine LMV wird mindestens jedes Jahr durchgeführt.
Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung im Newsletter und den Südwestkontakten sowie per E-Mail an die Mitglieder. Mitglieder ohne die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten werden auf formlosen Antrag in der Landesgeschäftsstelle gelistet und bekommen eine Einladung per Post.
Jedes im LV BaWü gemeldete Mitglied ist berechtigt, an der LMV teilzunehmen, das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und abzustimmen.
Beschlüsse erfordern die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Aufgaben der LMV:
Annahme von Berichten des Landesvorstandes.
Entlastung und Wahlen von Landesvorstand und Landessprecherinnenkreis. Wahl der Kassenprüferinnen, der Delegierten zu Bundeskongress und -ausschuss.
Beratung über Projekte und Schwerpunkte der Friedensarbeit im LV BaWü.

Landesvorstand (LaVo)
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus der/dem Landesvorsitzenden, der/dem/den stellvertretenden Landesvorsitzenden und der/dem Landeskassierer/in.
Der LaVo führt, zusammen mit der hauptamtlichen Kraft, die Geschäfte des LV BaWü.
Der LaVo ist gegenüber den hauptamtlichen Kräften des LV Vorgesetzter im Sinne des Arbeitsrechts.
Der LaVo wird alle zwei Jahre von der LMV gewählt und ist der LMV rechenschaftspflichtig.
Der LaVo ist Mitglied kraft Amtes im LSK.
Bei der DFG-VK hauptamtlich beschäftigte Mitglieder können nicht im LaVo sein.

Landessprecher*innenkreis (LSK)
Der LSK setzt sich zusammen aus dem LaVo und den von der LMV gewählten Beisitzer/innen.
Jede/r Beisitzer/in (Mitglied im LSK) verantwortet oder koordiniert ein Thema, einen Arbeitskreis oder ein Projekt.
Die Anzahl der Mitglieder im LSK ist nicht begrenzt.
Der LSK berichtet der LMV und wird von dieser alle zwei Jahre gewählt.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sind berechtigt, an den Sitzungen des LSK teilzunehmen, das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen; sie haben kein Stimmrecht.
Der LSK entscheidet über die Anstellung und Entlassung von Personal.
Personalfragen werden ohne die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen besprochen.
Beschlüsse werden protokolliert.
Der LSK beschließt möglichst im Konsens, sonst mit absoluter Mehrheit.

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