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Friedensbildung

17 Juli, 2026

§ Recht kurz §: schriftliche (statt digitale) Abgabe der Bereitschaftserklärung

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 16.07.2026)

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Am 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) in Kraft getreten, mit dem neben anderen wehrrechtlichen Regelungen auch das Wehrpflichtgesetz (WPflG) geändert wurde. Mit der Änderung von § 2 Abs. 3 WPflG wurde die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht teilweise wieder eingesetzt. Nach § 3 Abs. 1 WPflG umfasst sie für Männer die Pflicht (für andere freiwillig), „sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit […] untersuchen zu lassen […].“ Erfassung und Musterung als Teil der Wehrpflicht gelten damit nun nicht mehr nur im Krieg (Art. 80a und 115a Grundgesetz [GG]), sondern für alle ab 2008 geborenen jungen Männer (flächendeckende Musterungen wegen der erst aufzubauenden Kapazitäten ab dem 01.07.2027).

Teil der Erfassung (§ 15 WPflG) ist – nach Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – die Pflicht, „eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung abzugeben“ (§ 15a WPflG). Weiter heißt es dazu im Gesetz: „Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben.“ (§ 15a Abs. 2 WPflG) Die Online-Abgabe funktioniert so, dass das Aufforderungsschreiben einen QR-Code enthält, dessen Benutzung zu einem personalisierten Online-Fragebogen führt. Die Nicht-Abgabe der Bereitschaftserklärung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 WPflG).

Nach der Vorstellung von Bundesregierung und Bundeswehr ist die Online-Beantwortung des Fragebogens der Normalfall. In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf des WDModG hatte die Bundesregierung ausgeführt: „Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Dadurch wird sowohl dem verstärkten Einsatz digitaler Instrumente in der Verwaltung als auch der auf digitale Kommunikation ausgerichteten Lebenswirklichkeit junger Menschen Rechnung getragen. In Ausnahmefällen kann die Erklärung auch schriftlich abgegeben werden; dies umfasst auch die Möglichkeit der Niederschrift, wenn es der Wehrersatzbehörde zuzumuten ist.“ (Bundestagsdrucksache 21/1853, Seite 69) Die Bundeswehr weist auf ihrer Website ausschließlich auf den Online-Fragebogen hin und erwähnt die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe nicht (bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen).

Nach dem Gesetzeswortlaut stehen die beiden Alternativen „online“ und „schriftlich“ gleichberechtigt ne- beneinander. Wenn der Gesetzgeber ein Regel-Ausnahme-Verhältnis gewollt hätte, dann hätte er das entsprechend im Gesetz formulieren können, aber auch müssen.

Wer – zu Recht – glaubt, dass es richtig ist, Sand ins Getriebe der Kriegstüchtigkeitsmaschine zu streuen, der kann völlig legal auf diese Weise ein Sandkörnchen beisteuern: Die erste Aufforderung zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung kommt als normale Briefpost, das BAPersBw könnte den Zugang also im Zweifelsfall nicht nachweisen. Wer nicht innerhalb der Monatsfrist reagiert, erhält eine erneute Aufforderung förmlich zugestellt (Zustellungsurkunde oder Einschreiben und damit rechtssicher) mit Fristsetzung. Falls dabei wieder nur auf einen QR-Code verwiesen wird und nicht der Fragebogen beiliegt, sollte man innerhalb der genannten Frist (wichtig: Zugang dort) dem BAPersBw z.B. so schreiben (per Einschreiben mit Rückschein): „Ich will die geforderte Bereitschaftserklärung schriftlich abgeben und erwarte die Zusendung des Fragebogens.“

Falls man bereit ist, den Fragebogen zu beantworten, dann ist wichtig: Zur Vermeidung eines eventuellen Bußgeldes müssen die Antworten korrekt, jedenfalls plausibel sein. „Null Interesse“: Unter der Überschrift „Bewertung Interesse am Dienst als Soldatin oder Soldat“ wird weiter hinten im Bogen gefragt „Haben Sie grundsätzlich Interesse, auf freiwilliger Basis Soldatin oder Soldat zu werden?“ Auf einer Skala von 0 bis 10 muss man sein Interesse eintragen, „0“ bedeutet „kein Interesse“; der Fragebogen ist damit fertig, wird nicht weiter ausgefüllt, sondern so abgeschickt. Wichtig: „0“ ist nicht gleichbedeutend mit der Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) nach Art. 4 Abs. 3 GG. Ein solcher muss entsprechend § 2 KDV-Gesetz separat gestellt werden. Der Fragebogen mit amtlichen Erläuterungen ist zur Orientierung verfügbar als PDF unter: bundeswehr.de/resource/blob/6054406/3b369d8f38026ea2404454a768c95ffd/fragebogen-data.pdf

Wer will, kann versuchen, die Kosten für den Schriftverkehr mit dem BAPersBw als „notwendige Auslagen“ gemäß § 15a Abs. 6 WPflG erstattet zu erhalten.

Dass ein einziges kleines Sandkorn nicht „die Welt bewegt“, dürfte klar sein – und auch, dass der Staat für seine Kriegsmaschine immer ausreichend „Schmiermittel“ (Finanzen/„Sondervermögen“, Personal, Rechtsvorschriften, Propaganda) zur Verfügung stellt. Aber viele kleine Sandkörner ergeben zusammen einen Sandberg. Die Kriegsmaschinerie enthält zahlreiche Getriebeteile, die Wehrpflicht ist nur ein Zahnrad. Deshalb: Viele Sandkörner an vielen Stellen machen die Maschine störanfälliger und verlangsamen sie – bis zum Stillstand.

16 Juli, 2026

Ulli-Thiel-Friedenspreis 2026: Wenn Kinder uns zeigen, wie Frieden geht

Es gibt Termine im Jahr, auf die wir uns als DFG-VK Baden-Württemberg ganz besonders freuen. Die Verleihung des Ulli-Thiel-Friedenspreises gehört ohne Zweifel dazu. Denn kaum eine Veranstaltung macht so viel Hoffnung auf eine friedlichere Zukunft wie dieser Wettbewerb, bei dem Kinder und Jugendliche ihre Gedanken, Ideen und Visionen für Frieden und gewaltfreies Zusammenleben einbringen.

Unter dem Motto „Frieden schaffen ohne Waffen“ wurden am 26. Juni 2026 im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart bereits zum siebten Mal Schülerinnen und Schüler für ihre Arbeiten ausgezeichnet. Das Motto geht auf den Friedensaktivisten und Namensgeber des Preises Ulli Thiel zurück und hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren.

Schon Stunden vor Beginn herrschte geschäftiges Treiben. Das Team der den Preis ausrichtenden Organisationen war früh vor Ort, um gemeinsam die letzten Vorbereitungen zu treffen. Technik wurde aufgebaut, die Ausstellung der eingereichten Arbeiten im Lichthof gestaltet und die Preisverleihung vorbereitet.

Selbst ein kurzfristiger Stromausfall in der Stuttgarter Innenstadt konnte die gute Stimmung nicht trüben. Besonders beeindruckt hat uns dabei die Ruhe und Professionalität des Teams vom Haus der Katholischen Kirche. Trotz großer Hitze blieb alles entspannt und lösungsorientiert. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Für das ausgezeichnete Catering, das die Gäste während des Nachmittags versorgte, gilt unser Dank ebenso den beteiligten Caterer*innen.

Nach und nach trafen die ersten Schulklassen ein. Einige probten noch ihre musikalischen Beiträge, andere bauten Präsentationen auf oder bereiteten die Vorstellung ihrer Arbeiten vor. Im Lichthof entstanden viele Gespräche zwischen Schülerinnen, Lehrkräften, Eltern, Gästen und den Vertreterinnen der veranstaltenden Organisationen. Diese Begegnungen sind ein wichtiger Teil des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Bewusst möchten wir dabei nicht nur auszeichnen, sondern mit den jungen Menschen ins Gespräch kommen, ihre Gedanken kennenlernen und erfahren, wie sie auf die Welt blicken. Bei Getränken und kleinen Snacks konnten die ausgezeichneten Werke betrachtet werden, bevor die eigentliche Preisverleihung begann.

Und dann kam der Moment, auf den alle gewartet hatten.

Wer dabei war, wird die Begeisterung der Kinder und Jugendlichen nicht so schnell vergessen. Wenn Grundschülerinnen und Grundschüler ihre Friedensideen vorstellen und darüber sprechen, was sie selbst für ein gutes und friedliches Leben brauchen, wenn selbstgeschriebene Lieder gesungen oder Kunstwerke erklärt werden, dann wird deutlich, wie viel Kreativität, Mitgefühl und Nachdenklichkeit in der jungen Generation steckt. Oft sind es gerade die einfachen Gedanken und Botschaften, die besonders berühren und auf die wir Erwachsenen selbst nicht gekommen wären. Vielleicht sollten wir tatsächlich häufiger den Kindern zuhören, wenn wir über Frieden sprechen.

Genauso bewegend waren die Beiträge älterer Schülerinnen und Schüler. In Poetry-Slams, Liedern, Wortbeiträgen und Kunstprojekten formulierten sie ihre Kritik an Ausgrenzung, Ungerechtigkeit, Krieg und den politischen Verhältnissen unserer Zeit. Dabei verbanden sie Fragen von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz miteinander. Es ist beeindruckend und oft auch augenöffnend zu erleben, mit welcher Klarheit junge Menschen gesellschaftliche Missstände benennen und zugleich den Mut haben, Hoffnung und Veränderung einzufordern.

Insgesamt wurden in diesem Jahr mehr als 60 Arbeiten von 28 Schulen eingereicht. Die Jury zeichnete 14 Beiträge aus und vergab zusätzlich zehn Anerkennungspreise. Den mit 500 Euro dotierten ersten Preis erhielt Kyra Brand vom Nellenburg-Gymnasium Stockach für ihre berührende Geschichtensammlung „Geschichten eines Kindes“. Darin schildert sie die Schrecken des Krieges aus der Perspektive von Kindern und macht eindrucksvoll deutlich, dass junge Menschen oft die größten Leidtragenden bewaffneter Konflikte sind.

Die weiteren ausgezeichneten Arbeiten zeigten, wie vielfältig Kinder und Jugendliche sich dem Thema Frieden nähern. Friedensspiele, Kunstwerke, Lieder, Gedichte, Geschichten und Gemeinschaftsprojekte machten deutlich, dass Frieden weit mehr ist als die Abwesenheit von Krieg. Frieden entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, zuhören, respektvoll miteinander umgehen und sich für andere einsetzen.

Für alle teilnehmenden Schulen, Klassen und Gruppen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Themen Krieg, Frieden und Gewaltfreiheit weiter zu vertiefen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen bieten wir an, Schulen zu besuchen und mit Schülerinnen und Schülern über Friedenspolitik, Kriegsdienstverweigerung, Konfliktlösung und gewaltfreie Alternativen zu Krieg zu sprechen. Interessierte Schulen können sich hierfür gerne an den Landesverband der DFG-VK Baden-Württemberg wenden.

Im Rahmen der Preisverleihung hielt auch Bischof Dr. Klaus Krämer eine Laudatio und würdigte das Engagement der Schülerinnen und Schüler. Besonders in Erinnerung bleiben werden uns die Worte von Sonnhild Thiel, der Ehefrau des verstorbenen Namensgebers des Preises. Sie gab den jungen Menschen einen Satz mit auf den Weg, der gerade in den heutigen Zeiten aktueller kaum sein könnte:

„Folgt nie einem Befehl, informiert euch, denkt selbst nach und entscheidet freiwillig nach eurem Gewissen und nach den Prinzipien der Menschenrechte.“

Der Preis trägt den Namen von Ulli Thiel (1943–2014). Er war Sonderpädagoge, Friedensaktivist, langjähriger Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, in der GEW engagiert und den Kirchen eng verbunden. Als Mitinitiator der Menschenkette von Stuttgart nach Neu-Ulm im Jahr 1983 prägte er die Friedensbewegung in Baden-Württemberg nachhaltig. Von ihm stammt der Satz „Frieden schaffen ohne Waffen“, der zum Motto des Wettbewerbs wurde. Dass heute kirchliche Organisationen, Friedensgruppen und Bildungsverbände gemeinsam diesen Preis vergeben, spiegelt auch das wider, wofür Ulli Thiel selbst stand: die Zusammenarbeit unterschiedlicher Menschen und Organisationen für eine friedliche und gerechte Gesellschaft.

Für uns als DFG-VK Baden-Württemberg war dieser Nachmittag vor allem eines: eine Erinnerung daran, warum sich Friedensarbeit lohnt. Während vielerorts über Aufrüstung, Abschreckung und Kriegstüchtigkeit diskutiert wird, zeigen Kinder und Jugendliche, dass es auch andere Perspektiven gibt – Perspektiven, die von Mitgefühl, Kreativität, Menschlichkeit und dem Wunsch nach einer friedlicheren Welt geprägt sind.

Deshalb möchten wir allen danken, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis möglich machen: den beteiligten Organisationen, den vielen Ehrenamtlichen, den Jurymitgliedern, den Lehrkräften, die das Thema Frieden in ihre Schulen tragen, und natürlich den Eltern, die ihre Kinder dabei unterstützen.

Vor allem aber danken wir den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie sind das Herz dieses Wettbewerbs. Ihre Arbeiten zeigen, dass Friedensbildung wirkt und dass die Idee „Frieden schaffen ohne Waffen“ auch mehr als vierzig Jahre nach ihrer Formulierung nichts von ihrer Aktualität verloren hat. Für uns ist dieses Motto weit mehr als ein Slogan. Denn nur ohne Waffen und nur durch Gewaltfreiheit kann der eskalative Spiralcharakter von Gewalt und Krieg durchbrochen werden.

Wer die ausgezeichneten Arbeiten selbst entdecken möchte, findet sie auf der Homepage des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Ein Besuch lohnt sich. Die Beiträge zeigen eindrucksvoll, wie junge Menschen heute über Frieden, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Verantwortung nachdenken.

Dokumentation der Friedenspreise

Wir hoffen, dass sich im kommenden Wettbewerbsjahr noch mehr junge Menschen beteiligen und ihre Ideen für eine friedliche Zukunft einreichen. Denn eine demokratische und friedliche Gesellschaft entsteht nicht von selbst – sie wächst dort, wo Menschen lernen, Verantwortung füreinander zu übernehmen.

Und genau das konnten wir an diesem wunderbaren Nachmittag in Stuttgart erleben.

Besonders bedanken möchten wir uns zum Schluss bei Ruth Scheel, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis für die DFG-VK Baden-Württemberg betreut. Wir glauben, sagen zu dürfen, dass sie weit darüber hinaus auch diejenige ist, die mit großem Engagement, viel Herz und einem bemerkenswerten Organisationstalent dafür sorgt, dass dieser Preis Jahr für Jahr so liebevoll gestaltet wird, weiterwächst und immer mehr junge Menschen erreicht.

Alle Fotos von Peter Axmann ©

2 Juli, 2026

11.08.2026: Protest gegen das Ferienlager für 6-12 Jährige der Stadt Kellmünz in Kooperation mit der Bundeswehr

📅 11. August 2026
🕗 8–10 Uhr
📍 Grundschule Kellmünz

Bündnispartner*innen und Mitdemonstrierende gesucht! Zu unserem Aufruf:

Die Gemeinde Kellmünz organisiert am 11. und 12. August erneut eine Kinderfreizeit für 6- bis 12-Jährige – mit Unterstützung der Bundeswehr. Soldat*innen übernehmen die Betreuung der Kinder.

Bei der Bundeswehr-Kinderfreizeit im vergangenen Jahr landete ein Militärhubschrauber. Außerdem konnten Kinder auf gepanzerte Bundeswehrfahrzeuge klettern.

Wir sagen: Schluss mit der emotionalen Überwältigung von Kindern durch die Bundeswehr.

Kinderfreizeiten gehören in die Hände ziviler Träger – nicht des Militärs.

Kinder brauchen Abenteuer, Bildung und Gemeinschaft – friedlich und ohne Werbung des Militärs.

Kommt am 11. August nach Kellmünz und beteiligt euch am friedlichen Protest. Wir freuen uns über Vereine, Initiativen, Friedensgruppen, Jugendverbände, Gewerkschafter*innen, kirchliche Gruppen und weitere Organisationen, die den Aufruf unterstützen.

📣 Mobilisiert in euren Netzwerken. Bringt Freundinnen, Familie, Kolleginnen und Nachbar*innen mit.

Unser Ziel: Keine Bundeswehr-Kinderfreizeit in Kellmünz – und nirgendwo sonst.

30 Juni, 2026

Aufzeichnung: Vortrag „ Friede und Verständigung mit Russland – eine noch immer unerledigte Aufgabe“ von unserem Mitglied Prof. Wolfram Wette in Freiburg

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

Unsere Veranstaltung mit Prof. Wette, zum 85 Jahrestages des Überfalls und Vernichtungsfeldzuges gegen die Sowjetunion, am 22.6

unter dem Titel „Frieden und Verständigung mit Russland – eine noch immer unerledgte Aufgabe“ wurde von über 100 Gästen besucht.

Prof. Wolfram Wette, Militärhistoriker a.D. sprach über die unerledigte Aufgabe, Notwendigkeit und Möglichkeit der Verständigung mit Russland statt zunehmender Konfrontation und Kriegsgefahr. Unter höchst strapaziösen Temparatur- und schlechten Lautsprecher-Bedingungen hielt Prof. Wette einen hochinteressanten Vortrag.

Wir haben den Vortrag auf Video aufgezeichnet, und auch der Ton ist dabei jetzt gut und verständlich. 

12 Mai, 2026

Pressemitteilung: DFG-VK Baden-Württemberg kritisiert-Feriencamps der Bundeswehr für Kinder und Jugendliche scharf

Hintergrund: kleine Anfrage (BDS 21/5414) und Anhang

Mannheim/Stuttgart, 12. Mai 2026

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Baden-Württemberg kritisiert die zunehmende Militarisierung von Freizeit- und Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche durch die Bundeswehr scharf. Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Partei Die Linke „Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr“ (Bundestdrucksache 21/5414 vom 16. April 2026).

„Die Antworten zeigen erschreckend deutlich, wie massiv die Bundeswehr ihre Nachwuchswerbung inzwischen intensiviert – selbst im Freizeit- und Ferienbereich“, erklärt Jonas Fehrenbach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg. „Es geht ausdrücklich nicht um neutrale Jugendbildung oder Ferienbetreuung, sondern um Rekrutierung und Nachwuchsgewinnung.“

Besonders problematisch sei dabei der gezielte Erlebnis- und Abenteuercharakter der Angebote. Die Camps würden mit emotional aufgeladenen Erfahrungen, militärischer Technik und gruppendynamischen Erlebnissen arbeiten und sich damit quasi durchs Hintertürchen bei Kindern und Jugendlichen positiv verankern.

„Wenn Jugendliche durch Abenteuerinszenierungen, emotionale Bindung und militärische Erlebniswelten beeinflusst werden, dann ist das keine neutrale Information mehr, sondern gezielte emotionale Beeinflussung“, so Fehrenbach weiter. „Das widerspricht dem Geist des Beutelsbacher Konsenses, der emotionale Überwältigung und einseitige Beeinflussung in Bildungs- und Jugendarbeit ausdrücklich ablehnt.“

Mit besonderer Sorge bewertet die DFG-VK Baden-Württemberg außerdem, dass laut Bundesregierung für beteiligte Soldatinnen und Soldaten keinerlei pädagogische Qualifikation vorgeschrieben ist. Ebenso fehlen offenbar verbindliche Strukturen der Jugendhilfe oder unabhängige Schutzkonzepte.

„Dass Soldatinnen und Soldaten ohne pädagogische Ausbildung mit Minderjährigen arbeiten und gleichzeitig keine unabhängigen Jugendhilfestrukturen eingebunden werden, ist aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes hochproblematisch“, erklärt Fehrenbach. „Gerade vor dem Hintergrund immer wieder bekannt werdender Fälle sexualisierter Gewalt, sexistischer Diskriminierung und rassistischer Vorfälle innerhalb der Bundeswehr ist diese Verantwortungslosigkeit nicht hinnehmbar.“

Besonders kritisiert die DFG-VK Baden-Württemberg auch Ferienangebote für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren wie das der Stadt Kellmünz, die zwar formal nicht direkt von der Bundeswehr veranstaltet, jedoch von ihr unterstützt werden. Dort kämen Soldaten, Militärfahrzeuge, Armeemusik und militärisches Gerät zum Einsatz.

„Auch wenn die Bundeswehr hier nicht offizieller Veranstalter ist, beteiligt sie sich innerhalb solcher Freizeiten aktiv an der emotionalen Militarisierung von Kindern“, so Fehrenbach. „Es kann nicht im Sinne von Eltern, Jugendschutz und Erziehungsauftrag sein, dass Grundschulkinder an militärische Strukturen und Symbolik herangeführt werden.“

Die DFG-VK Baden-Württemberg fordert deshalb, sämtliche Kooperationen der Bundeswehr mit Ferienfreizeiten und Jugendcamps zu beenden und keine militärischen Werbeveranstaltungen gegenüber Minderjährigen mehr durchzuführen.

Kontakt:
Jonas Fehrenbach
Geschäftsführer
DFG-VK Baden-Württemberg

Mail: ba-wue@dfg-vk.de

Phone: 0176 56056618

17 April, 2026

Wie können Jugendliche auf den neuen Wehrdienst reagieren?

Ein Interview zum neuen Wehrdienst aus der GEW-Zeitung b&w Ausgabe 4/2026 mit unserem Landesvorsitzenden Klaus Pfisterer.

Klaus Pfisterer ist GEW-Mitglied und Landesvorsitzender der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerlnnen. Er berät seit fast 50Jahren Kriegsdienstverweigerer. Im Interview berichtet er über den Neuen Wehrdienst und erklärt, was junge Männer beachten sollten.

Corinna Blume: Was möchte Verteidigungsminister Boris Pistorius mit dem Neuen Wehrdienst erreichen?

Klaus Pfisterer: Pistorius möchte Deutschland wieder kriegstüchtig machen, allerdings fehlen ihm dazu die notwendigen Soldatinnen und Soldaten. Trotz massiver Werbung steigt die Zahl der Soldatinnen und Soldaten nicht wie gewünscht. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz soll drei Ziele erreichen.

Erstens möchte man herausfinden, wie viele Wehrpflichtige es gibt. Zweitens möchte man deutlich mehr Freiwillige gewinnen und drittens strebt man womöglich eine sogenannte Bedarfswehrpflicht an. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Bedarfswehrpflicht gelten. Sie wird jedoch nicht automatisch aktiviert. Darüber muss der Bundestag mit einem Gesetz entscheiden.

Der Neue Wehrdienst enthält jetzt schon Pflichtelemente. Männer, Frauen und Personen mit anderem Geschlecht werden ab dem Geburtsjahrgang 2008 von der Bundeswehr angeschrieben. Männer müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung mittels Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den Neuen Wehrdienst bewerben. Die Musterung wird wieder eingeführt und ab dem 1. Juli 2027 für alle jungen Männer wieder verpflichtend.

Die jungen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen eine Bereitschaftserklärung abgeben.

Wie können sie damit umgehen?

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf Daten Wehrpflichtiger abrufen. Es ist nicht mehr möglich, der Datenweitergabe zu widersprechen.

Ab Januar 2026 erhalten 650.000 Männer und Frauen des Geburtsjahrganges 2008 ein Schreiben von der Bundeswehr und werden aufgerufen, einen Fragebogen auszufüllen. Voraussetzung ist, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Mit dem Fragebogen soll die Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst abgefragt werden.

Entscheidend ist die Frage nach dem Interesse am Wehrdienst. Hier gibt es eine Skala von Null bis Zehn. Wer die Null ankreuzt, für den ist der Fragebogen an dieser Stelle beendet und muss nur noch abgeschickt werden.

Wer den Fragebogen nicht ausfüllt und zurücksendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte das nicht alleine machen und sich eine Gruppe oder einen Unterstützerkreis suchen. Nur so kann die Aktion öffentlichkeitswirksam werden.

Hat man schon verweigert, wenn man das Interesse am Wehrdienst verneint hat?

Der Fragebogen zur Wehrerfassung hat mit der Kriegsdienstverweigerung nichts zu tun. Wer für den Staat weder kämpfen noch töten möchte, sollte jetzt einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung können Wehrpflichtige ab 17 ½ bis 60 Jahren beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr stellen. Rechtsgrundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG).“

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer hat sich von 2024 auf 2025 mit 7.691 Anträgen mehr als verdoppelt. Das bringt die Bundeswehr nicht in Personalschwierigkeiten und eine hohe Zahl von Kriegsdienstverweigerern wird auch keinen Krieg verhindern können. Trotzdem zeigt die Steigerung, dass viele Menschen zu keinem Kriegseinsatz bereit sind und ein politisches Zeichen setzen.

Ich rate dazu, sich vor einer Verweigerung rechtzeitig zu informieren, die Begründung und den Lebenslauf mit einer Beratungsstelle zu besprechen und alle Fristen einzuhalten. Dann wird man problemlos als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Ich warne davor, Inhalte aus dem Internet oder KI-generierte Schreiben zu übernehmen. Die werden meistens erkannt und als unzulässig abgelehnt.

Müssen sich junge Männer mustern lassen?

Die Musterung wird wieder eingeführt und die Zwangsmusterung von jungen Männern soll ab dem 1. Juli 2027 erfolgen, sofern bis dahin die Musterungskapazitäten aufgebaut sind. Gemustert werden soll dann in acht bestehenden Karrierecentern und 24 neuen Musterungszentren in Großstädten.

Findet Pistorius genügend Freiwillige? Was ist deine Einschätzung?

Das ist schwer vorherzusagen. Letztlich wird es von zwei Faktoren abhängen – ob sich genügend junge Menschen für den freiwilligen Wehrdienst melden und ob sie dafür geeignet sind.

In den letzten Jahren hatte die Bundeswehr jährlich mehr als 50.000 Bewerbungen, jedoch gab es nur rund 18.000 Einstellungen. Die Mehrzahl der Bewerber*innen scheiterte bei der Musterung, der Eignungs- und Verwendungsprüfung oder der Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie waren also körperlich, geistig und charakterlich nicht für die Bundeswehr geeignet.

Diejenigen, die Pistorius gerne hätte, haben hingegen kein Interesse am Wehr- oder Kriegsdienst und suchen sich gut bezahlte Jobs in der freien Wirtschaft.

Das Interview führte Corinna Blume

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen:
Wir kommen gerne auf Einladung in Schulen und informieren über das Thema, sofern wir in der Region eine*n Mitarbeiter*in haben. Dafür berechnen wir eine kleine Aufwandsentschädigung. Interessierte wenden sich bitte an Jonas Fehrenbach: ba-wue@dfg-vk.de.

Das Interview als PDF: Seite 1, Seite 2

9 April, 2026

Wehrpflicht? Nein, Kriegsdienstzwang! 


Für eine klare Sprache statt Beschönigung und Verharmlosung

Ein Artikel unseres stellvertretendem Vorstands Stefan Philipp, veröffentlicht in der Graswurzelrevolution vom april 2026/508.

Hier zum Download im Original

Im Jahr 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden, alle konkreten Verpflichtungen sollten nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten, also im Krieg. Das hat sich mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz geändert: Alle jungen Männer werden nun erfasst, müssen einen Fragebogen ausfüllen, sich darin auch zu ihrer Bereitschaft zum Militärdienst äußern und werden ab Mitte 2027 gemustert.

Falls sich nicht genug Personen als Soldat*in zur Bundeswehr, deren Umfang in den nächsten Jahren um mehr als 40 Prozent vergrößert werden soll, melden, kann der Bundestag eine „Bedarfswehrpflicht“ einführen, bei der Männer für die Dienstleistung ausgelost werden. Wie umstritten das alles im Rahmen der Erreichung von „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius), des Strebens nach der „zentralen Führungsmacht“ in Europa (Merz), der Aufrüstung der Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee“ auf dem Kontinent (Klingbeil) ist, zeigten beispielhaft die großen „Schulstreik[s] gegen Wehrpflicht“ im Dezember 2025 und jetzt Anfang März.
„Bedarfswehrpflicht“, „Wehrpflichtlotterie“ … warum immer der Begriff „Wehrpflicht“? Denn eigentlich ist es ganz einfach. Als grundlegendes Freiheitsrecht gegenüber dem Staat garantiert das Grundgesetz (GG) in Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit ist dem deutschen Staat von seiner Verfassung im Kern verboten: ein Zwang zum Kriegsdienst, ein Zwangskriegsdienst, ein Kriegsdienstzwang! (Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Gewissen der von dem Zwang betroffenen Person dem Kriegsdienst entgegensteht.)
Obwohl dieser Begriff des Kriegsdienstzwangs also die korrekte und direkt aus Art. 4 Abs. 3 GG abgeleitete und den Sachverhalt treffende Bezeichnung ist, wird sie nur selten verwendet. Im Bereich der offiziellen Politik und des Militärs sowie in der Sprache der Gesetze und nachfolgend der Administration und der Gerichte wird von der Wehrpflicht gesprochen. Wehrpflicht ist der Begriff (in) der herrschenden Sprache – und eben auch die Sprache der Herrschenden. Dabei taucht dieser Begriff als solcher im Grundgesetz an keiner Stelle auf.
Eingeführt wurde der Kriegsdienstzwang im Zuge der Remilitarisierung Westdeutschlands mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag am 7. Juli 1956. Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gab es dafür zunächst nicht, allerdings war zuvor, am 6. März 1956, das Grundgesetz durch den Artikel 87a so ergänzt worden, dass „Streitkräfte zur Verteidigung“ aufgestellt werden (müssen). Auf Verfassungsebene wurde die sogenannte Wehrpflicht dann im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 durch den Art.12a GG so normiert, dass über 18-jährige Männer „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass die vom Grundgesetz geforderte militärische Verteidigung vom Gesetzgeber entweder durch Zwang oder aber durch Freiwilligkeit organisiert werden kann.

Zum Unterschied zwischen Zwang und Pflicht

Was den wesentlichen Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ausmacht, zeigt der Blick ins Wörterbuch. Danach ist Zwang eine äußere Einwirkung, etwas zu tun oder zu unterlassen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den eigenen Willen und auch damit eine Freiheitsbeschränkung. Eine Pflicht hingegen ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass sie aus eigener Einsicht als notwendig erkannt und übernommen wird. Die Pflichterfüllung erfolgt also weitgehend freiwillig, Sanktionsandrohungen zur Brechung des eigenen und entgegenstehenden Willens sind nicht notwendig.
Bei einer Google-Anfrage nach dem Unterschied zwischen Pflicht und Zwang lautet die von sogenannter künstlicher Intelligenz generierte Antwort in der Zusammenfassung: „Pflicht ist eine einzusehende Notwendigkeit, Zwang ist eine ausgeübte Gewalt.“
Obwohl, ganz im Sinn staatlicher Herrschaftslogik, beim Kriegsdienstzwang offiziell von Pflicht gesprochen und das Wort Zwang vermieden wird, drohen bei Verweigerung der Diensterfüllung massivste Sanktionen; es kommt dann zum Einsatz des Strafrechts, bekanntlich „das schärfste Schwert des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen“. Das zeitgleich mit der „Wehrpflicht“ eingeführte Wehrstrafgesetz (WStG) sieht für „Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung“ Freiheitsstrafen, also Gefängnis, bis zu fünf Jahren vor („Fahnenflucht“, §  16 WStG); wer als Soldatin Befehle verweigert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen („Gehorsamsverweigerung“, § 20 WStG). Weil der Zivildienst, der nach Art. 4 Abs. 3 GG staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer ebenfalls „Erfüllung der Wehrpflicht“ (§ 3 Abs. 1 WPflG) und ein bloßer Ersatz ist, gelten für Zivildienstleistende analoge Strafandrohungen nach dem Zivildienstgesetz („Dienstflucht“, § 53 ZDG; „Nichtbefolgen von Anordnungen“, § 54 ZDG).

Dienst im, für und am Krieg und das „Wehren“

Sich-wehren gegen Unrecht und Angriff ist richtig und erlaubt, wenn und solange es verhältnismäßig ist. Kriegsdienst ist jeder Dienst im, für und am Krieg. Dieser ist nie verhältnismäßig, ist selbst Unrecht und trifft immer Unschuldige und die Zivilbevölkerung. Und die Behauptung vom Sich-wehren ist häufig umstritten oder glatte Lüge – man denke z.B. an die falsche Behauptung „Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen“ von Adolf Hitler am 1. September 1939 im Reichstag, mit der Deutschland den Zweiten Weltkrieg begann.
Militär ist insgesamt eine Zwangsveranstaltung mit rigider Hierarchie, organisiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam und als Instrument konstruktiver Konfliktlösung und fairen Interessensausgleichs ungeeignet.
Das wichtigste Mittel gegen den Kriegsdienstzwang ist die Kriegsdienstverweigerung (KDV) – als persönliche und als gemeinsame Handlung; gegen alle Kriegsdienste und nicht nur gegen den direkten im Militär; national und international.
Staaten- und länderübergreifend gibt es seit 1921 die War Resisters´ International (WRI), deren Mitglieder jeden Krieg als Verbrechen ablehnen und Kriegsdienste ablehnen und verweigern. Auf Deutsch wird die WRI gewöhnlich als Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen bezeichnet. Auch wenn diese Übersetzung im Blick auf das englische „resist“ verkürzt erscheint, macht sie im hier thematisierten Zusammenhang deutlich, dass es um den Widerstand gegen Kriegsdienste geht. In der BRD gibt es sieben Mitgliedsorganisationen der WRI, darunter die Graswurzelrevolution, von denen vor allem diese beiden sich schwerpunktmäßig mit der KDV beschäftigen: die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) und die Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK). (Daneben bieten auch die evangelische und die katholische Kirche Beratung zu Fragen der KDV an.)

Das Elend der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich in Deutschland mit KDV beschäftigt, der steht vor diesem Dilemma: Die verfassungsrechtliche Schutzvorschrift des Art. 4 Abs. 3 GG, die gesetzliche Umsetzung in v.a. dem Wehrpflichtgesetz (WPflG), dem „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (KDVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG), das Handeln der Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung der Gerichte zeigen: Zwar ist das KDV-Grundrecht ein nicht zu unterschätzender zivilisatorischer Fortschritt, der nicht zuletzt der massenhaften Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“ in Nazi-Deutschland geschuldet ist, von einem Menschenrecht auf KDV ist es aber weit entfernt; dann müsste es nämlich uneingeschränkt gelten.
So ist aber ausschließlich die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschützt, nicht aber die gegen andere erzwungene unterstützende Tätigkeiten im, für und am Krieg. Erschwerend kommt dazu, dass Kriegsdienstverweigerer dann, wenn Männer zum Soldatsein gezwungen werden, einen Ersatz in Form des Zivildienstes leisten müssen. Exakt damit erfüllen auch sie den abgelehnten Kriegsdienstzwang („Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes [staatliche Anerkennung als KDVer] durch den Zivildienst erfüllt.“ – § 3 Abs. 1 WPflG).
Die zweite Einschränkung besteht in dem Erfordernis „gegen sein Gewissen“. Genau wie die Freiheit des Glaubens und die des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG „unverletzlich“. Sie darf staatlicherseits nicht beschränkt und angetastet, sondern muss geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings in seiner Rechtsprechung dazu verstiegen, dass die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht durch Art. 4 Abs. 3 GG „abschließend geregelt“ sei. Dabei ist es hochproblematisch, dass überhaupt ein Antrag zur Inanspruchnahme des Grundrechts gestellt werden muss. Durch die Ausgestaltung des KDV-Anerkennungsverfahrens kann der Staat die Zahl der Kriegsdienstverweigerer dazu noch steuern.
Für die Gruppen, die zur KDV arbeiten und beraten, stellt sich damit die Frage nach ihrem Ziel und der Strategie.
Die Kirchen betonen zwar immer den Wert der KDV (nach Art. 4 Abs. 3 GG), verstehen ihre Beratungsarbeit aber vor allem als „Gewissensschärfung“. Das mag in vielen Einzelfällen hilfreich sein, eine klare politische Positionierung gegen Militär, Kriegsvorbereitung, Krieg und Kriegsdienstzwang ist es nicht. In ihrer aktuellen „Friedensdenkschrift“ vom November 2025 erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland Pazifismus zur Privatsache und rechtfertigt den Kriegsdienstzwang.
Die DFG-VK, die zunächst 1968 aus dem Zusammenschluss der 1892 gegründeten Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) mit Teilen der Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) zur DFG-IDK und dann 1974 aus der Fusion mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) hervorgegangen ist, hat eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von KDVern zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Programmatisch tritt sie zwar für „die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste als einen Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung“ ein. In der Breite dieser Friedensorganisation wird der Kriegsdienstzwang als solcher aber wenig problematisiert und politisch angegriffen. Mehrheitlich wird die Strategie verfolgt, die Zahl der KDV-Anträge als Zeichen des Protests gegen „Kriegstüchtigkeit“ zu steigern. Deshalb wird sogar denjenigen, die aufgrund der geltenden Rechtslage und der Verwaltungspraxis gar nicht mit einer Einberufung zur Bundeswehr rechnen müssen, zur KDV-Antragstellung geraten, was zwangsläufig zu einer Musterung führt und die dann staatlich anerkannten KDVer zu potenziellen Zivildienstleistenden macht. Das scheint mir insgesamt doch eher zu einer Integration in das „Wehrpflicht-System“ zu führen, als dem politischen und widerständigen Anspruch von „Vereinigten Kriegsdienstgegner*innen“ zu entsprechen.
Die IDK hat ein umfassendes Verständnis von Kriegsdienstverweigerung. Es umfasst auch alle kriegsunterstützenden Tätigkeiten in Betrieb, Schule, Universität etc. und die Zwangsdienste, die nach Artikel 12a GG neben Militär- und Ersatzdienst im Kriegsfall vorgesehen sind. Im Bereich der sog. Wehrpflicht neben der „normalen 4/3-KDV-Beratung“ informiert und agitiert sie auch über die Verweigerung der Erfassung und der Musterung bis hin zur Totalverweigerung, also der konsequenten Nicht-Zusammenarbeit mit dem Zwangsdienstsystem.

Fazit

Dieses Dilemma bleibt: Die Herrschenden sprechen von Wehrpflicht und verschleiern damit den Zwangscharakter dieser Rekrutierungsmethode – und zu viele lassen sich davon einlullen und halten es für normal, dass der Staat seine Bürger*innen zu Kriegsdiensten zwingt.
Protest und Widerstand dagegen sind nötig – und möglich durch die Wahrnehmung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland ist dieses Recht durch die Einschränkung auf den „Kriegsdienst mit der Waffe“ und die Beschränkung auf Gewissensgründe nur unzureichend gegeben. Die nach diesem reduzierten Recht staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind in das System des Kriegsdienstzwangs integriert, die anderen landen vor Gericht und im Gefängnis.
Das Gerede von der Wehrpflicht als staatsbürgerlicher Aufgabe ist genauso wie die Forderung nach Kriegstüchtigkeit Teil der Kriegspropaganda. Aus pazifistischer, antimilitaristischer und aus menschenrechtlicher Sicht gibt es nur diese Wehrpflicht: Die Pflicht, sich zu wehren gegen jeden Kriegsdienstzwang!

Stefan Philipp

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war 25 Jahre lang bis 2024 Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift „ZivilCourage“. In den 1980er Jahren verweigerte er die Musterung, lehnte die Stellung eines KDV-Antrags ab, folgte der Einberufung zur Bundeswehr nicht, wurde von „Feldjägern“ festgenommen, dann zwei Monate in der Kaserne inhaftiert und danach wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

7 April, 2026

Pazifismus — wenn nicht jetzt, wann dann?

Thesen von Ullrich Hahn (veröffentlicht im Rundbrief #128 von Frieden wagen e.V. / 33. Jahrgang / im April 2026)

Ullrich Hahn ist Pazifist und Präsident des Internationalen Versöhnungsbund

Vorbemerkung

Das landläufige Bild von einem Pazifisten ist geprägt vom Eindruck der Schwäche, Nachgiebigkeit, Unterwürfigkeit. Stark wirkt der bewaffnete Soldat, besonders wenn er – inzwischen auch sie – in größerer Formation im Gleichschritt auftritt. Die Wirklichkeit ist umgekehrt: Die Stärke des Bewaffneten ist seine Waffe, nicht die Person. Hinzu kommt, dass er als Person einem fremden Willen unterworfen ist. Er/sie handelt auf Befehl. Den Gehorsam hat er/sie beim Dienstantritt gelobt oder gar geschworen. Auch unabhängig davon ist sein/ihr Denken nicht frei: Es ist von der Waffe dominiert. Der Pazifist dagegen behauptet sich selbst. Er/sie gehorcht nicht. In der Regel mussten die Pazifisten auch lernen, der Mehrheitsmeinung zu trotzen. Sie beziehen ihre Stärke nicht aus einer Waffe, sondern aus ihrer ganz eigenen Person (Kant: Aus dem moralischen Gesetz in der Person).

Vierzehn Thesen:

  1. Kennzeichen des Pazifismus ist nicht in erster Linie ein bestimmtes Handeln, sondern ein Unterlassen, das Lassen der Gewalt (Das Gute, dieser Satz steht fest, ist stets das Böse, das man lässt, Wilhelm Busch).
  2. Dabei bedarf das Lassen illegaler, strafbarer Gewalt keiner besonderen Begründung. Es geht der pazifistischen Haltung gerade um den Verzicht auf die legale, in der nationalen und internationalen Rechtsordnung gerechtfertigten Gewalt (Artikel 26, 87a GG, Artikel 51 UN-Charta), d.h. um den Verzicht auf militärische Verteidigung.
  3. Grundlage dieses Pazifismus sind weder spezifisch christliche oder „westliche Werte“, sondern das in der „Goldenen Regel“ kulturübergreifende und in der Neuzeit als völkerrechtlich anerkannte Menschenrecht: Jede Person hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  4. Pazifismus ist durch diese Rückbindung auf allgemein gültige Werte nicht nur Ausdruck einer persönlichen Gesinnung, sondern der Verantwortung für das Leben des und der anderen und damit der ganzen Menschheit.
  5. Dies unterscheidet den Pazifismus von einer Politik des Nationalstaates, der das Wohl und Wehe der eigenen Nation über das Leben fremder Menschen und das Leben der Menschheit stellt (siehe Art. 56 GG). Auch der Mensch jenseits der Grenze ist einer von uns.
  6. Dieser Blick auf die Menschheit ist nicht „blauäugig“. Unrecht und ungerechtes Verhalten dürfen nicht hingenommen werden – aber niemand hat deshalb den Tod verdient („Die Todesstrafe ist abgeschafft“, Art. 102 GG).
  7. Die Haltung des Pazifismus über die Verwerflichkeit der militärischen Verteidigung und jeden Militärs erhebt zwar Anspruch auf Allgemeingültigkeit, aber nicht im Sinne einer „Vorschrift“. Vorschriften in Bezug auf Leben und Tod sind übliche Zwangsmittel derjenigen Staaten, die eine Wehrpflicht kennen. Der Pazifismus hat keine solche Macht und will sie auch nicht haben. Er will nicht zwingen, sondern überzeugen. Eine unmittelbare Verpflichtung zum entsprechenden Handeln ergibt sich nur für diejenigen, die die entsprechende Überzeugung als Recht erkennen.
  8. Daraus folgt: Der Krieg hört auf, wenn schon eine der beiden Seiten die Waffen niederlegt. Darüber muss nicht verhandelt werden. Wer das Töten von Menschen als Unrecht erkennt, lässt davon ab, unabhängig von der anderen Seite. Verhandlungen haben ihren Platz, wenn es dann um die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft geht.
  9. Für das zum Krieg führende Unrecht ist unmittelbar die angreifende Seite verantwortlich. Der Krieg beginnt aber erst mit der militärischen Verteidigung. Damit übernimmt die verteidigende Seite eine eigene Mitverantwortung für den daraus folgenden Krieg mit allen seinen Folgen, auch für die mit jedem Krieg verbundenen Kriegsverbrechen. Bei zwei Staaten, die sich im Krieg befinden, hat keiner das Recht auf seiner Seite. Schon Kant formuliert bezgl. der bloßen Verteidigungsabsicht: „stehende Heere … sollen mit der Zeit ganz aufhören, denn sie bedrohen andere Staaten unaufhörlich mit Krieg durch die Bereitschaft, immer dazu gerüstet zu erscheinen.“
  10. Wer sich auf das Mittel der Gewalt zur Durchsetzung der eigenen, wenn auch berechtigten Interessen einlässt, unterliegt dann auch der Logik dieser Gewalt: Es gewinnt der Stärkere. Das bedingt eine nicht endende Aufrüstung. Das Maß hierfür ist die vermeintliche Stärke der anderen Seite und ihrer vermeintlich bösen Absichten. Für die Durchsetzung des Rechts ist die Gewalt deshalb ein untaugliches Mittel.
  11. Gegenüber anderen ist die Gewalt dominant, selbst wenn sie nur nachrangig eingesetzt werden soll. Sie ist sofort greifbar und verspricht schnellen Erfolg. Für diesen Zweck wird das Militär gerüstet. Waffen beeinflussen so das Denken der Waffenträger und der über das Militär verfügenden Politik schon lange vor einem Einsatz. Bewusst oder unbewusst werden sie durch ihre bloße Existenz zum vorrangigen Mittel im Konflikt.
  12. Die eingesetzten Mittel und Methoden der Gewalt prägen dann auch das Ergebnis: Tod, Zerstörung, Verstümmelung, Traumata. Die zuvor angestrebten Ziele, Freiheit und Demokratie, bleiben auf der Strecke. Die Erfordernisse des Militärs haben Vorrang vor allen menschlichen Bedürfnissen, auch vor dem Schutz des Klimas als Grundlage allen Lebens. Selbst für die gewinnende Seite gilt: „Was durch Gewalt erworben wurde, kann in der Regel auch nur wieder durch Gewalt verteidigt werden“, Gandhi.
  13. Was bleibt den Pazifist*innen zu tun? Die ihnen zur Verfügung stehenden gewaltfreien Mittel unterliegen einem anderen Zeit- und Handlungsrahmen als dem des Militärs. Sie können und wollen nicht durch Schnelligkeit und Zerstörungskraft beeindrucken. In der Zeit vor dem Krieg ist es ihre Aufgabe, auf die Gefahren der Rüstung hinzuweisen, der Aufrüstung zu widersprechen und für eine auch einseitige Abrüstung einzustehen. In Zeiten des Krieges verweigern sie sich, mitzumachen. Nach dem Krieg übernehmen sie als Erste die Mühen der Versöhnung, soweit sie/wir alle dann noch leben.
  14. Das Gegenteil von Gewalt ist nicht einfach Gewaltlosigkeit, sondern Gerechtigkeit. Neben der Kritik an der unmittelbaren Gewalt des Militärs bleibt die Aufgabe, die vielfältigen Formen struktureller Gewalt, die nicht weniger lebensfeindlich sind, zu überwinden. Pazifismus ist keine Passivität, sondern tätiges Handeln für einen Frieden in Gerechtigkeit.


23 Oktober, 2025

Bundeswehr lass‘ die jungen Leute in Frieden: Nein zum Werben fürs Töten und Sterben beim Karrieretag in Karlsruhe

Am 22. Oktober fand in Karlsruhe der Karrieretag in der Schwarzwaldhalle statt. Zwischen Firmen, Hochschulen und Jobangeboten – mittendrin: die Bundeswehr. Werbung fürs Sterben, getarnt als Karrierechance.

Das konnten wir nicht unkommentiert lassen. Vor der Halle standen Antimilitaristinnen der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigung der Kriegsdienstgegnerinnen, Menschen vom Friedensbündnis Karlsruhe, vom Offenen Antifaschistischen Treffen, vom Offenen Feministischen Treffen und von der Linksjugend [’solid].

Gemeinsam informierten wir über Militarisierung, über Kriegsdienstverweigerung und über Alternativen zu Aufrüstung und Krieg.

Viele junge Menschen kamen zu uns,nahmen Flyer und Sticker mit und sagten klar: Kein Bock auf Bundeswehr.

Sie wollen Frieden, keine Waffen, keinen Zwang, kein Töten. Drinnen auf der Messe zeigten Aktivist*innen direkt am Stand der Bundeswehr Haltung – und bekamen sofort die Polizei zu spüren. Personalienkontrolle. Rauswurf.

Doch draußen ging’s weiter:

Wir informierten weiter, diskutierten weiter, und machten deutlich:

Die Bundeswehr hat auf Bildungsmessen nichts verloren. Kein Werben fürs Töten und Sterben – sondern Perspektiven für Frieden und Zukunft. ✌️

23 September, 2025

Neuer Wehrdienst vor Verabschiedung im Bundestag

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius zum neuen Wehrdienst auf den Weg gebracht und soll 1. Januar 2026 Inkrafttreten.

Pistorius will die Bundeswehr wieder kriegstüchtig machen und braucht dafür mehr Personal. Zunächst sollen auf freiwilliger Basis mehr Soldatinnen und Soldaten für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen werden. Er will damit bis zu 40.000 junge Männer jährlich für einen Freiwilligen Wehrdienst von 6-12 Monaten gewinnen. Schmackhaft gemacht wird der neue Dienst mit attraktiven Maßnahmen.

Der Neue Wehrdienst enthält aber auch Pflichtelemente. Junge Männer, ab dem Geburtsjahrgang 2008, werden zwangserfasst und von der Bundeswehr angeschrieben. Sie müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung (Fragebogen) ausfüllen und zurückschicken. Ab dem 1. Juli 2027 werden alle jungen Männer wieder zwangsgemustert. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den neuen Wehrdienst bewerben.

Mit dem Bekanntwerden der Pläne von Pistorius sind die Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung sprunghaft gestiegen. Wir hatten auch eine gute Berichterstattung in der Tagesschau und ZDF heute. Viele junge Menschen wollen jetzt mit ihrer vorsorglichen Kriegsdienstverweigerung ein politisches Zeichen setzen, obwohl sie keinen Zivildienst leisten müssen. Wir erhalten auch viele KDV-Anfragen von älteren Jahrgängen, die ebenfalls verweigern wollen. Sie zeigen damit auf, dass sie im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht bereit sind, als Soldat im Krieg Menschen zu töten oder selbst getötet zu werden. Die Anerkennungschancen sind hoch.

Als DFG-VK lehnen wir das neue Wehrpflichtgesetz ab und rufen zur aktiven Kriegsdienstverweigerung auf. Wir unterstützen mit unserem Netz an Beraterinnen und Beratern die jungen Männer bei der KDV-Antragstellung. Wir geben auch Tipps wie man mit der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) umgehen kann. Alle Infos auf www.dfg-vk.de

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