Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Mittwoch, 02.10.2024, 13:15 Uhr (50667 Köln,
Appelhofplatz, Saal 150), über eine Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung zur Frage
der Verfassungsmäßigkeit seiner Beteiligung am Krieg in der Ukraine.
Hintergrund der Klage ist ein Antrag des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg an der
Bergstraße) an das Bundesverteidigungsministerium vom 1. Mai 2022, womit er als Bürger eine
Ausrichtung der „politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im
Umgang mit dem Krieg in der Ukraine nach den Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes
und der UN-Charta“ eingefordert hat.
Der Friedensaktivist, der Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen ist, begründete seinen Antrag damit, dass infolge des völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine eine militärische Eskalationsspirale entstanden sei, an der
Deutschland aufgrund von Waffenlieferungen und anderen Unterstützungsleistungen aktiv beteiligt
sei. Das verstoße zunehmend gegen die Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und
der UN-Charta.
In seinem Antrag verwies Theisen auf die friedensfördernden und kriegsächtenden Bestimmungen des
Grundgesetzes, die von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes aufgrund der grauenhaften
Erfahrungen der beiden Weltkriege überaus prominent in das Grundgesetz aufgenommen worden
seien. So solle die Bundesrepublik „zur Wahrung des Friedens“ in ein „System gegenseitiger kollektiver
Sicherheit“ eingebunden werden und gemäß der Präambel des Grundgesetzes solle es explizit darum
gehen, „dem Frieden der Welt zu dienen.“ In diesem Sinne zielten das Friedensgebot und auch die UN-
Charta darauf ab, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“, so der
Friedensaktivist. Das Grundgesetz und die UN-Charta verlangten deshalb in Kriegszeiten ein erkennbar
friedensförderndes Hinwirken auf eine Beendigung von Kriegshandlungen, „wovon die deutsche Politik
seit Beginn des Ukrainekrieges leider so gut wie nichts zu erkennen“ gebe, so Theisen.
Stattdessen sei die Debatte in Deutschland zum Ukrainekrieg auch fast zweieinhalb Jahre nach Beginn
des Krieges noch immer weitestgehend beschränkt auf stereotype Forderungen nach immer weiteren
Waffenlieferungen an die Ukraine, anstatt nach diplomatischen Auswegen aus einer sich zunehmend
verselbständigten und immer weniger kontrollierbaren Kriegslogik zu suchen. Vergleichbar einem
Dominospiel falle seit Beginn des Ukrainekrieges ein militärisches Tabu nach dem anderen und würden
immer weitere rote Linien überschritten, was zuletzt darin gegipfelt sei, die bisher bestehende
Reichweitenbegrenzung beim Einsatz deutscher Waffen im Ukrainekrieg vollständig zu kippen, um die
Waffen auch weit in Russland einsetzen zu können.
Der Friedensaktivist sieht auf diesem Hintergrund ein zunehmend außer Kontrolle geratenes
Eskalationsrisiko im Ukrainekrieg, was auch Deutschland als mögliches Angriffsziel in einem
asymmetrischen Krieg ganz unmittelbar bedrohe. Er sehe sich deshalb in seinen Grundrechten verletzt,
weshalb er eine konsequente Ausrichtung der deutschen Beteiligung am Ukrainekrieg an den
Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta fordere: „Unsere
Verfassung ist zwar keine rein pazifistische, aber eindeutig eine kriegsfeindliche Verfassung, dieses
Paradigma muss endlich erkennbar Einfluss auf das Handeln Deutschlands im Ukrainekrieg nehmen,
anstatt zwanghaft in einem rein militaristischen Denken verhaftet zu bleiben“, so Theisen. Seine Klage
verstehe er deshalb als einen „Appell an die Bundesregierung zur strikten Einhaltung des
Friedensgebotes des Grundgesetzes um Ukrainekrieg, das sollte das Verwaltungsgericht Köln
entsprechend würdigen und der Klage stattgeben, so der Friedensaktivist.“
Kontakt: Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508
Publikation zu diesem Thema: Bedrohter Diskurs – Deutsche Stimmen zum Ukrainekrieg, Hermann
Theisen, Helmut Donat (Hg.), Donat Verlag 2024
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 26. September 2024