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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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WModG

9 Februar, 2026

Speyer: Einführung der Wehrpflicht – ohne uns!

Februar 26 @ 19:00 – 21:00

„Der Krieg kann nur auf eine einzige Weise verhindert werden:

durch die Weigerung der Menschen, in den Krieg zu gehen.“

— Albert Einstein

Wenn Politik wieder über Wehrpflicht, Musterung und „Kriegstüchtigkeit“ spricht, sind das die entscheidenden Fragen:

👉 Muss ich mich mustern lassen?

👉 Muss ich zum Militär?

👉 Welche Rechte habe ich?

👉 Was kann ich tun, wenn ich nicht töten will – oder auch nicht getötet werden?

Genau darum geht es bei dieser Veranstaltung:

📍 Info & Diskussion zur Wehrpflicht

🗓 26. Februar, 19:00 Uhr

📌 Naturfreundehaus Speyer, Geibstraße 1

Mit Jonas Fehrenbach, Geschäftsführer des Landesverbands Baden-Württemberg der DFG-VK,

und Gabi Weiland von der DFG-VK Mannheim-Ludwigshafen.

Es geht um Information statt Angstmache.

Um Rechte statt Befehle.

Und um das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung.

Denn:

Nein zu sagen ist kein Verbrechen.

Es ist ein Menschenrecht.

Und gerade jetzt wichtiger denn je.

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16 Dezember, 2025

Der ‚neue Wehrdienst‘ tritt in Kraft

Verteidigungsminister Pistorius will Deutschland kriegstüchtig machen, um sich gegen mögliche Angriffe zu wappnen. Durch das Aussetzen der Schuldenbremse hat er zwar genügend Geld für Waffenkäufe zu Verfügung, allerdings fehlt ihm das Personal, diese zu bedienen. Das will er mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz ändern, das der Bundestag am 5.12.2025 verabschiedet hat. Wenn der Bundesrat am 19.12.2025 zustimmt, wovon auszugehen ist, wird es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit gehen folgende Änderungen einher:

Freiwilliger Wehrdienst

– Es bleibt zunächst dabei einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten.

  Mindestdauer 6 Monate und Verlängerung bis zu 5 Monaten.

  Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, innerhalb derer man ausscheiden kann.

– Der/die freiwillig Wehrdienst Leistende/r bis zu 11 Monaten erhält 2.600€ brutto monatlich

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) bei einer Dienstdauer von

  mindestens 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.500€.

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis C oder C 1 (LKW) bis zu 5.000€.

– Freie Fahrt in Uniform mit der Bundesbahn

– Soldaten mit einer Restdienstzeit von mindestens zwölf Monaten werden in ein Dienstverhältnis

  eines Soldaten auf Zeit (SaZ 1) übernommen.

Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu

260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegt folgender Aufwuchspfad zu Grunde:

JahrAktive Soldatinnen und SoldatenReservistinnen und Reservisten
2026186 000 – 190 00070 000 – 80 000
2027190 000 – 193 00080 000 – 100 000
2028193 000 – 198 000100 000 – 120 000
2029198 000 – 205 000120 000 – 140 000
2030204 000 – 212 000140 000 – 160 000
2031210 000 – 220 000160 000 – 180 000
2032218 000 – 230 000180 000 – 200 000
2033228 000 – 242 000Mindestens 200 000
2034240 000 – 256 000Mindestens 200 000
2035255 000 – 270 000Mindestens 200 000  

Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich,

beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und der sich daraus

ergebenden Entwicklung der Reserve.

Findet Pistorius genügend Freiwillige, bleibt es bei der Freiwilligkeit.

Findet Pistorius nicht genug Freiwillige, kann nur mit einem neuen Gesetz im Bundestag eine

sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Einen Automatismus gibt es dafür nicht.

Wehrerfassung mittels Bereitschaftserklärung

Mit der Bereitschaftserklärung tritt die Wehrerfassung wieder in Kraft.

– Das Karrierecenter der Bundeswehr wird umbenannt in Wehrersatzbehörden

– Alle Männer und Frauen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten ein Schreiben der

  Bundeswehr mit der Aufforderung eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer

  Wehrdienstleistung mittels Fragebogen abzugeben. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen,

  Frauen und Personen anderen Geschlechts können dies tun.

Abgefragt werden:

1. Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsan-

     gehörigkeiten.

2. Interesse an einem Wehrdienst

3. Körpergröße und Gewicht

4. Vorliegen einer Körperbehinderung oder einer entsprechenden Gleichstellung

5. Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen

6. Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit

7. Wehrdienst in fremden Streitkräften

Wie der Fragebogen genau aussieht, ist derzeit nicht bekannt.

– Wer den Fragebogen nicht richtig ausfüllt oder nicht zurückschickt, begeht eine

  Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.

– Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die in einer freiwillig

  abgegebenen Bereitschaftserklärung angegebenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern die

  Person bekundet hat, dass sie kein Interesse an einem Wehrdienst hat.

Musterung

Zwangsmusterung ab 1.1.2026 für alle Männer, die ab dem 1.1.2008 geboren sind.

Flächendeckend wird das – aus Kapazitätsgründen – erst ab dem 1.Juli 2027möglich sein. Gemustert wird in den 15 bestehenden Karrierecentern (Wehrersatzbehörden) und 24 neuen Musterungszentren, die noch aufgebaut werden müssen.

Kriegsdienstverweigerung

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung soll ab dem 1.1. 2026 an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach Köln geschickt werden.

Über den KDV-Antrag entscheidet weiterhin das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln im schriftlichen Verfahren.

Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes kann die Zuleitung des

Antrags auf Kriegsdienstverweigerung bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar

2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen (§ 13 Wehrpflichtgesetz).

Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens

innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der    

Bundeswehr entschieden werden.

Reservisten

§ 1 des Reservistengesetzes, wonach grundsätzlich alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten sind, bleibt unberührt

Bundesmeldegesetz

Der Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr entfällt.

Freiwilligendienste

Es werden 15.000 weitere Plätze für Freiwilligendienste eingerichtet. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 100.000 Plätze. Im Bundeshauhalt werden die Freiwilligendienste gestärkt:

50 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2026 und 80 Millionen Euro zusätzlich in den Folgejahren im sozialen, ökologischen, politischen und kulturellen Bereich, in Sporteinrichtungen oder im Zivil- und Katastrophenschutz.

Deshalb sind der neue Wehrdienst zum Zwecke der militärischen Abschreckung und die Freiwilligendienste mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, für die Bundesregierung zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz.

Die Position der DFG-VK ist klar.

Wir lehnen das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ab und sind gegen jede Art von Zwangsdienst. Dazu zählt die Erfassung der Männer ab 18 Jahren ebenso wie die jetzt vorgesehene Erfassung der Frauen durch die Hintertür, die wir juristisch prüfen lassen werden. Die geplante Zwangsmusterung ganzer Jahrgänge ab 1. Juli 2027 lehnen wir ebenfalls ab.

Bei der Bereitschaftserklärung sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

1. Die Gruppe derer, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben und uns um Rat

    Fragen. Wir können ihnen nur Tipps geben, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung 

    stehen. In jedem Fall sollte keine Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst angekreuzt

    werden.

2. Die Gruppe derer, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Dazu zählen Menschen

    mit einem Handicap, chronisch Kranke, psychisch Kranke, Autisten…….

    Hier raten wir im Fragebogen an entsprechender Stelle darauf hinzuweisen und Atteste oder

    eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beizufügen. Aller Voraussicht nach werden  

    Beeinträchtigte für den Wehrdienst nicht infrage kommen.

    Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn man die Bereitschaftserklärung ausdruckt und auf

    postalischem Weg zurückschickt. Es gibt keine Garantie, dass die Hinweise überhaupt beachtet

    werden.

Wir raten allen Männern auf der Bereitschaftserklärung kein Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst anzukreuzen, den Fragebogen auszudrucken und auf postalischem Weg zurückzuschicken.

Klar ist unser Aufruf jetzt den Kriegsdienst pro-aktiv zu verweigern, zumal gegenwärtig kein Zivildienst geleistet werden muss. Die vorübergehende Aussetzung der Musterung von Kriegsdienstverweigerern muss eine Dauerlösung werden. Wir warten erst einmal ab, ob diese Interimslösung überhaupt angewendet wird.

Bei den Freiwilligendienste fällt die Ungleichbehandlung zu den Freiwillig Wehrdienstleistenden besonders auf. Die Bezahlung der Freiwilligen mit 350-400 Euro monatlich zeigt einmal mehr die geringe Wertschätzung der Bundesregierung diesen Menschen gegenüber. Sie werden quasi mit einem ‚Taschengeld‘ abgespeist, während die Freiwilligen bei der Bundeswehr viele Vorteile

erhalten. Gleichbehandlung würde bedeuten, dass auch die Personen der Freiwilligendienste monatlich 2.600€ brutto und dieselben Vergünstigungen wie Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten.

Die Jugend reagiert und wehrt sich gegen den neuen Wehrdienst. Der Schulstreik gegen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht am 5. Dezember in über 100 Städten macht Mut und gibt Hoffnung, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht an der mangelnden Bereitschaft der Jugendlichen zum Wehrdienst scheitert.

Dies ist eine erste vorläufige Analyse zur neuen Gesetzgebung. Einiges ist noch offen und hier muss die Praxis der ersten Monate 2026 abgewartet werden. Wir werden fortlaufend informieren.

Klaus Pfisterer, 12.12.2025

3 Dezember, 2025

05 I 12 I Schulstreiks gegen Wehrpflicht

Am 5. Dezember legen bundesweit Schüler*innen die Stifte hin.

Die Regierung sollte besser hinhören, wenn die Zukunft unseres Landes sich gegen die Wehrpflicht organisiert und dass sie sich nicht zu Kanonenfutter machen lassen wollen.

Der Schulstreik wird ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen Zwangsdienst, Militarisierung und die Gefährdung ihrer Zukunft. Er richtet sich gegen eine Politik, die fortwährend Entscheidungen über ihr Leben trifft, ohne sie überhaupt ernst zu nehmen.

Wir, die DFG-VK Baden-Württemberg, stehen an der Seite der streikenden Schüler*innen.

Wir unterstützen ihren Widerstand gegen jede Form von Wehrpflicht und Zwangsdiensten. Und wir stehen bereit, wenn sie Kriegsdienst verweigern wollen: informiert euch auf verweigern.info was zu tun ist, wir helfen dann gerne! 

Unsere Mitglieder rufen wir auf:

Begleitet die Streiks. Unterstützt die Schüler*innen. Gebt ihnen Infos zum Umgang mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Sand ins Getriebe der Militärmaschinerie!

UPdate:

  • Ulm I Valckenburg-Schule I 10:30 Uhr (Streik)
  • Offenburg I Re Carre I 17:30 Uhr (solidarische Kundgebung)

3 November, 2025

Junge Menschen, Eltern, Reservisten und Soldaten.Freiwilliger Wehrdienst oder doch Wehrpflicht? Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Wir kopieren hier einen Artikel von der SWR, in dem unser Landesvorsitzender Klaus Pfisterer zu Wort kommt.

Noch ringen CDU/CSU und SPD um einen Kompromiss beim Wehrdienstgesetz. Doch schon jetzt berichten Beratungsstellen von mehr Anfragen wegen Kriegsdienstverweigerung – auch in BW.

Stand1.11.2025, 13:02 Uhr

  • SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch

VonAutor/inMarc-Julien Heinsch

 Demonstrant mit T-Shirt "Wir Sterben Nicht in Euren Kriegen" bei einer Kundgebung von Wehrdienst-Gegnern und Friedensbewegung im August 2025 vor dem Verteidigungsministerium.

Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Obwohl der neue Wehrdienst noch keine beschlossene Sache ist, wenden sich bereits jetzt immer mehr Menschen an Organisationen, die Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) anbieten. Auch die Zahl der bei den Bundeswehr-Karrierecentern eingegangenen KDV-Anträge ist zuletzt regelrecht explodiert. Allein im August seien dort so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr 2024, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Die zuletzt öffentlich ausgetragene Uneinigkeit von Union und SPD um die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes sorgt offenbar für Unsicherheit – auch in Baden-Württemberg. 

Kriegsdienstverweigerung: Immer mehr Anträge und Beratungsanfragen

Auf SWR-Nachfrage erklärt der BW-Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) die Zahl der Beratungsanfragen pro Monat habe sich zuletzt mehr als verdoppelt. Meldeten sich im ersten Halbjahr monatlich bei den Beratungsstellen der DFG-VK in BW 20 bis 30 Personen, seien es nun mehr als 100 jeden Monat. Auch bundesweit zeige sich dieser Trend: Allein im Monat September seien zwischen 800 und 1.000 Anfragen bei den Landesverbänden eingegangen, auf der DFG-VK-Homepage sei die Zahl der Aufrufe zuletzt von 24.000 im Mai auf 125.000 im September gestiegen. 

Auch wegen dieser Entwicklung, die sich mit einem neuen Wehrdienst noch verstärken könnte, bauen Organisationen wie die DFG-VK ihr Beratungsnetz aktuell aus. Neue Beraterinnen und Berater werden geschult und die Zusammenarbeit mit anderen Organisation intensiviert. Eine dieser Organisationen ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Während die DFG-VK mit ihrer Arbeit einen aktivistisch-pazifistischen Ansatz verfolgt und aktiv zur Kriegsdienstverweigerung rät, beschreibt die EAK ihre Beratung als „ergebnisoffen“. 

Berater: Vertrauen auf das Gewissen der Menschen

Martin Tontsch, der bei der evangelischen Kirche in Bayern Menschen aus ganz Süddeutschland berät, sagt: „Ich halte es für eine gut verantwortbare Entscheidung, wenn jemand sagt, ich gehe bewusst zur Bundeswehr, um meinen Beitrag zur Landesverteidigung zu leisten“. In der Beratung versuche er Menschen nicht davon abzubringen, sondern helfe ihnen, eine Entscheidung zu treffen, „im Vertrauen darauf, dass ihr eigenes Gewissen ihnen da den richtigen Weg weisen wird“ – in die eine oder die andere Richtung. Seit über die neue Wehrpflicht öffentlich debattiert wird, hat der Beratungsbedarf auch bei der EAK merklich zugenommen.

Fehlt der Bundeswehr wirklich das Personal?

460.000 Soldatinnen und Soldaten inklusive der Reserve braucht Deutschland laut dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Wehrdienst, um für die NATO-Bündnisverteidigung handlungsfähig zu sein. Teil der Reserve ist, wer einmal bei der Bundeswehr gedient oder sich zum Reserveoffizier hat ausbilden lassen. Das Ziel von 260.000 Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten in Deutschland soll laut NATO-Vereinbarung bis 2035 erreicht werden. Davon ist man aktuell aber noch weit entfernt: Bundesweit gab es laut dem Bericht der Wehrbeauftragten 2024 rund 181.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, darunter auch solche, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet haben oder freiwillig Wehrdienst leisten. Reservistinnen und Reservisten standen 2024 etwa 49.000 zur Verfügung, rund 20.000 leisteten aktiven Reservedienst bei der Truppe. In Baden-Württemberg waren zuletzt rund 13.500 Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr. 

Ein Problem für die Truppe bundesweit: Jedes Jahr scheiden tausende Soldatinnen und Soldaten aus dem aktiven Dienst aus, weil sie in Rente oder Pension gehen. Zwar konnte die Bundeswehr die Zahl der Bewerbungen für einen militärischen Dienst zuletzt steigern, doch ist die Abbrecherquote hoch. Jeder vierte Neu-Soldat verlässt die Bundeswehr noch innerhalb des ersten halben Jahres wieder. Das Bundesverteidigungsministerium geht davon aus, dass durch einen neuen Wehrdienst bereits im ersten Jahr zusätzlich 5.000 Soldatinnen und Soldaten gewonnen werden können. 

Neuer Wehrdienst: Genug Freiwillige auch ohne Wehrpflicht?

Noch ist unklar, wie genau der neue Wehrdienst aussehen wird. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Freiwilligkeit setzt, will die Union verpflichtende Regeln, für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige finden. Die ersten Musterungen sollen dann im Juli 2027 stattfinden. Neue Dynamik könnte den Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Uni Hamburg und des German Institute for Global and Area Studies verleihen. 

Der repräsentativen Umfrage unter knapp 2.300 Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren zufolge sind genügend junge Menschen bereit, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zwar lehnten rund 30 Prozent der Befragten jede Form der Wehrpflicht ab, unter den 18- bis 29-Jährigen zeigten sich aber etwa 40 Prozent bereit, Deutschland aktiv mit der Waffe zu verteidigen. 14 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen dieser Generation wollen demnach nicht nur das Land im Krisenfall verteidigen, sondern sind auch an der sechsmonatigen militärischen Grundausbildung interessiert. 

„Zumindest empirisch“ bestehe auf Grundlage der neuen Studie keine Notwendigkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht“, erklärt einer der Initiatoren der Untersuchung, der Hamburger Kriminologie Professor Peter Wetzel. „Rechnen wir die Ergebnisse unserer Studie hoch und berücksichtigen wir dabei noch, dass etwa die Hälfte dieser Freiwilligen untauglich sein könnte, dann ergibt selbst eine konservative Schätzung, dass mindestens 175.000 junge Männer und 70.000 Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren in der Bevölkerung zu finden sind, die für einen Dienst in der Bundeswehr auf freiwilliger Basis gewonnen werden könnten.“ Am meisten Zustimmung (42 Prozent) unter den Befragten fand das Modell eines einjährigen Dienstes für Männer und Frauen, der wahlweise in der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen geleistet werden kann. 

Beratung zu Kriegsdienstverweigerung: Besorgten Eltern die Ängste nehmen

Ob sie bereit wären, für die Verteidigung ihres Landes eine Waffe in die Hand zu nehmen, im Ernstfall auch andere Menschen zu töten – zu dieser Gewissensfrage berät der DFG-VK-Landesvorsitzende Klaus Pfisterer Menschen seit 45 Jahren. Bei ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen melden sich Jugendliche, besorgte Eltern aber auch ehemalige Wehrdienstleistende, die heute Reservisten sind. Sie alle eint die Verunsicherung angesichts der Debatte um den neuen Wehrdienst, aber auch die Angst vor einem Verteidigungsfall angesichts des Kriegs von Russland gegen die Ukraine. 

„Uns fragen Eltern von 12- bis 14-jährigen Kindern an, die wissen wollen, ob die verweigern können.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Auch wenn eine Kriegsdienstverweigerung erst ab siebzehneinhalb Jahren möglich ist – viele Eltern wollten rechtzeitig vorbereitet sein, sorgten sich angesichts der politischen Entwicklungen, erklärt Pfisterer. Auch mit Falschinformationen müsse man häufig aufräumen. „Da kann man Menschen auch ein gutes Stück weit Ängste nehmen und ihnen zusagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass es zu einer Kriegsdienstverweigerung kommen müsste, würden wir euch begleiten“, sagt EAK-Berater Tontsch. 

Neuer Wehrdienst: Viel Unsicherheit bei jungen Menschen

Und natürlich wenden sich auch diejenigen an die Beratungsstellen, die vom neuen Wehrdienst vorrangig betroffen wären. Junge Männer um die 17, die nach 2008 geboren sind – und viele Fragen haben. Auch solche, die gerade noch niemand beantworten kann: Etwa, wie genau der Fragebogen zur Musterung aussehen wird, der zum neuen Wehrdienst versendet werden soll. Viele, die sich meldeten, seien trotz offener Fragen aber bereits fest entschlossen zu verweigern, hätten ihre Gewissensgründe schon ausführlich aufgeschrieben und wollten nur noch eine zweite Meinung, sagt Pfisterer.

„Viele Reservisten sagen in der Beratung: Ich bin damals aus naiven Gründen zur Bundeswehr gegangen.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Rund 90 Prozent der Beratungsanfragen kommen laut Pfisterer von solchen „Ungedienten“, also Menschen, die noch nicht bei der Bundeswehr waren. Die restlichen zehn Prozent von Reservisten. Viele Reservisten sagten in der Beratung, sie seien seinerzeit „aus naiven Gründen“ zur Bundeswehr gegangen, erklärt er. Der Wehrdienst war kürzer als der Zivildienst, sie wollten das schnell hinter sich bringen, weiter machen mit dem Leben, hätten sich keinerlei Gedanken gemacht, worauf sie sich einließen. „Und jetzt, 10, 15, 20 Jahre später merken sie, wozu sie ausgebildet worden sind und treffen heute eine andere Entscheidung. Eine Gewissensentscheidung, keinen Dienst mehr an der Waffe leisten zu wollen.“ 

In seltenen Fällen wenden sich auch aktive Soldatinnen und Soldaten an die Beratungsstellen, weil sie den Kriegsdienst verweigern wollen. Während KDV-Anträge im Allgemeinen sehr gute Chancen hätten, angenommen zu werden, sei das bei aktiven Mitgliedern der Truppe etwas schwieriger, erklärt EAK-Berater Tontsch. Deren Fälle müssten dann teilweise vor Gericht ausgefochten werden. 

Rund 420 Rekruten der Bundeswehr geloben im September 2025 ihren Fahneneid.
Bundeswehrrekrutinnen und -rekruten beim Fahneneid: Auch wer sich einmal bewusst für die Bundeswehr entschieden hat, kann später im Leben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. dpa Bildfunkpicture alliance/dpa | Henning Kaiser

Allein im August so viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wie im ganzen Jahr 2024

Den Kriegsdienst zu verweigern ist in Deutschland ein Grundrecht, festgeschrieben im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3, unabhängig von der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Es ist aber auch ein Grundrecht, das man aktiv einfordern muss – per Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. 

Seit Jahresanfang ist die Zahl der KDV-Anträge, die deutschlandweit bei der Bundeswehr eingegangen sind, stark gestiegen. Waren es im Januar noch 373, gingen im August bereits 3.257 Anträge ein, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 waren es noch 2.998 KDV-Anträge. Im Jahr vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine, 2021, waren es sogar nur 209 KDV-Anträge, die bei den Karrierecentern der Bundeswehr eingingen. Nach Bundesländern wird in der Statistik nicht unterschieden. 

Wer entscheidet über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung?

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung landen zunächst bei den jeweils zuständigen Karrierecentern der Bundeswehr. Sind alle nötigen Dokumente vorhanden, werden sie an das beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Dort wird über die KDV-Anträge entschieden. Dadurch erklärt sich auch, warum sich die Angaben zu KDV-Anträgen von Bundeswehr und BAFzA unterscheiden. Unvollständige Anträge etwa werden nicht weitergeleitet. Oder Anträge aus einem Jahr erst in einem anderen Jahr entschieden, weil zum Beispiel Nachfragen die Bearbeitungszeit verlängern, so ein BAFzA-Sprecher auf SWR-Nachfrage. Bis Ende September sind im Jahr 2025 beim BAFzA 2.529 KDV-Anträge eingegangen, knapp 90 Prozent davon wurden anerkannt. „Ablehnungen erfolgen zum überwiegenden Teil wegen Unzulässigkeit und nur in Einzelfällen wegen nicht glaubhafter Darlegung der Gewissensgründe“, so der Sprecher. Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, danach beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung geklagt werden. 

In der zweiten Novemberwoche steht die nächste Debatte über das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag an. Geht es nach Verteidigungsminister Pistorius, soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten – auch wenn vorher noch viele Details zu klären sind.

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