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Wehrpflicht

20 März, 2025

Aufruf zur Aktionswoche zum internationalen Tag Kriegsdienstverweigerung 15.Mai: Kriege verhindern statt Kriegstüchtigkeit

(20.03.2025) Aktuell werden in den verschiedensten Ländern Kriege geführt – sei es in der Ukraine, in Israel/Palästina, Türkei, Syrien, Myanmar oder in der Demokratischen Republik Kongo.

Kriege und Kriegsgefahren: Die Antwort der Regierungen heißt Militarisierung

Weltweite Waffenexporte, auch in bewaffnete Konflikte, nehmen zu. Die Rüstungsproduktion wird angekurbelt. Der Etat für Militär und Rüstung soll deutlich erhöht werden und mit zusätzlichen Krediten finanziert werden. Statt Kriege zu verhindern, wird darauf gesetzt, Kriege führen zu können – und sie auch zu führen. Forderungen werden erhoben zur Einführung einer „neuen Wehrpflicht“ oder einer „allgemeinen Dienstpflicht“.

Krieg bedeutet Tod und Zerstörung

Kriege führen zu Zigtausenden von Toten, unzähligen Schwerverletzten, massiven Zerstörungen. Auch wenn über die Kriege kaum berichtet wird, so gibt es doch auf allen Seiten zahllose Opfer und Grausamkeiten. Über die Militärdienstpflicht werden Menschen zu Kanonenfutter gemacht. All diese Kriege treiben ungezählte Menschen in die Flucht, einen Teil auch nach Europa und Deutschland.

Abwehr von Geflüchteten

Die Festung Europa wird militärisch gesichert. Asylsuchende werden auf Lager außerhalb der Europäischen Union verwiesen und der Zugang zu Asylverfahren faktisch gestoppt. Das Asylrecht soll außer Kraft gesetzt werden. Widerrechtlich werden an vielen EU-Außengrenzen Geflüchtete über Pushbacks zurückgewiesen. Grenzkontrollen werden auch innerhalb der EU wieder eingeführt.

Kriegsgegner*innen unterstützen

In all den Ländern, die sich im Krieg befinden, gibt es aber auch Menschen, die sich dem Krieg verweigern, die sich aktiv für Frieden einsetzen, die dort Widerstand gegen Militarisierung und Krieg leisten. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Andere entziehen sich den Zwangsrekrutierungen. Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in einem Krieg sterben. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen.

Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung im Krieg zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, auch und gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für alle Kriegsflüchtlinge, verfolgte Kriegsdienstverweiger*innen und Kriegsgegner*innen. Ihnen gilt unsere Unterstützung!

Stoppt Militarisierung und Wehrpflicht

Die Pläne der vermutlich neuen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in Deutschland sehen eine umfassende Erfassung und eine verstärkte Rekrutierung neuer Soldat*innen vor. Perspektivisch sollen Zwangsverpflichtungen möglich sein, wenn die gewünschten Zahlen für die Bundeswehr nicht erreicht werden. Die Union fordert gar eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen.

Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Form der Wehrpflicht und die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Das würde einer Militarisierung Vorschub leisten. Stattdessen brauchen wir eine Stärkung des vorhandenen sozialen Engagements und eine breite Unterstützung von Ansätzen und Maßnahmen aus der Friedensarbeit und Konfliktforschung, die sich gegen Spaltung und Ausgrenzung in der Gesellschaft wenden.

Aufruf zu Aktionen zum 15. Mai 2025

Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Wir rufen Gruppen und Organisationen dazu auf, sich mit Aktionen und Veranstaltungen vor Ort daran zu beteiligen. An vielen Orten wollen wir die Stimmen von Kriegsdienstverweiger*innen mit eigenen Erklärungen an die Öffentlichkeit bringen. In einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Aktion sollen diese schließlich in Berlin präsentiert werden.

– Sammelt Stimmen und Erklärungen von Kriegsdienstverweiger*innen;

– Organisiert Aktionen und Veranstaltungen. Vorschläge finden sich unter https://objectwarcampaign.org/mitmachen/

Initiiert von: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Bund für Soziale Verteidigung (BSV); Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Connection e.V.; Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bundesverband, Gruppe Stuttgart; Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); Forum Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche in Baden (FFE); Forum gewerkschaftliche Linke Berlin; Frauennetzwerk für Frieden e. V.; Friedensbüro Salzburg; Friedensinitiative Nottuln; Greifswalder Initiative Frieden Jetzt; GrüneAlternative; Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK); Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig; KURVE Wustrow – Bildungs- und Begegnungsstätte für gewaltfreie Aktion e.V.; Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschland; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi Deutsche Sektion; pax christi Rottenburg-Stuttgart; Redaktion und Verlag Graswurzelrevolution;

25 Februar, 2025

Kriegsdienstverweigerung wurde zur Normalität

Die Rolle von KDV in der Friedensbewegung der 1980er Jahre
von Stefan Philipp

Die Pläne eines „neuen Wehrdienstes“, die beabsichtigte Etablierung einer umfassenden Dienstplicht für Männer und Frauen oder auch die diskutierte „Wiederbelebung“ der Wehrpflicht setzen ein altes Thema wieder auf die Tagesordnung: die Kriegsdienstverweigerung (KDV). Es lohnt deshalb der Blick zurück in die 1980er Jahre, in der die Zahl der KDVer stark anstieg und die KDV zum Massenphänomen wurde – und gleichzeitig die Friedensbewegung im massenhaften Protest gegen die Stationierung von US-Atomraketen ihre größte Stärke entwickelte. Wer heute – vielleicht neu – über KDV und KDV-Beratung nachdenkt und dabei Erfahrungen aus dieser Zeit mitberücksichtigen will, der sollte wissen:

  • Im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte hatte der Parlamentarische Rat 1948/49 das Grundgesetz (GG) erarbeitet. Mit seiner Verabschiedung und Inkraftsetzung war am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland entstanden. In den Grundrechtsteil der Verfassung hatte der Parlamentarische Rat diese (bis heute unveränderte) Garantie im Artikel 4 Absatz 3 formuliert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
  • Bei den Beratungen hatte der spätere (erste) Bundespräsident Theodor Heuß (der als Reichstagsabgeordneter im März 1933 für das „Ermächtigungsgesetz“ gestimmt hatte, mit dem Hitler an die Macht gelangt war) vor der Aufnahme des KDV-Rechts ins Grundgesetz gewarnt und einen „Massenverschleiß der Gewissen“ befürchtet. Für die SPD-Fraktion hielt ihm (der 1937 vor den Nazis nach England geflohene antifaschistische Widerstandskämpfer) Fritz Eberhard entgegen: „Ich glaube, wir haben hinter uns einen Massenschlaf des Gewissens. In diesem Massenschlaf des Gewissens haben die Deutschen zu Millionen gesagt: Befehl ist Befehl und haben daraufhin getötet.“ Er und seine Fraktion erhofften sich von dem Grundrecht, das dann mit großer Mehrheit beschlossen wurde, „eine große pädagogische Wirkung“.
  • Die Beschränkung der KDV auf Gewissensgründe wurde von Anfang v.a. von pazifistischen Organisationen kritisiert. Das „das Nähere regelnde“ Bundesgesetz sah und sieht vor, dass das KDV-Grundrecht nur auf Antrag und Prüfung der Gewissensgründe gewährt wird. Das Antragsverfahren ist bürokratisch ausgestaltet und hat(te) abschreckende Wirkung. Die betroffenen überwiegend gerade volljährig gewordenen jungen Männer waren gezwungen, ihre Entscheidung in mündlichen Prüfungsverfahren zu begründen („Inquisitionsverfahren“). Der Antrag hatte bis zur KDV-Neuregelung 1983 und der Umstellung auf ein in der Regel rein schriftliches Verfahren keine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass zahlreiche (noch) nicht anerkannte KDVer zur Bundeswehr eingezogen wurden und bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag als Soldat Dienst leisten mussten. Zahlreiche Verweigerer blieben konsequent bei ihrer Entscheidung und wurden deshalb beim Militär inhaftiert, manche wurden durch die Nicht-Anerkennung ihrer KDV und das erzwungene Soldat-Sein in den Suizid getrieben.
  • Durch die Beschränkung der KDV auf Gewissensgründe und die Regelung, das Grundrecht lediglich auf Antrag und durch eine Prüfung zu gewähren, hat(te) es der Staat in der Hand, die Zahl der KDVer zu regeln, nach eigenen politischen Wünschen und nach dem Personalbedarf der Bundeswehr.
  • Was im juristischen Sinn eine Gewissensentscheidung ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20. Dezember 1960 ausgeführt. Danach ist eine solche „jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von ,Gut‘ und ,Böse‘ orientierte Entscheidung (…), die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“.
  • 1955 wurde die Bundeswehr gegründet, 1956 die Wehrpflicht eingeführt, nach der Männer ab 18 Jahren zum Militärdienst einberufen werden können. Seit 1968 ist dies durch die Einfügung von Art. 12a GG verfassungsrechtlich geregelt. Anerkannte KDVer können zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Mit dem ab 1973 vom Gesetz als Zivildienst bezeichneten Ersatz leisten KDVer die Wehrpflicht ab und stützen damit das gesamte System der Zwangsrekrutierung für militärische und kriegsvorbereitende Zwecke. Deshalb gab es immer wieder auch Totale KDVer, die alle oder einzelne Auflagen aus der Wehrpflicht verweigerten und deshalb strafrechtlich verfolgt wurden.
  • Der Personalumfang der Bundeswehr in den 1980er Jahren: Die Zielvorgabe für die Präsenzstärke der Bundeswehr war bis zur „friedlichen Revolution“ in der DDR und der Auflösung des „Ostblocks“ 1989/90 die Zahl von 495.000 Soldaten. Sie wurde in dem Jahrzehnt von 1980 bis 1989 durchgängig annähernd erreicht, sank jedenfalls nie unter 486.000 Soldaten. (Die Nationale Volksarmee der DDR umfasste im „Wendejahr“ ca. 155.000 Soldaten.)
  • Die Geburtsjahrgänge in Westdeutschland ab 1962 (deren Männeranteil bei ca. 50 Prozent lag und der ab 1980 wehrpflichtig wurde) umfassten bis 1967 jeweils über eine Million und sanken bis 1971 auf knapp unter 800.000. (Die Geburtsjahrgänge, die bei einer möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in den kommenden Jahren für eine Einberufung zur Bundeswehr in Frage kommen würden, umfassen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2017 über 700.000; wenn das Grundgesetz nicht geändert würde und die Wehrpflicht weiterhin nur für Männer gelten würde, wären damit jährlich ca. 350.000 junge Männer betroffen.)
  • Über die Jahre hinweg seit der Einführung der Wehrpflicht 1956 stieg der Zahl der KDVer kontinuierlich an. Im Jahr 1958 wurden 2.447 KDV-Anträge gestellt, 1967 waren es 5.963. Das Folgejahr 1968 brachte eine Verdoppelung auf 11.952, bis 1979 stieg die Zahl stetig an auf über 45.000. In den 1980er Jahren wurde die KDV zur Normalität in weiten Teilen der (männlichen) Jugend: Die Anzahl der gestellten KDV-Anträge stieg in den 1980er Jahren von ca. 54.000 (1980) auf ca. 77.000 (1989). (Lediglich im Jahr 1984 sank die Antragszahl wegen der Sondersituation der Neuregelegung des KDV-Anerkennungsverfahrens unter der 1983 gewählten neuen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung einmalig unter 50.000.) Auf den Punkt gebracht: Wer gegen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung war, der verweigerte als Mann auch den Kriegsdienst bei der Bundeswehr – und wer KDVer wurde, der war auch gegen die Stationierung der US-Atomraketen in der BRD. Eine solche Positionierung führte bei vielen zum Engagement in der Friedensbewegung und wirkte meinungsbildend im persönlichen Umfeld.
  • Möglich wurde diese Entwicklung v.a. dadurch, dass in den 1980er Jahren – und damit einer Zeit ohne Internet und der schnellen und leichten Verfügbarkeit von Informationen – fast flächendeckend KDV-Beratungsstellen entstanden waren und daneben zahlreiche Ratgeber in Buch- und Broschürenform publiziert wurden.

Was heute unter veränderten Rahmenbedingungen bleibt: Kriegsdienstverweigerung ist zuerst eine individuelle Entscheidung, die Inanspruchnahme des KDV-Rechts ist auch eine politische Frage, seine Durchsetzung v.a. eine juristische. Wer KDVer angemessen beraten will, der braucht: eine menschenrechtliche Orientierung, ein klares Bewusstsein für die Interessenslage der KDVer, eine empathische Beratungshaltung und dabei eine Klarheit für die eigenen Ziele sowie Sach- und Fachkompetenz.

Weiterführende Literatur:
– Michael Schmid: Grundrecht Kriegsdienstverweigerung – Wiederbewaffnung – Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht – Kriegsdienstverweigerung in der Praxis (https://www.kriegsdienstverweigerer-geschichten.de/hintergruende/texte/hintergrund-zur-wehrpflicht-in-der-brd/)
– Stefan Philipp: Zwangsdienst, Strafjustiz und Staat (in: Graswurzelrevolution; Nr. 433; November 2018; https://www.graswurzel.net/gwr/2018/10/zwangsdienst-strafjustiz-und-staat/)
– Norman Ciezki: Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Einfluß und Bedeutung der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.“; Münster 1999

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war bis zu ihrer Auflösung nach Aussetzung der Wehrpflicht stellvertretender Vorsitzender der Zentralstelle KDV, der 1957 gegründeten gemeinsamen Einrichtung von zuletzt ca. 30 Organisationen.

Veröffentlicht in: FriedensForum  – Zeitschrift der Friedensbewegung, Ausgabe 2/2025, S. 30 f.

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