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Waffenexporte

27 März, 2026

Rüstungsexportstopp für die gesamte Golfregion!

Die Bundesregierung dreht beim Waffenexport entscheidende Schleusen auf und vermeidet durch den Erlass einer Allgemeingenehmigung eine öffentliche Debatte im Parlament. Aktion Aufschrei fordert stattdessen, unzureichende Kontrollmechanismen und Ausfuhrgenehmigungen zu verschärfen.

Mit der Allgemeingenehmigung Nr. 48 wird temporär der reguläre Genehmigungsprozess von Rüstungsexporten in einige Golfstaaten und in die Ukraine ausgesetzt. Dieses „Zeichen der Solidarität“, so Bundeswirtschaftsministerin Reiche, ermöglicht den nahezu ungehemmten Export von Waffen und Rüstungsgütern in Konfliktregionen. Die Benennung von „Gütern zur Verteidigung“ in der AGG sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier unabhängig ihres vermeintlich defensiven Charakters ein breites Feld an Waffen exportiert werden kann. Sie steht inhaltlich im Widerspruch zu den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz (mit der Außenwirtschaftsverordnung) und dem Internationalen Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) ergeben. Die Allgemeingenehmigung steht auch im Widerspruch zu den Aussagen von Kanzler Merz, der bei seiner Reise im Februar noch die genaue Einzelfallprüfung aller Exporte in die Golfregion zugesagt hatte.

Die deutsche Bundesregierung, die als eine der wenigen weltweit zögert, den völkerrechtswidrigen Angriff Israels und der USA auf den Iran als solchen zu benennen, handelt an dieser Stelle ausschließlich opportunistisch. Denn die Erfahrungen zeigen: Weitere Kriegswaffen destabilisieren die gesamte Region, Abertausende Menschen müssen fliehen.

„Es müssen endlich wirksame Schritte ergriffen werden, den Krieg in der Golfregion zu beenden. Solidarisch wäre vermittelnd auf alle Konfliktparteien gleichermaßen einzuwirken – statt die Gelegenheit zu nutzen, noch mehr Waffen zu verkaufen. Denn damit wird einer weiteren Eskalation Vorschub geleistet. Das Gebot der Stunde ist, Rüstungsexporte an alle am Konflikt beteiligten Länder in der Golfregion zu unterlassen“, sagt Vincenzo Petracca, Sprecher von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Mitglied der AGDF.

„Die Bundesregierung schafft mit der Regelung einen Präzedenzfall, um die rechtlich vorgeschriebene Exportprüfung zu umgehen und nach politischer Opportunität selbst Rüstungsexporte in eine Krisen- und Kriegsregion zu genehmigen. Sie höhlt das fragile System des internationalen Waffenhandels weiter aus und demontiert damit eine der wesentlichen Säulen einer friedlichen Weltordnung“, erklärt Jürgen Grässlin, Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Bundessprecher der DFG-VK. Er fügt hinzu: „Rechtliche Rahmenbedingungen existieren nicht ohne Grund – sie mit einem Federstrich beiseite zu schieben, ist ein folgenschwerer Fehler.“

„Als Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! fordern wir die Bundesregierung auf, den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern äußerst restriktiv zu handhaben“, sagt Andreas Seifert, Koordinator der Kampagne. „Einmal mehr zeigt sich, wie notwendig ein scharfes Rüstungsexportkontrollgesetz ist. Sämtliche Kriegswaffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten müssen unterbunden werden!“

Kontakt für die Medien:

Dr. Andreas Seifert, Koordinator „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, M. 0176-99067209, a.seifert@aufschrei-waffenhandel.de

Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK, M: 0170-6113759, graesslin@dfg-vk.de  

Vincenzo Petracca, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Mitglied der AGDF, Vincenzo.Petracca@kbz.ekiba.de

10 April, 2025

Menschenrechte vor Profit!Koalitionsvertrag bei Rüstungsexporten nachverhandeln!

Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! kritisiert nachdrücklich, dass gemäß dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Rüstungsexporte an den „Interessen der Wirtschaftspolitik ausgerichtet“ werden sollen. Das Bündnis appelliert an die abstimmungsberichtigten Mitglieder von SPD, CDU und CSU auf eine Nachverhandlung des Koalitionsvertrages zu drängen. 

„Die künftige Bundesregierung hat nicht nur eine ´Verantwortung für Deutschland´, wie der Koalitionsvertrag überschrieben ist, sondern sie hat auch eine Verantwortung für die Menschen, die potentiell Opfer deutscher Rüstungsgüter im Ausland sind. Die Menschenrechte, zu denen sich die Koalitionspartner bekennen, gelten universell. Die Vermeidung von Leid und nicht die Vermehrung von Profit muss die oberste Maxime jeder Rüstungsexportkontrolle sein!“, so Gerold König, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und pax christi Bundesvorsitzender.
König fügt hinzu: „Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter sind Gewaltmittel, die unmittelbar oder mittelbar den Tod von Menschen verursachen können. Ihr Export ist daher strengen Kontrollen zu unterwerfen und nicht an den ´Interessen der Wirtschaftspolitik´ auszurichten, wie es CDU/CSU und SPD jetzt festgeschrieben haben (Rn. 4194). Der Gemeinsame Standpunkt der EU (Art. 10) verneint explizit, dass Wirtschaftspolitik Vorrang vor Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und weiteren völkerrechtlichen Verpflichtungen haben darf. Wenn laut Koalitionsvertrag ´eine Harmonisierung der europäischen Rüstungsexportregeln´ (Rn. 4200) angestrebt wird, dann muss die kommende Bundesregierung diese auch achten! ´Verlässlichkeit´ für die Rüstungsindustrie (Rn. 4197) muss durch strenge und eindeutige Kriterien hergestellt werden und nicht durch Unterlaufen der bestehenden Regeln.“ 

Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) führt dazu aus: „Entsprechend reicht es auch nicht aus, dass die Koalitionspartner Rüstungsexporte nur ´grundsätzlich´ ablehnen, wenn diese zu ´interne[r] Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden´ (Rn. 4201). Der Gemeinsame Standpunkt der EU und auch der internationale Waffenhandelsvertrag (ATT) sehen für diese Genehmigungskriterien ein absolutes Exportverbot vor! Das gleiche gilt auch für die Kriterien ´humanitäres Völkerrecht´ und ´Frieden und Sicherheit´. Es ist erschreckend, dass diese Kriterien unterschlagen werden, ebenso, dass der ATT als völkerrechtlicher Vertrag, trotz Bekenntnis zum Völkerrecht, nicht als Grundlage der Rüstungsexportpolitik benannt wird.“

„Wir appellieren daher eindringlich an die abstimmungsberechtigten Mitglieder von SPD, CDU und CSU auf eine Nachverhandlung des Koalitionsvertrages zu drängen. Sie alle müssen dafür zu sorgen, dass die neue Bundesregierung die nationalen und völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der Rüstungsexportkontrolle verbindlich festschreibt und diese uneingeschränkt einhält“, so Grässlin weiter. „Waffenexporte – allen voran an menschenrechtsverletzende Staaten – müssen vollständig verboten und verhindert werden!“

Trägerorganisationen der Kampagne: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V. (AGDF) • aktion hoffnung Rottenburg-Stuttgart e. V. • Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR • Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) •  Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) • Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e. V. (IPPNW) Deutschland • NaturFreunde Deutschlands • Netzwerk Friedenskooperative  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi – Deutsche Sektion • JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutsche Sektion • Ohne Rüstung Leben (ORL) • Deutsche Franziskanerprovinz • RüstungsInformationsBüro (RIB e. V.) • terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not • Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden (WfGA)

Mehr als hundert weitere Organisationen und Friedensinitiativen arbeiten im Aktionsbündnis der Kampagne

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