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Völkerrecht

4 Mai, 2026

Karlsruhe-Durlach: Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie

Mai 5 @ 17:00 – 18:00

monatliche Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie auf dem Schlossplatz Durlach. Thematisch passende Transparente sind wie immer willkommen, auf Werbung für Parteien bitten wir zu verzichten. Weitere Infos hier: https://friedensbuendnis-ka.de/

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23 März, 2026

Besigheim: UNO und Völkerrecht vor dem Ende? – Vortrag von Andreas Zumach

April 9 @ 19:30 – 21:00

DFG-VK Mitglied und Journalist und Völkerrechtsexperte Andreas Zumach nimmt die Zuhörenden mit auf seiner Betrachtung der internationalen Ordnung, der Institutionen, die sich um sie sorgen und der Bedrohung die sie durch Autoritarismus und Recht des Stärkeren ausgesetzt sind.

DFG-VK Ludwigsburg

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13 März, 2026

Zwischen Repression und Bombardement

Am Internationalen Frauentag 2026 hielt Martha Albinger in Ludwigsburg eine bewegende Rede über die Situation von Frauen im Iran. Darin beschreibt sie eindrücklich, in welcher schwierigen Lage sich viele Frauen dort befinden – zwischen der Gewalt eines autoritären Regimes und den Gefahren von Krieg und Bombardement.

Wir danken Martha herzlich dafür, dass sie uns ihre Rede zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. Sie verbindet darin den Internationalen Frauentag – für viele ein feministischer Kampftag – mit der aktuellen Situation im Iran und zeigt, wie eng Fragen von Frieden, Freiheit, Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit miteinander verbunden sind.

Gerade in Zeiten von Krieg und zunehmender Militarisierung erinnert ihre Rede daran, dass Kämpfe für Frieden, Gleichheit und Selbstbestimmung nicht voneinander getrennt werden können.

Vielen Dank, Martha, für diese berührende Rede.

Frauen im Iran –  zwischen Repression und Bombardement

Rede am internationalen Frauentag 2026 von Martha Albinger gehalten am 07.03.26

Liebe TeilnehmerInnen an der Kundgebung zum internationalen Frauentag,

mein Name ist Martha Albinger, ich vertrete hier die DFG-VK Gruppe Ludwigsburg. Einige meiner FreundInnen sind aus dem Iran, ich war 1994 selber im Iran, spreche Persisch und habe von daher eine enge Verbindung zu diesem Land.

Durch meine langjährige Arbeit in der Flüchtlingshilfe war ich mit den Opfern vieler Kriege v.a. auch Frauen konfrontiert. Z.B. dem Bürgerkrieg im Libanon, Jugoslawienkrieg und v.a. dem 8-jährigen Iran-Irak-Krieg, der 1980 von Saddam Hussein, begonnen und später von der US-Regierung Ronald Reagan stark unterstützt wurde und dadurch 8 Jahre dauerte und unsäglich viele Todesopfer, Verletzte und traumatisierte Menschen zur Folge hatte. Saddam Hussein wurde vom Westen als Bollwerk gegen das Mullahregime aufgerüstet, bis er den USA nicht mehr nützlich war und 2003 selber gestürzt wurde. 

Und nun herrscht wieder Krieg im Iran. Im Gegensatz zum Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, wird beim Angriffskrieg Israels und der USA zumindest in der Politik und in den Medien nicht von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gesprochen. 

In der Präambel der DFG-VK steht: 

„Der Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Ich bin daher entschlossen, keine Art von Krieg zu unterstützen und an der Beseitigung aller Kriegsursachen mitzuarbeiten.«
(Grundsatzerklärung der War Resisters‘ International)

In diesem Sinne, möchte ich auf diesen Krieg und die Folgen für Frauen im Iran blicken.

So sehr ich meine iranischen Freundinnen verstehe, die sich nichts sehnlicher wünschen, als dass das Regime gestürzt würde, sosehr bin ich in Sorge, dass das Ganze schlimm endet. Auch der Ausspruch, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende überzeugen mich nicht, denn Verbrechen durch Verbrechen zu beenden führt zu nichts Gutem. Genauso wenig wie die Strategie „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“. Diese Einstellungen haben zu viel Unheil geführt, was man auch an der iranischen Revolution gesehen hat.

Die linken Gruppierungen haben sich mit den Klerikalen zusammengetan, was der Revolution zum Erfolg geholfen hat. Aber wie es häufig ist, „frisst die Revolution ihre Kinder“ und der Iran wurde von den Mullahs beherrscht, die Linken und Frauenkämpferinnen wurden in Gefängnisse gesteckt, gefoltert und teilweise hingerichtet.  Der Krieg hat Khomeinis Macht gefestigt.

Nachdem, was die israelische Regierung in Gaza und überhaupt gegen die palästinensische Bevölkerung verbrochen hat und was wir von Trump wissen, ist es für mich befremdlich, dass ExiliranerInnen israelische und US-amerikanische Flaggen schwenken.

Es ist verständlich, dass die Frauen im Iran, die eine hohe Schul- und Hochschulbildung haben, an den Universitäten sind 59 % Frauen, dann allerdings beruflich schlechter Fuß fassen als die Männer – v.a. auf den höheren Ebenen und in der Regierung sind sie noch stark unterrepräsentiert – und vielen Einschränkungen ihrer Freiheit unterworfen sind, dieses Regime nicht mehr ertragen.

Es ist ein großes Unrecht, dass Frauen vorgeschrieben wird, wie sie sich zu kleiden haben und dass sie ihr Haar bedecken sollen und sei es auch nur durch einen leichten Schal. Es besteht immer die Gefahr von Kontrollen, die wie im Fall von Jina Mahsa Amini sogar tödlich enden können.

Nach wie vor ist die Scheidung für Frauen im Iran schwieriger als für Männer, das Sorgerecht für die Kinder ist zugunsten der Väter geregelt. Bei einer Eheschließung muss der Vater oder ein Bevollmächtigter zustimmen, vor Gericht zählt die Stimme einer Frau weniger als die eines Mannes, beim Erbrecht sind die Frauen ebenfalls benachteiligt und es gibt viele weitere Einschränkungen z.B. bzgl. Reisen ins Ausland und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Und nicht nur das: Frauen werden von Sicherheits- und Repressionskräften inhaftiert, gefoltert, misshandelt und vergewaltigt.

Zwar liegt der Anteil der Frauen unter den Gefängnisinsassen im Iran mit ca 3% im internationalen Vergleich relativ niedrig, doch da sehr viele Männer in Gefängnissen sind, ist die Zahl der Frauen auch hoch, 5000 – 6000 gleichzeitig. Und es gibt neben den offiziellen Gefängnissen auch Haftzentren an unbekannten Orten, in die Menschen kommen, die von Repressionskräften wie den Pasdaran, den Geheimdiensten oder der paramilitärischen Basidj-Miliz verhaftet werden.

Das sind oft Menschen, die gegen das Regime protestieren, darunter v.a. auch während der „Frau-Leben-Freiheit“-Proteste auch viele Frauen. Offizielle Statistiken darüber gibt es nicht, nur Schätzungen. Z.B. von amnesty international, die je nach Protestwelle von Tausenden bis  Zehntausenden ausgehen.

Und das Ganze hat sich durch die Protestwelle Ende Dezember 2025 bis Mitte Januar 2026 potenziert.

Der Iran gehört seit Jahren zu den Ländern mit den weltweit höchsten Hinrichtungszahlen. Auch Frauen wurden nach Verurteilungen wegen Mordes, Drogendelikten, Ehebruchs und politischer Betätigung gegen das Regime hingerichtet.

Doch was bedeutet ein Krieg gegen den Iran für die Situation weltweit und die Menschen im Iran, insbesondere für Frauen und Mädchen.

Alle wissen, dass es den USA und Israel und insbesondere Trump und Netanjahu nicht um die Befreiung des iranischen Volkes geht. Es geht um Geopolitik und Machtinteressen. Es gibt auch nicht „das iranische Volk“, sondern neben den vielen Menschen, die unzufrieden sind auch eine hohe Zahl von Nutznießern des  Systems und Menschen, die zumindest ganz gut damit leben.

Und ein Krieg wird viel Leid verursachen, das sehen wir jetzt schon am Bombardement der Mädchenschule in Minab in der Provinz Hormozgan, bei dem zwischen 150 und 170 Menschen – Schülerinnen und Schulpersonal – starben.

Dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf den Iran wird das Misstrauen gegen den Westen in den Ländern der Region erhöhen, wurde doch, wie letzten Sommer auch, während der Atomverhandlungen angegriffen und dieses Mal sogar nachdem der Oman verkündet hatte, dass man kurz vor einer Einigung stehe und die iranische Regierung große Kompromisse gemacht habe.

Die Gefahr, dass der Krieg eskaliert, dass es einen Flächenbrand gibt, dass dieser den Terrorismus befördert und es im Iran zu einer Militärdiktatur oder einem Bürgerkrieg kommt ist groß. Die Pasdaran sind nicht nur eine Armee, sondern auch eine Wirtschaftsmacht. Sie werden sich nicht auflösen oder ergeben, ebenso wenig wie die Basidj-Milizen oder die Geheimdienste.  

Es gibt keinen Plan für die Zeit nach dem Krieg und die Opposition ist teilweise zerstritten. Auf keinen Fall wird ein großer Teil der Bevölkerung den Sohn des letzten Shah, der durch die Revolution 1979 gestürzt wurde akzeptieren. Und dafür, dass der Shah an die Macht kam, hat auch die CIA gesorgt, indem sie den demokratischen Präsidenten Mossadegh, der von 1951- 1953 an der Regierung war und die die Ölindustrie verstaatlicht hatte durch einen Putsch gestürzt hat. Das ist im Gedächtnis vieler IranerInnen geblieben.

Zu was die US-amerikanischen militärischen Interventionen bereits geführt haben, sehen wir beispielhaft in Afghanistan und dem Irak.

Leider ist es so, dass die legitimen und bewundernswerten Proteste und Kämpfe der Frauen im Iran und auch vieler Männer, die die Frauen unterstützten und die Proteste der vielen Menschen, die sich Ende letzten Jahres gegen die wirtschaftlichen Probleme und gegen das Regime richteten und die brutal niedergeschlagen wurden, was zu Zigtausenden von Toten führte, von Machthabern wie Trump und Netanjahu instrumentalisiert werden.

Sie geben vor, sich für Frauenrechte und Menschenrechte einzusetzen, verletzen diese aber selber aufs Gröbste.

Und was macht Bundeskanzler Merz. Nachdem er nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und der USA letzten Sommer auf den Iran, davon gesprochen hat, dass diese die „Drecksarbeit“ für uns machen, gibt er bei seinem Besuch in den USA Trump, in allem was dieser sagt recht, widerspricht auch nicht als England und Spanien von diesem abgekanzelt werden, weil sie ihre US-Stützpunkte  –  im Falle Englands nur kurzfristig – für diesen Völkerrechtsbruch nicht zu Verfügung gestellt haben. Selbstverständlich, darf die US-Regierung den US-Stützpunkt Ramstein für ihre Kriege nutzen. Beim Mittagessen könnte er Trump etwas Kritisches gesagt haben, hieß es in den Medien. Wen interessiert das, Trump hört sowieso auf niemanden, der ihn kritisiert. Wichtig ist, was öffentlich gesagt wird und dass man sich mit anderen EU-Ländern solidarisiert. Und gegen Netanjahu wird wegen der unsäglichen Staatsräson sowieso nichts eingewendet. Statt dem Völkerrecht gilt nur noch das Recht des Stärkeren!

Lasst uns zusammenstehen und gemeinsam gegen das iranische Regime und gegen den Krieg protestieren!

Lasst uns gemeinsam der vielen Toten und Verletzten der letzten Protestwellen und der Kriegsopfer gedenken!

Lasst uns gemeinsam für Frauen- und Menschenrechte und gegen Kriege kämpfen!

11 März, 2026

80 Jahre UNO – Auslaufmodell oder Schlüssel zu Frieden und Menschenrechten

08. Apr 2026 – 19:00 Uhr , Haus der Kath. Kirche, Königstr. 7, Stuttgart

Vortrag und Diskussion mit Andreas Zumach, freier Journalist zu Themen der UNO und der internationalen Politik.

Hier finden Sie den Einladungsflyer zur Veranstaltung mit Andreas Zumach. Reichen Sie ihn gerne an Interessierte in Ihrem Umfeld weiter.

Nach dem tiefen Zivilisationsbruch der Jahre 1933-1945 wurde am 24. Oktober 1945 in der Gründungscharta der Vereinten Nationen (UN) das zwischenstaatliche Gewaltverbot als verbindliches Völkerrecht verankert. Und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurden erstmals in der Geschichte individuelle Menschenrechte definiert und mit universeller Gültigkeit für alle, inzwischen 193, Staaten vereinbart.

80 Jahre später sind diese zivilisatorischen Fortschritte bedroht wie nie zuvor. Die Normen des Völkerrechts werden immer häufiger verletzt und zunehmend unverhohlener in Frage gestellt – zuletzt auch von der deutschen Regierung (zum Krieg in Gaza). Die UN ist in Folge von offener Obstruktion und mangels politischen und finanziellen Engagements ihrer Mitgliedsstaaten immer weniger in der Lage, ihre in der Charta von 1945 beschlossenen Kernaufgaben – Frieden, Menschenrechte und Entwicklung für alle BewohnerInnen dieser Erde – wahrzunehmen. Präsident Trump verschärft den Kurs gegen die UNO: mit seiner privaten Parallelorganisation „Board of Peace“ („Friedensrat“) will er offenbar die UNO zerstören; Grönland will er unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker übernehmen.

Die seit den 1970er Jahren entstandene und für die internationale Sicherheit so wichtige Architektur bilateraler und multilateraler Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen ist weitgehend zerstört. Zugleich erreichen die weltweiten Militärausgaben seit 2020 immer neue Rekordhöhen. Waren die letzten acht Jahrzehnte nur eine Schönwetterperiode, nur eine Zwischenkriegszeit wie die Jahre zwischen 1919 und 1939? Oder können die 1945 ff. vereinbarten völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Normen noch gerettet werden?

Andreas Zumach ist Freier Journalist zu Themen der UNO und der internationalen Politik. Er war 1988 bis 2020 Korrespondent aus dem Palais des Nations, Genf. 1997 wurde er mit dem Goldpreis des Verbandes der UN-Korrespondenten in New York (UNCA) für die beste Berichterstattung über die UN ausgezeichnet, 2009 mit dem Göttinger Friedenspreis.

Diese Veranstaltung wird in Kooperation von Die AnStifter mit dem Katholischen

Bildungswerk, pax christi Rottenburg-Stuttgart, Ohne Rüstung Leben und DFG-VK angeboten.

April 8 @ 19:00 – 21:00

DFG-VK Stuttgart

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3 März, 2026

Iran-Krieg: Forderungen an die Bundesregierung

Mitten in Verhandlungen haben die USA und Israel den Iran angegriffen. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) protestiert gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und stellt auch konkrete Forderungen an die Bundesregierung.

Noch während erfolgsversprechende Verhandlungen mit den USA liefen, haben diese – gemeinsam mit Israel – seit Samstagmorgen militärische Angriffe auf den Iran begonnen. Die Lage ist – wie in jedem Krieg – unübersichtlich, es sind viele Falschinformationen im Umlauf und Medienberichte überschlagen sich.

Noch umfassender als schon im Juni 2025 haben Israel und die USA den Iran angegriffen. Es gibt Berichte über Tote und Verletzte – neben der klerikal diktatorischen iranischen Staats- und Militärführung sollen auch Zivilist*innen und Kinder unter den Opfern sein. Während Teile der iranischen Zivilbevölkerung – verständlicherweise – den Sturz der Führungsebene feiern, sind sie gleichzeitig einem Hagel von Bomben und Raketen ausgesetzt: „Wir verurteilen das Massaker der letzten Monate an zehntausenden Regimegegnerinnen und -gegnern. Aber Chamenei hätte der Prozess gemacht werden müssen, statt ihn zu ermorden und damit für viele Gläubige zum Märtyrer zu machen. Es ist kein Widerspruch ein Ende des iranischen Regimes zu fordern und gegen den völkerrechtswidrigen Militärangriff der USA und Israels zu sein. Uns empört, dass die Bundesregierung nicht den Angriff, sondern nur die Gegenschläge Irans kritisiert“, hält Thomas Carl Schwoerer, Bundessprecher der DFG-VK, fest.

Die von den angreifenden Staaten USA und Israel öffentlich kolportierte Strategie der iranischen Zivilgesellschaft durch den Enthauptungsschlag die Möglichkeit zu geben die Macht zu ergreifen ist hochriskant: „Gewaltsame Regimewechsel von außen sind bereits im Irak und in Afghanistan gescheitert. Wissenschaftliche Studien belegen, dass gewaltfreie Umbrüche eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg haben als gewaltsame. Gewaltfreier Widerstand eröffnet die deutlich größere Chance auf demokratische Strukturen im Land nach Kriegsende. Das Regime hätte gemäß den Vorschlägen von Navid Kermani noch mehr international zum Paria wie damals das Apartheid-Südafrika gemacht werden müssen, statt Krieg zu führen“, so Schwoerer. Zudem wälze US-Präsident Donald Trump den Erfolg oder Misserfolg des Militäreinsatzes auf die in Angst vor dem Regime und den Bomben lebende Zivilbevölkerung ab: „Wir stehen empathisch an der Seite aller zivilen Opfer dieses Krieges“, so der DFG-VK-Sprecher. Trump spricht von einer vierwöchigen Dauer des Krieges. Der gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens droht ein Flächenbrand.

Der Konflikt zwischen den westlichen Mächten und dem Iran schwelt schon seit Jahrzehnten. In den letzten Jahren hatte er sich aber zunehmend verschärft, nachdem US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit 2018 aus dem Iran-Atomabkommen (dem „Joint Comprehensive Plan of Action“) ausgestiegen ist. Das Abkommen, welches 2015 nach zwölfjährigen Verhandlungen vom Iran, von China, Frankreich, Deutschland, der EU, Russland, Großbritannien und den USA unterzeichnet wurde, billigte dem Iran eine eingeschränkte und streng überwachte zivile Nutzung der Atomkraft zu, untersagte aber eine militärische Nutzung: „Der Vertrag war nicht perfekt, hat den Konflikt aber deutlich entschärft“, so Thomas Carl Schwoerer von der DFG-VK. Gemeinsam mit weiteren Organisationen hatte der Verband gegen die Kündigung des Abkommens und einen schon damals drohenden Iran-Krieg demonstriert. Nach dem Ausstieg der USA und der weiteren aggressiven Regierungsführung der Regierung Netanjahu in Israel verschärfte sich der Ton: „Der Krieg zeigt einmal mehr, wohin die Politik extrem rechter Machthaber führt: In einen Krieg! Sowohl in den USA, als auch in Israel und im Iran führen politisch extrem rechte Politiker die jeweilige Regierung“, hält Schwoerer fest. Die DFG-VK ruft alle Seiten dazu auf die Waffen niederzulegen.

Konkret von der Bundesregierung fordert die DFG-VK:

  • Eine deutliche Verurteilung der völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels
  • Diplomatische Initiativen, um den Krieg schnellstmöglich zu beenden
  • Keine Unterstützung für die Angriffe auf den Iran beispielsweise durch die Bereitstellung von Infrastruktur, Überflugrechten und Logistik für US-Truppen
  • Den Stopp der Waffenexporte an die USA und Israel sowie generell in die Krisen- und Kriegsregion des Nahen- und Mittleren Ostens
  • Ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Militär der USA und Israels
  • Sanktionen gegen die angreifenden Staaten sowie kein Kauf von Militärmaterial aus den USA (etwa F-35-Kampfjets) und aus Israel durch das deutsche Verteidigungsministerium
  • Einen Stopp aller Abschiebungen in den Iran und umliegende Staaten
  • Schutz und Asyl in Deutschland und der EU für alle, die sich dem Krieg entziehen wollen

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Thomas Carl Schwoerer (Bundessprecher): schwoerer@dfg-vk.de

Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 2. März 2026

31 Oktober, 2025

Lockerung der Ausreisesperre in der Ukraine: Söder und Linnemann rufen zu völkerrechtswidrigen Handlungen auf

Pressemitteilung von unseren Freund*innen von Connection e.V.

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4579

Mit Beginn des russischen Angriffs hat die ukrainische Regierung eine Ausreisesperre für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt. Eine Ausreise ist seitdem nur mit Sondererlaubnis möglich. Das stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit dar.

Seit Ende August 2025 dürfen nun 18 bis 22-jährige Männer ausreisen. Davon machen viele Gebrauch. Darunter befinden sich vermutlich auch viele Kriegsdienstverweigerer. Ihnen wird zwar qua Verfassung das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung garantiert, de facto gibt es aber dafür kein Verfahren. Anträge werden nicht angenommen, willkürlich abgelehnt und sogar ausgesprochene Anerkennungen nicht berücksichtigt. Stattdessen landen immer mehr, zwangsrekrutiert, in Gefängnissen oder eben beim Militär. Mithin bleibt jungen militärdienstpflichtigen Ukrainern, die sich dem Kriegsdienst verweigern wollen, keine andere Möglichkeit, als das Land zu verlassen.

Nun sagt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Bild: Es sei „keinem geholfen, wenn immer mehr junge Männer aus der Ukraine nach Deutschland kommen, anstatt ihre eigene Heimat zu verteidigen.“ Es brauche „auch ukrainische Soldaten, die ihr eigenes Land verteidigen.“ Er fordert deswegen die EU und Berlin auf, „auf die Ukraine einzuwirken, dass die gelockerten Ausreisebestimmungen wieder geändert werden.“ [1]

Unterstützung erhält er vom Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, im Stern: „Deshalb ist es nicht richtig, dass vor allem viele junge Männer die Ukraine verlassen.“ [2]

Die Ausreisefreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sind durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt (Art. 2 Abs. 2 4. Protokoll und Art. 9 der EMRK). Es handelt sich dabei um bindendes Völkerrecht.

Connection e.V. vermisst ein Engagement der deutschen und EU-Politiker:innen für die Einhaltung der Menschenrechte, nicht nur in der Ukraine, sondern auch hier.

Niemand darf gegen seinen Willen, gegen sein Gewissen, zum Kriegsdienst gezwungen werden.

Die Menschenrechte auf Ausreisefreiheit und Kriegsdienstverweigerung dürfen nicht dem Krieg geopfert werden.

Jugendliche sind kein Kanonenfutter, sie dürfen nicht im Krieg verheizt werden – Kriegsdienstverweigerer haben das Recht auf ihrer Seite.

[1] https://www.bild.de/politik/inland/soeder-will-zuzug-ukrainischer-maenner-begrenzen-68fa5cbbc014c78e37fb78fd
[2] https://www.stern.de/politik/deutschland/ukraine-krieg–cdu-will-starken-zuzug-von-ukrainischen-maennern-stoppen-36158810.html

22 Oktober, 2025

Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte nach Israel – Verantwortung endet nicht mit dem Trump-Abkommen

Eine Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
BERLIN, 20. OKTOBER 2025
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al Mezan und Al Haq einen palästinensischen Beschwerdeführer aus Gaza bei einer Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel vor dem Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung von Panzergetrieben
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebe des Unternehmens Renk. Panzer, in denen diese Getriebe verbaut sind, werden in Gaza in erheblichem Umfang eingesetzt – auch in völkerrechtswidriger Weise und zulasten der Zivilbevölkerung.
Bereits im Oktober 2024 hatte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Er fordert eine verfassungsgerichtliche Klärung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz – angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen – seine Grundrechte verletzt.
Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schützen. Entscheidungen über Rüstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung für Menschenleben – in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute.
Hintergrund: Waffenlieferungen und völkerrechtliche Verantwortung
Über zwei Jahre führten israelische Streitkräfte militärische Operationen in Gaza durch. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentierten schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Die Bundesregierung genehmigte weiterhin Rüstungsexporte an Israel – trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung. Erst nach mehreren juristischen Einsprüchen und erheblicher öffentlicher Kritik wurden neue Genehmigungen teilweise ausgesetzt. Doch bereits erteilte Genehmigungen können ungehindert weiter ausgeliefert werden – darunter offenbar auch jene, gegen die sich die aktuelle Verfassungsbeschwerde richtet.
Das Trump-Abkommen: Keine Entlastung für Deutschland
Der am 10. Oktober 2025 verkündete Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas – bekannt als Trump-Abkommen – verschafft den Menschen in Gaza eine dringend benötigte Atempause. Israelische Geiseln wurden freigelassen, palästinensische Gefangene kamen frei. Dies ist ein Schritt, der Anlass zur Hoffnung gibt, erinnert aber zugleich an den enormen Schmerz und die Verluste, die dieser Krieg verursacht hat.
Aber das Abkommen ist brüchig und fragil. Israel beabsichtigt weiterhin, große Teile des Gazastreifens zu besetzen und zu kontrollieren und trotz des Waffenstillstands kommt es weiterhin zu militärischen Angriffen. Damit bleiben auch die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten Deutschlands unverändert bestehen.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR: „Das Trump-Abkommen hat den genozidalen Krieg der israelischen Regierung in Gaza unterbrochen. Doch weder sind deren Verbrechen der jüngeren Vergangenheit angemessen aufgearbeitet worden, noch hat sich Netanjahus Regime verpflichtet, die Menschenrechte der Palästinenser*innen und das Völkerrecht künftig zu achten. In einer solchen Situation verbieten sowohl das Grundgesetz als auch das internationale Recht deutsche Waffenlieferungen an Israel.“
Deutschland muss seiner Verantwortung gerecht werden
Die Bedrohung des Rechts auf Leben des Beschwerdeführers besteht fort. Solange die deutsche Regierung Waffenlieferungen an Israel genehmigt, die in Gaza eingesetzt werden können, verstößt sie gegen ihre verfassungsrechtlichen Schutzpflichten und gegen das Völkerrecht.
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden: Keine Rüstungsexporte nach Israel, solange das Risiko von systematischen Völkerrechtsverstößen besteht. Aufhebung der israelischen Blockade humanitärer Hilfe Ermöglichung unabhängiger internationaler Untersuchungen in Gaza unter UN-MandatDieser Waffenstillstand darf nicht zur Entlastung dienen – weder für Israel noch für Deutschland. Er muss als Moment der Verantwortung verstanden werden: zur Aufarbeitung, zur Prävention und zur Durchsetzung des Rechts.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie hier. Mehr über unsere Arbeit zu Waffen- und Rüstungsexporten finden Sie hier, und mehr zu unserer Arbeit in Palästina hier.
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