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UN-Charta

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

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