Connection e.V. setzt sich weltweit für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein. Für Menschen, die sagen: Ich mache nicht mit beim Töten.
Ein Menschenrecht – anerkannt, aber viel zu oft ignoriert.
Zwischen Juni und Dezember 2025 hat Connection e.V. genau das sichtbar gemacht:
bei den Vereinten Nationen in Genf, im Menschenrechtsrat, in Staatenüberprüfungen, Berichten und Side Events. Thema waren u. a. die Ukraine, Russland, Belarus, Türkei, Kolumbien, Südkorea, Singapur und Burkina Faso.
Vertreten wurde diese Arbeit von Zaira Zafarana, internationale Advocacy-Koordinatorin von Connection e.V. Sie hat Fälle von Verfolgung, Haft, Zwangsrekrutierung und Flucht von Kriegsdienstverweiger*innen vor internationale Gremien gebracht.
Das ist sehr wichtig.
Denn ohne diese Arbeit gäbe es weniger Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen im Bereich Kriegsdienstverweigerung. Keine Öffentlichkeit. Keinen Druck.
Aber es zeigt auch die Schwäche des Systems:
Menschenrechte existieren – ihre Umsetzung (oft) nicht.
Internationale Institutionen hören zwar zu und bemängeln, handeln aber zu selten, bzw. haben meistens nicht die „Macht“ verändernd einzugreifen.
Gerade im Krieg wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Füßen getreten.
Dabei sollte genau dann gelten: Gewissen schützt Leben.
👉 Wer mehr über die wichtige Arbeit von Zaira Zafarana erfahren möchte, findet ihre Initiativen, Berichte und Beiträge gebündelt auf der Website von Connection e.V.

ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.