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Rüstungsexporte stoppen

27 März, 2026

Rüstungsexportstopp für die gesamte Golfregion!

Die Bundesregierung dreht beim Waffenexport entscheidende Schleusen auf und vermeidet durch den Erlass einer Allgemeingenehmigung eine öffentliche Debatte im Parlament. Aktion Aufschrei fordert stattdessen, unzureichende Kontrollmechanismen und Ausfuhrgenehmigungen zu verschärfen.

Mit der Allgemeingenehmigung Nr. 48 wird temporär der reguläre Genehmigungsprozess von Rüstungsexporten in einige Golfstaaten und in die Ukraine ausgesetzt. Dieses „Zeichen der Solidarität“, so Bundeswirtschaftsministerin Reiche, ermöglicht den nahezu ungehemmten Export von Waffen und Rüstungsgütern in Konfliktregionen. Die Benennung von „Gütern zur Verteidigung“ in der AGG sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier unabhängig ihres vermeintlich defensiven Charakters ein breites Feld an Waffen exportiert werden kann. Sie steht inhaltlich im Widerspruch zu den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz (mit der Außenwirtschaftsverordnung) und dem Internationalen Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) ergeben. Die Allgemeingenehmigung steht auch im Widerspruch zu den Aussagen von Kanzler Merz, der bei seiner Reise im Februar noch die genaue Einzelfallprüfung aller Exporte in die Golfregion zugesagt hatte.

Die deutsche Bundesregierung, die als eine der wenigen weltweit zögert, den völkerrechtswidrigen Angriff Israels und der USA auf den Iran als solchen zu benennen, handelt an dieser Stelle ausschließlich opportunistisch. Denn die Erfahrungen zeigen: Weitere Kriegswaffen destabilisieren die gesamte Region, Abertausende Menschen müssen fliehen.

„Es müssen endlich wirksame Schritte ergriffen werden, den Krieg in der Golfregion zu beenden. Solidarisch wäre vermittelnd auf alle Konfliktparteien gleichermaßen einzuwirken – statt die Gelegenheit zu nutzen, noch mehr Waffen zu verkaufen. Denn damit wird einer weiteren Eskalation Vorschub geleistet. Das Gebot der Stunde ist, Rüstungsexporte an alle am Konflikt beteiligten Länder in der Golfregion zu unterlassen“, sagt Vincenzo Petracca, Sprecher von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Mitglied der AGDF.

„Die Bundesregierung schafft mit der Regelung einen Präzedenzfall, um die rechtlich vorgeschriebene Exportprüfung zu umgehen und nach politischer Opportunität selbst Rüstungsexporte in eine Krisen- und Kriegsregion zu genehmigen. Sie höhlt das fragile System des internationalen Waffenhandels weiter aus und demontiert damit eine der wesentlichen Säulen einer friedlichen Weltordnung“, erklärt Jürgen Grässlin, Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Bundessprecher der DFG-VK. Er fügt hinzu: „Rechtliche Rahmenbedingungen existieren nicht ohne Grund – sie mit einem Federstrich beiseite zu schieben, ist ein folgenschwerer Fehler.“

„Als Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! fordern wir die Bundesregierung auf, den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern äußerst restriktiv zu handhaben“, sagt Andreas Seifert, Koordinator der Kampagne. „Einmal mehr zeigt sich, wie notwendig ein scharfes Rüstungsexportkontrollgesetz ist. Sämtliche Kriegswaffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten müssen unterbunden werden!“

Kontakt für die Medien:

Dr. Andreas Seifert, Koordinator „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, M. 0176-99067209, a.seifert@aufschrei-waffenhandel.de

Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK, M: 0170-6113759, graesslin@dfg-vk.de  

Vincenzo Petracca, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Mitglied der AGDF, Vincenzo.Petracca@kbz.ekiba.de

22 Oktober, 2025

Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte nach Israel – Verantwortung endet nicht mit dem Trump-Abkommen

Eine Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
BERLIN, 20. OKTOBER 2025
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al Mezan und Al Haq einen palästinensischen Beschwerdeführer aus Gaza bei einer Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel vor dem Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung von Panzergetrieben
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebe des Unternehmens Renk. Panzer, in denen diese Getriebe verbaut sind, werden in Gaza in erheblichem Umfang eingesetzt – auch in völkerrechtswidriger Weise und zulasten der Zivilbevölkerung.
Bereits im Oktober 2024 hatte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Er fordert eine verfassungsgerichtliche Klärung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz – angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen – seine Grundrechte verletzt.
Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schützen. Entscheidungen über Rüstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung für Menschenleben – in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute.
Hintergrund: Waffenlieferungen und völkerrechtliche Verantwortung
Über zwei Jahre führten israelische Streitkräfte militärische Operationen in Gaza durch. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentierten schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Die Bundesregierung genehmigte weiterhin Rüstungsexporte an Israel – trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung. Erst nach mehreren juristischen Einsprüchen und erheblicher öffentlicher Kritik wurden neue Genehmigungen teilweise ausgesetzt. Doch bereits erteilte Genehmigungen können ungehindert weiter ausgeliefert werden – darunter offenbar auch jene, gegen die sich die aktuelle Verfassungsbeschwerde richtet.
Das Trump-Abkommen: Keine Entlastung für Deutschland
Der am 10. Oktober 2025 verkündete Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas – bekannt als Trump-Abkommen – verschafft den Menschen in Gaza eine dringend benötigte Atempause. Israelische Geiseln wurden freigelassen, palästinensische Gefangene kamen frei. Dies ist ein Schritt, der Anlass zur Hoffnung gibt, erinnert aber zugleich an den enormen Schmerz und die Verluste, die dieser Krieg verursacht hat.
Aber das Abkommen ist brüchig und fragil. Israel beabsichtigt weiterhin, große Teile des Gazastreifens zu besetzen und zu kontrollieren und trotz des Waffenstillstands kommt es weiterhin zu militärischen Angriffen. Damit bleiben auch die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten Deutschlands unverändert bestehen.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR: „Das Trump-Abkommen hat den genozidalen Krieg der israelischen Regierung in Gaza unterbrochen. Doch weder sind deren Verbrechen der jüngeren Vergangenheit angemessen aufgearbeitet worden, noch hat sich Netanjahus Regime verpflichtet, die Menschenrechte der Palästinenser*innen und das Völkerrecht künftig zu achten. In einer solchen Situation verbieten sowohl das Grundgesetz als auch das internationale Recht deutsche Waffenlieferungen an Israel.“
Deutschland muss seiner Verantwortung gerecht werden
Die Bedrohung des Rechts auf Leben des Beschwerdeführers besteht fort. Solange die deutsche Regierung Waffenlieferungen an Israel genehmigt, die in Gaza eingesetzt werden können, verstößt sie gegen ihre verfassungsrechtlichen Schutzpflichten und gegen das Völkerrecht.
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden: Keine Rüstungsexporte nach Israel, solange das Risiko von systematischen Völkerrechtsverstößen besteht. Aufhebung der israelischen Blockade humanitärer Hilfe Ermöglichung unabhängiger internationaler Untersuchungen in Gaza unter UN-MandatDieser Waffenstillstand darf nicht zur Entlastung dienen – weder für Israel noch für Deutschland. Er muss als Moment der Verantwortung verstanden werden: zur Aufarbeitung, zur Prävention und zur Durchsetzung des Rechts.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie hier. Mehr über unsere Arbeit zu Waffen- und Rüstungsexporten finden Sie hier, und mehr zu unserer Arbeit in Palästina hier.
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