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Recht auf kriegsdienstverweigerung

9 Februar, 2026

Kennt ihr eigentlich die wichtige Arbeit von Connection e.V.?

Connection e.V. setzt sich weltweit für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein. Für Menschen, die sagen: Ich mache nicht mit beim Töten.

Ein Menschenrecht – anerkannt, aber viel zu oft ignoriert.

Zwischen Juni und Dezember 2025 hat Connection e.V. genau das sichtbar gemacht:

bei den Vereinten Nationen in Genf, im Menschenrechtsrat, in Staatenüberprüfungen, Berichten und Side Events. Thema waren u. a. die Ukraine, Russland, Belarus, Türkei, Kolumbien, Südkorea, Singapur und Burkina Faso.

Vertreten wurde diese Arbeit von Zaira Zafarana, internationale Advocacy-Koordinatorin von Connection e.V. Sie hat Fälle von Verfolgung, Haft, Zwangsrekrutierung und Flucht von Kriegsdienstverweiger*innen vor internationale Gremien gebracht.

Das ist sehr wichtig.

Denn ohne diese Arbeit gäbe es weniger Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen im Bereich Kriegsdienstverweigerung. Keine Öffentlichkeit. Keinen Druck.

Aber es zeigt auch die Schwäche des Systems:

Menschenrechte existieren – ihre Umsetzung (oft) nicht.

Internationale Institutionen hören zwar zu und bemängeln, handeln aber zu selten, bzw. haben meistens nicht die „Macht“ verändernd einzugreifen.

Gerade im Krieg wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Füßen getreten.

Dabei sollte genau dann gelten: Gewissen schützt Leben.

👉 Wer mehr über die wichtige Arbeit von Zaira Zafarana erfahren möchte, findet ihre Initiativen, Berichte und Beiträge gebündelt auf der Website von Connection e.V. 

www.connection-ev.org

31 Oktober, 2025

Lockerung der Ausreisesperre in der Ukraine: Söder und Linnemann rufen zu völkerrechtswidrigen Handlungen auf

Pressemitteilung von unseren Freund*innen von Connection e.V.

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4579

Mit Beginn des russischen Angriffs hat die ukrainische Regierung eine Ausreisesperre für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt. Eine Ausreise ist seitdem nur mit Sondererlaubnis möglich. Das stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit dar.

Seit Ende August 2025 dürfen nun 18 bis 22-jährige Männer ausreisen. Davon machen viele Gebrauch. Darunter befinden sich vermutlich auch viele Kriegsdienstverweigerer. Ihnen wird zwar qua Verfassung das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung garantiert, de facto gibt es aber dafür kein Verfahren. Anträge werden nicht angenommen, willkürlich abgelehnt und sogar ausgesprochene Anerkennungen nicht berücksichtigt. Stattdessen landen immer mehr, zwangsrekrutiert, in Gefängnissen oder eben beim Militär. Mithin bleibt jungen militärdienstpflichtigen Ukrainern, die sich dem Kriegsdienst verweigern wollen, keine andere Möglichkeit, als das Land zu verlassen.

Nun sagt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Bild: Es sei „keinem geholfen, wenn immer mehr junge Männer aus der Ukraine nach Deutschland kommen, anstatt ihre eigene Heimat zu verteidigen.“ Es brauche „auch ukrainische Soldaten, die ihr eigenes Land verteidigen.“ Er fordert deswegen die EU und Berlin auf, „auf die Ukraine einzuwirken, dass die gelockerten Ausreisebestimmungen wieder geändert werden.“ [1]

Unterstützung erhält er vom Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, im Stern: „Deshalb ist es nicht richtig, dass vor allem viele junge Männer die Ukraine verlassen.“ [2]

Die Ausreisefreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sind durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt (Art. 2 Abs. 2 4. Protokoll und Art. 9 der EMRK). Es handelt sich dabei um bindendes Völkerrecht.

Connection e.V. vermisst ein Engagement der deutschen und EU-Politiker:innen für die Einhaltung der Menschenrechte, nicht nur in der Ukraine, sondern auch hier.

Niemand darf gegen seinen Willen, gegen sein Gewissen, zum Kriegsdienst gezwungen werden.

Die Menschenrechte auf Ausreisefreiheit und Kriegsdienstverweigerung dürfen nicht dem Krieg geopfert werden.

Jugendliche sind kein Kanonenfutter, sie dürfen nicht im Krieg verheizt werden – Kriegsdienstverweigerer haben das Recht auf ihrer Seite.

[1] https://www.bild.de/politik/inland/soeder-will-zuzug-ukrainischer-maenner-begrenzen-68fa5cbbc014c78e37fb78fd
[2] https://www.stern.de/politik/deutschland/ukraine-krieg–cdu-will-starken-zuzug-von-ukrainischen-maennern-stoppen-36158810.html

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

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