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Palästina

22 Oktober, 2025

Freiburger Friedenswoche 2025: Andreas Zumach – Die ärgsten Feinde Israels

November 24, 2025 Ganztägig

Vortragsreihe

„Freiburger Friedenswoche 2025“ – Friedensforum Freiburg

Auch in diesem Jahr lädt das Freiburger Friedensforum zu spannenden Veranstaltungen im Rahmen

der Friedenswoche ein. Drei Abende, drei Perspektiven – für kritisches Denken, Austausch und neue

Impulse. Weitere Infos beim Freiburger Friedensforum: fff|ät|fffr.de

24.11.2025 Andreas Zumach – Die ärgsten Feinde Israels – und wie ihnen zu begegnen ist

Andreas Zumach, freier Journalist und Buchautor aus Berlin, spricht über aktuelle Konfliktlinien und

friedenspolitische Perspektiven.

Freiburger Friedensforum

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fff@fffr.de

Mensa der Hebelschule

Stühlinger Str.7
Freiburg, Germany
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22 Oktober, 2025

Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte nach Israel – Verantwortung endet nicht mit dem Trump-Abkommen

Eine Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
BERLIN, 20. OKTOBER 2025
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al Mezan und Al Haq einen palästinensischen Beschwerdeführer aus Gaza bei einer Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel vor dem Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung von Panzergetrieben
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebe des Unternehmens Renk. Panzer, in denen diese Getriebe verbaut sind, werden in Gaza in erheblichem Umfang eingesetzt – auch in völkerrechtswidriger Weise und zulasten der Zivilbevölkerung.
Bereits im Oktober 2024 hatte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Er fordert eine verfassungsgerichtliche Klärung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz – angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen – seine Grundrechte verletzt.
Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schützen. Entscheidungen über Rüstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung für Menschenleben – in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute.
Hintergrund: Waffenlieferungen und völkerrechtliche Verantwortung
Über zwei Jahre führten israelische Streitkräfte militärische Operationen in Gaza durch. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentierten schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Die Bundesregierung genehmigte weiterhin Rüstungsexporte an Israel – trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung. Erst nach mehreren juristischen Einsprüchen und erheblicher öffentlicher Kritik wurden neue Genehmigungen teilweise ausgesetzt. Doch bereits erteilte Genehmigungen können ungehindert weiter ausgeliefert werden – darunter offenbar auch jene, gegen die sich die aktuelle Verfassungsbeschwerde richtet.
Das Trump-Abkommen: Keine Entlastung für Deutschland
Der am 10. Oktober 2025 verkündete Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas – bekannt als Trump-Abkommen – verschafft den Menschen in Gaza eine dringend benötigte Atempause. Israelische Geiseln wurden freigelassen, palästinensische Gefangene kamen frei. Dies ist ein Schritt, der Anlass zur Hoffnung gibt, erinnert aber zugleich an den enormen Schmerz und die Verluste, die dieser Krieg verursacht hat.
Aber das Abkommen ist brüchig und fragil. Israel beabsichtigt weiterhin, große Teile des Gazastreifens zu besetzen und zu kontrollieren und trotz des Waffenstillstands kommt es weiterhin zu militärischen Angriffen. Damit bleiben auch die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten Deutschlands unverändert bestehen.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR: „Das Trump-Abkommen hat den genozidalen Krieg der israelischen Regierung in Gaza unterbrochen. Doch weder sind deren Verbrechen der jüngeren Vergangenheit angemessen aufgearbeitet worden, noch hat sich Netanjahus Regime verpflichtet, die Menschenrechte der Palästinenser*innen und das Völkerrecht künftig zu achten. In einer solchen Situation verbieten sowohl das Grundgesetz als auch das internationale Recht deutsche Waffenlieferungen an Israel.“
Deutschland muss seiner Verantwortung gerecht werden
Die Bedrohung des Rechts auf Leben des Beschwerdeführers besteht fort. Solange die deutsche Regierung Waffenlieferungen an Israel genehmigt, die in Gaza eingesetzt werden können, verstößt sie gegen ihre verfassungsrechtlichen Schutzpflichten und gegen das Völkerrecht.
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden: Keine Rüstungsexporte nach Israel, solange das Risiko von systematischen Völkerrechtsverstößen besteht. Aufhebung der israelischen Blockade humanitärer Hilfe Ermöglichung unabhängiger internationaler Untersuchungen in Gaza unter UN-MandatDieser Waffenstillstand darf nicht zur Entlastung dienen – weder für Israel noch für Deutschland. Er muss als Moment der Verantwortung verstanden werden: zur Aufarbeitung, zur Prävention und zur Durchsetzung des Rechts.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie hier. Mehr über unsere Arbeit zu Waffen- und Rüstungsexporten finden Sie hier, und mehr zu unserer Arbeit in Palästina hier.

16 Oktober, 2025

Online: Palästina & Israel – Mitbestimmung ermöglichen: Frauen- und Jugendrechte in Palästina

November 5, 2025 @ 18:30 – 19:45

Aus der Reihe: Friedensarbeit im Gegenwind

Wie können wir über Frieden in Palästina sprechen, wenn Frauen und junge Menschen von politischer Teilhabe ausgeschlossen bleiben? 

Gespräch mit Hilda Issa, Geschäftsführerin des Palestinian Centre for Peace and Democracy

In einer Gesellschaft, die von jahrzehntelanger israelischer Besatzung, patriarchalen Strukturen und fehlenden Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung geprägt ist, bleiben ihre Stimmen oft ungehört. Gerade angesichts der täglich wachsenden Herausforderungen im Westjordanland ist es wichtiger denn je, Fragen der Gleichberechtigung und politischen Repräsentation in den Mittelpunkt zu rücken und diesen Stimmen Raum zu geben. Unser lokaler Partner, das Palestinian Centre for Peace and Democracy (PCPD), setzt genau hier an – und unterstützt junge Menschen und Frauen dabei, sich aktiv einzubringen, Führungsrollen zu übernehmen und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

An diesem Abend gibt die Geschäftsführerin Hilda Issa Einblicke in die Arbeit der Organisation, zeigt, welche zentrale Rolle Jugendförderung und Frauenrechte für die Zukunft Palästinas spielen und wie Engagement vor Ort echten gesellschaftlichen Wandel möglich macht.

Zeit: Mittwoch, 05.11.2025, 18:30 – 19:45 Uhr
Ort: Online (Link wird bei Anmeldung mitgeteilt)

Sprache: Englisch mit Übersetzung ins Deutsche 
Gebühr: kostenlos

ProPeace

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Zur Anmeldung
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16 Oktober, 2025

Ludwigsburg: Trotz Gewalt und Unrecht den Frieden suchen

Oktober 22, 2025 @ 19:00 – 21:00

 Vortrag und Gespräch mit der christlichen Palästinenserin Dr. Dr. Sumaya Farhat-Naser

Mittwoch, 22. Oktober 2025 • 19.00 h

Friedenskirche

Die Situation in Palästina und Israel ist katastrophal und bedrohlich wie nie zuvor. Die Zerstörung der Häuser und der Infrastruktur beraubt die Lebensgrundlage und führt zur Vertreibung. Wie schaffen es Menschen, zu überleben?

„Perspektive und Hoffnung werden geschaffen nicht zuletzt durch Bildung von Frauen und Jugendlichen“, so Farhat-Naser. Sie gibt Einblick in die Lebenssituation, Herausforderungen und Zukunftsaussichten der Menschen in Palästina und Israel. Wie können wir uns hier in Deutschland für universell gültige Menschenrechte einsetzen?

Die Referentin ist Autorin und Friedenspädagogin:

Sumaya Farhat-Naser, geb. 1948 in Birzeit bei Ramallah studierte in Hamburg. Ab 1982 Dozentin für Botanik und Ökologie an der Universität Birzeit in Palästina. Mitbegründerin und Mitglied zahlreicher Organisationen, u.a. von Women Waging Peace an der Harvard-Universität und von Global Fund for Women in San Francisco. Vielfach international ausgezeichnete Autorin – u.a. erhielt sie 1989 die Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät der Universität Münster und 2000 den Augsburger Friedenspreis.

Friedenskirche Ludwigsburg

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