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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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Merz

3 März, 2026

Iran-Krieg: Forderungen an die Bundesregierung

Mitten in Verhandlungen haben die USA und Israel den Iran angegriffen. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) protestiert gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und stellt auch konkrete Forderungen an die Bundesregierung.

Noch während erfolgsversprechende Verhandlungen mit den USA liefen, haben diese – gemeinsam mit Israel – seit Samstagmorgen militärische Angriffe auf den Iran begonnen. Die Lage ist – wie in jedem Krieg – unübersichtlich, es sind viele Falschinformationen im Umlauf und Medienberichte überschlagen sich.

Noch umfassender als schon im Juni 2025 haben Israel und die USA den Iran angegriffen. Es gibt Berichte über Tote und Verletzte – neben der klerikal diktatorischen iranischen Staats- und Militärführung sollen auch Zivilist*innen und Kinder unter den Opfern sein. Während Teile der iranischen Zivilbevölkerung – verständlicherweise – den Sturz der Führungsebene feiern, sind sie gleichzeitig einem Hagel von Bomben und Raketen ausgesetzt: „Wir verurteilen das Massaker der letzten Monate an zehntausenden Regimegegnerinnen und -gegnern. Aber Chamenei hätte der Prozess gemacht werden müssen, statt ihn zu ermorden und damit für viele Gläubige zum Märtyrer zu machen. Es ist kein Widerspruch ein Ende des iranischen Regimes zu fordern und gegen den völkerrechtswidrigen Militärangriff der USA und Israels zu sein. Uns empört, dass die Bundesregierung nicht den Angriff, sondern nur die Gegenschläge Irans kritisiert“, hält Thomas Carl Schwoerer, Bundessprecher der DFG-VK, fest.

Die von den angreifenden Staaten USA und Israel öffentlich kolportierte Strategie der iranischen Zivilgesellschaft durch den Enthauptungsschlag die Möglichkeit zu geben die Macht zu ergreifen ist hochriskant: „Gewaltsame Regimewechsel von außen sind bereits im Irak und in Afghanistan gescheitert. Wissenschaftliche Studien belegen, dass gewaltfreie Umbrüche eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg haben als gewaltsame. Gewaltfreier Widerstand eröffnet die deutlich größere Chance auf demokratische Strukturen im Land nach Kriegsende. Das Regime hätte gemäß den Vorschlägen von Navid Kermani noch mehr international zum Paria wie damals das Apartheid-Südafrika gemacht werden müssen, statt Krieg zu führen“, so Schwoerer. Zudem wälze US-Präsident Donald Trump den Erfolg oder Misserfolg des Militäreinsatzes auf die in Angst vor dem Regime und den Bomben lebende Zivilbevölkerung ab: „Wir stehen empathisch an der Seite aller zivilen Opfer dieses Krieges“, so der DFG-VK-Sprecher. Trump spricht von einer vierwöchigen Dauer des Krieges. Der gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens droht ein Flächenbrand.

Der Konflikt zwischen den westlichen Mächten und dem Iran schwelt schon seit Jahrzehnten. In den letzten Jahren hatte er sich aber zunehmend verschärft, nachdem US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit 2018 aus dem Iran-Atomabkommen (dem „Joint Comprehensive Plan of Action“) ausgestiegen ist. Das Abkommen, welches 2015 nach zwölfjährigen Verhandlungen vom Iran, von China, Frankreich, Deutschland, der EU, Russland, Großbritannien und den USA unterzeichnet wurde, billigte dem Iran eine eingeschränkte und streng überwachte zivile Nutzung der Atomkraft zu, untersagte aber eine militärische Nutzung: „Der Vertrag war nicht perfekt, hat den Konflikt aber deutlich entschärft“, so Thomas Carl Schwoerer von der DFG-VK. Gemeinsam mit weiteren Organisationen hatte der Verband gegen die Kündigung des Abkommens und einen schon damals drohenden Iran-Krieg demonstriert. Nach dem Ausstieg der USA und der weiteren aggressiven Regierungsführung der Regierung Netanjahu in Israel verschärfte sich der Ton: „Der Krieg zeigt einmal mehr, wohin die Politik extrem rechter Machthaber führt: In einen Krieg! Sowohl in den USA, als auch in Israel und im Iran führen politisch extrem rechte Politiker die jeweilige Regierung“, hält Schwoerer fest. Die DFG-VK ruft alle Seiten dazu auf die Waffen niederzulegen.

Konkret von der Bundesregierung fordert die DFG-VK:

  • Eine deutliche Verurteilung der völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels
  • Diplomatische Initiativen, um den Krieg schnellstmöglich zu beenden
  • Keine Unterstützung für die Angriffe auf den Iran beispielsweise durch die Bereitstellung von Infrastruktur, Überflugrechten und Logistik für US-Truppen
  • Den Stopp der Waffenexporte an die USA und Israel sowie generell in die Krisen- und Kriegsregion des Nahen- und Mittleren Ostens
  • Ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Militär der USA und Israels
  • Sanktionen gegen die angreifenden Staaten sowie kein Kauf von Militärmaterial aus den USA (etwa F-35-Kampfjets) und aus Israel durch das deutsche Verteidigungsministerium
  • Einen Stopp aller Abschiebungen in den Iran und umliegende Staaten
  • Schutz und Asyl in Deutschland und der EU für alle, die sich dem Krieg entziehen wollen

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Thomas Carl Schwoerer (Bundessprecher): schwoerer@dfg-vk.de

Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 2. März 2026

26 Januar, 2026

Yurii Sheliazhenko:Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten„Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.
Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1] Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern.Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat. [4] Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet. [5]
Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]
Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.
Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.
Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]
Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.
 

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.
 

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK):+4917623575236, svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 24. Januar 2026

30 Juli, 2025

Haushalt belastet jüngere Generationen enorm und befeuert das globale Wettrüsten!

Friedensgesellschaft kritisiert den Aufrüstungshaushalt 2026:

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 scharf. Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK erklärt dazu: „Dieser Haushalt wird nicht zu mehr Sicherheit beitragen, sondern das globale Wettrüsten antreiben. Besonders die junge Generation wird belastet: Ihnen wird ein gewaltiger Schuldenberg für rückständige Investitionen aufgebürdet. Denn die gemachten Schulden dienen nicht der Gestaltung einer lebenswerten Zukunft in der Klimakrise, stabiler sozialer Sicherungssysteme oder einer innovativen zivilen Forschungslandschaft. Die Schulden fließen in ein sinnloses und gefährliches Wettrüsten. Zudem findet für die jungen Menschen ein enormer Einschnitt in persönliche Freiheiten statt, indem die Wehrerfassung wieder eingeführt wird und Personen mit einem männlichen Geschlechtseintrag im Personalausweis Fragebögen ausfüllen müssen – es droht sogar die Wiedereinführung einer strengen Wehrpflicht!“

Der Haushaltsentwurf für 2026 und die langfristige Finanzplanung der Bundesregierung belastet die jüngeren Generationen in enormem Ausmaß. Es sind 174,3 Mrd. € neue Schulden eingeplant, nochmal rund 31 Mrd. € mehr als im laufenden Jahr. Bis 2029 wird von einer Neuverschuldung von 851 Mrd € ausgegangen. Trotzdem ist die Finanzierungslücke in den Jahren auf 172 Mrd. € angewachsen. Die Einsparungen werden insbesondere jene Menschen zu spüren bekommen, die besonders auf eine solidarische Unterstützung angewiesen wären: finanziell ärmere Menschen und jene, die fliehen müssen – oft vor Krieg und Gewalt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rief alle Ministerien zum Sparen auf. Alle Ministerien? Nein, der Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums – also der Einzelplan 14 – wird 2026 82,5 Mrd. € betragen und enorm steigen. 2029 sind 152,8 Mrd. € im Kernhaushalt vorgesehen.

Durch die Grundgesetzänderung vom März dieses Jahres – wodurch Ausgaben in dem Bereich „Sicherheit“ über einem Prozent vom Bruttoinlandsprodukt von der Schuldenbremse ausgenommen sind – wird die Schuldenlast enorm wachsen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu, dass Militär und weitere Ausgaben unter dem Label „Sicherheit“ – also unter anderem Nachrichtendienste und die Waffenhilfe für die von Russland angegriffene Ukraine – 2026 erstmals mehrheitlich aus Krediten statt durch Steuern finanziert werden: Von 97,4 Mrd. € werden 2026 54,3 Mrd. € schuldenfinanziert, 2029 soll insgesamt 168,7 Mrd. € für den Bereich ausgegeben werden. Dann steigt der schuldenfinanzierte Anteil auf 122,1 Mrd. €. Dazu Marius Pletsch: „Im Rekordtempo werden national wie europäisch Schulden aufgenommen, um Deutschland und die Staaten der Europäischen Union materiell und personell ‚kriegstüchtig‘ zu machen. Das ist nicht nur gefährlich, weil uns die Rüstungsspirale einem Krieg näher bringt, sondern führt dazu, dass Investitionen in die Bekämpfung der Klimakatastrophe, in Bildung und gegen Armut ausbleiben werden.“

Dieser Haushaltsentwurf wird insbesondere die jüngeren Generationen hart treffen: Durch den Schuldenberg wird ihnen eine Lösung von universellen Problemen wie der Klimakatastrophe zusätzlich erschwert, da kaum Mittel vorhanden sein werden und schwerwiegende Einsparungen in den nächsten Jahren zu befürchten sind. Dazu kommt eine direkte Betroffenheit durch die Pläne der Bundesregierung mit dem „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“. Denn damit sollen Strukturen aufgebaut werden, um die Wehrerfassung wieder einzuführen, Personen mit männlichem Geschlechtseintrag ab Jahrgang 2008 ab 2026 zur Abgabe eines Fragebogens zu verpflichten, ab 2028 die Musterung wiedereinzuführen und die Wehrpflicht zu reaktivieren, sollten sich nicht genügend Freiwillige melden.

Die DFG-VK hat zum Thema Kriegsdienstverweigerung ein Informationsangebot, welches unter verweigern.info erreicht werden kann.Die DFG-VK fordert alle Parlamentarier*innen der demokratischen Fraktionen auf, in der Haushaltsberatung andere Prioritäten zu setzen. Erwartbare Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit und Nothilfeprogrammen, bei der Unterstützung von ziviler Seenotrettung und Unterstützung von Geflüchteten, bei sozialen Sicherungssystemen und bei in der zivilen Forschung sind nicht hinnehmbar. Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK, fordert: „Statt Aufrüstung und der Befeuerung des globalen Wettrüstens braucht es Investitionen in die Zukunft, in menschliche Sicherheit – ökologisch, wirtschaftlich und sozial – in Friedensforschung, Diplomatie, Friedensforschung, Abrüstung, zivile Konfliktbearbeitung und sozialer Verteidigung!“

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf: Marius Pletsch (DFG-VK Bundessprecher): pletsch@dfg-vk.de / Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen,
Stuttgart 30. Juli 2025

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