14.10.2023 Protokollantin: Renate Seibold
TOP KDV: Aufgrund der aktuellen Weltlage wollen mehr Menschen (vor allem Reservist*innen) den Kriegsdienst verweigern. Wir wollen deshalb wieder verstärkt KDV-Beratung anbieten. Problem: Es gibt kaum noch Berater*innen. Klaus Pfisterer will potenziellen KDV-Berater*innen ein Coaching/eine Schulung anbieten. Voraussichtlich in Stuttgart und Karlsruhe, bei entsprechendem Interesse auch in anderen Orten. Die Ortsgruppen/Mitglieder sollen per E-Mail angeschrieben werden und Interessent*innen sollen sich melden.
TOP Grundordnung: Zum ersten Mal in der Geschichte des Landesverbands haben wir eine Grundordnung beschlossen. Gesamtabstimmung über die Grundordnung:
Ja 13, Nein 1, Enthaltung 2
Der beschlossene Text der Grundordnung folgt am Ende des Protokolls.
TOP Entlastung: Der Landessprecher*innenkreis und der Landeskassierer wurden entlastet.
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 3
TOP Wahlen zum LSK und für den Ulli-Thiel-Friedenspreis
Sämtliche Kandidat*innen wurden gewählt. Es wurde per Blockabstimmung gewählt.
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 1
Gewählt wurden:
Landesvorsitzender: Klaus Pfisterer
Stellvertretender Landesvorsitzender: Stefan Philipp
Landeskassierer: Thomas Schild-Dona
Beisitzer*innen: Frank Chudoba, Sarah Fontanarosa
Vertreterin der DFG-VK beim Ulli-Thiel-Friedenspreis: Ruth Scheel
TOP Wahlen zum Bundesausschuss: Es wurde per Blockabstimmung gewählt.
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0
Gewählt wurden: Ernst Rattinger, Stefan Philipp, Frank Chudoba
TOP Wahlen der Delegierten für den Bundeskongress in Halle
Es wurde per Blockabstimmung gewählt.
Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0
Gewählt wurden: Frank Chudoba, Renate Seibold, Johanna Langenbacher, Thomas Schild-Dona, Rainer Schmid, Ernst Rattinger
Da wir noch weitere Delegiertenplätze haben und der Bundeskongress erst in etwa einem Jahr stattfindet, können bei einer der nächsten Landesversammlungen Delegierte nachgewählt werden.
TOP Wahl Kassenprüfer/in: Gewählt wurde Ruth Scheel.
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0
Grundordnung: DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg (LV BaWü) Landesmitgliederversammlung (LMV)
Eine LMV wird mindestens jedes Jahr durchgeführt. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung im Newsletter und den Südwestkontakten sowie per E-Mail an die Mitglieder. Mitglieder ohne die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten werden auf formlosen Antrag in der Landesgeschäftsstelle gelistet und bekommen eine Einladung per Post. Jedes im LV BaWü gemeldete Mitglied ist berechtigt, an der LMV teilzunehmen, das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und abzustimmen. Beschlüsse erfordern die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Aufgaben der LMV: Annahme von Berichten des Landesvorstandes. Entlastung und Wahlen von Landesvorstand und Landessprecher*innenkreis. Wahl der Kassenprüfer*innen, der Delegierten zu Bundeskongress und -ausschuss. Beratung über Projekte und Schwerpunkte der Friedensarbeit im LV BaWü.
Landesvorstand (LaVo)
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus der/dem Landesvorsitzenden, der/dem/den stellvertretenden Landesvorsitzenden und der/dem Landeskassierer/in. Der LaVo führt, zusammen mit der hauptamtlichen Kraft, die Geschäfte des LV BaWü. Der LaVo ist gegenüber den hauptamtlichen Kräften des LV Vorgesetzter im Sinne des Arbeitsrechts. Der LaVo wird alle zwei Jahre von der LMV gewählt und ist der LMV rechenschaftspflichtig. Der LaVo ist Mitglied kraft Amtes im LSK. Bei der DFG-VK hauptamtlich beschäftigte Mitglieder können nicht im LaVo sein.
Landessprecher*innenkreis (LSK)
Der LSK setzt sich zusammen aus dem LaVo und den von der LMV gewählten Beisitzer/innen. Jede/r Beisitzer/in (Mitglied im LSK) verantwortet oder koordiniert ein Thema, einen Arbeitskreis oder ein Projekt. Die Anzahl der Mitglieder im LSK ist nicht begrenzt. Der LSK berichtet der LMV und wird von dieser alle zwei Jahre gewählt. Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sind berechtigt, an den Sitzungen des LSK teilzunehmen, das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen; sie haben kein Stimmrecht. Der LSK entscheidet über die Anstellung und Entlassung von Personal. Personalfragen werden ohne die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen besprochen. Beschlüsse werden protokolliert. Der LSK beschließt möglichst im Konsens, sonst mit absoluter Mehrheit.