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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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kriegsdienstzwang

6 Februar, 2026

Kriegsdienstverweigerung als Zivilist: So geht´s!

Diese Grafik kann auch als Poster kann in unserem Pazifix Shop bestellt werden. Wir finden, so kann man einen guten Überblick über den Prozess der Verweigerung des Kriegszwangsdienstes bekommen. Natürlich beraten wir alle die verweigern wollen auch persönlich und kümmern uns zusammen darum, dass jede Verweigerung auch anerkannt wird. Mehr Informationen auch zu euren individuellen Berater*innen aus eurer Region, findet ihr auf verweigern.info.

Ihr wollt uns unterstützen. Wir freuen uns auf Mitstreiter*innen für eine friedlichere Zukunft. Menschen, die Konflikte nicht mit Gewalt austragen wollen: von der frühkindlichen Erziehung bis hin zur internationalen Staatengemeinschaft und alles dazwischen: Gewaltfreiheit ist Zukunft!

Hier könnt ihr Mitglied bei der DFG-VK werden. Pazifismus seit 1892. Mach mit!

26 Januar, 2026

Yurii Sheliazhenko:Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten„Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.
Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1] Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern.Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat. [4] Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet. [5]
Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]
Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.
Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.
Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]
Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.
 

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.
 

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK):+4917623575236, svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 24. Januar 2026

15 Januar, 2026

Steigende Kriegsdienstverweigerungen zeigen wachsende Ablehnung von Zwangsdiensten

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sieht sich durch aktuelle Medienberichte deutlich bestätigt: Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ ist die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung innerhalb kurzer Zeit um mehr als 70 Prozent gestiegen. Für die DFG-VK ist dies ein klares gesellschaftliches Signal gegen die politische Debatte um die Wiedereinführung oder Ausweitung von Wehr- und Zwangsdiensten.

„Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache“, erklärt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. „Immer mehr Menschen – insbesondere junge – wollen nicht Teil militärischer Strukturen werden und lehnen es ab, zum Dienst an der Waffe gezwungen zu werden.“ Die steigenden Verweigerungszahlen seien keine Randerscheinung, sondern Ausdruck einer tiefen Verunsicherung und eines wachsenden Unbehagens angesichts zunehmender Militarisierung. Die Zahlen bilden zudem nur einen Teil der Realität ab, da viele Anträge bei der Bundeswehr hängen, da sie ungediente Antragsstellende mustert und erst nach dem Musterungsergebnis die Anträge an das eigentlich zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleitet.

Die DFG-VK kritisiert, dass die Bundesregierung trotz dieser Entwicklung weiter an Konzepten festhält, die faktisch auf eine neue Wehrpflicht hinauslaufen. Statt die steigende Zahl von Verweigerungen ernst zu nehmen, werde versucht, junge Menschen frühzeitig an die Bundeswehr zu binden und gesellschaftlichen Druck aufzubauen.

„Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein hohes Gut“, betont Ralf Buchterkirchen, ebenfalls Bundessprecher der DFG-VK. „Es darf weder ausgehöhlt noch bürokratisch erschwert werden.“ Die DFG-VK weist darauf hin, dass viele Betroffene aktuell unsicher seien, welche Rechte sie haben und wie ein Verweigerungsantrag gestellt werden kann. Genau hier setzt die DFG-VK mit Beratungsangeboten und Informationsportalen, wie www.verweigern.info, an. Die Website verzeichnete im Jahr 2025 über 850.000 Zugriffe.

Aus Sicht der DFG-VK zeigt der starke Anstieg der Verweigerungsanträge vor allem eines: Sicherheit lässt sich nicht durch Zwang, Aufrüstung und Militarisierung schaffen. „Was wir brauchen, sind Investitionen in zivile Konfliktbearbeitung, soziale Sicherheit und eine aktive Friedenspolitik – nicht neue Formen der Wehrpflicht“, so Marius Pletsch.

Die DFG-VK fordert die Politik auf, die Signale aus der Gesellschaft ernst zu nehmen, auf weitere Schritte in Richtung Zwangsdienste zu verzichten und stattdessen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu stärken.

16 Dezember, 2025

Der ‚neue Wehrdienst‘ tritt in Kraft

Verteidigungsminister Pistorius will Deutschland kriegstüchtig machen, um sich gegen mögliche Angriffe zu wappnen. Durch das Aussetzen der Schuldenbremse hat er zwar genügend Geld für Waffenkäufe zu Verfügung, allerdings fehlt ihm das Personal, diese zu bedienen. Das will er mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz ändern, das der Bundestag am 5.12.2025 verabschiedet hat. Wenn der Bundesrat am 19.12.2025 zustimmt, wovon auszugehen ist, wird es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit gehen folgende Änderungen einher:

Freiwilliger Wehrdienst

– Es bleibt zunächst dabei einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten.

  Mindestdauer 6 Monate und Verlängerung bis zu 5 Monaten.

  Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, innerhalb derer man ausscheiden kann.

– Der/die freiwillig Wehrdienst Leistende/r bis zu 11 Monaten erhält 2.600€ brutto monatlich

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) bei einer Dienstdauer von

  mindestens 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.500€.

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis C oder C 1 (LKW) bis zu 5.000€.

– Freie Fahrt in Uniform mit der Bundesbahn

– Soldaten mit einer Restdienstzeit von mindestens zwölf Monaten werden in ein Dienstverhältnis

  eines Soldaten auf Zeit (SaZ 1) übernommen.

Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu

260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegt folgender Aufwuchspfad zu Grunde:

JahrAktive Soldatinnen und SoldatenReservistinnen und Reservisten
2026186 000 – 190 00070 000 – 80 000
2027190 000 – 193 00080 000 – 100 000
2028193 000 – 198 000100 000 – 120 000
2029198 000 – 205 000120 000 – 140 000
2030204 000 – 212 000140 000 – 160 000
2031210 000 – 220 000160 000 – 180 000
2032218 000 – 230 000180 000 – 200 000
2033228 000 – 242 000Mindestens 200 000
2034240 000 – 256 000Mindestens 200 000
2035255 000 – 270 000Mindestens 200 000  

Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich,

beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und der sich daraus

ergebenden Entwicklung der Reserve.

Findet Pistorius genügend Freiwillige, bleibt es bei der Freiwilligkeit.

Findet Pistorius nicht genug Freiwillige, kann nur mit einem neuen Gesetz im Bundestag eine

sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Einen Automatismus gibt es dafür nicht.

Wehrerfassung mittels Bereitschaftserklärung

Mit der Bereitschaftserklärung tritt die Wehrerfassung wieder in Kraft.

– Das Karrierecenter der Bundeswehr wird umbenannt in Wehrersatzbehörden

– Alle Männer und Frauen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten ein Schreiben der

  Bundeswehr mit der Aufforderung eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer

  Wehrdienstleistung mittels Fragebogen abzugeben. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen,

  Frauen und Personen anderen Geschlechts können dies tun.

Abgefragt werden:

1. Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsan-

     gehörigkeiten.

2. Interesse an einem Wehrdienst

3. Körpergröße und Gewicht

4. Vorliegen einer Körperbehinderung oder einer entsprechenden Gleichstellung

5. Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen

6. Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit

7. Wehrdienst in fremden Streitkräften

Wie der Fragebogen genau aussieht, ist derzeit nicht bekannt.

– Wer den Fragebogen nicht richtig ausfüllt oder nicht zurückschickt, begeht eine

  Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.

– Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die in einer freiwillig

  abgegebenen Bereitschaftserklärung angegebenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern die

  Person bekundet hat, dass sie kein Interesse an einem Wehrdienst hat.

Musterung

Zwangsmusterung ab 1.1.2026 für alle Männer, die ab dem 1.1.2008 geboren sind.

Flächendeckend wird das – aus Kapazitätsgründen – erst ab dem 1.Juli 2027möglich sein. Gemustert wird in den 15 bestehenden Karrierecentern (Wehrersatzbehörden) und 24 neuen Musterungszentren, die noch aufgebaut werden müssen.

Kriegsdienstverweigerung

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung soll ab dem 1.1. 2026 an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach Köln geschickt werden.

Über den KDV-Antrag entscheidet weiterhin das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln im schriftlichen Verfahren.

Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes kann die Zuleitung des

Antrags auf Kriegsdienstverweigerung bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar

2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen (§ 13 Wehrpflichtgesetz).

Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens

innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der    

Bundeswehr entschieden werden.

Reservisten

§ 1 des Reservistengesetzes, wonach grundsätzlich alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten sind, bleibt unberührt

Bundesmeldegesetz

Der Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr entfällt.

Freiwilligendienste

Es werden 15.000 weitere Plätze für Freiwilligendienste eingerichtet. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 100.000 Plätze. Im Bundeshauhalt werden die Freiwilligendienste gestärkt:

50 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2026 und 80 Millionen Euro zusätzlich in den Folgejahren im sozialen, ökologischen, politischen und kulturellen Bereich, in Sporteinrichtungen oder im Zivil- und Katastrophenschutz.

Deshalb sind der neue Wehrdienst zum Zwecke der militärischen Abschreckung und die Freiwilligendienste mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, für die Bundesregierung zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz.

Die Position der DFG-VK ist klar.

Wir lehnen das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ab und sind gegen jede Art von Zwangsdienst. Dazu zählt die Erfassung der Männer ab 18 Jahren ebenso wie die jetzt vorgesehene Erfassung der Frauen durch die Hintertür, die wir juristisch prüfen lassen werden. Die geplante Zwangsmusterung ganzer Jahrgänge ab 1. Juli 2027 lehnen wir ebenfalls ab.

Bei der Bereitschaftserklärung sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

1. Die Gruppe derer, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben und uns um Rat

    Fragen. Wir können ihnen nur Tipps geben, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung 

    stehen. In jedem Fall sollte keine Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst angekreuzt

    werden.

2. Die Gruppe derer, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Dazu zählen Menschen

    mit einem Handicap, chronisch Kranke, psychisch Kranke, Autisten…….

    Hier raten wir im Fragebogen an entsprechender Stelle darauf hinzuweisen und Atteste oder

    eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beizufügen. Aller Voraussicht nach werden  

    Beeinträchtigte für den Wehrdienst nicht infrage kommen.

    Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn man die Bereitschaftserklärung ausdruckt und auf

    postalischem Weg zurückschickt. Es gibt keine Garantie, dass die Hinweise überhaupt beachtet

    werden.

Wir raten allen Männern auf der Bereitschaftserklärung kein Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst anzukreuzen, den Fragebogen auszudrucken und auf postalischem Weg zurückzuschicken.

Klar ist unser Aufruf jetzt den Kriegsdienst pro-aktiv zu verweigern, zumal gegenwärtig kein Zivildienst geleistet werden muss. Die vorübergehende Aussetzung der Musterung von Kriegsdienstverweigerern muss eine Dauerlösung werden. Wir warten erst einmal ab, ob diese Interimslösung überhaupt angewendet wird.

Bei den Freiwilligendienste fällt die Ungleichbehandlung zu den Freiwillig Wehrdienstleistenden besonders auf. Die Bezahlung der Freiwilligen mit 350-400 Euro monatlich zeigt einmal mehr die geringe Wertschätzung der Bundesregierung diesen Menschen gegenüber. Sie werden quasi mit einem ‚Taschengeld‘ abgespeist, während die Freiwilligen bei der Bundeswehr viele Vorteile

erhalten. Gleichbehandlung würde bedeuten, dass auch die Personen der Freiwilligendienste monatlich 2.600€ brutto und dieselben Vergünstigungen wie Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten.

Die Jugend reagiert und wehrt sich gegen den neuen Wehrdienst. Der Schulstreik gegen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht am 5. Dezember in über 100 Städten macht Mut und gibt Hoffnung, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht an der mangelnden Bereitschaft der Jugendlichen zum Wehrdienst scheitert.

Dies ist eine erste vorläufige Analyse zur neuen Gesetzgebung. Einiges ist noch offen und hier muss die Praxis der ersten Monate 2026 abgewartet werden. Wir werden fortlaufend informieren.

Klaus Pfisterer, 12.12.2025

4 Dezember, 2025

Verweigert! Der 2. Kongress gegen den neuen Wehrdienst – und für die Verweigerung aller Kriegsdienste. Am 11. und 12. April 2026 im Stadtteilzentrum Vorderer Westen in Kassel.

Die von der Bundesregierung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgerufene militärische „Zeitenwende“ hat zu einer massiven Aufrüstung der Bundeswehr geführt. Neben neuer Ausrüstung soll es auch neues Personal geben, um die neuen Waffen zu bedienen: Von aktuell rund 180.000 soll die deutsche Armee in den nächsten Jahren auf über 260.000 Soldat*innen wachsen. Damit soll Deutschland „kriegstüchtig“ gemacht werden.

Um genug junge Menschen für den Armeedienst zu bekommen, will die Bundesregierung noch 2025 die Reaktivierung der – lediglich ausgesetzten – Wehrpflicht beschließen: Ab Anfang 2026 sollen alle jungen Menschen Werbebriefe der Armee erhalten (und junge Männer gezwungen werden einen Fragebogen auszufüllen). Auch soll wieder eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung stattfinden. Ab 2027 sind dann auch wieder Zwangsmusterungen geplant. Informationen darüber, wie man den Dienst in der Armee – auch vorab schon – verweigern kann, gibt es auf www.verweigern.info

Junge Menschen lehnen den Dienst an der Waffe mehrheitlich ab. Die Zahl der KDV-Anträge steigt ebenso wie die Anfragen an Beratungsstellen rasant: Kriegsdienstverweigerung ist (leider) wieder Thema!

Weitere Infos hier.

April 11 – April 12

DFG-VK

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Vorderer Westen, Stadtteilzentrum, Kassel

Elfbuchenstraße 3
Kassel,
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16 Oktober, 2025

Ob ihr wirklich richtig steht… – Kriegsdienstkoalition verwirrt die Menschen mit dem Glücksspiel Krieg

Ein unwürdiges Theater – Wehrpflichtdebatte ohne Plan

Die jüngsten Vorschläge und Manöver der Regierungsparteien CDU und SPD zur Wiedereinführung oder Ausweitung von Wehr- und Dienstpflichten zeigen vor allem eines: Konzeptlosigkeit, Aktionismus – und eine bedenkliche Rückkehr zu militaristischen Denkmustern. Was da aktuell diskutiert wird, ist nicht nur verwirrend, sondern gefährlich, gerade für junge Menschen, die in solche Strukturen gezwungen werden sollen.

Als pazifistische Organisation stellen wir klar: Wir lehnen Militär ab. Und damit selbstverständlich auch jeden Militärdienst. Stattdessen setzen wir auf eine friedliche, solidarische Gesellschaft – ohne Zwang, ohne Uniform, ohne Waffen.

Unsere Freundinnen von der IDK, der Internationalen der Kriegsdienstgegnerinnen, haben dazu eine klare und lesenswerte Stellungnahme veröffentlicht, die wir hier gerne teilen. Sie benennt deutlich, was an der aktuellen Debatte falsch läuft – und warum Widerstand nötig ist.

Wir rufen dazu auf: Organisiert euch gegen die Wehrpflicht. Verweigert den Kriegsdienst. Kommt zu den Demos. Nutzt unsere Beratung und Schulungen zur Verweigerung. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Frieden und Selbstbestimmung – gegen Militarismus und Zwang.

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