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Kriegsdienstverweigerung

10 Juli, 2026

Umfrage zu Mittelstreckenwaffen: Friedensbewegung lehnt Tomahawk-Kauf ab: Mehrheit in Deutschland spricht sich für Rüstungskontroll-Initiativen aus 


Bonn, 9. Juli 2026 – Die Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ kritisiert den beim NATO-Gipfel vereinbarten Kauf von US-Tomahawk-Marschflugkörpern. Vor zwei Jahren (am 10. Juli 2024) wurde die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Deutschland angekündigt. Der damalige US-Präsident Joe Biden und Bundeskanzler Olaf Scholz gaben die Vereinbarung offiziell bekannt. Zwar hat Donald Trump die Stationierung im Mai diesen Jahres abgesagt, doch nun kauft die Bundesregierung eigene landgestützte Mittelstreckenwaffen. Auch gibt es mehrere Projekte für die Entwicklung eigener Waffensysteme mit europäischen Partnern. Mit dem Erwerb und der Eigenentwicklung von landgestützten Mittelstreckenwaffen treibt die Bundesregierung ein teures und gefährliches Wettrüsten voran. Eine Verbreitung der Erstschlagwaffen erhöht wegen der kurzen Vorwarnzeit das Risiko von Fehleinschätzungen und einer militärischen Eskalation.

Dabei sprechen sich 54 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage für Initiativen der Bundesregierung zur Begrenzung von landgestützten Mittelstreckenwaffen aus. Die von mehr als 50 Gruppen der Friedensbewegung getragene Kampagne hat die Umfrage bei dem Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegebenen. Die Zustimmung war bei Personen, die angaben, bei der Bundestagswahl 2025 die Parteien Bündnis 90/Die Grünen (69 %), CDU/CSU (64 %) sowie SPD (64 %) gewählt zu haben, überdurchschnittlich hoch. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Menschen sich von der deutschen Politik ein größeres Engagement für die Begrenzung der Waffen wünschen.

„Dieses Ergebnis gibt unserer Kampagne Rückenwind und zeigt, dass wir mit unserer Forderung nach neuen Rüstungskontrollinitiativen für landgestützte Mittelstreckenwaffen in Europa die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns haben. Im Zuge der ‚Zeitenwende‘ darf Rüstungskontrolle als ein wichtiger Pfeiler für umfassende Sicherheit nicht aus dem Blick geraten! Es braucht dringend Auswege aus gesellschaftlich teuren Rüstungsspiralen und einer militärischen Logik, die eine falsche Sicherheit suggerieren.“, sagt Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne.

Die Kampagne hat im Dossier „Rückkehr der Mittelstreckenwaffen“ der Fachzeitschrift Wissenschaft & Frieden Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Initiativen aussehen könnten: Zunächst braucht es eine Reaktivierung vertrauensbildender Maßnahmen durch Stärkung und Ausbau direkter Kommunikationskanäle zwischen den Konfliktparteien sowie gegenseitige Einblicke in Stationierungsorte und Bewaffnung. Im weiteren Verlauf sollten diese im Rahmen neuer Transparenz- und Verifikationsregime formalisiert und für die Beteiligten nachprüfbar werden. Letztlich müssen jedoch neue, idealerweise multilaterale Verträge zur Begrenzung von Mittelstreckenwaffen als Nachfolgeprozess zum 2019 gekündigten INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces) angestoßen werden.

Mit der Kritik und der Forderung nach einem stärkeren Engagement der Bundesregierung ist die Kampagne nicht allein. Das kürzlich erschienene Friedensgutachten empfiehlt: „Deutschland sollte ein Stationierungsmoratorium für neue landgestützte Raketen im ehemaligen INF-Reichweitenbereich anstreben, verbunden mit reziproken Transparenzmaßnahmen.“ 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte auf seinem Bundeskongress 2026 eine Stationierung von Mittelstreckenwaffen, da durch sie „eine gefährliche Dynamik“ drohe und – anders als noch beim NATO-Doppelbeschluss von 1979 – „keinerlei Angebot an Russland für Abrüstungs- und Rüstungskontrollverhandlungen“ gemacht wurde. Durch eine Stationierung würde „keine Perspektive auf ein Nachfolgeabkommen zum inzwischen aufgekündigten INF-Vertrag“ eröffnet, so der DGB-Beschluss.

Weitere Informationen zur Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ finden Sie unter: friedensfaehig.de.

Fragestellung: „Der INF-Vertrag war ein bilaterales Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion bzw. dem späteren Russland. Seit 1987 verbot er beiden Seiten die Entwicklung, den Besitz und die Stationierung landgestützter Mittelstreckenwaffen. Im Jahr 2019 erklärten die USA ihren Austritt aus dem Vertrag und begründeten diesen mit dem Vorwurf, Russland habe gegen den Vertrag verstoßen. Russland wies diesen Vorwurf zurück und erklärte seinerseits, sich ebenfalls nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen. Seitdem gibt es kein entsprechendes Abkommen mehr. Würden Sie es befürworten oder ablehnen, wenn sich die Bundesregierung für neue internationale Vereinbarungen zur Begrenzung landgestützter Mittelstreckenwaffen einsetzen würde?“
15 % lehnten eine solche Initiative ab. 31 % der Befragten gaben „Weiß nicht“ an.

Kontakt (nicht zur Veröffentlichung): 
Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne, „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“, Mobil 0162 2057943

7 Juli, 2026

§ Recht kurz §: Totalverweigerung

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

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Juristische Folgen einer Totalverweigerung der Wehrpflicht

In der KDV-Beratung taucht gelegentlich der Begriff „Totalverweigerung“ (TV) auf; auch die Bezeichnungen „Totale Kriegsdienstverweigerung“ (TKDV), „radikale Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrpflichtverweigerung“ werden benutzt. Häufig ist dabei nicht ganz klar, was damit konkret gemeint ist und welche Folgen eine solche Verweigerung hat. Deshalb werden hier inhaltliche Zusammenhänge und juristische Folgen dargestellt.

Ausgangspunkt für die Totalverweigerung ist die Anmaßung des Staates, die männlichen Deutschen ggf. zu Soldaten zu machen und zum Kriegsdienst zu zwingen. Gegen einen solchen Kriegsdienstzwang, in der Sprache des Grundgesetzes als „Wehrpflicht“ bezeichnet, richtet sich die Kriegsdienstverweigerung (KDV). Je nach dem Selbstverständnis des KDVers reicht es ihm aus, wenn nur er nicht Soldat werden und direkten, bewaffneten Kriegsdienst leisten muss (bzw. dafür ausgebildet wird), und bereit ist, für den verweigerten Dienst einen Ersatz zu leisten. Er akzeptiert damit – ob gewollt oder nicht – das System des Kriegsdienstzwangs, u.U. sogar die Existenz von Militär. Oder aber: Er lehnt den Kriegsdienstzwang grundsätzlich ab und verweigert (insofern „total“) alle sich aus der Wehrpflicht ergebenden Folgen.

Das Wehrpflichtsystem ist so begründet: Nach dem Grundgesetz (GG) können alle deutschen Männer ab 18 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden (Art. 12a GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert die Verfassung die militärische Landesverteidigung (Art. 87a Abs. 1 GG); diese kann entweder durch die Wehrpflicht oder durch eine Freiwilligen-/Berufsarmee sichergestellt werden (Urteil v. 13.04.1978, Az: 2 BvF 1,2,4,5/77). Um für die Ende 1955 gegründete Bundeswehr genug Soldaten [!] rekrutieren zu können, wurde Mitte 1956 die Wehrpflicht mit dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) gesetzlich eingeführt.

Inhalt und Dauer der Wehrpflicht sind durch § 3 WPflG festgelegt. Danach wird die Wehrpflicht durch den Dienst bei der Bundeswehr erfüllt, bei anerkannten KDVern nach Art. 4 Abs. 3 GG durch den Zivildienst. Sie beginnt mit 18 Jahren und endet im Frieden mit 45, im Krieg mit 60 Jahren; die Dienstdauer ist im Frieden begrenzt und gesetzlich bestimmt (derzeit keine Einberufungen), im Krieg unbefristet (limitiert nur durch die Altersgrenze 60, Verletzung und damit evtl. Untauglichkeit oder Tod). Außerdem gehören zur Wehrpflicht die Erfassung und die Musterung (§ 3 Abs. 1 WPflG). Wer sich grundsätzlich gegen die Wehrpflicht wehren und diesem staatlichen Kriegsdienstzwang nicht nachkommen will, der stellt eher keinen KDV-Antrag nach Art. 4 Abs. 3 GG; auch weil das KDV-Recht auf Gewissensgründe und bewaffneten Dienst beschränkt, eine Ersatzleistung erzwungen wird und KDVer in die sog. Gesamtverteidigung eingeplant sind. TV/TKDV kann dann Folgendes bedeuten:

Erfassungsverweigerung: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhält nach § 15 WPflG in einem automatisierten Verfahren von den Meldeämtern zahlreiche Daten der Wehrpflichtigen und fordert seit dem 01.01.2026 diese nach § 15a WPflG zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ auf (Bereitschaftserklärung, „Fragebogen“). Der Datenübermittlung kann man rechtlich nicht widersprechen und sie faktisch nicht verhindern und sie damit nicht verweigern. Die Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (geplant: 250 Euro. Siehe alles Weitere in „Recht kurz: Bußgeldverfahren“).

Musterungsverweigerung: (Ungediente) Wehrpflichtige müssen vor einer Heranziehung zum Wehrdienst gemustert werden (§ 16 Abs. 1 WPflG), um die Tauglichkeit und Eignung festzustellen. Die Wehrverwaltung baut die Kapazitäten für massenhafte Musterungen gerade erst auf und plant diese ab der Jahresmitte 2027. Wer die Musterung verweigert, kann dazu polizeilich vorgeführt werden (§ 44 Abs. 2 WPflG). Wenn eine solche scheitert, keinen Erfolg verspricht oder sich der Wehrpflichtige nicht untersuchen lässt, kann nach Aktenlage entschieden werden (§ 17 Abs. 10 WPflG). Die Stellung eines KDV-Antrags nach Art. 4 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Musterung, im Gegenteil: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) wird der KDV-Antrag bei Verweigerung der Musterung abgelehnt.

Verweigerung des Wehr- oder Zivildienstes: Wer tauglich und verfügbar (es liegen keine keine Ausschluss-, Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe vor) ist, kann zum Bundeswehr- oder (im Falle der Anerkennung als KDVer) Zivildienst einberufen werden. Wer den Dienst grundsätzlich verweigert, also der Einberufung nicht folgt oder die Dienststelle mit der Absicht verlässt, dauerhaft keinen Dienst zu leisten, wird strafrechtlich verfolgt. Auf Fahnenflucht (§ 16 Wehrstrafgesetz; WStG) und Dienstflucht (§ 53 Zivildienstgesetz; ZDG) stehen bis zu 

5 Jahre Freiheitsstrafe (Gefängnis). Soldaten können daneben disziplinarisch verfolgt und mit bis zu 63 Tagen Disziplinararrest (bundeswehrinterne Inhaftierung) belegt werden. Da derzeit keine Zwangseinberufungen erfolgen (§ 2 Abs. 3 WPflG = teilweise noch ausgesetzte Wehrpflicht), kann (und muss) kein Dienst verweigert werden. Bei einer später dann ggf. möglichen Totalverweigerung sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

7 Juli, 2026

§ Recht kurz §: Bußgeldverfahren

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

PDF zum Download

Ablauf des Bußgeldverfahrens bei Erfassungsverweigerung

Wer der Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ („Fragebogen“) nach § 15a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) nicht nachzukommen will, sollte Rechtsfolgen und Verfahren kennen.

Nach § 45 Abs. 1 Nr. WPflG ist die „nicht richtig[e] oder nicht vollständig[e]“ Abgabe einer Bereitschaftserklärung eine Ordnungswidrigkeit; diese „kann mit einer Geldbuße geahndet werden“ (45 Abs. 2 WPflG). Aktuell liegend noch keine Bußgeldbescheide vor, geplant ist nach Informationen aus dem Bundesministerium der Verteidigung ein Betrag von 250 Euro.

Im Gegensatz zu Straftaten (z.B. Körperverletzung, Raub, Totschlag), die von der Staatsanwaltschaft ermittelt und mit einem Strafbefehl geahndet oder angeklagt, vor Gericht verhandelt und u.U. mit Gefängnis bestraft werden und im Führungszeugnis auftauchen, sind Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, Ruhestörung, Handy am Steuer) leichtere Rechtsverstöße, die von Verwaltungsbehörden mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert und nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.

Geregelt ist das im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bußgeldbehörde ist für die Fälle der Erfassungsverweigerung gemäß § 45 Abs. 3 WPflG das BAPersBw mit Sitz in Köln. Ein Bußgeldbescheid muss zugestellt werden (per Zustellungsurkunde = „gelber Brief“ oder per Übergabeeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein – siehe Verwaltungszustellungsgesetz). Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (§ 50 Abs. 2 i.V.m. § 66 Abs. 2 OWiG), also eine Erklärung darüber, wie man sich rechtlich gegen den Bescheid wehren kann. Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich (und nicht per E-Mail!) einzulegen ist (§ 67 Abs. 1 OWiG), am besten per Einschreiben mit Rückschein. Über den Einspruch entscheidet ein Einzelrichter beim Amtsgericht (AG) Köln (§ 68 Abs. 1 OWiG) bzw. ein Jugendrichter beim AG Köln (§ 68 Abs. 2 OWiG) in öffentlicher Verhandlung, wenn der Betroffene unter 21 Jahre alt und damit rechtlich sog. Heranwachsender (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) ist. Da die Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung planmäßig an alle 18 Jahre alt gewordenen Männer geht, dürften absehbar alle Verhandlungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor dem Jugendgericht (JG) in Köln verhandelt und entschieden werden. Das AG Köln mit seiner JG-Abteilung ist eines der größten deutschen Amtsgerichte; dort werden von ca. 170 Richter*innen jährlich über 50.000 Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilverfahren erledigt. Anders als im Strafverfahren, bei dem ein Verschlechterungsverbot gilt (für den Fall, dass nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ausschließlich der Verurteilte Berufung einlegt), ist im Einspruchsverfahren das Gericht nicht an die Höhe des Bußgeldbescheids gebunden – das Gericht könnte also auch ein höheres Bußgeld verhängen. Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße zwischen fünf und 1.000 Euro. Gegen ein Urteil des AG/JG gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Eine solche ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG allerdings nur zulässig, wenn das Gericht zu einem höheren Bußgeld als 250 Euro verurteilt hat.

Nach Rechtskraft der Entscheidung ist diese vollstreckbar (§ 89 OWiG), das Bußgeld muss also bezahlt werden und fließt in die Bundeskasse (§ 90 Abs. 2 OWiG), Vollstreckungsbehörde ist das BAPersBw (§ 92 OWiG). Wer nicht bezahlt, kann einmalig bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft genommen werden (§ 96 OWiG).

Bei der Erfassungsverweigerung ist mit diesen Kosten zu rechnen: Zum Bußgeld hinzu kommen eine Verwaltungsgebühr (28,50 Euro) und ggf. die Gerichtsgebühren (50 Euro), außerdem evtl. eigene Reise- und Übernachtungskosten, das persönliche Erscheinen in der Verhandlung ist normalerweise angeordnet (§ 73 OWiG). Falls man sich anwaltlich vertreten lässt, können leicht weitere Kosten von 1.000 bis 2.000 Euro hinzukommen.

Die Aussichten, sich gegen ein Bußgeld erfolgreich juristisch zu wehren, sind gering. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), mit dem das WPflG um den § 15a ergänzt wurde, ist formal korrekt zustande gekommen und (wohl) nicht verfassungswidrig. Um die Rechtswidrigkeit (als Grundlage der Bußgeldahndung) der Nichtabgabe einer Bereitschaftserklärung auszuschließen, kämen allenfalls Notwehr (§ 15 OWiG) oder rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) in Betracht, das dadurch geschützte Rechtsgut wäre die vom Grundgesetz (GG) als unverletzlich garantierte und geschützte Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht allerdings durch Art. 4 Abs. 3 GG abschließend geregelt (Beschluss d. BVerfG v. 20.12.1960, Az. 1 BvL 21/60 = BVerfGE 12,45). Die Erfassung erfolgt aber im Rahmen der Wehrpflicht (besser: Kriegsdienstzwang), die sich also solche legal nicht verweigern lässt, sondern lediglich auf Antrag der Dienst als Soldat bei der Bundeswehr.

3 Juli, 2026

Offenburg: DIE FREITAGSRUNDE

Juli 10 @ 19:00 – 21:00

Unter diesem Namen bietet die Deutsche Friedensgesellschaft auch in diesem Monat am zweiten Freitag einen offenen Gesprächskreis für alle Interessierten an. Das aktuelle Thema am 10. Juli:

Krisenherd Iran – Was die Menschen wirklich wollen

Ali Taiari, ein seit Jahren in Offenburg lebender Iraner, leitet den Abend mit einem kurzen Vortrag ein, anschließend ist Zeit für den Gedankenaustausch. Beginn 19 Uhr, wie immer im Bunten Haus Offenburg, Moltkestraße Ecke Prinz-Eugen-Straße.

Weitere Informationen auf der Website  mittelbaden.dfg-vk.de

Wir sehen uns!

DFG-VK Mittelbaden

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2 Juli, 2026

Pressemitteilung der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch zur virtuellen Hauptversammlung der H&K AG am 07.07.2026

Heckler & Koch: Profite aus Waffenkult und Krieg statt verantwortungsvoller Geschäftspolitik

·     US-Zivilmarkt für Heckler & Koch zentral: Kleinwaffenhersteller profitiert von Hochrisikomarkt 

·     Waffen von Heckler & Koch im Sudan-Krieg: Verantwortung endet nicht mit Verkaufsgenehmigung

·     Versprechen einer verantwortungsvollen Neuorientierung verkommt im Mexiko-Fall zur Farce

·     Kritische Aktionär*innen fordern Nutzung der Dividende für konsequente Kontrolle

Anlässlich der virtuellen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch den Fokus des Unternehmens auf den US-Zivilmarkt und die unzureichende Aufarbeitung der Folgen früherer Waffenlieferungen. Die Kritischen Aktionär*innen fordern, den Bilanzgewinn für Wiedergutmachung, Prävention und die Aufarbeitung der Folgen eigener Geschäfte einzusetzen. Zudem beantragen sie, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

USA: Waffen für den Zivilmarkt 

Ein wesentlicher Fokus des Unternehmens liegt mittlerweile auf dem US-Zivilmarkt. Auf den Zweig „USA-Zivil“ fielen im vergangenen Jahr rund ein Viertel des Konzernumsatzes. In der Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2025 liest man davon jedoch nichts. 

„Bei uns entsteht der Eindruck, dass Heckler & Koch sein Geschäft mit dem Markt, der in den USA jährlich tausende Getötete und Verletzte zur Folge hat, in der deutschen Debatte bewusst klein halten will. Genau deshalb werden wir auf der Hauptversammlung nachhaken“, kündigt Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben, an. 

„Während sich Heckler & Koch in Deutschland als vertrauenswürdiger Partner von Sicherheitskräften und Bundeswehr präsentiert, wirbt der Waffenhersteller in den USA mit zweifelhaften „Magapalooza“-Rabattangeboten um zivile Kundschaft und befeuert den gefährlichen Mythos, Schusswaffen würden ihre Besitzer*innen sicherer machen. Dabei warnen Expert*innen genau vor dem Gegenteil: Der Besitz bzw. das Tragen von Schusswaffen erhöht das Risiko von Tötungsdelikten, Selbstmorden oder unbeabsichtigten Verletzungen. Der Einsatz von Waffen zur legalen Selbstverteidigung ist demnach hingegen äußerst selten. Entweder kennt Heckler & Koch solche Warnungen nicht oder ignoriert sie – beides ist fatal! “, mahnt Kehne. „Vorstand und Aufsichtsrat werden uns zudem erklären müssen, ob die Wortschöpfung ‚Magapalooza’ Unterstützung für die MAGA-Bewegung (Make America Great Again) signalisiert oder in Kauf nimmt. Und wie das mit H&K-Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammenpasst“, so Kehne weiter.

Sudan: Kleinwaffen wirken über Jahrzehnte weiter

Der Krieg im Sudan zeigt erneut die langfristigen Folgen der weltweiten Verbreitung von Kleinwaffen. Der Konflikt hat Hunderttausende Menschenleben gefordert und Millionen Menschen vertrieben. Berichte über Waffen von Heckler & Koch im Konflikt machen deutlich, dass auch Waffenexporte und Lizenzvergaben aus der Vergangenheit mit möglichen Verstößen gegen Endverbleibserklärungen fatale Auswirkungen haben können. 

„Bei Kleinwaffen endet Verantwortung nicht am Werkstor und nicht mit einer staatlichen Exportgenehmigung. Gerade weil Gewehre jahrzehntelang genutzt, weitergegeben und in neuen Konflikten eingesetzt werden können, muss Heckler & Koch auch die langfristigen Folgen seiner Geschäftsentscheidungen berücksichtigen. So sollte sich H&K proaktiv um Aufklärung bemühen, wie die eigenen Waffen unter anderem in den Sudan gelangt sein könnten“, fordert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer des Dachverbands Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Mexiko: Fehlendes Verantwortungsbewusstsein

Auch der Skandal um illegale Waffenexporte nach Mexiko bleibt ein eklatantes Beispiel für das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der H&K-Geschäftsführung. Zwischen 2006 und 2009 gelangten mehr als viertausend H&K-Gewehre trotz bestehender Lieferverbote in mexikanische Bundesstaaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart: Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen. „Die H&K-Führung behauptet seither, aus dem illegalen Mexiko-Deal gelernt zu haben. Doch bis heute ist jedoch keine ernsthafte Übernahme der daraus resultierenden Verantwortung erkennbar, da H&K weiterhin gegen die Entscheidung juristisch vorgeht und die Strafzahlung als ‚unverhältnismäßig‘ ansieht“, kritisiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros RIB e.V.

„Nach der Verurteilung wegen widerrechtlicher Waffenexporte gelobte H&K eine Neuorientierung hin zu einer glaubwürdigen Exportkontrolle und zu Rechtsstaatlichkeit. Denn die Strafzahlung ist keine externe Belastung, sondern eine rechtsstaatliche Konsequenz einer völlig verfehlten Geschäftstätigkeit“, so Grässlin. „Wer sich als verantwortungsvoller Waffenhersteller positionieren will, muss selbstverständlich auch die rechtsstaatliche Verantwortung dafür übernehmen, wenn das eigene Kontrollsystem versagt – ansonsten bleiben alle Versprechungen der H&K-Geschäftsführung eine Farce, sagt Jürgen Grässlin für das Netzwerk Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Das Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch fordert von der Unternehmensführung effektive Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Schäden durch Waffenverbreitung, eine umfassende Analyse der Risiken durch frühere Lieferungen und Lizenzproduktionen, transparente Informationen über die Nutzung und mögliche Weiterverbreitung von H&K-Waffen in Konfliktregionen sowie Warnungen zu den fatalen Konsequenzen des Waffeneinsatzes im US-Zivilmarkt endlich ernst zu nehmen.

Siehe unsere Gegenanträge https://www.kritischeaktionaere.de/heckler-koch/geschaeft-mit-der-angst-und-waffenkult-im-us-zivilmarkt-als-wachstumstreiber-unsere-gegenantraege/

Kontakt: 

Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben, orl-kehne@gaia.de, Tel.: 0711-608396, www.ohne-ruestung-leben.de

Jürgen Grässlin, RIB e.V., DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
Mobil: 0170-6113759, jg@rib-ev.de, www.rib-ev.de, www.gn-stat.org, www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, 
Tel.: 0221-5995647, Mobil: 0174-4038806, dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

30 Juni, 2026

Stuttgart: Stereotype, Staatsräson und Selbstzensur“ Vortrag und Diskussion mit Fabian Goldmann

Juli 2 @ 19:00 – 20:30

DONNERSTAG, 2. JULI 2026, 19.00H, HAUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE, KÖNIGSTR. 7, STUTTGART

 „STEREOTYPE, STAATSRÄSON UND SELBSTZENSUR“ 
Vortrag und Diskussion mit Fabian Goldmann
„Deutsche Leitmedien haben seit dem 7. Oktober Israels Verbrechen im Nahen Osten systematisch verharmlost, gerechtfertigt und oftmals gleich ganz verschwiegen.“

Das ist die These von Fabian Goldmanns Vortrag „Stereotype, Staatsräson und Selbstzensur“. Der Medienkritiker und Autor des Buches „Staatsräsonfunk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ hat über ein Jahr lang tausende Medienbeiträge ausgewertet. Anhand umfassender Recherchen und exklusiver Einblicke hinter die Kulissen des deutschen Mediensystems zeigt der langjährige Journalist, wie und warum aus gut ausgebildeten Journalisten Propagandisten eines Genozids werden konnten.

Ein Abend über Medien, Macht und Verantwortung im Rahmen der Fotoausstellung „In Between. Gaza – before and after“.


pax christi Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit: Allmende Stetten, die AnStifter, Gesellschaft Kultur des Friedens, DFG-VK Stuttgart, DFG-VK Ludwigsburg, VVN-BdA Stuttgart

Kostenlos Free

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30 Juni, 2026

Weinheim: Kinoabend „ The Bomb“am Flaggentag der Organsiation Bürgermeister für den Frieden

Juli 8 @ 17:30 – 20:00

Kinoabend am Flaggentag der Organisation „Bürgermeister für den Frieden“

Internationale Organisation „Bürgermeister für den Frieden“

Weinheim ist seit 2009 dank des Engagements von Oberbürgermeister a. D. Heiner Bernhard in der internationalen Organisation „Bürgermeister für den Frieden“ vertreten. Oberbürgermeister Manuel Just führt diese Tradition weiter: Seit seiner Amtszeit gehört Weinheim zu den sogenannten „Flaggenstädten“.

Der 8. Juli wurde bewusst als internationaler Flaggentag der Organisation „Mayors for Peace“ gewählt. An diesem Tag veröffentlichte der Internationale Gerichtshof im Auftrag der UN-Generalversammlung ein Rechtsgutachten, das feststellt, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig sind.

Mit dem Hissen der Flagge des weltweiten Bündnisses „Mayors for Peace“ appellieren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für den Frieden an die Staaten der Welt, Atomwaffen endgültig abzuschaffen. Hintergrund ist die Verantwortung der Kommunen für die Sicherheit und das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Jedes Jahr am 8. Juli treffen sich Stadtgesellschaft und Gemeinderat am Kleinen Schlossplatz bei der gehissten Flagge, um ein Zeichen gegen Atomwaffen zu setzen.

Fünf Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Vor fünf Jahren trat der Atomwaffenverbotsvertrag am 22. Januar 2021 in Kraft. Seitdem sind Atomwaffen völkerrechtlich verboten.

Aus diesem Anlass zeigen wir den Dokumentarfilm „The Bomb“, der die Zuschauerinnen und Zuschauer mitten in die Geschichte des Atomzeitalters versetzt.

Filmvorstellung: „The Bomb“ (USA 2016)

Regie: Kevin Ford, Smriti Keshari, Eric Schlosser
Laufzeit: 61 Minuten
Sprache: Originalfassung mit deutschen Untertiteln

Eric Schlosser, Autor des Bestsellers Fast Food Nation, führte gemeinsam Regie bei The Bomb, einer außergewöhnlichen Dokumentation über Atomwaffen, die 2017 auf der Berlinale Premiere feierte.

Der Film setzt sich vollständig aus Archivmaterial zusammen und wird von Live-Musik der Electro-Rock-Gruppe The Acid begleitet. Ziel ist es nicht nur, über die Geschichte der Atomwaffen zu informieren, sondern auch die Frage aufzuwerfen, ob wir heute tatsächlich sicherer leben als auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges.

Die Bilder und Geschichten werden nicht linear erzählt, sondern entfalten eine eindringliche und atmosphärische Wirkung. Zu Beginn zwitschern Vögel, während draußen die Welt scheinbar ihren gewohnten Lauf nimmt – bis sich die Bilder der atomaren Bedrohung immer weiter verdichten.

Quelle der Filmkritik: Jordan Mintzer, The Hollywood Reporter, 11.02.2017.

Veranstaltungsdaten

Datum: 8. Juli 2026
Ort: Modernes Theater Weinheim, Hauptstraße 61, 69469 Weinheim
Einlass: 17:30 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr
Eintritt: Frei

Veranstalter:

  • Naturfreunde Weinheim e. V.
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK)
  • Internationale Ärztinnen und Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)

Gemeinsam für eine Welt ohne Atomwaffen – für Frieden, Abrüstung und Menschlichkeit.

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19 Juni, 2026

SÜDWESTKONTAKTE & ZIVILCOURAGE 02 I 2026

Die neuen SÜDWESTKONTAKTE und die ZIVILCOURAGE sind auf dem Weg in die Briefkästen. Wer schon mal oder sowieso lieber digital mag: Et voila!

19 Juni, 2026

Streiken statt schießen

Anna und Jakob von Schulstreik gegen Wehrpflicht in Frankfurt erklären, wie es nach drei bundesweiten Aktionstagen weitergeht

Interview: Hêlîn Dirik

Der nächste Streiktag gegen Wehrpflicht ist in Planung – aber dabei allein bleibt es nicht. Foto: Schulstreik gegen Wehrpflicht FFM

Im Dezember wurde ein neues Wehrdienstgesetz beschlossen, das seit dem 1. Januar 18-jährige Männer verpflichtet, Fragebögen der Bundeswehr auszufüllen. Verpflichtende Musterungen sollen ab Juli 2027 beginnen. Die Schulstreik-gegen-Wehrpflicht-Bewegung organisiert sich dagegen und hat diesen Monat ein drittes Mal bundesweit gestreikt. Anna und Jakob, die den Schulstreik in Frankfurt am Main mitorganisieren, sprechen im Interview darüber, was als Nächstes ansteht und wie es mit den Schulstreiks weitergeht.

Ihr habt am 8. Mai euren dritten Streik seit Dezember durchgeführt. Wie lief es diesmal, und was war anders im Vergleich zu den Streiks davor?

Jakob: Wir haben mit dem Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus einen geschichtsträchtigen Tag zum Streiken gewählt und wollten damit bewusst ein Zeichen setzen gegen Krieg, Militarisierung und Faschismus. Hier in Frankfurt am Main waren diesmal um die 600 Schüler*innen auf den Straßen, also schon etwas weniger als beim letzten Mal, aber die Energie war trotzdem stark. Wenn man sich Umfragen von Schüler*innen für Schüler*innen ansieht, merkt man, dass das Thema immer noch viele beschäftigt und es eine riesige Ablehnung der Wehrpflicht gibt. Viele haben weiterhin Angst, eingezogen zu werden und für Deutschland kämpfen und sterben zu müssen.

Anna: Die letzte Demo im März hier war sehr davon geprägt, dass alle möglichen organisierten Gruppen da waren und Präsenz gezeigt haben. Diesmal war es schon mehr eine Schüler*innen-Demo, und es waren deutlich mehr jüngere Schüler*innen dabei. Das liegt auch daran, dass wir in den letzten Wochen Schulgruppen aufgebaut haben, von ihnen waren einige da und sehr sichtbar.

Was sind diese Schulgruppen?

Jakob: Wir haben an verschiedenen Schulen welche gegründet, mit dem Ziel, dass wir Schüler*innen anfangen, uns mehr selbst zu organisieren und für uns selbst zu arbeiten. Die Schüler*innen einer Schule tun sich dann zusammen, bemalen zusammen Plakate, machen Umfragen zur Wehrpflicht, flyern und treten in Kontakt mit anderen Schüler*innen, um zu mobilisieren und zu diskutieren. Sie reisen dann meist auch gemeinsam zu den Demos an – das gibt ein schönes Bild, wenn dann Plakate zu sehen sind mit »Schule xy gegen die Wehrpflicht«.

Anna und Jakob

Jakob, 16, ist seit Beginn bei den Schulstreiks aktiv und hat eine Schulgruppe gegen Wehrpflicht aufgebaut. Anna, 25, ist in einer Jugendorganisation aktiv und unterstützt den Aufbau der Schulstreikbewegung.

Woran lag es eurer Meinung nach, dass es diesmal weniger Beteiligung gab?

Anna: Zum einen an Abitur-Prüfungen, aber es gab auch viele Versuche der medialen Einschüchterung und staatlicher Repression. Das sorgt für Frustration und hält Schüler*innen von vielen Aktionen ab. Es gibt einige Schulleitungen, die unseren Streiks gegenüber positiver eingestellt sind und sogar sagen, dass sie keine Fehlstunden eintragen. Aber eben auch Schulen, bei denen die Schultore verschlossen wurden, um die Schüler*innen vom Streiken abzuhalten. Ein Schüler, der den Streik an seiner Schule groß gemacht hat, hat sogar eine Klassenkonferenz bekommen, weil er geflyert hat. Lehrer*innen haben ihm auch vorgeworfen, dass er Schüler*innen zum Schwänzen animieren würde. Viele von ihnen scheinen zu vergessen, dass im Hessischen Schulgesetz auch steht, dass Lehrer*innen und Schulen einen Auftrag für Friedensbildung haben.

Wir hoffen, dass eine starke internationale Bewegung gegen Krieg entsteht.

Jakob: Es gab einen Artikel der Hessenschau, der behauptete, unsere Schulstreiks seien von der SDAJ gesteuert. Ich weiß, dass auch das einige davon abgehalten hat zu kommen. Medial wird versucht, uns als Schulstreikende schlecht dastehen zu lassen und Angst zu schüren. Auch der Verfassungsschutz hat noch am Tag vor den Streiks vor uns gewarnt. In Teilen stimmt es ja auch, dass auch Schüler*innen, die bei der SDAJ organisiert sind, Teil des Streikbündnisses sind. Aber das ist nur ein kleiner Teil und liegt eben daran, dass es schon immer ein linkes und auch kommunistisches Interesse war, Krieg zu verhindern. Es steuert uns aber niemand, wir sind eine basisdemokratische Bewegung. Am Ende stehen wir als Schüler*innen gemeinsam gegen Wehrpflicht und Krieg und werden uns weder vom Verfassungsschutz noch von medialer Diffamierung spalten lassen.

Ihr habt drei Streiktage und zwei bundesweite Streikkonferenzen hinter euch. Wie sieht euer Fahrplan für die nächste Zeit aus? Bleibt ihr dabei, alle paar Monate zu streiken, oder habt ihr noch anderes vor?

Jakob: Die Streiks werden wir auf alle Fälle fortsetzen, das ist für uns das effektivste Mittel. Sie sind ein starkes Zeichen und zeigen, wie ernst wir es meinen. Wir gehen nicht zur Schule, lernen nicht, lassen die Klassenräume leer und stellen uns so gegen die Pläne der Regierung. Bis zum nächsten Streik im Herbst wollen wir unsere Organisierung stärken und ausbauen.

Anna: Wir werden uns jetzt auch vermehrt dagegen organisieren, dass Bundeswehroffiziere an Schulen kommen. Aber auch Aktionen zum Veteranentag nächsten Monat, weitere Streikkonferenzen und die Teilnahme an den Friedensdemos am 3. Oktober sind geplant. Wir wollen außerdem Bündnisse stärken und die Bewegung so breit aufziehen, dass alle, die gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht sind, mitmachen können. Aber auch inhaltliche Auseinandersetzungen vertiefen, deshalb findet der nächste Streik auch erst im Herbst statt. So haben wir mehr Zeit für Austausch.

Um welche Themen geht es dabei?

Anna: In Offenbach zum Beispiel haben wir kürzlich eine Veranstaltung über Militarisierung in Deutschland gemacht, in deren Anschluss wir auch das Streikkomitee dort gegründet haben. Wir haben uns da auch Werbevideos der Bundeswehr zusammen angesehen und analysiert, wie gerade Jugendliche dadurch angesprochen werden und was das alles mit uns macht. Bei den Streikkonferenzen haben wir außerdem auch mehr über die Rolle von Frauen in der Bewegung gesprochen, wie Militarisierung Frauen trifft und was es bedeutet, dass eine ganze Generation von Männern in ein Regime von Gehorsam reinerzogen wird. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht würde nicht nur junge Männer ab Jahrgang 2008 betreffen, sondern die Gesellschaft insgesamt, also auch Frauen. Diese Perspektive wollen wir auf den kommenden Demonstrationen und in den lokalen Strukturen weiter vertiefen und diskutieren.

Gibt es ein übergeordnetes Ziel der Bewegung? Und was ist eure persönliche Hoffnung, wie sie sich entwickelt?

Jakob: Meine Hoffnung ist, dass eine starke deutschlandweite, aber auch internationale Bewegung gegen Krieg und Militarisierung entsteht. Der Kampf gegen die Wehrpflicht ist da ein guter Anfang, und die Bündnisse, die wir dabei aufgebaut haben, müssen wir beibehalten und weiterführen. Und ich hoffe, dass die Jugend aktiv wird und bleibt, dass wir als Jugendliche mehr Einfluss auf die Zukunft dieser Welt haben.

Anna: Krieg zu verhindern, würde ich sagen, ist das große Ziel. Und dass vielleicht in ganz Europa eine Schulstreikbewegung entsteht und wir als Jugendliche zeigen, dass wir nicht gegeneinander kämpfen werden. Wir sind auch im Kontakt mit Genoss*innen in anderen Ländern, einige von ihnen haben auch an unserer Streikkonferenz teilgenommen, das gibt uns Hoffnung. Die Bundeswehr versucht mit Versprechen nach Kameradschaft zu locken, in einer Situation, in der viele Jugendliche nach Sinn suchen, die Hoffnung verlieren und vereinsamen. An der Front zu kämpfen, um angeblich die Demokratie oder die Freiheit zu verteidigen, ist aber nicht in unserem Sinn. Als Jugendliche können wir uns gegen die Ohnmacht wehren und selbst einen Sinn schaffen, indem wir gemeinsam nicht nur Krieg verhindern, sondern auch Werte wie Frieden verteidigen und eine Alternative zu Militarisierung und Krieg schaffen.

Hêlîn Dirik

ist Redakteurin bei ak.

Aus AK Zeitung für linke Debatte und Kritik, Nr. 726, 19.05.2026

15 Juni, 2026

Bundesregierung erklärt Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung zur Staatsgeheimsache

DFG-VK kritisiert beispiellosen Angriff auf Transparenz bei der Ausübung eines Grundrechts

Stuttgart, 15.6.2026 – Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert die Weigerung der Bundesregierung, aktuelle Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung offenzulegen (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106256.pdf). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage verweist die Bundesregierung erstmals darauf, dass die Veröffentlichung entsprechender Daten das „Staatswohl“ gefährden könne.

„Das ist ein neuer Tiefpunkt staatlicher Intransparenz“, erklärt Cornelia Mannewitz, Bundessprecherin der DFG-VK. „Wir reden hier nicht über geheime Einsatzpläne, Waffensysteme oder militärische Fähigkeiten. Es geht um Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.“

Noch vor wenigen Monaten wurden entsprechende Zahlen regelmäßig veröffentlicht. So teilte die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen detailliert mit, wie viele Menschen Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt hatten. Für das Jahr 2024 wurden beispielsweise 2.998 Anträge genannt, im Jahr 2025 betrug die gemeldete Anzahl eingereichter Anträge bereits 7.691.

Die DFG-VK hält die nun vorgebrachte Begründung für politisch hochproblematisch. Wenn bereits Informationen über die Inanspruchnahme eines Grundrechts als sicherheitsrelevant eingestuft werden, verschiebt sich die Grenze dessen, was einer demokratischen Kontrolle zugänglich ist.

„Eine Demokratie muss aushalten, dass sichtbar wird, wie viele Menschen keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. Wer die Zahl der Kriegsdienstverweigerer geheim hält, schützt nicht die Sicherheit des Landes, sondern verhindert öffentliche Debatten über die gesellschaftliche Akzeptanz von Militarisierung und Wehrdienst.“

Die Entwicklung ist besonders brisant, weil die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge zuletzt deutlich angestiegen ist. Nach Angaben wurden im ersten Quartal 2026 bereits 2.656 Anträge gestellt.

Für die DFG-VK steht fest: Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung darf nicht politisch marginalisiert oder statistisch unsichtbar gemacht werden.

„Transparenz gefährdet nicht das Staatswohl. Eine Regierung, die Informationen über die Ausübung von Grundrechten zurückhält, gefährdet das Vertrauen in demokratische Institutionen.“

Die DFG-VK fordert die Bundesregierung auf, die bislang übliche Veröffentlichungspraxis wiederherzustellen und die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerungszahlen vollständig offenzulegen.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel (DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de; +491578/3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 15. Juni 2026

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