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KDV

4 Juli, 2025

Das neue LaG-Magazin (Lernen aus der Geschichte) ist da!

Die aktuelle Ausgabe (Juli 2025) des LaG-Magazins widmet sich einem hochaktuellen und zugleich historischen Thema: der Wehrpflicht und ihrer Verweigerung. In mehreren fundierten Beiträgen wird die Entwicklung dieser Praxis beleuchtet, kontrovers diskutiert und in Beziehung zu heutigen politischen Debatten gesetzt. Dabei kommen Historiker*innen, Sozialwissenschaftler*innen und Aktivist*innen zu Wort. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Artikel:

1. Ursprünge und Entwicklungslinien der Wehrpflicht

Von Ute Frevert
Frevert zeichnet die Entstehung der Wehrpflicht seit dem 19. Jahrhundert nach und stellt fest, dass sie vor allem zur Mobilisierung großer Heere in industriellen Kriegen diente. In demokratischen Staaten wie der Bundesrepublik war sie stets ein ambivalentes Instrument – einerseits staatsbürgerliche Pflicht, andererseits autoritäres Machtmittel.

2. Wehrpflicht im Grundgesetz

Von Rüdiger Wenzke
Der Artikel analysiert die Aufnahme der Wehrpflicht in das Grundgesetz 1949. Wenzke betont, dass dies in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik, Gesellschaftstrauma und Besatzungsrealität geschah. Der Kalte Krieg beschleunigte ihre praktische Einführung trotz anfänglicher Skepsis.

3. Wehrpflicht in Westdeutschland nach 1945

Von Martin Singe
Singe beleuchtet den Umgang mit Kriegsdienstverweigerung in der frühen Bundesrepublik. Er zeigt, wie restriktiv der Staat reagierte und welche rechtlichen und politischen Kämpfe nötig waren, um die Anerkennung des Gewissensschutzes durchzusetzen.

4. Wehrpflicht in der DDR und totalitäre Erwartungen

Von Guido Grünewald
Grünewald beschreibt die Militarisierung der Gesellschaft in der DDR. Der Beitrag geht auf Zwang, Ideologie und Repression ein – aber auch auf mutige Totalverweigerer, die Haft oder gesellschaftliche Ausgrenzung riskierten.

5. Geschlechterbilder im Kontext von Wehrpflicht

Von Sylka Scholz
Scholz analysiert, wie die Wehrpflicht über Jahrzehnte Männlichkeitsbilder prägte. Frauen blieben außen vor, wodurch sich traditionelle Geschlechterrollen verfestigten. Der Text öffnet eine Diskussion über Gendergerechtigkeit in Militärstrukturen.

6. Transformation und Aussetzung der Wehrpflicht nach 2011

Von Maja Apelt
Apelt stellt dar, wie die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 das Verhältnis zwischen Staat, Bürger*innen und Militär neu definierte. Sie diskutiert Folgen für die Bundeswehr und zivilgesellschaftliche Verantwortung im Sicherheitsdiskurs.

7. „Wenn man was tut, dann muss man’s auch erklären“

Von Henrike Voigtländer und Jan Haverkamp
Ein pädagogisch orientierter Beitrag, der darstellt, wie junge Menschen heute im Bildungsbereich mit Wehrpflicht, Verweigerung und Gewissen konfrontiert werden. Der Artikel bietet auch didaktische Anregungen für Schulen.

8.Unterrichtsmaterialien zum Thema Wehrpflicht

Von Tobias Rischk und Karl-Heinz Lipp
Die Autoren stellen Unterichtsmaterial und ein neues Buch über Kriegsdienstverweigerung und zivile Ungehorsamkeit vor. Es enthält Erfahrungsberichte und zeigt, wie das individuelle Gewissen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen wirkt.

9. Rezension: Buchempfehlung: „Gegen mein Gewissen„

Von Sabrina Pfefferle
Die abschließende Rezension verknüpft die Themen der Ausgabe mit der aktuellen Debatte um eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. Sie mahnt zur historischen Reflexion und ruft zu einer differenzierten Diskussion auf.


📄 Das vollständige Magazin als PDF steht hier zum Download bereit:
👉 Wehrpflicht – LaG-Magazin Juli 2025 herunterladen

2 Juli, 2025

Bericht: Landesmitgliederversammlung der DFG-VK Baden-Württemberg am 28. Juni 2025

Bei bestem Sommerwetter traf sich der Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) am 28. Juni 2025 im Clara-Zetkin-Haus in Stuttgart zu seiner Landesmitgliederversammlung. Mit Friedensliedern von Theo Ziegler, Kaffee und Brezeln begann ein Tag des intensiven Austauschs und der strategischen Weichenstellungen.

Theo an der Gitarre

Rückblick auf zwei bewegte Jahre

Der Landesvorsitzende Klaus Pfisterer eröffnete die Versammlung mit der Vorstellung des Rechenschaftsberichts. Er blickte zurück auf zwei Jahre, in denen die Friedensbewegung und die DFG-VK vor großen Herausforderungen standen. Die politische Zeitenwende, zunehmende Aufrüstung und geopolitische Spannungen stellen pazifistische Organisationen wie unsere auf eine harte Probe.

Vorstand Klaus Pfisterer (rechts) im Gespräch

Umso mehr würdigte Klaus Pfisterer das Engagement unserer Mitglieder, die sich unermüdlich für Frieden eingesetzt haben. Besonders hervorzuheben ist die jährliche Vergabe des Ulli-Thiel- Friedenspreises, der von Ruth Scheel für die DFG-VK Baden-Württemberg federführend betreut wird. In diesem Jahr wurden so viele Beiträge eingereicht wie noch nie zuvor (50). Die feierliche Verleihung findet am 11. Juli in Karlsruhe statt. Teilnehmende Schulen erhalten zudem das Angebot, dass wir unsere friedenspolitische Bildungsarbeit direkt vor Ort vorstellen.

Eindrücke und Botschaften der LMV

Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Ein weiterer Fokus lag auf unseren Protesten gegen die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft. Hier sind besonders unsere Proteste gegen den Tag der Bundeswehr und den Veteranentag zu erwähnen.

Gemeinsam mit dem DFG-VK Landesverband Bayern organisieren wir im Jahr 2025 eine Friedensfahrradtour, die symbolisch wie praktisch den Widerstand gegen Krieg und Aufrüstung auf die Straße bringt.

Zunehmend gefragt ist auch wieder unsere Beratung zur Kriegsdienstverweigerung. Die aktuelle politische Lage hat dazu geführt, dass wir allein in Baden-Württemberg täglich Anfragen von Reservistinnen, Soldatinnen und Ungedienten erhalten, die sich weigern möchten, an militärischen Einsätzen teilzunehmen. Besonders auffällig: Während in den vergangenen Jahren vor allem Reservist*innen unsere Hilfe suchten, wenden sich nun vermehrt Ungediente an uns. Diesem wachsenden Bedarf begegnen wir mit dem gezielten Ausbau unseres Beratungsnetzwerks im Land.

Finanzen

Finanzvorstand Thomas Schild-Dohna stellte im Anschluss den soliden Finanzbericht für die Jahre 2023 und 2024 vor. Die Mitgliederversammlung entlastete daraufhin einstimmig den Landesvorstand sowie den Finanzvorstand.

Thomas Schild-Dona

Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe Zeitenwende

In mehreren Arbeitsgruppen wurde anschließend zu den Themen Zeitenwende / Aufrüstung, Wehrpflicht und Bündnisarbeit intensiv gearbeitet.

Arbeitsgruppe Wehrpflicht

Nach einer Mittagspause mit Gesprächen in kleiner Runde wurden die Diskussionen bis zum Kaffee fortgeführt. Die Arbeitsgruppen präsentierten ihre Ergebnisse anschließend im Plenum, wo sie lebhaft diskutiert und weitergedacht wurden.

Arbeitsgruppe Bündnisse

Dank an Anete Wellhöfer

Nach dem Mittagessen und vor dem Gruppenfoto war es Zeit, sich bei unserer ehemaligen Landesgeschäftsführerin Anete Wellhöfer zu bedanken. Zwei Jahre lang leitete sie die Geschicke des Landesverbandes Baden-Württemberg mit tollem Einsatz und großer Energie. Es wird wohl kein Mitglied geben, dass Anete nicht vermissen wird. Zum Dank bekam sie ein Foto ihrer Panzerbesteigung anlässlich des Tages der Bundeswehr. Vielen lieben Dank, Anete und nur das Beste für deine Zukunft!

Wahlen des Vorstands

Zum Abschluss der Versammlung fanden Wahlen statt, bei denen der bisherige Landesvorstand (Vorsitzender Klaus Pfisterer stellvertretender Vorsitzender Stefan Philipp, Vorsitzender Finanzen, Thomas Schild-Dona) in seinem Amt bestätigt wurde. Ein starkes Zeichen der Kontinuität und des Vertrauens in die gemeinsame Arbeit.

Fazit/Ausblick

Was nehmen wir mit? Dass es guttut, sich persönlich zu begegnen und gemeinsam Strategien gegen die zunehmende Militarisierung zu entwickeln. Dass viele von uns nicht geglaubt hätten, dass wir noch einmal vor solchen Herausforderungen stehen würden. Und dass wir fest entschlossen sind, weiter für eine friedlichere Welt zu arbeiten – Schritt für Schritt, Begegnung für Begegnung.

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen – im Einsatz für den Frieden.

10 Juni, 2025

Reaktion auf den „neuen Wehrdienst“ der Bundesregierung: Kriegsdienstverweigerungs-Kongress geplant

Am 21. und 22. Juni 2025 veranstaltet die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) einen bundesweiten Kongress zum Thema „Kriegsdienstverweigerung“ (KDV) in Kassel. Geplant sind Vorträge zur Haltung junger Menschen zum Militär, zu juristischen Fragen rund um die Reaktivierung der Wehrpflicht und zur internationalen Dimension der fortschreitenden militärischen Aufrüstung. Außerdem können sich Teilnehmende an dem Wochenende zu KDV-Berater*innen schulen lassen. Die Nachfrage nach Beratungen wächst.

„Auf der einen Seite gibt es viele ältere Friedensbewegte, die selbst noch den Kriegsdienst verweigert haben und sich sehr gut in der Thematik auskennen. Auf der anderen Seite gibt es viele junge Menschen, die sich kaum auskennen aber Beratungsbedarf haben“, erzählt Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Der Verband hat eine lange Tradition dabei jungen Menschen zu helfen nicht ins Militär zu müssen – die nun wieder auflebt: „Wir kriegen täglich Anfragen von jungen Menschen, ihren besorgten Eltern, Reservistinnen und Reservisten oder sogar aktiven Soldatinnen und Soldaten, die nicht bzw. nicht mehr mit der Waffe kämpfen wollen“, so Schulze von Glaßer. Die angespannte politische Lage lasse viele daran zweifeln, ob sie wirklich einen anderen Menschen töten wollen, so der DFG-VK Geschäftsführer.
Um sich auf den von der Bundesregierung geplanten „neuen Wehrdienst“ vorzubereiten organisiert die DFG-VK Mitte Juni einen „KDV-Kongress“: „Es wird einerseits darum gehen was wir politisch gegen die Wehrdienst-Pläne der Regierung unternehmen können und andererseits auch konkret darum wie wir Menschen dabei unterstützen können sich nicht an der Waffe zwangsausbilden lassen zu müssen“, erklärt Michael Schulze von Glaßer, der im Organisationteam des Kongresses mitarbeitet. Besonders freut ihn den jungen Politik-Influencer Simon David Dressler für den Kongress gewinnen zu können: „Kriegsdienstverweigerungsarbeit läuft heute anders als noch vor zwei oder drei Jahrzehnten“, betont Schulze von Glaßer. Friedensgruppen müssten sich den jungen Menschen und ihren Kommunikationswegen anpassen, um sie mit Informationen zu erreichen.
Dabei sei die Reaktivierung der Wehrpflicht nur ein Symptom der aktuellen Aufrüstungspolitik – Reza Schwarz von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) wird bei dem Kongress in Kassel die Brücke dazu schlagen. Einen weiteren Vortrag gibt es von den beiden Juristen David Werdermann und Lennart Armbrust: Was bedeuten die Wehrpflichtpläne für die Praxis und wie sind sie aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive zu bewerten? Am Samstagabend informieren der ukrainische Kriegsgegner Andrii Konovalov und der russischer Kriegsgegner Jewgenij Arefiev außerdem darüber, wie der Kriegsdienst in ihren Heimatländern binnen kurzer Zeit wieder streng vollzogen wurde und was sich daraus für die in Deutschland geführte Debatte lernen lässt.
Am zweiten Tag des Kongresses stehen dann Workshops an: Teilnehmende können sich zu KDV-Berater*innen für Zivilist*innen/Ungediente und Reservist*innen schulen lassen. Außerdem ist noch ein Workshop zum Militärwerbung und der Ansprache junger Menschen geplant. Das vollständige Programm sowie die Möglichkeit sich kostenlos anzumelden gibt es auf: www.kdv-kongress.de
 

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de, +4917623575236

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 10. Juni 2025

15 Mai, 2025

Der 15.05. ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung

Heute, am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, erinnern wir daran: Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung braucht Schutz, Verteidigung – und politischen Druck.

Was lange als Akt der Solidarität mit mutigen Verweiger*innen in Russland, der Türkei, Israel, der Ukraine oder anderen Ländern der Weltgalt , betrifft uns spätestens seit gestern ganz konkret wieder selbst:

Mit der Ankündigung von Kanzler Merz, Deutschland zur „größten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, rückt der Krieg auch für Hunderttausende deutsche Staatsbürger*innen näher.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Wir kämpfen dafür – für alle.

——————————

EU & Kriegsdienstverweigerung: Internationales Recht vs. Realität

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(1):
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Realität:

„Ich habe mich geweigert, der russischen Armee beizutreten und unschuldige Zivilisten zu töten. Ich hoffte auf Schutz in Europa – aber das war ein Irrtum. Jetzt droht mir die Abschiebung nach Russland und damit der sofortige Fronteinsatz.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(2):
„Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird anerkannt – gemäß den nationalen Gesetzen zur Ausübung dieses Rechts.“

Realität:

„Ich bin seit ein paar Monaten in Frankreich, aber man will mich nach Kroatien zurückschicken – das erste EU-Land, das ich betreten habe. Von dort droht mir die Abschiebung nach Bosnien und dann Russland. Kroatien gewährt russischen Staatsbürgern selten Asyl – das ist lebensgefährlich.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Asylrecht: Flüchtlingsschutz für Personen mit begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Realität:

„Viele Verweigerer leben in Armut oder im Exil. Doch selbst dort stoßen sie auf neue Hürden – viele Länder erkennen Kriegsdienstverweigerung nicht als Asylgrund an.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei

Internationales Recht:

EU-Verordnung 2024/1347:

Verfolgung kann auch eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung sein – etwa, wenn jemand aus moralischen, religiösen oder politischen Gründen den Wehrdienst verweigert.

Realität:

„Viele ukrainische Kriegsdienstverweigerer schweigen aus Angst – ohne rechtlichen Schutzstatus in der EU.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

5 Mai, 2025

Mannheim: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

Mai 15 @ 15:00 – 17:00

DFG-VK Mannheim-Ludwigshafen

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HBF Mannheim

Hauptbahnhof / Bahnhofsvorplatz
Mannheim, Germany
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Connection e.V.
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2 Mai, 2025

Aalen: Mahnwache zur Kriegsdienstverweigerung

Mai 14 @ 17:00 – 19:00

Am Marktbrunnen in Aalen. Veranstaltet von dem Aalener Friedensbündnis

Aalener Friedensbündnis

HBF Mannheim

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16 April, 2025

Ulm: Frieden schaffen – mit immer mehr Waffen?

Mai 13 @ 19:00 – 21:30

Veranstaltung mit den Vertretern der Initiative „Aufbruch zum Frieden“:
Winfried Hermann, MdL und Verkehrsminister Baden-Württemberg
Dr. Ulrich Bausch, Leiter der Volkshochschule Reutlingen

Die im Frühjahr 2024 gegründete Initiative „Aufbruch zum Frieden“ fordert eine offene und undogmatische, rationale und selbstkritische Debatte zur Frage „Wie kann der Krieg in der Ukraine beendet und wieder Frieden in Europa erreicht werden?“. In dem von der Initiative veröffentlichen Aufruf wird u. a. „Schluss mit der Kriegslogik“ gefordert. Mit der Veranstaltung unterstützen die veranstaltenden Organisationen diese Debatte. Nicht zuletzt nach der Grundgesetzänderung im März 2025, durch die Verteidigungsausgaben unbegrenzt möglich sind und nach dem im Jahr 2022 eingerichteten Sondervermögen von 100 Mrd. für Verteidigung ist es dringend geboten, die massiv wachsenden Ausgaben für Verteidigung kritisch zu hinterfragen.

HBF Mannheim

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11 April, 2025

Der ‚neue Wehrdienst‘ kommt

Deutschland soll kriegstüchtig werden und sich gegen mögliche Angriffe wappnen. Allerdings fehlt der Bundeswehr dafür das Personal, denn sie schrumpft weiter und überaltert. Zudem entzieht die steigende Zahl der Kriegsdienstverweigerer unter den Soldat:innen und Reservist:innen der Bundeswehr weiter Personal.

Die neue Bundesregierung will darauf reagieren und mit dem neuen Wehrdienst Personal rekrutieren. Im Koalitionsvertrag ist der neue Dienst sehr vage formuliert. Es wird einen Wehrdienst geben, der auf Freiwilligkeit basiert und sich am schwedischen Wehrdienstmodell orientiert. In diesem Jahr sollen die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung geschaffen werden. Aussagen über konkrete Planungen zur Heranziehung bzw. zeitliche Abläufe gibt es nicht. Eine Wehrpflicht ist erst einmal nicht vorgesehen.

Zu erwarten ist, dass 18-jährige Männer mittels Fragebogen erfasst und befragt werden, ob sie auf freiwilliger Basis Wehrdienst leisten wollen. Das ist jedoch nur der erste Schritt, denn weitere sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Bundeswehrverwaltung ist auf der Suche nach den aktuellen Adressen vieler ehemaliger Wehrpflichtiger. Bei insgesamt 900.000 Reservisten sollen über die Einwohnermeldeämter die Adressen ermittelt werden. Je nach Verfügbarkeit sollen die Reservisten dann zu Wehrübungen herangezogen werden. Dabei gilt jung vor alt.

Die Position der DFG-VK ist klar. Wir sind gegen jede Art von Zwangsdienst, wozu auch die Erfassung der Männer ab 18 Jahren gehört. Eine wie immer ausgestaltete Wehrpflicht lehnen wir ebenso ab, wie ein Gesellschafts- oder Pflichtjahr für Männer und Frauen, das durch das Grundgesetz Artikel 12, Absatz 2, verboten ist.

Die gegenwärtig geführte Diskussion dient einzig und allein der Militarisierung der Gesellschaft, um diese auf einen möglichen Krieg (gegen Russland) einzustimmen. Das kann nie der richtige Weg sein und so werden wir gegen diese Kriegsvorbereitungen aktiv werden und zur Kriegsdienstverweigerung auffordern.

7 April, 2025

Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde mit Ole Nymoen

April 10 @ 19:00 – 21:00

Online Veranstaltung: Zoomlink

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