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KDV-Beratung

4 Dezember, 2025

Neuer Webauftritt der DFG-VK Regionalgruppe Mittelbaden

Die Regionalgruppe Mittelbaden hat jetzt eine eigene Website – ganz frisch online und direkt aus Offenburg:

http://mittelbaden.dfg-vk.de/

Dort findet ihr künftig aktuelle Termine, Kontaktmöglichkeiten, Einblicke in die neuesten Entwicklungen der regionalen Friedensarbeit und natürlich auch Beiträge der Gruppe selbst.

Wer eigene Termine, kurze Berichte oder friedenspolitische Beiträge aus der Region beisteuern möchte, kann sie einfach an die Gruppe schicken:

mittelbaden@dfg-vk.de

Wenn’s passt und gefällt, werden die Beiträge dort gerne veröffentlicht. 🙂

Und falls eure Regionalgruppe ebenfalls friedenspolitische Inhalte hat, und diese auf einer Website veröffentlichen will, die es aber noch nicht gibt? Dann wendet euch gern an Jonas (ba-wue@dfg-vk.de), unseren Geschäftsführer. Er unterstützt euch gerne auf dem Weg dorthin – ganz unkompliziert.

Außerdem und ausschließlich für Kriegsdienstverweigerungs-Anfragen hat die Gruppe folgende email eingerichtet: kdv-mittelbaden@dfg-vk.de

3 November, 2025

Junge Menschen, Eltern, Reservisten und Soldaten.Freiwilliger Wehrdienst oder doch Wehrpflicht? Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Wir kopieren hier einen Artikel von der SWR, in dem unser Landesvorsitzender Klaus Pfisterer zu Wort kommt.

Noch ringen CDU/CSU und SPD um einen Kompromiss beim Wehrdienstgesetz. Doch schon jetzt berichten Beratungsstellen von mehr Anfragen wegen Kriegsdienstverweigerung – auch in BW.

Stand1.11.2025, 13:02 Uhr

  • SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch

VonAutor/inMarc-Julien Heinsch

 Demonstrant mit T-Shirt "Wir Sterben Nicht in Euren Kriegen" bei einer Kundgebung von Wehrdienst-Gegnern und Friedensbewegung im August 2025 vor dem Verteidigungsministerium.

Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Obwohl der neue Wehrdienst noch keine beschlossene Sache ist, wenden sich bereits jetzt immer mehr Menschen an Organisationen, die Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) anbieten. Auch die Zahl der bei den Bundeswehr-Karrierecentern eingegangenen KDV-Anträge ist zuletzt regelrecht explodiert. Allein im August seien dort so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr 2024, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Die zuletzt öffentlich ausgetragene Uneinigkeit von Union und SPD um die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes sorgt offenbar für Unsicherheit – auch in Baden-Württemberg. 

Kriegsdienstverweigerung: Immer mehr Anträge und Beratungsanfragen

Auf SWR-Nachfrage erklärt der BW-Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) die Zahl der Beratungsanfragen pro Monat habe sich zuletzt mehr als verdoppelt. Meldeten sich im ersten Halbjahr monatlich bei den Beratungsstellen der DFG-VK in BW 20 bis 30 Personen, seien es nun mehr als 100 jeden Monat. Auch bundesweit zeige sich dieser Trend: Allein im Monat September seien zwischen 800 und 1.000 Anfragen bei den Landesverbänden eingegangen, auf der DFG-VK-Homepage sei die Zahl der Aufrufe zuletzt von 24.000 im Mai auf 125.000 im September gestiegen. 

Auch wegen dieser Entwicklung, die sich mit einem neuen Wehrdienst noch verstärken könnte, bauen Organisationen wie die DFG-VK ihr Beratungsnetz aktuell aus. Neue Beraterinnen und Berater werden geschult und die Zusammenarbeit mit anderen Organisation intensiviert. Eine dieser Organisationen ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Während die DFG-VK mit ihrer Arbeit einen aktivistisch-pazifistischen Ansatz verfolgt und aktiv zur Kriegsdienstverweigerung rät, beschreibt die EAK ihre Beratung als „ergebnisoffen“. 

Berater: Vertrauen auf das Gewissen der Menschen

Martin Tontsch, der bei der evangelischen Kirche in Bayern Menschen aus ganz Süddeutschland berät, sagt: „Ich halte es für eine gut verantwortbare Entscheidung, wenn jemand sagt, ich gehe bewusst zur Bundeswehr, um meinen Beitrag zur Landesverteidigung zu leisten“. In der Beratung versuche er Menschen nicht davon abzubringen, sondern helfe ihnen, eine Entscheidung zu treffen, „im Vertrauen darauf, dass ihr eigenes Gewissen ihnen da den richtigen Weg weisen wird“ – in die eine oder die andere Richtung. Seit über die neue Wehrpflicht öffentlich debattiert wird, hat der Beratungsbedarf auch bei der EAK merklich zugenommen.

Fehlt der Bundeswehr wirklich das Personal?

460.000 Soldatinnen und Soldaten inklusive der Reserve braucht Deutschland laut dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Wehrdienst, um für die NATO-Bündnisverteidigung handlungsfähig zu sein. Teil der Reserve ist, wer einmal bei der Bundeswehr gedient oder sich zum Reserveoffizier hat ausbilden lassen. Das Ziel von 260.000 Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten in Deutschland soll laut NATO-Vereinbarung bis 2035 erreicht werden. Davon ist man aktuell aber noch weit entfernt: Bundesweit gab es laut dem Bericht der Wehrbeauftragten 2024 rund 181.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, darunter auch solche, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet haben oder freiwillig Wehrdienst leisten. Reservistinnen und Reservisten standen 2024 etwa 49.000 zur Verfügung, rund 20.000 leisteten aktiven Reservedienst bei der Truppe. In Baden-Württemberg waren zuletzt rund 13.500 Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr. 

Ein Problem für die Truppe bundesweit: Jedes Jahr scheiden tausende Soldatinnen und Soldaten aus dem aktiven Dienst aus, weil sie in Rente oder Pension gehen. Zwar konnte die Bundeswehr die Zahl der Bewerbungen für einen militärischen Dienst zuletzt steigern, doch ist die Abbrecherquote hoch. Jeder vierte Neu-Soldat verlässt die Bundeswehr noch innerhalb des ersten halben Jahres wieder. Das Bundesverteidigungsministerium geht davon aus, dass durch einen neuen Wehrdienst bereits im ersten Jahr zusätzlich 5.000 Soldatinnen und Soldaten gewonnen werden können. 

Neuer Wehrdienst: Genug Freiwillige auch ohne Wehrpflicht?

Noch ist unklar, wie genau der neue Wehrdienst aussehen wird. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Freiwilligkeit setzt, will die Union verpflichtende Regeln, für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige finden. Die ersten Musterungen sollen dann im Juli 2027 stattfinden. Neue Dynamik könnte den Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Uni Hamburg und des German Institute for Global and Area Studies verleihen. 

Der repräsentativen Umfrage unter knapp 2.300 Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren zufolge sind genügend junge Menschen bereit, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zwar lehnten rund 30 Prozent der Befragten jede Form der Wehrpflicht ab, unter den 18- bis 29-Jährigen zeigten sich aber etwa 40 Prozent bereit, Deutschland aktiv mit der Waffe zu verteidigen. 14 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen dieser Generation wollen demnach nicht nur das Land im Krisenfall verteidigen, sondern sind auch an der sechsmonatigen militärischen Grundausbildung interessiert. 

„Zumindest empirisch“ bestehe auf Grundlage der neuen Studie keine Notwendigkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht“, erklärt einer der Initiatoren der Untersuchung, der Hamburger Kriminologie Professor Peter Wetzel. „Rechnen wir die Ergebnisse unserer Studie hoch und berücksichtigen wir dabei noch, dass etwa die Hälfte dieser Freiwilligen untauglich sein könnte, dann ergibt selbst eine konservative Schätzung, dass mindestens 175.000 junge Männer und 70.000 Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren in der Bevölkerung zu finden sind, die für einen Dienst in der Bundeswehr auf freiwilliger Basis gewonnen werden könnten.“ Am meisten Zustimmung (42 Prozent) unter den Befragten fand das Modell eines einjährigen Dienstes für Männer und Frauen, der wahlweise in der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen geleistet werden kann. 

Beratung zu Kriegsdienstverweigerung: Besorgten Eltern die Ängste nehmen

Ob sie bereit wären, für die Verteidigung ihres Landes eine Waffe in die Hand zu nehmen, im Ernstfall auch andere Menschen zu töten – zu dieser Gewissensfrage berät der DFG-VK-Landesvorsitzende Klaus Pfisterer Menschen seit 45 Jahren. Bei ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen melden sich Jugendliche, besorgte Eltern aber auch ehemalige Wehrdienstleistende, die heute Reservisten sind. Sie alle eint die Verunsicherung angesichts der Debatte um den neuen Wehrdienst, aber auch die Angst vor einem Verteidigungsfall angesichts des Kriegs von Russland gegen die Ukraine. 

„Uns fragen Eltern von 12- bis 14-jährigen Kindern an, die wissen wollen, ob die verweigern können.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Auch wenn eine Kriegsdienstverweigerung erst ab siebzehneinhalb Jahren möglich ist – viele Eltern wollten rechtzeitig vorbereitet sein, sorgten sich angesichts der politischen Entwicklungen, erklärt Pfisterer. Auch mit Falschinformationen müsse man häufig aufräumen. „Da kann man Menschen auch ein gutes Stück weit Ängste nehmen und ihnen zusagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass es zu einer Kriegsdienstverweigerung kommen müsste, würden wir euch begleiten“, sagt EAK-Berater Tontsch. 

Neuer Wehrdienst: Viel Unsicherheit bei jungen Menschen

Und natürlich wenden sich auch diejenigen an die Beratungsstellen, die vom neuen Wehrdienst vorrangig betroffen wären. Junge Männer um die 17, die nach 2008 geboren sind – und viele Fragen haben. Auch solche, die gerade noch niemand beantworten kann: Etwa, wie genau der Fragebogen zur Musterung aussehen wird, der zum neuen Wehrdienst versendet werden soll. Viele, die sich meldeten, seien trotz offener Fragen aber bereits fest entschlossen zu verweigern, hätten ihre Gewissensgründe schon ausführlich aufgeschrieben und wollten nur noch eine zweite Meinung, sagt Pfisterer.

„Viele Reservisten sagen in der Beratung: Ich bin damals aus naiven Gründen zur Bundeswehr gegangen.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Rund 90 Prozent der Beratungsanfragen kommen laut Pfisterer von solchen „Ungedienten“, also Menschen, die noch nicht bei der Bundeswehr waren. Die restlichen zehn Prozent von Reservisten. Viele Reservisten sagten in der Beratung, sie seien seinerzeit „aus naiven Gründen“ zur Bundeswehr gegangen, erklärt er. Der Wehrdienst war kürzer als der Zivildienst, sie wollten das schnell hinter sich bringen, weiter machen mit dem Leben, hätten sich keinerlei Gedanken gemacht, worauf sie sich einließen. „Und jetzt, 10, 15, 20 Jahre später merken sie, wozu sie ausgebildet worden sind und treffen heute eine andere Entscheidung. Eine Gewissensentscheidung, keinen Dienst mehr an der Waffe leisten zu wollen.“ 

In seltenen Fällen wenden sich auch aktive Soldatinnen und Soldaten an die Beratungsstellen, weil sie den Kriegsdienst verweigern wollen. Während KDV-Anträge im Allgemeinen sehr gute Chancen hätten, angenommen zu werden, sei das bei aktiven Mitgliedern der Truppe etwas schwieriger, erklärt EAK-Berater Tontsch. Deren Fälle müssten dann teilweise vor Gericht ausgefochten werden. 

Rund 420 Rekruten der Bundeswehr geloben im September 2025 ihren Fahneneid.
Bundeswehrrekrutinnen und -rekruten beim Fahneneid: Auch wer sich einmal bewusst für die Bundeswehr entschieden hat, kann später im Leben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. dpa Bildfunkpicture alliance/dpa | Henning Kaiser

Allein im August so viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wie im ganzen Jahr 2024

Den Kriegsdienst zu verweigern ist in Deutschland ein Grundrecht, festgeschrieben im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3, unabhängig von der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Es ist aber auch ein Grundrecht, das man aktiv einfordern muss – per Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. 

Seit Jahresanfang ist die Zahl der KDV-Anträge, die deutschlandweit bei der Bundeswehr eingegangen sind, stark gestiegen. Waren es im Januar noch 373, gingen im August bereits 3.257 Anträge ein, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 waren es noch 2.998 KDV-Anträge. Im Jahr vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine, 2021, waren es sogar nur 209 KDV-Anträge, die bei den Karrierecentern der Bundeswehr eingingen. Nach Bundesländern wird in der Statistik nicht unterschieden. 

Wer entscheidet über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung?

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung landen zunächst bei den jeweils zuständigen Karrierecentern der Bundeswehr. Sind alle nötigen Dokumente vorhanden, werden sie an das beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Dort wird über die KDV-Anträge entschieden. Dadurch erklärt sich auch, warum sich die Angaben zu KDV-Anträgen von Bundeswehr und BAFzA unterscheiden. Unvollständige Anträge etwa werden nicht weitergeleitet. Oder Anträge aus einem Jahr erst in einem anderen Jahr entschieden, weil zum Beispiel Nachfragen die Bearbeitungszeit verlängern, so ein BAFzA-Sprecher auf SWR-Nachfrage. Bis Ende September sind im Jahr 2025 beim BAFzA 2.529 KDV-Anträge eingegangen, knapp 90 Prozent davon wurden anerkannt. „Ablehnungen erfolgen zum überwiegenden Teil wegen Unzulässigkeit und nur in Einzelfällen wegen nicht glaubhafter Darlegung der Gewissensgründe“, so der Sprecher. Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, danach beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung geklagt werden. 

In der zweiten Novemberwoche steht die nächste Debatte über das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag an. Geht es nach Verteidigungsminister Pistorius, soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten – auch wenn vorher noch viele Details zu klären sind.

23 September, 2025

Neuer Wehrdienst vor Verabschiedung im Bundestag

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius zum neuen Wehrdienst auf den Weg gebracht und soll 1. Januar 2026 Inkrafttreten.

Pistorius will die Bundeswehr wieder kriegstüchtig machen und braucht dafür mehr Personal. Zunächst sollen auf freiwilliger Basis mehr Soldatinnen und Soldaten für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen werden. Er will damit bis zu 40.000 junge Männer jährlich für einen Freiwilligen Wehrdienst von 6-12 Monaten gewinnen. Schmackhaft gemacht wird der neue Dienst mit attraktiven Maßnahmen.

Der Neue Wehrdienst enthält aber auch Pflichtelemente. Junge Männer, ab dem Geburtsjahrgang 2008, werden zwangserfasst und von der Bundeswehr angeschrieben. Sie müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung (Fragebogen) ausfüllen und zurückschicken. Ab dem 1. Juli 2027 werden alle jungen Männer wieder zwangsgemustert. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den neuen Wehrdienst bewerben.

Mit dem Bekanntwerden der Pläne von Pistorius sind die Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung sprunghaft gestiegen. Wir hatten auch eine gute Berichterstattung in der Tagesschau und ZDF heute. Viele junge Menschen wollen jetzt mit ihrer vorsorglichen Kriegsdienstverweigerung ein politisches Zeichen setzen, obwohl sie keinen Zivildienst leisten müssen. Wir erhalten auch viele KDV-Anfragen von älteren Jahrgängen, die ebenfalls verweigern wollen. Sie zeigen damit auf, dass sie im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht bereit sind, als Soldat im Krieg Menschen zu töten oder selbst getötet zu werden. Die Anerkennungschancen sind hoch.

Als DFG-VK lehnen wir das neue Wehrpflichtgesetz ab und rufen zur aktiven Kriegsdienstverweigerung auf. Wir unterstützen mit unserem Netz an Beraterinnen und Beratern die jungen Männer bei der KDV-Antragstellung. Wir geben auch Tipps wie man mit der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) umgehen kann. Alle Infos auf www.dfg-vk.de

14 August, 2025

KDV-Berater:innen-Schulung 25.Oktober in Stuttgart

Nachdem die Berater*innen-Schulung im September 2025 schnell ausgebucht war, bietet unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer am Samstag, 25. Oktober von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 eine weitere KDV-Berater:innen-Schulung für Neulinge in die KDV-Beratung an. Schwerpunkt wird die Beratung von Ungedienten sein, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Der Gesetzentwurf für einen Neuen Wehrdienst will Verteidigungsminister Pistorius (SPD) Ende August auf den Weg bringen. Wir werden in der Schulung darauf eingehen und wie Ungediente künftig beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anfragen ist seit 2022 sprunghaft gestiegen und wird mit dem vorgesehenen Neuen Wehrdienst weiter steigen. Dafür benötigen wir weitere Berater:innen, möchten diese ausbilden und unser Beratungsnetz ausbauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 9 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 15. Oktober bei Klaus Pfisterer, mail: ba-wue@dfg-vk.de verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden. Kommt bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es im Viertel kaum Parkplätze gibt.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

11 Juli, 2025

KDV-Berater:innen-Schulung 27.September in Stuttgart

Unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer bietet am Samstag, 27. September von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 eine KDV-Berater:innen-Schulung für Neulinge in die KDV-Beratung an. Schwerpunkt wird die Beratung von Ungedienten sein, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Der Gesetzentwurf für einen Neuen Wehrdienst will Verteidigungsminister Pistorius (SPD) noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Wir werden in der Schulung darauf eingehen und wie Ungediente künftig beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anfragen ist seit 2022 sprunghaft gestiegen und wird mit dem vorgesehenen Neuen Wehrdienst weiter steigen. Dafür benötigen wir weitere Berater:innen, möchten diese ausbilden und unser Beratungsnetz ausbauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 15. September bei Klaus Pfisterer, mail: pfisterer@dfg-vk.de verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden. Kommt bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es im Viertel kaum Parkplätze gibt.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

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