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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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KDV-Beratung

12 Februar, 2026

KDV-Berater:innen-Schulung 25.April 2026 in Stuttgart

Die Nachfrage nach KDV-Bererater*innen-Schulungen ist ungebrochen und so gibt es eine weitere Schulung. Unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer bietet gemeinsam mit Susanne Bödecker am Samstag, 25. April 2026 von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 die Schulung für Neulinge oder Wiedereinsteiger an. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Ungedienten, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz von Verteidigungsminister Pistorius (SPD) ist Anfang 2026 in Kraft getreten. Wir werden in der Schulung darauf eingehen wie Ungediente jetzt beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anträge hat sich binnen Jahresfrist von 2998 auf 7691 mehr als verdoppelt und wird weiter steigen. Um die Beratungsnachfrage abzudecken bilden wir weitere Berater:innen aus, um unser Beratungsnetz auszubauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 31. März verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden: ba-wue@dfg-vk.de. Kosten für DFG-VK-Mitglieder 10 €, für Nichtmitglieder 20€.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

16 Dezember, 2025

Unser Berater*innen-Netzwerk wächst

Kriegsdienstverweigerungsberatung in Baden-Württemberg

Seit der ausgerufenen sogenannten Zeitenwende beobachten wir eine Entwicklung, vor der wir lange gewarnt haben:
Die politische Rückkehr zur Wehrpflicht rückt immer näher – und mit ihr der Versuch, junge Menschen wieder systematisch an Militär, Krieg und sogenannte „Kriegstüchtigkeit“ zu gewöhnen.

Für uns als DFG-VK Baden-Württemberg war deshalb früh klar:
Wenn die Politik erneut auf Zwang, Militarisierung und Rekrutierung setzt, dann müssen wir das tun, was seit jeher zu unserem Selbstverständnis gehört – Menschen dabei unterstützen, Nein zum Krieg zu sagen.

Denn niemand darf gegen seinen Willen (durch den Staat) zum Töten oder zum Sterben gezwungen werden.

Wiederaufbau dessen, was nie wieder nötig sein sollte:
ein KDV-Berater*innen-Netzwerk

Über viele Jahre war Kriegsdienstverweigerungsberatung in Deutschland kaum gefragt. Die Wehrpflicht war ausgesetzt, die Beratungsstrukturen wurden kleiner, und auch das Wissen drohte verloren zu gehen.

Der Landesverband Baden-Württemberg der DFG-VK hat jedoch nie aufgehört, Menschen zu beraten, die weg von der Bundeswehr wollten. In der Zeit ohne Wehrpflicht handelte es sich dabei meist um Kriegsdienstverweigerungen von Reservist*innen oder Soldat*innen.

Doch spätestens seit 05.12.2025 ist klar:
Diese Phase ist vorbei.

Die sogenannte Zeitenwende bringt uns wieder viel Arbeit. Als Landesverband haben wir deshalb begonnen, das Berater*innen-Netzwerk für Kriegsdienstverweigerung in Baden-Württemberg systematisch wieder aufzubauen – wohl wissend, dass wir eigentlich gehofft hatten, diese Arbeit nie wieder in diesem Umfang leisten zu müssen.

Hohe Nachfrage – volle Schulungen

Die Nachfrage nach Kriegsdienstverweigerungsberatung ist enorm – und sie wird mit dem am 01.01.2026 in Kraft tretenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz weiter steigen. Gleichzeitig wächst auch der Bedarf an Menschen, die diese Beratung überhaupt anbieten können. Genau deshalb organisieren wir KDV-Berater*innen-Schulungen: Schulungen für Menschen, die andere dabei unterstützen wollen, Kriegsdienst zu verweigern.

Unsere Schulungen für Berater*innen sind regelmäßig schnell ausgebucht – oft innerhalb weniger Tage. Das ist einerseits sehr ermutigend, weil es zeigt: Viele Menschen sind solidarisch und wollen diejenigen unterstützen, die nicht zur Bundeswehr und nicht zum Militär wollen. Andererseits bringt es uns an die Grenzen unserer Kapazitäten, denn wir könnten deutlich mehr Menschen ausbilden, als wir es bisher schaffen.

Ein zentraler Motor beim Aufbau unseres Beratungsnetzes ist unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer. Er hat die Schulungen anfangs alleine durchgeführt und wird inzwischen stark unterstützt von Susanne Bödecker, mit der zusammen er die Schulungen in Stuttgart macht.

Beide KDV-Expert*innen kommen aber auch zu euch: Wenn ihr 10 bis 15 an KDV-Beratung interessierte Menschen zusammenbekommt – gern DFG-VK-Mitglieder oder solche, die es werden wollen, aber auch andere Interessierte (Lehrer*innen, Jugendsozialarbeiter*innen und junge Gewerkschafter*innen oder andere Multiplikator*innen) – dann meldet euch bei uns. Wir schauen gemeinsam, wie wir das KDV-Wissen auch in eure Stadt bringen.

Es gab bereits Schulungen in Mannheim oder auch online. Weitere Schulungen wird es u. a. in Freiburg, Schwäbisch Hall oder Herrenberg geben. Auch die DFG-VK-Gruppe Mittelbaden wird bald eine eigene KDV-Berater*innen-Schulung durchführen.

Wissen weitergeben, Strukturen stärken

Kriegsdienstverweigerungswissen darf kein exklusives Expertenwissen sein.
Es muss dort verfügbar sein, wo Menschen es brauchen – niedrigschwellig, solidarisch und kompetent.

Unser Ziel ist ein landesweites Netz von Berater*innen, sodass kein junger Mensch in Baden-Württemberg allein gelassen wird, wenn er oder sie sich dem Kriegsdienst an der Waffe entziehen will.
Es darf keine blinden Flecken der Kriegsdienstverweigerung in Baden-Württemberg mehr geben.

Aufruf an unsere Mitglieder – ausdrücklich auch an die Jüngeren

Wenn ihr darüber nachdenkt, selbst Kriegsdienstverweigerungsberatung anzubieten, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Wir sprechen ausdrücklich auch jüngere Mitglieder an – Menschen, die nah an den Lebensrealitäten derjenigen sind, die künftig wieder angeschrieben, erfasst und unter Druck gesetzt werden, Kriegsdienst zu leisten.

Bitte meldet euch bei uns.
Aber selbstverständlich gilt dieser Aufruf ebenso für alle, die älter sind und ihre Erfahrung einbringen wollen. Wir organisieren weitere Schulungen und bauen unser Berater*innen-Netzwerk weiter aus.

Kriegsdienstverweigerungsberatung ist für uns mehr als eine Einzelfallhilfe.
Sie ist Schutz vor Zwang, konkrete Solidarität und politischer Widerstand gegen die Militarisierung unserer Gesellschaft. Sie ist zugleich ein aktiver Beitrag und ein Kampf für eine friedlichere Zukunft.

Bitte unterstützt diese Arbeit.

Aus der Praxis: Zwei Berater*innen

Wie diese Arbeit konkret aussieht, zeigen zwei Beispiele aus unserem Berater*innen-Netzwerk.
Menschen, die sich entschieden haben, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Haltung weiterzugeben – und andere dabei zu unterstützen, Nein zum Kriegsdienst zu sagen.

Susanne Bödecker

hauptamtlich in der DFG-VK Bundesgeschäftsstelle in Stuttgart für den Materialversand (Pazifix) zuständig, ehrenamtlich im KDV-Berater*innenteam, ich berate hauptsächlich Reservist*innen.
Die KDV-Beratung liegt mir am Herzen, weil der Weg, den ich mit dem*der Ratsuchenden oft bis zur Anerkennung gehen darf, ein „Ausdruck gelebter Friedensethik und geerdeter Hoffnung“ (Gregor Rehm) ist.

Andreas Pahlow (DFG-VK Mittelbaden)

Was für mich vor 40 Jahren wichtig war, ist heute für andere wieder wichtiger den je.
Als Jugendreferent in Rente steckt mir die Beratung immer noch im Blut.
Was liegt näher, als in diesen Zeiten KDV-Beratung anzubieten.

4 Dezember, 2025

Neuer Webauftritt der DFG-VK Regionalgruppe Mittelbaden

Die Regionalgruppe Mittelbaden hat jetzt eine eigene Website – ganz frisch online und direkt aus Offenburg:

http://mittelbaden.dfg-vk.de/

Dort findet ihr künftig aktuelle Termine, Kontaktmöglichkeiten, Einblicke in die neuesten Entwicklungen der regionalen Friedensarbeit und natürlich auch Beiträge der Gruppe selbst.

Wer eigene Termine, kurze Berichte oder friedenspolitische Beiträge aus der Region beisteuern möchte, kann sie einfach an die Gruppe schicken:

mittelbaden@dfg-vk.de

Wenn’s passt und gefällt, werden die Beiträge dort gerne veröffentlicht. 🙂

Und falls eure Regionalgruppe ebenfalls friedenspolitische Inhalte hat, und diese auf einer Website veröffentlichen will, die es aber noch nicht gibt? Dann wendet euch gern an Jonas (ba-wue@dfg-vk.de), unseren Geschäftsführer. Er unterstützt euch gerne auf dem Weg dorthin – ganz unkompliziert.

Außerdem und ausschließlich für Kriegsdienstverweigerungs-Anfragen hat die Gruppe folgende email eingerichtet: kdv-mittelbaden@dfg-vk.de

3 November, 2025

Junge Menschen, Eltern, Reservisten und Soldaten.Freiwilliger Wehrdienst oder doch Wehrpflicht? Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Wir kopieren hier einen Artikel von der SWR, in dem unser Landesvorsitzender Klaus Pfisterer zu Wort kommt.

Noch ringen CDU/CSU und SPD um einen Kompromiss beim Wehrdienstgesetz. Doch schon jetzt berichten Beratungsstellen von mehr Anfragen wegen Kriegsdienstverweigerung – auch in BW.

Stand1.11.2025, 13:02 Uhr

  • SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch

VonAutor/inMarc-Julien Heinsch

 Demonstrant mit T-Shirt "Wir Sterben Nicht in Euren Kriegen" bei einer Kundgebung von Wehrdienst-Gegnern und Friedensbewegung im August 2025 vor dem Verteidigungsministerium.

Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Obwohl der neue Wehrdienst noch keine beschlossene Sache ist, wenden sich bereits jetzt immer mehr Menschen an Organisationen, die Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) anbieten. Auch die Zahl der bei den Bundeswehr-Karrierecentern eingegangenen KDV-Anträge ist zuletzt regelrecht explodiert. Allein im August seien dort so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr 2024, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Die zuletzt öffentlich ausgetragene Uneinigkeit von Union und SPD um die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes sorgt offenbar für Unsicherheit – auch in Baden-Württemberg. 

Kriegsdienstverweigerung: Immer mehr Anträge und Beratungsanfragen

Auf SWR-Nachfrage erklärt der BW-Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) die Zahl der Beratungsanfragen pro Monat habe sich zuletzt mehr als verdoppelt. Meldeten sich im ersten Halbjahr monatlich bei den Beratungsstellen der DFG-VK in BW 20 bis 30 Personen, seien es nun mehr als 100 jeden Monat. Auch bundesweit zeige sich dieser Trend: Allein im Monat September seien zwischen 800 und 1.000 Anfragen bei den Landesverbänden eingegangen, auf der DFG-VK-Homepage sei die Zahl der Aufrufe zuletzt von 24.000 im Mai auf 125.000 im September gestiegen. 

Auch wegen dieser Entwicklung, die sich mit einem neuen Wehrdienst noch verstärken könnte, bauen Organisationen wie die DFG-VK ihr Beratungsnetz aktuell aus. Neue Beraterinnen und Berater werden geschult und die Zusammenarbeit mit anderen Organisation intensiviert. Eine dieser Organisationen ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Während die DFG-VK mit ihrer Arbeit einen aktivistisch-pazifistischen Ansatz verfolgt und aktiv zur Kriegsdienstverweigerung rät, beschreibt die EAK ihre Beratung als „ergebnisoffen“. 

Berater: Vertrauen auf das Gewissen der Menschen

Martin Tontsch, der bei der evangelischen Kirche in Bayern Menschen aus ganz Süddeutschland berät, sagt: „Ich halte es für eine gut verantwortbare Entscheidung, wenn jemand sagt, ich gehe bewusst zur Bundeswehr, um meinen Beitrag zur Landesverteidigung zu leisten“. In der Beratung versuche er Menschen nicht davon abzubringen, sondern helfe ihnen, eine Entscheidung zu treffen, „im Vertrauen darauf, dass ihr eigenes Gewissen ihnen da den richtigen Weg weisen wird“ – in die eine oder die andere Richtung. Seit über die neue Wehrpflicht öffentlich debattiert wird, hat der Beratungsbedarf auch bei der EAK merklich zugenommen.

Fehlt der Bundeswehr wirklich das Personal?

460.000 Soldatinnen und Soldaten inklusive der Reserve braucht Deutschland laut dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Wehrdienst, um für die NATO-Bündnisverteidigung handlungsfähig zu sein. Teil der Reserve ist, wer einmal bei der Bundeswehr gedient oder sich zum Reserveoffizier hat ausbilden lassen. Das Ziel von 260.000 Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten in Deutschland soll laut NATO-Vereinbarung bis 2035 erreicht werden. Davon ist man aktuell aber noch weit entfernt: Bundesweit gab es laut dem Bericht der Wehrbeauftragten 2024 rund 181.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, darunter auch solche, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet haben oder freiwillig Wehrdienst leisten. Reservistinnen und Reservisten standen 2024 etwa 49.000 zur Verfügung, rund 20.000 leisteten aktiven Reservedienst bei der Truppe. In Baden-Württemberg waren zuletzt rund 13.500 Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr. 

Ein Problem für die Truppe bundesweit: Jedes Jahr scheiden tausende Soldatinnen und Soldaten aus dem aktiven Dienst aus, weil sie in Rente oder Pension gehen. Zwar konnte die Bundeswehr die Zahl der Bewerbungen für einen militärischen Dienst zuletzt steigern, doch ist die Abbrecherquote hoch. Jeder vierte Neu-Soldat verlässt die Bundeswehr noch innerhalb des ersten halben Jahres wieder. Das Bundesverteidigungsministerium geht davon aus, dass durch einen neuen Wehrdienst bereits im ersten Jahr zusätzlich 5.000 Soldatinnen und Soldaten gewonnen werden können. 

Neuer Wehrdienst: Genug Freiwillige auch ohne Wehrpflicht?

Noch ist unklar, wie genau der neue Wehrdienst aussehen wird. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Freiwilligkeit setzt, will die Union verpflichtende Regeln, für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige finden. Die ersten Musterungen sollen dann im Juli 2027 stattfinden. Neue Dynamik könnte den Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Uni Hamburg und des German Institute for Global and Area Studies verleihen. 

Der repräsentativen Umfrage unter knapp 2.300 Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren zufolge sind genügend junge Menschen bereit, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zwar lehnten rund 30 Prozent der Befragten jede Form der Wehrpflicht ab, unter den 18- bis 29-Jährigen zeigten sich aber etwa 40 Prozent bereit, Deutschland aktiv mit der Waffe zu verteidigen. 14 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen dieser Generation wollen demnach nicht nur das Land im Krisenfall verteidigen, sondern sind auch an der sechsmonatigen militärischen Grundausbildung interessiert. 

„Zumindest empirisch“ bestehe auf Grundlage der neuen Studie keine Notwendigkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht“, erklärt einer der Initiatoren der Untersuchung, der Hamburger Kriminologie Professor Peter Wetzel. „Rechnen wir die Ergebnisse unserer Studie hoch und berücksichtigen wir dabei noch, dass etwa die Hälfte dieser Freiwilligen untauglich sein könnte, dann ergibt selbst eine konservative Schätzung, dass mindestens 175.000 junge Männer und 70.000 Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren in der Bevölkerung zu finden sind, die für einen Dienst in der Bundeswehr auf freiwilliger Basis gewonnen werden könnten.“ Am meisten Zustimmung (42 Prozent) unter den Befragten fand das Modell eines einjährigen Dienstes für Männer und Frauen, der wahlweise in der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen geleistet werden kann. 

Beratung zu Kriegsdienstverweigerung: Besorgten Eltern die Ängste nehmen

Ob sie bereit wären, für die Verteidigung ihres Landes eine Waffe in die Hand zu nehmen, im Ernstfall auch andere Menschen zu töten – zu dieser Gewissensfrage berät der DFG-VK-Landesvorsitzende Klaus Pfisterer Menschen seit 45 Jahren. Bei ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen melden sich Jugendliche, besorgte Eltern aber auch ehemalige Wehrdienstleistende, die heute Reservisten sind. Sie alle eint die Verunsicherung angesichts der Debatte um den neuen Wehrdienst, aber auch die Angst vor einem Verteidigungsfall angesichts des Kriegs von Russland gegen die Ukraine. 

„Uns fragen Eltern von 12- bis 14-jährigen Kindern an, die wissen wollen, ob die verweigern können.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Auch wenn eine Kriegsdienstverweigerung erst ab siebzehneinhalb Jahren möglich ist – viele Eltern wollten rechtzeitig vorbereitet sein, sorgten sich angesichts der politischen Entwicklungen, erklärt Pfisterer. Auch mit Falschinformationen müsse man häufig aufräumen. „Da kann man Menschen auch ein gutes Stück weit Ängste nehmen und ihnen zusagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass es zu einer Kriegsdienstverweigerung kommen müsste, würden wir euch begleiten“, sagt EAK-Berater Tontsch. 

Neuer Wehrdienst: Viel Unsicherheit bei jungen Menschen

Und natürlich wenden sich auch diejenigen an die Beratungsstellen, die vom neuen Wehrdienst vorrangig betroffen wären. Junge Männer um die 17, die nach 2008 geboren sind – und viele Fragen haben. Auch solche, die gerade noch niemand beantworten kann: Etwa, wie genau der Fragebogen zur Musterung aussehen wird, der zum neuen Wehrdienst versendet werden soll. Viele, die sich meldeten, seien trotz offener Fragen aber bereits fest entschlossen zu verweigern, hätten ihre Gewissensgründe schon ausführlich aufgeschrieben und wollten nur noch eine zweite Meinung, sagt Pfisterer.

„Viele Reservisten sagen in der Beratung: Ich bin damals aus naiven Gründen zur Bundeswehr gegangen.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Rund 90 Prozent der Beratungsanfragen kommen laut Pfisterer von solchen „Ungedienten“, also Menschen, die noch nicht bei der Bundeswehr waren. Die restlichen zehn Prozent von Reservisten. Viele Reservisten sagten in der Beratung, sie seien seinerzeit „aus naiven Gründen“ zur Bundeswehr gegangen, erklärt er. Der Wehrdienst war kürzer als der Zivildienst, sie wollten das schnell hinter sich bringen, weiter machen mit dem Leben, hätten sich keinerlei Gedanken gemacht, worauf sie sich einließen. „Und jetzt, 10, 15, 20 Jahre später merken sie, wozu sie ausgebildet worden sind und treffen heute eine andere Entscheidung. Eine Gewissensentscheidung, keinen Dienst mehr an der Waffe leisten zu wollen.“ 

In seltenen Fällen wenden sich auch aktive Soldatinnen und Soldaten an die Beratungsstellen, weil sie den Kriegsdienst verweigern wollen. Während KDV-Anträge im Allgemeinen sehr gute Chancen hätten, angenommen zu werden, sei das bei aktiven Mitgliedern der Truppe etwas schwieriger, erklärt EAK-Berater Tontsch. Deren Fälle müssten dann teilweise vor Gericht ausgefochten werden. 

Rund 420 Rekruten der Bundeswehr geloben im September 2025 ihren Fahneneid.
Bundeswehrrekrutinnen und -rekruten beim Fahneneid: Auch wer sich einmal bewusst für die Bundeswehr entschieden hat, kann später im Leben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. dpa Bildfunkpicture alliance/dpa | Henning Kaiser

Allein im August so viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wie im ganzen Jahr 2024

Den Kriegsdienst zu verweigern ist in Deutschland ein Grundrecht, festgeschrieben im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3, unabhängig von der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Es ist aber auch ein Grundrecht, das man aktiv einfordern muss – per Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. 

Seit Jahresanfang ist die Zahl der KDV-Anträge, die deutschlandweit bei der Bundeswehr eingegangen sind, stark gestiegen. Waren es im Januar noch 373, gingen im August bereits 3.257 Anträge ein, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 waren es noch 2.998 KDV-Anträge. Im Jahr vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine, 2021, waren es sogar nur 209 KDV-Anträge, die bei den Karrierecentern der Bundeswehr eingingen. Nach Bundesländern wird in der Statistik nicht unterschieden. 

Wer entscheidet über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung?

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung landen zunächst bei den jeweils zuständigen Karrierecentern der Bundeswehr. Sind alle nötigen Dokumente vorhanden, werden sie an das beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Dort wird über die KDV-Anträge entschieden. Dadurch erklärt sich auch, warum sich die Angaben zu KDV-Anträgen von Bundeswehr und BAFzA unterscheiden. Unvollständige Anträge etwa werden nicht weitergeleitet. Oder Anträge aus einem Jahr erst in einem anderen Jahr entschieden, weil zum Beispiel Nachfragen die Bearbeitungszeit verlängern, so ein BAFzA-Sprecher auf SWR-Nachfrage. Bis Ende September sind im Jahr 2025 beim BAFzA 2.529 KDV-Anträge eingegangen, knapp 90 Prozent davon wurden anerkannt. „Ablehnungen erfolgen zum überwiegenden Teil wegen Unzulässigkeit und nur in Einzelfällen wegen nicht glaubhafter Darlegung der Gewissensgründe“, so der Sprecher. Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, danach beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung geklagt werden. 

In der zweiten Novemberwoche steht die nächste Debatte über das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag an. Geht es nach Verteidigungsminister Pistorius, soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten – auch wenn vorher noch viele Details zu klären sind.

23 September, 2025

Neuer Wehrdienst vor Verabschiedung im Bundestag

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius zum neuen Wehrdienst auf den Weg gebracht und soll 1. Januar 2026 Inkrafttreten.

Pistorius will die Bundeswehr wieder kriegstüchtig machen und braucht dafür mehr Personal. Zunächst sollen auf freiwilliger Basis mehr Soldatinnen und Soldaten für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen werden. Er will damit bis zu 40.000 junge Männer jährlich für einen Freiwilligen Wehrdienst von 6-12 Monaten gewinnen. Schmackhaft gemacht wird der neue Dienst mit attraktiven Maßnahmen.

Der Neue Wehrdienst enthält aber auch Pflichtelemente. Junge Männer, ab dem Geburtsjahrgang 2008, werden zwangserfasst und von der Bundeswehr angeschrieben. Sie müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung (Fragebogen) ausfüllen und zurückschicken. Ab dem 1. Juli 2027 werden alle jungen Männer wieder zwangsgemustert. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den neuen Wehrdienst bewerben.

Mit dem Bekanntwerden der Pläne von Pistorius sind die Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung sprunghaft gestiegen. Wir hatten auch eine gute Berichterstattung in der Tagesschau und ZDF heute. Viele junge Menschen wollen jetzt mit ihrer vorsorglichen Kriegsdienstverweigerung ein politisches Zeichen setzen, obwohl sie keinen Zivildienst leisten müssen. Wir erhalten auch viele KDV-Anfragen von älteren Jahrgängen, die ebenfalls verweigern wollen. Sie zeigen damit auf, dass sie im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht bereit sind, als Soldat im Krieg Menschen zu töten oder selbst getötet zu werden. Die Anerkennungschancen sind hoch.

Als DFG-VK lehnen wir das neue Wehrpflichtgesetz ab und rufen zur aktiven Kriegsdienstverweigerung auf. Wir unterstützen mit unserem Netz an Beraterinnen und Beratern die jungen Männer bei der KDV-Antragstellung. Wir geben auch Tipps wie man mit der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) umgehen kann. Alle Infos auf www.dfg-vk.de

14 August, 2025

KDV-Berater:innen-Schulung 25.Oktober in Stuttgart

Nachdem die Berater*innen-Schulung im September 2025 schnell ausgebucht war, bietet unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer am Samstag, 25. Oktober von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 eine weitere KDV-Berater:innen-Schulung für Neulinge in die KDV-Beratung an. Schwerpunkt wird die Beratung von Ungedienten sein, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Der Gesetzentwurf für einen Neuen Wehrdienst will Verteidigungsminister Pistorius (SPD) Ende August auf den Weg bringen. Wir werden in der Schulung darauf eingehen und wie Ungediente künftig beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anfragen ist seit 2022 sprunghaft gestiegen und wird mit dem vorgesehenen Neuen Wehrdienst weiter steigen. Dafür benötigen wir weitere Berater:innen, möchten diese ausbilden und unser Beratungsnetz ausbauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 9 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 15. Oktober bei Klaus Pfisterer, mail: ba-wue@dfg-vk.de verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden. Kommt bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es im Viertel kaum Parkplätze gibt.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

11 Juli, 2025

KDV-Berater:innen-Schulung 27.September in Stuttgart

Unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer bietet am Samstag, 27. September von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 eine KDV-Berater:innen-Schulung für Neulinge in die KDV-Beratung an. Schwerpunkt wird die Beratung von Ungedienten sein, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Der Gesetzentwurf für einen Neuen Wehrdienst will Verteidigungsminister Pistorius (SPD) noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Wir werden in der Schulung darauf eingehen und wie Ungediente künftig beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anfragen ist seit 2022 sprunghaft gestiegen und wird mit dem vorgesehenen Neuen Wehrdienst weiter steigen. Dafür benötigen wir weitere Berater:innen, möchten diese ausbilden und unser Beratungsnetz ausbauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 15. September bei Klaus Pfisterer, mail: pfisterer@dfg-vk.de verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden. Kommt bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es im Viertel kaum Parkplätze gibt.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

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