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karlsruhe

7 Juli, 2026

§ Recht kurz §: Bußgeldverfahren

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

PDF zum Download

Ablauf des Bußgeldverfahrens bei Erfassungsverweigerung

Wer der Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ („Fragebogen“) nach § 15a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) nicht nachzukommen will, sollte Rechtsfolgen und Verfahren kennen.

Nach § 45 Abs. 1 Nr. WPflG ist die „nicht richtig[e] oder nicht vollständig[e]“ Abgabe einer Bereitschaftserklärung eine Ordnungswidrigkeit; diese „kann mit einer Geldbuße geahndet werden“ (45 Abs. 2 WPflG). Aktuell liegend noch keine Bußgeldbescheide vor, geplant ist nach Informationen aus dem Bundesministerium der Verteidigung ein Betrag von 250 Euro.

Im Gegensatz zu Straftaten (z.B. Körperverletzung, Raub, Totschlag), die von der Staatsanwaltschaft ermittelt und mit einem Strafbefehl geahndet oder angeklagt, vor Gericht verhandelt und u.U. mit Gefängnis bestraft werden und im Führungszeugnis auftauchen, sind Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, Ruhestörung, Handy am Steuer) leichtere Rechtsverstöße, die von Verwaltungsbehörden mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert und nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.

Geregelt ist das im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bußgeldbehörde ist für die Fälle der Erfassungsverweigerung gemäß § 45 Abs. 3 WPflG das BAPersBw mit Sitz in Köln. Ein Bußgeldbescheid muss zugestellt werden (per Zustellungsurkunde = „gelber Brief“ oder per Übergabeeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein – siehe Verwaltungszustellungsgesetz). Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (§ 50 Abs. 2 i.V.m. § 66 Abs. 2 OWiG), also eine Erklärung darüber, wie man sich rechtlich gegen den Bescheid wehren kann. Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich (und nicht per E-Mail!) einzulegen ist (§ 67 Abs. 1 OWiG), am besten per Einschreiben mit Rückschein. Über den Einspruch entscheidet ein Einzelrichter beim Amtsgericht (AG) Köln (§ 68 Abs. 1 OWiG) bzw. ein Jugendrichter beim AG Köln (§ 68 Abs. 2 OWiG) in öffentlicher Verhandlung, wenn der Betroffene unter 21 Jahre alt und damit rechtlich sog. Heranwachsender (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) ist. Da die Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung planmäßig an alle 18 Jahre alt gewordenen Männer geht, dürften absehbar alle Verhandlungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor dem Jugendgericht (JG) in Köln verhandelt und entschieden werden. Das AG Köln mit seiner JG-Abteilung ist eines der größten deutschen Amtsgerichte; dort werden von ca. 170 Richter*innen jährlich über 50.000 Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilverfahren erledigt. Anders als im Strafverfahren, bei dem ein Verschlechterungsverbot gilt (für den Fall, dass nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ausschließlich der Verurteilte Berufung einlegt), ist im Einspruchsverfahren das Gericht nicht an die Höhe des Bußgeldbescheids gebunden – das Gericht könnte also auch ein höheres Bußgeld verhängen. Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße zwischen fünf und 1.000 Euro. Gegen ein Urteil des AG/JG gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Eine solche ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG allerdings nur zulässig, wenn das Gericht zu einem höheren Bußgeld als 250 Euro verurteilt hat.

Nach Rechtskraft der Entscheidung ist diese vollstreckbar (§ 89 OWiG), das Bußgeld muss also bezahlt werden und fließt in die Bundeskasse (§ 90 Abs. 2 OWiG), Vollstreckungsbehörde ist das BAPersBw (§ 92 OWiG). Wer nicht bezahlt, kann einmalig bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft genommen werden (§ 96 OWiG).

Bei der Erfassungsverweigerung ist mit diesen Kosten zu rechnen: Zum Bußgeld hinzu kommen eine Verwaltungsgebühr (28,50 Euro) und ggf. die Gerichtsgebühren (50 Euro), außerdem evtl. eigene Reise- und Übernachtungskosten, das persönliche Erscheinen in der Verhandlung ist normalerweise angeordnet (§ 73 OWiG). Falls man sich anwaltlich vertreten lässt, können leicht weitere Kosten von 1.000 bis 2.000 Euro hinzukommen.

Die Aussichten, sich gegen ein Bußgeld erfolgreich juristisch zu wehren, sind gering. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), mit dem das WPflG um den § 15a ergänzt wurde, ist formal korrekt zustande gekommen und (wohl) nicht verfassungswidrig. Um die Rechtswidrigkeit (als Grundlage der Bußgeldahndung) der Nichtabgabe einer Bereitschaftserklärung auszuschließen, kämen allenfalls Notwehr (§ 15 OWiG) oder rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) in Betracht, das dadurch geschützte Rechtsgut wäre die vom Grundgesetz (GG) als unverletzlich garantierte und geschützte Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht allerdings durch Art. 4 Abs. 3 GG abschließend geregelt (Beschluss d. BVerfG v. 20.12.1960, Az. 1 BvL 21/60 = BVerfGE 12,45). Die Erfassung erfolgt aber im Rahmen der Wehrpflicht (besser: Kriegsdienstzwang), die sich also solche legal nicht verweigern lässt, sondern lediglich auf Antrag der Dienst als Soldat bei der Bundeswehr.

29 Mai, 2026

Stuttgart: in between Gaza – before and after

Juni 23 @ 9:00 – Juli 22 @ 18:30

In between. Gaza – before and after

23. Jun 2026 – 19:00 Uhr  bis 22. Jul 2026 – 18:30 Uhr , Haus der Kath. Kirche, Königstr. 7, Stuttgart

Fotoausstellung im Haus der Katholischen Kirche Stuttgart.

Professionelle Fotografen aus Gaza haben den Alltag dort festgehalten – vor und nach dem Massaker, das die Hamas am 7.10.2023 im Süden Israels an Jüdinnen und Juden verübte. Neu hinzugekommene Aufnahmen des Fotografen Mohammad al Hajjar vermitteln Einblicke in die Situation der Menschen nach über zwei Jahren Krieg und Zerstörung.

Die Ausstellung wird von Ursula Mindermann, Fotografin und Vize-Präsidentin der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG), kuratiert. In ihrem Eröffnungsvortrag zur Ausstellung wird sie das Buch „1 Million Drachen“ mit Kindergedichten aus Gaza vorstellen. Darin beschreiben Kinder in ergreifenden Gedichten ihr Leben in dem andauernden, zerstörerischen Krieg.

Die Bildauswahl erfolgte durch eine Jury des schottischen Fotografennetzwerks „Network of Photographers for Palestine“. Die Ausstellung wurde im März 2024 zum ersten Mal in Edinburgh und seitdem an vielen Orten in Deutschland gezeigt.

Eröffnung: Di 23.06.26, 19:00 – 21:00 Uhr
Dauer: Di 23.06. – Mi 22.07.26, 9:00 – 18:30 Uhr (an Wochenenden geschlossen)

Kooperation von Katholisches Bildungswerk Stuttgart und pax christi Rottenburg-Stuttgart

Pax Christi Rottenburg/Stuttgart

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29 Mai, 2026

Karlsruhe-Durlach: Stille Mahnwache für Frieden und Menschenrechte

Juni 2 @ 17:00 – 18:00

Stille Mahnwache für Frieden und Menschenrechte:
Jeden 1. Dienstag im Monat  um 17:00 Uhr auf dem Schlossplatz in Durlach
(passende Transparente sind willkommen, auf Werbung für Parteien bittet das Friedens-bündnis aber zu verzichten).

Friedensbündnis Karlsruhe

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20 Mai, 2026

Stuttgart: Landesmitgliederversammlung der DFG-VK Ba-Wü

Juli 18 @ 10:00 – 17:00

Einladung zur Landesmitgliederversammlung 2026
DFG-VK Baden-Württemberg

Liebe Mitglieder, liebe Unterstützenden der DFG-VK Baden-Württemberg,

wir laden euch herzlich zu unserer Landesmitgliederversammlung ein. Dieses Jahr wieder im Clara-Zetkin-Haus (Waldheim) in Stuttgart.

Samstag, 18. Juli | 10:00 – 16:30 Uhr I Clara-Zetkin-Haus (Waldheim)
Gorch-Fock-Straße 26, 70619 Stuttgart

Zeitlicher Ablauf:

10:00 – 10:30 UhrAnkommen bei Kaffee und Brezeln
10:30 UhrBegrüßung durch den Landesvorstand
10:40 – 12:30 UhrVortrag und Diskussion mit Jürgen Wagner (IMI Tübingen) – „Olivgrünes   Musterländle“
12:30 – 13:30 UhrMittagspause
13:30 UhrGruppenfoto
13:40 – 15:00 UhrArbeitsgruppen: Kriegsdienstverweigerung | Schulbesuche | Landesverband – wie weiter?
15:00 – 15:30 UhrKaffeepause
15:30 – 16:30 UhrWahlen Delegierte und Vorbesprechung für Bundeskongress; anschließend eine kurze gemeinsame Schlussrunde

Verpflegung / Anmeldung

Kaffee, Tee, Wasser und Säfte den ganzen Tag. Morgens Brezeln, mittags Auswahl zwischen vegan, vegetarisch oder Fleisch, nachmittags Kaffee und Kuchen. Bitte gebt bei der Anmeldung eure Essenswahl an und meldet euch bis spätestens 10. Juli bei Jonas (ba-wue@dfg-vk.de) an.

Wir freuen uns auf euer Kommen, die Diskussionen und die gemeinsame Zeit.

Landesvorstand

DFG-VK Baden-Württemberg

DFG-VK LV Baden-Württemberg

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4 Mai, 2026

Karlsruhe: Infostand der DFG-VK zu Kriegsdienstverweigerung mit Workshops zu KDV

Mai 15 @ 12:00 – 16:00

Marktplatz Karlsruhe: Infostand der DFG-VK zu Kriegsdienstverweigerung mit Workshops zu KDV, einer Ausstellung mit Schicksalen von Kriegsdienstverweigerern aus Russland, Belarus und der Ukraine und weiteren Aktionen. Ausführliche Infos hier: https://karlsruhe.dfg-vk.de/

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4 Mai, 2026

Karlsruhe: „Parents Circle — Families Forum –  Trauernde Israelis und Palästinenser:innen für Frieden“

Mai 11 @ 18:00 – 21:00

Parents Circle — Families Forum
 Trauernde Israelis und Palästinenser:innen für Frieden

Tollhaus, Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe

Laila al-Sheikh, palästinensisches Mitglied

Michal Halev, israelisches Mitglied

Seit über 30 Jahren arbeiten israelische und palästinensische Familien im Parents Circle — Families Forum zusammen, die durch Gewalt, Terror und Krieg Angehörige verloren haben. Trotz ihres tiefen persönlichen Leids setzen sie sich konsequent für Dialog, Verständigung und ein Ende der Gewalt ein.

Statt Hass wählen sie den gemeinsamen Weg der Trauer. Ihr Anliegen ist nicht Vergebung, sondern die Transformation von Schmerz in Hoffnung — und die Überzeugung, dass Frieden nur durch gegenseitiges Zuhören und Anerkennen möglich ist.

Der Parents Circle wurde 1995 gegründet und ist ungeachtet aller Eskalationen bis heute aktiv. Nach dem Hamas-Massaker an israelischen Zivilist:innen am 7. Oktober 2023 schlossen sich weitere Betroffene an — darunter Angehörige der Ermordeten sowie ehemalige Hamas-Geiseln. Gleichzeitig engagieren sich palästinensische Familien, von denen viele im Krieg im Gazastreifen zahlreiche Angehörige verloren haben.

Im September 2025 wurde der Parents Circle mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis ausgezeichnet — eine von vielen wichtigen Ehrungen, die die Arbeit der Organisation würdigten.

Diese Veranstaltung bietet die seltene Gelegenheit, Stimmen zu hören, die sich der Spirale aus Gewalt und Vergeltung bewusst entziehen — und stattdessen für Menschlichkeit, Dialog und Frieden eintreten.

Laila Al-Sheikh lebt in Bethlehem im Westjordanland und hat Rechnungswesen und Betriebswirtschaft studiert. 2002 starb ihr sechs Monate alter Sohn Qussay, nachdem er bei einem Einsatz der israelischen Armee Tränengas eingeatmet hatte und ihm der rechtzeitige Zugang zu medizinischer Hilfe verwehrt worden war. Statt nach Rache zu sinnen, setzt sich Laila seither für eine friedlichere Zukunft für ihre Kinder ein. Seit 2016 ist sie Mitglied im „Parents Circle“. „Unsere Lebensumstände sind unterschiedlich“, sagt sie, „aber wir teilen denselben Schmerz und dieselben Tränen.“

Michal Halev arbeitete als Frauenberaterin und nutzte Kunst, um Menschen zu verbinden. Ihr einziges Kind, Laor Abramov Halev, wurde am 7. Oktober 2023 im Alter von 20 Jahren auf dem Nova-Musikfestival von der Hamas getötet. Der Verlust veränderte ihr Leben grundlegend. „Ich flehe die Welt an: Beendet alle Kriege, hört auf, Menschen zu töten, hört auf, Babys zu töten“, sagte sie kurz nach Laors Tod. „Krieg ist keine Lösung, mit Krieg lässt sich nichts regeln … Ich will keine Rache in meinem Namen.“ Seither widmet sich Michal dem Andenken ihres Sohnes und engagiert sich seit 2024 im „Parents Circle“.

Übersetzung 

Sebastian Plötzgen

Musikalische  Begleitung

Martin Danzer, Saxophon

Dennis Heer, Bass

Veranstalter

Gesellschaft für bedrohte Völker

Parents Circle Friends Deutschland e. V.

Tollhaus Karlsruhe 


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4 Mai, 2026

Karlsruhe-Durlach: Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie

Mai 5 @ 17:00 – 18:00

monatliche Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie auf dem Schlossplatz Durlach. Thematisch passende Transparente sind wie immer willkommen, auf Werbung für Parteien bitten wir zu verzichten. Weitere Infos hier: https://friedensbuendnis-ka.de/

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31 März, 2026

Ettlingen: Kriegstüchtig? Nein Danke – Plädoyer für Frieden und Völkerrecht

April 8 @ 18:30 – 20:30

Das Kriegsgeschrei nimmt zu. Ein Gefühl von Macht- und Orientierungslosigkeit breitet sich aus. Aber Gegenwehr ist möglich. Indem man das Völkerrecht beim Wort nimmt, das Frieden gebietet und Krieg als Mittel der Politik verbietet. Das Grundgesetz enthält ein Friedensgebot. Doch vom Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Gewaltverbot des Völkerrechts haben sich die Regierenden längst verabschiedet. Statt vom Völkerrecht ist jetzt die Rede von einer „regelbasierten Ordnung». Aus der «regelbasierten» wird eine «wertebasierte Ordnung», um sich nicht an die Forderungen des Völkerrechts halten zu müssen. Und so wird Kriegstüchtigkeit als Weg zum Frieden gefordert. Doch das ist die Absage an die Friedenstüchtigkeit.


Prof. Dr. Jörg Arnold kritisiert die Verwahrlosung des Völkerrechts und plädiert für einen Frieden auf der Basis des Rechts: Wer Frieden will, der muss das Völkerrecht achten. Denn das Völkerrecht ist ein Instrument, das Frieden schafft und sichert. Hierin besteht die Hoffnung auf Frieden.

Jörg Arnold ist emeritierter Professor für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Freiburg und Honorarprofessor in Münster.

Ettlinger Bündnis gegen Rassismus und Neonazis

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31 März, 2026

Durlach: Mahnwache für Frieden

April 7 @ 17:00 – 18:00

monatliche Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie auf dem Schlossplatz Durlach. Thematisch passende Transparente sind wie immer willkommen, auf Werbung für Parteien bitten wir zu verzichten. Weitere Infos hier: https://friedensbuendnis-ka.de/

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31 März, 2026

Karlsruhe: Atomkraftwerke im Krieg – die unterschätzte Gefahr

April 26 @ 17:00 – 21:00

Atomkraftwerke im Krieg

Nach dem Film: Gespräch mit Regisseur Reinhart Brüning und Stefan Lau (DFG-VK Karlsruhe) über Atomkraftwerke im Krieg und die ständige Bedrohung durch Atomwaffen.

Die Ukraine steht im Winter 2024/2025 vor ihrem bisher schlimmsten Winter. Bomben und Drohnen zerstören die Infrastruktur und gefährden die Sicherheit von Kernkraftwerken. Hinzu kommt die
Besetzung durch das russische Militär. Geflüchtete Kraftwerksmitarbeiter berichten von der trostlosen Lage im besetzten Kernkraftwerk Saporischschja. Dieser fesselnde
Dokumentarfilm enthüllt die außergewöhnlichen Geschichten des unerbittlichen Kampfes, die Ukraine
vor der nächsten Atomkatastrophe zu bewahren. Inwieweit sind die strengen Sicherheitsvorkehrungen von Saporischschja, Europas größtem Kernkraftwerk, dem Krieg zum Opfer gefallen? Werden Sie Zeuge
geheimer Raketenangriffssimulationen und erhalten Sie exklusive Einblicke aus erster Hand in die Lage in Tschernobyl während der russischen Besatzung.

Zum Filmgespräch zu Gast Regisseur Reinhart Brüning

Kinemathek Karlsruhe

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