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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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Frieden

27 Juli, 2026

Landesmitgliederversammlung 2026: Gemeinsam für Frieden in bewegten Zeiten

Mit rund 50 Teilnehmenden war die Landesmitgliederversammlung der DFG-VK Baden-Württemberg am 18. Juli im Clara-Zetkin-Haus in Stuttgart so gut besucht wie seit mehreren Jahren nicht mehr. Dass sich so viele Mitglieder an einem sonnigen Sommer-Samstag Zeit nahmen, zeigt: Krieg, Aufrüstung und die zunehmende Militarisierung unserer Gesellschaft beschäftigen unsere Mitglieder sehr. Als pazifistischer und antimilitaristischer Verband wollen wir diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen. Wir setzen uns gegen die drohende Rückkehr der Wehrpflicht ein, beraten Menschen, die aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst leisten wollen, und entwickeln gemeinsam Ideen, wie Frieden, Diplomatie und zivile Konfliktbearbeitung wieder stärker in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten rücken können.

Als Landesverband Baden-Württemberg der DFG-VK möchten wir diese Themen nicht nur landespolitisch begleiten, sondern insbesondere die Friedensarbeit vor Ort stärken. Neben den vereinsinternen Beratungen standen deshalb vor allem die politischen Entwicklungen in Baden-Württemberg und die Frage im Mittelpunkt, wie wir als Teil der Friedensbewegung auf die zunehmende Militarisierung reagieren und ihr konkrete friedliche Alternativen entgegensetzen können.

Baden-Württemberg auf dem Weg zum „olivgrünen Musterländle“

Den inhaltlichen Auftakt gestaltete unser Mitglied Jürgen Wagner von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) mit seinem Vortrag „Olivgrünes Musterländle“.

Anhand zahlreicher Beispiele zeigte er auf, wie Baden-Württemberg Schritt für Schritt zu einem militärischen Vorzeigeland umgebaut wird. Seine Analyse spannte den Bogen von den ungehemmten Milliardenprogrammen für Aufrüstung über den Ausbau der Bundeswehr und ihrer Reserve, den Operationsplan Deutschland und die stärkere militärische Nutzung öffentlicher Infrastruktur bis hin zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zunehmend auf Sicherheits- und Verteidigungsforschung ausgerichtet werden sollen.

Besonders eindrücklich analysierte er die Regierungserklärung des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Darin warb dieser ausdrücklich dafür, dass sich auch die baden-württembergische Maschinenbauindustrie stärker im militärischen Bereich engagiert. Unternehmen, die bislang ausschließlich zivil produzierten, wurde die Unterstützung der Landesregierung zugesichert, wenn sie künftig Rüstungsgüter herstellen oder ihre Produktion entsprechend umstellen wollen. Nach Einschätzung Jürgen Wagners wird auch Ministerpräsident Cem Özdemir diesen Kurs fortsetzen.

Deutlich wurde dabei: Militarisierung betrifft längst nicht mehr nur Kasernen und Streitkräfte. Sie verändert Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und öffentliche Infrastruktur gleichermaßen.

Die Präsentation von Jürgen Wagner hier zum Download bereit. 

Die anschließende Diskussion zeigte, wie viele Fragen diese Entwicklungen aufwerfen. Diskutiert wurden unter anderem die Auswirkungen der Aufrüstung auf den Sozialstaat, die zunehmende Einbindung ziviler Einrichtungen und der Rotlichtorganisationen und des Gesundheitswesens in militärische Planungen, der Abbau von Zivilklauseln an Hochschulen, die wachsende Präsenz der Bundeswehr an Schulen sowie die Rolle der Friedensbewegung in einer zunehmend militarisierten Gesellschaft. Immer wieder wurde auch die Finanzierungsfrage gestellt: Wer soll die ungehemmten Milliardenprogramme für militärische Aufrüstung langfristig bezahlen? Bereits heute steigen die Zinsausgaben des Bundes deutlich an. Wenn ab Mitte der 2030er Jahre zusätzlich die Tilgung dieser Schulden beginnt, drohen erhebliche Belastungen künftiger Haushalte – mit möglichen Folgen für Bildung, Soziales, Kultur und viele andere öffentliche Aufgaben.

Gemeinsam sichtbar werden

Nach dem Mittagessen trafen sich die Teilnehmenden im wunderschönen Garten des Clara-Zetkin-Hauses zu einem gemeinsamen Fototermin. Dabei entstand das neue Gruppenfoto des Landesverbandes, das die große Beteiligung und den starken Zusammenhalt unserer Friedensbewegung sichtbar macht.

Fairer Prozess für die ULM 5

Außerdem nahm der Landesvorstand mit Klaus Pfisterer, Thomas Schild-Dona und Stefan Philipp ein Solidaritätsvideo für die Ulm Five auf. Darin fordert die DFG-VK Baden-Württemberg einen fairen rechtsstaatlichen Prozess für die fünf Angeklagten und wendet sich gegen die Kriminalisierung antimilitaristischen Protests.

Friedensarbeit lebt vom Mitmachen

Am Nachmittag arbeiteten die Teilnehmenden in drei Arbeitsgruppen weiter.

In der Arbeitsgruppe Kriegsdienstverweigerung wurden die nächsten Schritte beim Ausbau unseres Beratungsnetzwerkes geplant. Neben der Beratung Ungedienter rückt künftig verstärkt auch die Beratung von Reservistinnen und Reservisten in den Mittelpunkt. Sollte das angekündigte Reservestärkungsgesetz beschlossen werden, wird der Beratungsbedarf in diesem Bereich deutlich zunehmen. Wie bereits bei der Beratung Ungedienter möchte die DFG-VK auch hier frühzeitig gut aufgestellt sein und Betroffenen kompetente Unterstützung anbieten.

Die Arbeitsgruppe Schule knüpfte an ihre Arbeit seit dem Neujahrsempfang des Landesverbandes in Karlsruhe an. In den vergangenen Monaten wurden Materialien entwickelt, Erfahrungen gesammelt und Konzepte für Schulveranstaltungen weiterentwickelt. Die Landesmitgliederversammlung bot nun die Gelegenheit, neue Interessierte einzubinden und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Besonders positiv wurde über einen Projekttag am Andreae-Gymnasium in Herrenberg berichtet. Dort hatte die Schule das Thema Wehrpflicht und Sicherheitspolitik bewusst aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Neben einem Jugendoffizier der Bundeswehr – dessen Beteiligung aus unserer Sicht für eine ausgewogene Veranstaltung nicht zwingend erforderlich gewesen wäre – kamen auch Vertreter des Bundes für Soziale Verteidigung, der DFG-VK sowie Radio Wüste Welle zu Wort. Gerade diese Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven wurde als vorbildlich bewertet und soll auch zukünftige Schulveranstaltungen inspirieren.

Unter dem Titel „Landesverband – wie weiter?“ beschäftigte sich die dritte Arbeitsgruppe mit einer zentralen Zukunftsfrage: Wie können wir unsere Friedensarbeit so weiterentwickeln, dass der Landesverband auch in vielen Jahren lebendig, handlungsfähig und wirksam bleibt? Viele Mitglieder engagieren sich seit Jahrzehnten mit großem Einsatz für Frieden und Abrüstung. Gemeinsam wurde darüber beraten, wie wir neue Menschen für diese Arbeit gewinnen, Erfahrungen weitergeben und neue Ideen entwickeln können. Dazu gehört auch, moderne Formen der Öffentlichkeitsarbeit auszuprobieren, ohne dabei unsere bewährten Kommunikationswege oder langjährige Mitglieder aus dem Blick zu verlieren. Zukunftsfähigkeit bedeutet für uns nicht, Bewährtes aufzugeben, sondern Bestehendes sinnvoll weiterzuentwickeln.

Viele Projekte für die kommenden Monate

Am Nachmittag wurden außerdem die Delegierten des Landesverbandes für den Bundeskongress der DFG-VK gewählt, der vom 23. bis 25. Oktober 2026 in Stuttgart stattfinden wird. Dass der Bundeskongress in diesem Jahr in Baden-Württemberg ausgerichtet wird, ist vor allem dem großen Engagement vieler Aktiver aus unserem Landesverband zu verdanken – insbesondere der Regionalgruppe Stuttgart sowie den Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe. Für diesen großartigen Einsatz bedanken wir uns herzlich.

Das Programm kann sich sehen lassen: Am Freitag beginnt der Bundeskongress mit einem gemeinsamen Treffen am Deserteursdenkmal in Stuttgart. Am Abend folgt die Verleihung des Ludwig-Baumann-Preises des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der DFG-VK. Am Samstag stehen die Antragsberatungen sowie der Vortrag von Margot Käßmann im Mittelpunkt, bevor der Sonntag Raum für Arbeitsgruppen, Vernetzung und gemeinsame Perspektiven bietet. Weitere Informationen finden sich unter https://buko2026.dfg-vk.de.

Erfreulich war außerdem, dass sich bereits während der Landesmitgliederversammlung weitere Mitglieder bereit erklärten, organisatorische Aufgaben rund um den Bundeskongress zu übernehmen. Auch dafür bedanken wir uns herzlich.

Außerdem informierte der Landesvorstand über den Protest gegen das Bundeswehr-Ferienlager in Kellmünz. Nein zur Frühmilitarisierung – insbesondere von Sechs- bis Zwölfjährigen. Kinder brauchen Räume zum Spielen, Lernen und Entdecken – nicht die Gewöhnung an militärische Strukturen. Deshalb ruft die DFG-VK Baden-Württemberg dazu auf, den friedlichen Protest am 11. August zu unterstützen.

Abgerundet wurde der Tag durch die Ankündigung eines Workshops zu WordPress, Instagram und Canva, den Geschäftsführer Jonas Fehrenbach im Herbst in Karlsruhe anbieten wird. Ziel ist es, noch mehr Mitglieder dabei zu unterstützen, selbst Öffentlichkeitsarbeit zu machen und unsere Themen sichtbar in die gesellschaftliche Debatte einzubringen.

Mit Rückenwind in die zweite Jahreshälfte

Die Landesmitgliederversammlung hat deutlich gemacht: Friedensarbeit ist notwendiger denn je. Seit der ausgerufenen Zeitenwende erleben wir eine politische Entwicklung, in der militärische Aufrüstung und Abschreckung vielfach als alternativlos dargestellt werden. Gleichzeitig fließen ungehemmte Milliardenbeträge in militärische Projekte, während an anderer Stelle gespart wird.

Doch inzwischen wächst der Widerspruch. Immer mehr Menschen fragen, welche gesellschaftlichen Folgen diese Politik hat und warum für Rüstung scheinbar unbegrenzt Geld zur Verfügung steht, während im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich Kürzungen diskutiert werden. Diese Fragen werden längst nicht mehr nur innerhalb der Friedensbewegung gestellt.

Dass sich an einem sonnigen Sommer-Samstag rund 50 Menschen Zeit genommen haben, gemeinsam über Frieden, Abrüstung und zivile Alternativen nachzudenken, macht Mut. Die Herausforderungen werden größer – aber auch die Bereitschaft, ihnen gemeinsam etwas entgegenzusetzen. Darauf wollen wir aufbauen. Mit vielen neuen Ideen, einer starken Gemeinschaft und dem Engagement unserer Mitglieder gehen wir motiviert in die zweite Jahreshälfte – für eine Gesellschaft, die Konflikte nicht durch Gewalt, Aufrüstung und Abschreckung, sondern durch Dialog, Diplomatie und internationale Zusammenarbeit löst.

27 Juli, 2026

Ba-Wü-weit: Hiroshima und Nagasaki Gedenken

August 5 – August 9

Eine Übersicht mit allen Terminen und weiteren Informationen zum Hiroshima- & Nagasaki-Gedenktag 2026 findet sich hier (wird fortlaufend ergänzt) >> https://www.friedenskooperative.de/aktion/hiroshimatag2026

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24 Juli, 2026

Lörrach: Hiroshima-Tag – Gedenken der Opfer der Atombombenabwürfe vor 81 Jahren

Juli 6 @ 19:00 – 20:00

Liebe Friedensfreunde,

am 6. August 2026 (Hiroshima-Tag) Gedenken wird der Opfer der Atombombenabwürfe im einer Mahnwache auf dem Lörracher Marktplatz. 

Es würde mich freuen, wenn wir in großer Zahl um 19.00 Uhr zur Mahnwache zusammen kommen könnten.

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24 Juli, 2026

Freiburg: von Freiburg darf nicht länger Krieg ausgehen (Vorbereitungstreffen)

Juli 28 @ 19:00 – 19:30

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde im Raum Freiburg,

gerne laden wir euch zu unserem Informations- und Aktionstreffen gemäß
dem Motto ein: VON FREIBURG DARF NICHT LÄNGER KRIEG AUSGEHEN!

Denn Freiburg ist Sitz von LITEF, einem hundertprozentigen Tochterunternehmen des US-Rüstungsriesen Northrop Grumman. Weit mehr als 50 Prozent der LITEF-Produkte sind militärisch: Navigationsgeräte, Sensoren und inertiale Messeinheiten für Raketen, Torpedos, Panzer, Kriegsschiffe, U-Boote, Kampfflugzeuge, Militärhelikopter und Drohnen. Zentrale Waffenbestandteile werden an Staaten in aller Welt exportiert,
wo sie in zahlreichen Kriegen zum Einsatz kommen. Die Folgen sind todbringend: Abertausende Menschen werden verletzt und getötet, riesige Naturflächen werden vernichtet, die Klimakatastrophe wird beschleunigt.

Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass von unserer Stadt aus weltweit Kriege durch LITEF unterstützt werden. Unsere Vision als FRIEDENSSTADT FREIBURG! ist die Produktion für das Leben, statt Waffen für den Tod. Gerne würden wir gemeinsam mit euch eine umfassende Strategie entwickeln, wie wir möglichst erfolgreich darauf hinwirken können, dass LITEF die zivile Transformation einleitet. Ziel ist die Entwicklung
und Fertigung ökologisch und sozial nachhaltiger Produkte!

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, werden wir am Weltfriedenstag, dem 21. September, aktiv: mit einer Aktion vor LITEF und mit einer Informations- und Aktionsveranstaltung am Abend im Kommunalen Kino.

ZUR VORBEREITUNG UNSERER AKTIVITÄTEN TREFFEN WIR UNS AM DIENSTAG, DEN 28. JULI 2026 UM 19:00 UHR, IM HAUS DES ENGAGEMENTS, REHLINGSTR. 9, IM VERANSTALTUNGSRAUM.

Nur gemeinsam sind wir stark! Wir freuen uns auf euer Kommen!!!

Friedensstadt Freiburg

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7 Juli, 2026

§ Recht kurz §: Bußgeldverfahren

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

PDF zum Download

Ablauf des Bußgeldverfahrens bei Erfassungsverweigerung

Wer der Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ („Fragebogen“) nach § 15a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) nicht nachzukommen will, sollte Rechtsfolgen und Verfahren kennen.

Nach § 45 Abs. 1 Nr. WPflG ist die „nicht richtig[e] oder nicht vollständig[e]“ Abgabe einer Bereitschaftserklärung eine Ordnungswidrigkeit; diese „kann mit einer Geldbuße geahndet werden“ (45 Abs. 2 WPflG). Aktuell liegend noch keine Bußgeldbescheide vor, geplant ist nach Informationen aus dem Bundesministerium der Verteidigung ein Betrag von 250 Euro.

Im Gegensatz zu Straftaten (z.B. Körperverletzung, Raub, Totschlag), die von der Staatsanwaltschaft ermittelt und mit einem Strafbefehl geahndet oder angeklagt, vor Gericht verhandelt und u.U. mit Gefängnis bestraft werden und im Führungszeugnis auftauchen, sind Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, Ruhestörung, Handy am Steuer) leichtere Rechtsverstöße, die von Verwaltungsbehörden mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert und nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.

Geregelt ist das im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bußgeldbehörde ist für die Fälle der Erfassungsverweigerung gemäß § 45 Abs. 3 WPflG das BAPersBw mit Sitz in Köln. Ein Bußgeldbescheid muss zugestellt werden (per Zustellungsurkunde = „gelber Brief“ oder per Übergabeeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein – siehe Verwaltungszustellungsgesetz). Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (§ 50 Abs. 2 i.V.m. § 66 Abs. 2 OWiG), also eine Erklärung darüber, wie man sich rechtlich gegen den Bescheid wehren kann. Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich (und nicht per E-Mail!) einzulegen ist (§ 67 Abs. 1 OWiG), am besten per Einschreiben mit Rückschein. Über den Einspruch entscheidet ein Einzelrichter beim Amtsgericht (AG) Köln (§ 68 Abs. 1 OWiG) bzw. ein Jugendrichter beim AG Köln (§ 68 Abs. 2 OWiG) in öffentlicher Verhandlung, wenn der Betroffene unter 21 Jahre alt und damit rechtlich sog. Heranwachsender (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) ist. Da die Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung planmäßig an alle 18 Jahre alt gewordenen Männer geht, dürften absehbar alle Verhandlungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor dem Jugendgericht (JG) in Köln verhandelt und entschieden werden. Das AG Köln mit seiner JG-Abteilung ist eines der größten deutschen Amtsgerichte; dort werden von ca. 170 Richter*innen jährlich über 50.000 Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilverfahren erledigt. Anders als im Strafverfahren, bei dem ein Verschlechterungsverbot gilt (für den Fall, dass nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ausschließlich der Verurteilte Berufung einlegt), ist im Einspruchsverfahren das Gericht nicht an die Höhe des Bußgeldbescheids gebunden – das Gericht könnte also auch ein höheres Bußgeld verhängen. Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße zwischen fünf und 1.000 Euro. Gegen ein Urteil des AG/JG gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Eine solche ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG allerdings nur zulässig, wenn das Gericht zu einem höheren Bußgeld als 250 Euro verurteilt hat.

Nach Rechtskraft der Entscheidung ist diese vollstreckbar (§ 89 OWiG), das Bußgeld muss also bezahlt werden und fließt in die Bundeskasse (§ 90 Abs. 2 OWiG), Vollstreckungsbehörde ist das BAPersBw (§ 92 OWiG). Wer nicht bezahlt, kann einmalig bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft genommen werden (§ 96 OWiG).

Bei der Erfassungsverweigerung ist mit diesen Kosten zu rechnen: Zum Bußgeld hinzu kommen eine Verwaltungsgebühr (28,50 Euro) und ggf. die Gerichtsgebühren (50 Euro), außerdem evtl. eigene Reise- und Übernachtungskosten, das persönliche Erscheinen in der Verhandlung ist normalerweise angeordnet (§ 73 OWiG). Falls man sich anwaltlich vertreten lässt, können leicht weitere Kosten von 1.000 bis 2.000 Euro hinzukommen.

Die Aussichten, sich gegen ein Bußgeld erfolgreich juristisch zu wehren, sind gering. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), mit dem das WPflG um den § 15a ergänzt wurde, ist formal korrekt zustande gekommen und (wohl) nicht verfassungswidrig. Um die Rechtswidrigkeit (als Grundlage der Bußgeldahndung) der Nichtabgabe einer Bereitschaftserklärung auszuschließen, kämen allenfalls Notwehr (§ 15 OWiG) oder rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) in Betracht, das dadurch geschützte Rechtsgut wäre die vom Grundgesetz (GG) als unverletzlich garantierte und geschützte Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht allerdings durch Art. 4 Abs. 3 GG abschließend geregelt (Beschluss d. BVerfG v. 20.12.1960, Az. 1 BvL 21/60 = BVerfGE 12,45). Die Erfassung erfolgt aber im Rahmen der Wehrpflicht (besser: Kriegsdienstzwang), die sich also solche legal nicht verweigern lässt, sondern lediglich auf Antrag der Dienst als Soldat bei der Bundeswehr.

3 Juli, 2026

Offenburg: DIE FREITAGSRUNDE

Juli 10 @ 19:00 – 21:00

Unter diesem Namen bietet die Deutsche Friedensgesellschaft auch in diesem Monat am zweiten Freitag einen offenen Gesprächskreis für alle Interessierten an. Das aktuelle Thema am 10. Juli:

Krisenherd Iran – Was die Menschen wirklich wollen

Ali Taiari, ein seit Jahren in Offenburg lebender Iraner, leitet den Abend mit einem kurzen Vortrag ein, anschließend ist Zeit für den Gedankenaustausch. Beginn 19 Uhr, wie immer im Bunten Haus Offenburg, Moltkestraße Ecke Prinz-Eugen-Straße.

Weitere Informationen auf der Website  mittelbaden.dfg-vk.de

Wir sehen uns!

DFG-VK Mittelbaden

mittelbaden@dfg-vk.de

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2 Juli, 2026

Pressemitteilung der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch zur virtuellen Hauptversammlung der H&K AG am 07.07.2026

Heckler & Koch: Profite aus Waffenkult und Krieg statt verantwortungsvoller Geschäftspolitik

·     US-Zivilmarkt für Heckler & Koch zentral: Kleinwaffenhersteller profitiert von Hochrisikomarkt 

·     Waffen von Heckler & Koch im Sudan-Krieg: Verantwortung endet nicht mit Verkaufsgenehmigung

·     Versprechen einer verantwortungsvollen Neuorientierung verkommt im Mexiko-Fall zur Farce

·     Kritische Aktionär*innen fordern Nutzung der Dividende für konsequente Kontrolle

Anlässlich der virtuellen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch den Fokus des Unternehmens auf den US-Zivilmarkt und die unzureichende Aufarbeitung der Folgen früherer Waffenlieferungen. Die Kritischen Aktionär*innen fordern, den Bilanzgewinn für Wiedergutmachung, Prävention und die Aufarbeitung der Folgen eigener Geschäfte einzusetzen. Zudem beantragen sie, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

USA: Waffen für den Zivilmarkt 

Ein wesentlicher Fokus des Unternehmens liegt mittlerweile auf dem US-Zivilmarkt. Auf den Zweig „USA-Zivil“ fielen im vergangenen Jahr rund ein Viertel des Konzernumsatzes. In der Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2025 liest man davon jedoch nichts. 

„Bei uns entsteht der Eindruck, dass Heckler & Koch sein Geschäft mit dem Markt, der in den USA jährlich tausende Getötete und Verletzte zur Folge hat, in der deutschen Debatte bewusst klein halten will. Genau deshalb werden wir auf der Hauptversammlung nachhaken“, kündigt Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben, an. 

„Während sich Heckler & Koch in Deutschland als vertrauenswürdiger Partner von Sicherheitskräften und Bundeswehr präsentiert, wirbt der Waffenhersteller in den USA mit zweifelhaften „Magapalooza“-Rabattangeboten um zivile Kundschaft und befeuert den gefährlichen Mythos, Schusswaffen würden ihre Besitzer*innen sicherer machen. Dabei warnen Expert*innen genau vor dem Gegenteil: Der Besitz bzw. das Tragen von Schusswaffen erhöht das Risiko von Tötungsdelikten, Selbstmorden oder unbeabsichtigten Verletzungen. Der Einsatz von Waffen zur legalen Selbstverteidigung ist demnach hingegen äußerst selten. Entweder kennt Heckler & Koch solche Warnungen nicht oder ignoriert sie – beides ist fatal! “, mahnt Kehne. „Vorstand und Aufsichtsrat werden uns zudem erklären müssen, ob die Wortschöpfung ‚Magapalooza’ Unterstützung für die MAGA-Bewegung (Make America Great Again) signalisiert oder in Kauf nimmt. Und wie das mit H&K-Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammenpasst“, so Kehne weiter.

Sudan: Kleinwaffen wirken über Jahrzehnte weiter

Der Krieg im Sudan zeigt erneut die langfristigen Folgen der weltweiten Verbreitung von Kleinwaffen. Der Konflikt hat Hunderttausende Menschenleben gefordert und Millionen Menschen vertrieben. Berichte über Waffen von Heckler & Koch im Konflikt machen deutlich, dass auch Waffenexporte und Lizenzvergaben aus der Vergangenheit mit möglichen Verstößen gegen Endverbleibserklärungen fatale Auswirkungen haben können. 

„Bei Kleinwaffen endet Verantwortung nicht am Werkstor und nicht mit einer staatlichen Exportgenehmigung. Gerade weil Gewehre jahrzehntelang genutzt, weitergegeben und in neuen Konflikten eingesetzt werden können, muss Heckler & Koch auch die langfristigen Folgen seiner Geschäftsentscheidungen berücksichtigen. So sollte sich H&K proaktiv um Aufklärung bemühen, wie die eigenen Waffen unter anderem in den Sudan gelangt sein könnten“, fordert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer des Dachverbands Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Mexiko: Fehlendes Verantwortungsbewusstsein

Auch der Skandal um illegale Waffenexporte nach Mexiko bleibt ein eklatantes Beispiel für das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der H&K-Geschäftsführung. Zwischen 2006 und 2009 gelangten mehr als viertausend H&K-Gewehre trotz bestehender Lieferverbote in mexikanische Bundesstaaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart: Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen. „Die H&K-Führung behauptet seither, aus dem illegalen Mexiko-Deal gelernt zu haben. Doch bis heute ist jedoch keine ernsthafte Übernahme der daraus resultierenden Verantwortung erkennbar, da H&K weiterhin gegen die Entscheidung juristisch vorgeht und die Strafzahlung als ‚unverhältnismäßig‘ ansieht“, kritisiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros RIB e.V.

„Nach der Verurteilung wegen widerrechtlicher Waffenexporte gelobte H&K eine Neuorientierung hin zu einer glaubwürdigen Exportkontrolle und zu Rechtsstaatlichkeit. Denn die Strafzahlung ist keine externe Belastung, sondern eine rechtsstaatliche Konsequenz einer völlig verfehlten Geschäftstätigkeit“, so Grässlin. „Wer sich als verantwortungsvoller Waffenhersteller positionieren will, muss selbstverständlich auch die rechtsstaatliche Verantwortung dafür übernehmen, wenn das eigene Kontrollsystem versagt – ansonsten bleiben alle Versprechungen der H&K-Geschäftsführung eine Farce, sagt Jürgen Grässlin für das Netzwerk Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Das Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch fordert von der Unternehmensführung effektive Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Schäden durch Waffenverbreitung, eine umfassende Analyse der Risiken durch frühere Lieferungen und Lizenzproduktionen, transparente Informationen über die Nutzung und mögliche Weiterverbreitung von H&K-Waffen in Konfliktregionen sowie Warnungen zu den fatalen Konsequenzen des Waffeneinsatzes im US-Zivilmarkt endlich ernst zu nehmen.

Siehe unsere Gegenanträge https://www.kritischeaktionaere.de/heckler-koch/geschaeft-mit-der-angst-und-waffenkult-im-us-zivilmarkt-als-wachstumstreiber-unsere-gegenantraege/

Kontakt: 

Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben, orl-kehne@gaia.de, Tel.: 0711-608396, www.ohne-ruestung-leben.de

Jürgen Grässlin, RIB e.V., DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
Mobil: 0170-6113759, jg@rib-ev.de, www.rib-ev.de, www.gn-stat.org, www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, 
Tel.: 0221-5995647, Mobil: 0174-4038806, dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

30 Juni, 2026

Aufzeichnung: Vortrag „ Friede und Verständigung mit Russland – eine noch immer unerledigte Aufgabe“ von unserem Mitglied Prof. Wolfram Wette in Freiburg

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

Unsere Veranstaltung mit Prof. Wette, zum 85 Jahrestages des Überfalls und Vernichtungsfeldzuges gegen die Sowjetunion, am 22.6

unter dem Titel „Frieden und Verständigung mit Russland – eine noch immer unerledgte Aufgabe“ wurde von über 100 Gästen besucht.

Prof. Wolfram Wette, Militärhistoriker a.D. sprach über die unerledigte Aufgabe, Notwendigkeit und Möglichkeit der Verständigung mit Russland statt zunehmender Konfrontation und Kriegsgefahr. Unter höchst strapaziösen Temparatur- und schlechten Lautsprecher-Bedingungen hielt Prof. Wette einen hochinteressanten Vortrag.

Wir haben den Vortrag auf Video aufgezeichnet, und auch der Ton ist dabei jetzt gut und verständlich. 

19 Juni, 2026

SÜDWESTKONTAKTE & ZIVILCOURAGE 02 I 2026

Die neuen SÜDWESTKONTAKTE und die ZIVILCOURAGE sind auf dem Weg in die Briefkästen. Wer schon mal oder sowieso lieber digital mag: Et voila!

11 Juni, 2026

Offenburg: FREITAGSRUNDE – mit OB-Kandidat

Juni 12 @ 19:00 – 21:00

Die Freitagsrunde, der offene Gesprächskreis der Deutschen Friedensgesellschaft, bekommt im Juni Besuch von OB-Kandidat Uli Albicker. Termin: Freitag, 12. Juni 2026, wie immer im „Bunten Haus“ Moltkestraße 10 in Offenburg, Beginn 19 Uhr. Wie üblich gibt es einen kurzen Impulsvortrag, danach ist Zeit für eigene Beiträge und Fragen im Rahmen der Diskussionsrunde. Dazu gibt es noch eine kleine Überraschung. Anmeldung ist nicht erforderlich.

DFG-VK Mittelbaden

mittelbaden@dfg-vk.de

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