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Frieden

9 April, 2026

Wehrpflicht? Nein, Kriegsdienstzwang! 


Für eine klare Sprache statt Beschönigung und Verharmlosung

Ein Artikel unseres stellvertretendem Vorstands Stefan Philipp, veröffentlicht in der Graswurzelrevolution vom april 2026/508.

Hier zum Download im Original

Im Jahr 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden, alle konkreten Verpflichtungen sollten nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten, also im Krieg. Das hat sich mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz geändert: Alle jungen Männer werden nun erfasst, müssen einen Fragebogen ausfüllen, sich darin auch zu ihrer Bereitschaft zum Militärdienst äußern und werden ab Mitte 2027 gemustert.

Falls sich nicht genug Personen als Soldat*in zur Bundeswehr, deren Umfang in den nächsten Jahren um mehr als 40 Prozent vergrößert werden soll, melden, kann der Bundestag eine „Bedarfswehrpflicht“ einführen, bei der Männer für die Dienstleistung ausgelost werden. Wie umstritten das alles im Rahmen der Erreichung von „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius), des Strebens nach der „zentralen Führungsmacht“ in Europa (Merz), der Aufrüstung der Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee“ auf dem Kontinent (Klingbeil) ist, zeigten beispielhaft die großen „Schulstreik[s] gegen Wehrpflicht“ im Dezember 2025 und jetzt Anfang März.
„Bedarfswehrpflicht“, „Wehrpflichtlotterie“ … warum immer der Begriff „Wehrpflicht“? Denn eigentlich ist es ganz einfach. Als grundlegendes Freiheitsrecht gegenüber dem Staat garantiert das Grundgesetz (GG) in Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit ist dem deutschen Staat von seiner Verfassung im Kern verboten: ein Zwang zum Kriegsdienst, ein Zwangskriegsdienst, ein Kriegsdienstzwang! (Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Gewissen der von dem Zwang betroffenen Person dem Kriegsdienst entgegensteht.)
Obwohl dieser Begriff des Kriegsdienstzwangs also die korrekte und direkt aus Art. 4 Abs. 3 GG abgeleitete und den Sachverhalt treffende Bezeichnung ist, wird sie nur selten verwendet. Im Bereich der offiziellen Politik und des Militärs sowie in der Sprache der Gesetze und nachfolgend der Administration und der Gerichte wird von der Wehrpflicht gesprochen. Wehrpflicht ist der Begriff (in) der herrschenden Sprache – und eben auch die Sprache der Herrschenden. Dabei taucht dieser Begriff als solcher im Grundgesetz an keiner Stelle auf.
Eingeführt wurde der Kriegsdienstzwang im Zuge der Remilitarisierung Westdeutschlands mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag am 7. Juli 1956. Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gab es dafür zunächst nicht, allerdings war zuvor, am 6. März 1956, das Grundgesetz durch den Artikel 87a so ergänzt worden, dass „Streitkräfte zur Verteidigung“ aufgestellt werden (müssen). Auf Verfassungsebene wurde die sogenannte Wehrpflicht dann im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 durch den Art.12a GG so normiert, dass über 18-jährige Männer „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass die vom Grundgesetz geforderte militärische Verteidigung vom Gesetzgeber entweder durch Zwang oder aber durch Freiwilligkeit organisiert werden kann.

Zum Unterschied zwischen Zwang und Pflicht

Was den wesentlichen Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ausmacht, zeigt der Blick ins Wörterbuch. Danach ist Zwang eine äußere Einwirkung, etwas zu tun oder zu unterlassen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den eigenen Willen und auch damit eine Freiheitsbeschränkung. Eine Pflicht hingegen ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass sie aus eigener Einsicht als notwendig erkannt und übernommen wird. Die Pflichterfüllung erfolgt also weitgehend freiwillig, Sanktionsandrohungen zur Brechung des eigenen und entgegenstehenden Willens sind nicht notwendig.
Bei einer Google-Anfrage nach dem Unterschied zwischen Pflicht und Zwang lautet die von sogenannter künstlicher Intelligenz generierte Antwort in der Zusammenfassung: „Pflicht ist eine einzusehende Notwendigkeit, Zwang ist eine ausgeübte Gewalt.“
Obwohl, ganz im Sinn staatlicher Herrschaftslogik, beim Kriegsdienstzwang offiziell von Pflicht gesprochen und das Wort Zwang vermieden wird, drohen bei Verweigerung der Diensterfüllung massivste Sanktionen; es kommt dann zum Einsatz des Strafrechts, bekanntlich „das schärfste Schwert des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen“. Das zeitgleich mit der „Wehrpflicht“ eingeführte Wehrstrafgesetz (WStG) sieht für „Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung“ Freiheitsstrafen, also Gefängnis, bis zu fünf Jahren vor („Fahnenflucht“, §  16 WStG); wer als Soldatin Befehle verweigert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen („Gehorsamsverweigerung“, § 20 WStG). Weil der Zivildienst, der nach Art. 4 Abs. 3 GG staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer ebenfalls „Erfüllung der Wehrpflicht“ (§ 3 Abs. 1 WPflG) und ein bloßer Ersatz ist, gelten für Zivildienstleistende analoge Strafandrohungen nach dem Zivildienstgesetz („Dienstflucht“, § 53 ZDG; „Nichtbefolgen von Anordnungen“, § 54 ZDG).

Dienst im, für und am Krieg und das „Wehren“

Sich-wehren gegen Unrecht und Angriff ist richtig und erlaubt, wenn und solange es verhältnismäßig ist. Kriegsdienst ist jeder Dienst im, für und am Krieg. Dieser ist nie verhältnismäßig, ist selbst Unrecht und trifft immer Unschuldige und die Zivilbevölkerung. Und die Behauptung vom Sich-wehren ist häufig umstritten oder glatte Lüge – man denke z.B. an die falsche Behauptung „Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen“ von Adolf Hitler am 1. September 1939 im Reichstag, mit der Deutschland den Zweiten Weltkrieg begann.
Militär ist insgesamt eine Zwangsveranstaltung mit rigider Hierarchie, organisiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam und als Instrument konstruktiver Konfliktlösung und fairen Interessensausgleichs ungeeignet.
Das wichtigste Mittel gegen den Kriegsdienstzwang ist die Kriegsdienstverweigerung (KDV) – als persönliche und als gemeinsame Handlung; gegen alle Kriegsdienste und nicht nur gegen den direkten im Militär; national und international.
Staaten- und länderübergreifend gibt es seit 1921 die War Resisters´ International (WRI), deren Mitglieder jeden Krieg als Verbrechen ablehnen und Kriegsdienste ablehnen und verweigern. Auf Deutsch wird die WRI gewöhnlich als Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen bezeichnet. Auch wenn diese Übersetzung im Blick auf das englische „resist“ verkürzt erscheint, macht sie im hier thematisierten Zusammenhang deutlich, dass es um den Widerstand gegen Kriegsdienste geht. In der BRD gibt es sieben Mitgliedsorganisationen der WRI, darunter die Graswurzelrevolution, von denen vor allem diese beiden sich schwerpunktmäßig mit der KDV beschäftigen: die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) und die Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK). (Daneben bieten auch die evangelische und die katholische Kirche Beratung zu Fragen der KDV an.)

Das Elend der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich in Deutschland mit KDV beschäftigt, der steht vor diesem Dilemma: Die verfassungsrechtliche Schutzvorschrift des Art. 4 Abs. 3 GG, die gesetzliche Umsetzung in v.a. dem Wehrpflichtgesetz (WPflG), dem „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (KDVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG), das Handeln der Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung der Gerichte zeigen: Zwar ist das KDV-Grundrecht ein nicht zu unterschätzender zivilisatorischer Fortschritt, der nicht zuletzt der massenhaften Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“ in Nazi-Deutschland geschuldet ist, von einem Menschenrecht auf KDV ist es aber weit entfernt; dann müsste es nämlich uneingeschränkt gelten.
So ist aber ausschließlich die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschützt, nicht aber die gegen andere erzwungene unterstützende Tätigkeiten im, für und am Krieg. Erschwerend kommt dazu, dass Kriegsdienstverweigerer dann, wenn Männer zum Soldatsein gezwungen werden, einen Ersatz in Form des Zivildienstes leisten müssen. Exakt damit erfüllen auch sie den abgelehnten Kriegsdienstzwang („Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes [staatliche Anerkennung als KDVer] durch den Zivildienst erfüllt.“ – § 3 Abs. 1 WPflG).
Die zweite Einschränkung besteht in dem Erfordernis „gegen sein Gewissen“. Genau wie die Freiheit des Glaubens und die des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG „unverletzlich“. Sie darf staatlicherseits nicht beschränkt und angetastet, sondern muss geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings in seiner Rechtsprechung dazu verstiegen, dass die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht durch Art. 4 Abs. 3 GG „abschließend geregelt“ sei. Dabei ist es hochproblematisch, dass überhaupt ein Antrag zur Inanspruchnahme des Grundrechts gestellt werden muss. Durch die Ausgestaltung des KDV-Anerkennungsverfahrens kann der Staat die Zahl der Kriegsdienstverweigerer dazu noch steuern.
Für die Gruppen, die zur KDV arbeiten und beraten, stellt sich damit die Frage nach ihrem Ziel und der Strategie.
Die Kirchen betonen zwar immer den Wert der KDV (nach Art. 4 Abs. 3 GG), verstehen ihre Beratungsarbeit aber vor allem als „Gewissensschärfung“. Das mag in vielen Einzelfällen hilfreich sein, eine klare politische Positionierung gegen Militär, Kriegsvorbereitung, Krieg und Kriegsdienstzwang ist es nicht. In ihrer aktuellen „Friedensdenkschrift“ vom November 2025 erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland Pazifismus zur Privatsache und rechtfertigt den Kriegsdienstzwang.
Die DFG-VK, die zunächst 1968 aus dem Zusammenschluss der 1892 gegründeten Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) mit Teilen der Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) zur DFG-IDK und dann 1974 aus der Fusion mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) hervorgegangen ist, hat eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von KDVern zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Programmatisch tritt sie zwar für „die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste als einen Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung“ ein. In der Breite dieser Friedensorganisation wird der Kriegsdienstzwang als solcher aber wenig problematisiert und politisch angegriffen. Mehrheitlich wird die Strategie verfolgt, die Zahl der KDV-Anträge als Zeichen des Protests gegen „Kriegstüchtigkeit“ zu steigern. Deshalb wird sogar denjenigen, die aufgrund der geltenden Rechtslage und der Verwaltungspraxis gar nicht mit einer Einberufung zur Bundeswehr rechnen müssen, zur KDV-Antragstellung geraten, was zwangsläufig zu einer Musterung führt und die dann staatlich anerkannten KDVer zu potenziellen Zivildienstleistenden macht. Das scheint mir insgesamt doch eher zu einer Integration in das „Wehrpflicht-System“ zu führen, als dem politischen und widerständigen Anspruch von „Vereinigten Kriegsdienstgegner*innen“ zu entsprechen.
Die IDK hat ein umfassendes Verständnis von Kriegsdienstverweigerung. Es umfasst auch alle kriegsunterstützenden Tätigkeiten in Betrieb, Schule, Universität etc. und die Zwangsdienste, die nach Artikel 12a GG neben Militär- und Ersatzdienst im Kriegsfall vorgesehen sind. Im Bereich der sog. Wehrpflicht neben der „normalen 4/3-KDV-Beratung“ informiert und agitiert sie auch über die Verweigerung der Erfassung und der Musterung bis hin zur Totalverweigerung, also der konsequenten Nicht-Zusammenarbeit mit dem Zwangsdienstsystem.

Fazit

Dieses Dilemma bleibt: Die Herrschenden sprechen von Wehrpflicht und verschleiern damit den Zwangscharakter dieser Rekrutierungsmethode – und zu viele lassen sich davon einlullen und halten es für normal, dass der Staat seine Bürger*innen zu Kriegsdiensten zwingt.
Protest und Widerstand dagegen sind nötig – und möglich durch die Wahrnehmung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland ist dieses Recht durch die Einschränkung auf den „Kriegsdienst mit der Waffe“ und die Beschränkung auf Gewissensgründe nur unzureichend gegeben. Die nach diesem reduzierten Recht staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind in das System des Kriegsdienstzwangs integriert, die anderen landen vor Gericht und im Gefängnis.
Das Gerede von der Wehrpflicht als staatsbürgerlicher Aufgabe ist genauso wie die Forderung nach Kriegstüchtigkeit Teil der Kriegspropaganda. Aus pazifistischer, antimilitaristischer und aus menschenrechtlicher Sicht gibt es nur diese Wehrpflicht: Die Pflicht, sich zu wehren gegen jeden Kriegsdienstzwang!

Stefan Philipp

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war 25 Jahre lang bis 2024 Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift „ZivilCourage“. In den 1980er Jahren verweigerte er die Musterung, lehnte die Stellung eines KDV-Antrags ab, folgte der Einberufung zur Bundeswehr nicht, wurde von „Feldjägern“ festgenommen, dann zwei Monate in der Kaserne inhaftiert und danach wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

8 April, 2026

Stuttgart: Bundeskongress der DFG-VK „Friedensfähig statt Kriegstüchtig!

Oktober 23 @ 8:00 – Oktober 25 @ 17:00

Save the Date!

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31 März, 2026

Karlsruhe: Offener Treff der DFG-VK Karlsruhe

April 30 @ 18:30 – 20:00

Offener Treff der DFG-VK Karlsruhe; Austausch über aktuelle Themen und Planung unserer nächsten Veranstaltungen.

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31 März, 2026

Ettlingen: Kriegstüchtig? Nein Danke – Plädoyer für Frieden und Völkerrecht

April 8 @ 18:30 – 20:30

Das Kriegsgeschrei nimmt zu. Ein Gefühl von Macht- und Orientierungslosigkeit breitet sich aus. Aber Gegenwehr ist möglich. Indem man das Völkerrecht beim Wort nimmt, das Frieden gebietet und Krieg als Mittel der Politik verbietet. Das Grundgesetz enthält ein Friedensgebot. Doch vom Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Gewaltverbot des Völkerrechts haben sich die Regierenden längst verabschiedet. Statt vom Völkerrecht ist jetzt die Rede von einer „regelbasierten Ordnung». Aus der «regelbasierten» wird eine «wertebasierte Ordnung», um sich nicht an die Forderungen des Völkerrechts halten zu müssen. Und so wird Kriegstüchtigkeit als Weg zum Frieden gefordert. Doch das ist die Absage an die Friedenstüchtigkeit.


Prof. Dr. Jörg Arnold kritisiert die Verwahrlosung des Völkerrechts und plädiert für einen Frieden auf der Basis des Rechts: Wer Frieden will, der muss das Völkerrecht achten. Denn das Völkerrecht ist ein Instrument, das Frieden schafft und sichert. Hierin besteht die Hoffnung auf Frieden.

Jörg Arnold ist emeritierter Professor für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Freiburg und Honorarprofessor in Münster.

Ettlinger Bündnis gegen Rassismus und Neonazis

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13 März, 2026

Zwischen Repression und Bombardement

Am Internationalen Frauentag 2026 hielt Martha Albinger in Ludwigsburg eine bewegende Rede über die Situation von Frauen im Iran. Darin beschreibt sie eindrücklich, in welcher schwierigen Lage sich viele Frauen dort befinden – zwischen der Gewalt eines autoritären Regimes und den Gefahren von Krieg und Bombardement.

Wir danken Martha herzlich dafür, dass sie uns ihre Rede zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. Sie verbindet darin den Internationalen Frauentag – für viele ein feministischer Kampftag – mit der aktuellen Situation im Iran und zeigt, wie eng Fragen von Frieden, Freiheit, Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit miteinander verbunden sind.

Gerade in Zeiten von Krieg und zunehmender Militarisierung erinnert ihre Rede daran, dass Kämpfe für Frieden, Gleichheit und Selbstbestimmung nicht voneinander getrennt werden können.

Vielen Dank, Martha, für diese berührende Rede.

Frauen im Iran –  zwischen Repression und Bombardement

Rede am internationalen Frauentag 2026 von Martha Albinger gehalten am 07.03.26

Liebe TeilnehmerInnen an der Kundgebung zum internationalen Frauentag,

mein Name ist Martha Albinger, ich vertrete hier die DFG-VK Gruppe Ludwigsburg. Einige meiner FreundInnen sind aus dem Iran, ich war 1994 selber im Iran, spreche Persisch und habe von daher eine enge Verbindung zu diesem Land.

Durch meine langjährige Arbeit in der Flüchtlingshilfe war ich mit den Opfern vieler Kriege v.a. auch Frauen konfrontiert. Z.B. dem Bürgerkrieg im Libanon, Jugoslawienkrieg und v.a. dem 8-jährigen Iran-Irak-Krieg, der 1980 von Saddam Hussein, begonnen und später von der US-Regierung Ronald Reagan stark unterstützt wurde und dadurch 8 Jahre dauerte und unsäglich viele Todesopfer, Verletzte und traumatisierte Menschen zur Folge hatte. Saddam Hussein wurde vom Westen als Bollwerk gegen das Mullahregime aufgerüstet, bis er den USA nicht mehr nützlich war und 2003 selber gestürzt wurde. 

Und nun herrscht wieder Krieg im Iran. Im Gegensatz zum Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, wird beim Angriffskrieg Israels und der USA zumindest in der Politik und in den Medien nicht von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gesprochen. 

In der Präambel der DFG-VK steht: 

„Der Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Ich bin daher entschlossen, keine Art von Krieg zu unterstützen und an der Beseitigung aller Kriegsursachen mitzuarbeiten.«
(Grundsatzerklärung der War Resisters‘ International)

In diesem Sinne, möchte ich auf diesen Krieg und die Folgen für Frauen im Iran blicken.

So sehr ich meine iranischen Freundinnen verstehe, die sich nichts sehnlicher wünschen, als dass das Regime gestürzt würde, sosehr bin ich in Sorge, dass das Ganze schlimm endet. Auch der Ausspruch, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende überzeugen mich nicht, denn Verbrechen durch Verbrechen zu beenden führt zu nichts Gutem. Genauso wenig wie die Strategie „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“. Diese Einstellungen haben zu viel Unheil geführt, was man auch an der iranischen Revolution gesehen hat.

Die linken Gruppierungen haben sich mit den Klerikalen zusammengetan, was der Revolution zum Erfolg geholfen hat. Aber wie es häufig ist, „frisst die Revolution ihre Kinder“ und der Iran wurde von den Mullahs beherrscht, die Linken und Frauenkämpferinnen wurden in Gefängnisse gesteckt, gefoltert und teilweise hingerichtet.  Der Krieg hat Khomeinis Macht gefestigt.

Nachdem, was die israelische Regierung in Gaza und überhaupt gegen die palästinensische Bevölkerung verbrochen hat und was wir von Trump wissen, ist es für mich befremdlich, dass ExiliranerInnen israelische und US-amerikanische Flaggen schwenken.

Es ist verständlich, dass die Frauen im Iran, die eine hohe Schul- und Hochschulbildung haben, an den Universitäten sind 59 % Frauen, dann allerdings beruflich schlechter Fuß fassen als die Männer – v.a. auf den höheren Ebenen und in der Regierung sind sie noch stark unterrepräsentiert – und vielen Einschränkungen ihrer Freiheit unterworfen sind, dieses Regime nicht mehr ertragen.

Es ist ein großes Unrecht, dass Frauen vorgeschrieben wird, wie sie sich zu kleiden haben und dass sie ihr Haar bedecken sollen und sei es auch nur durch einen leichten Schal. Es besteht immer die Gefahr von Kontrollen, die wie im Fall von Jina Mahsa Amini sogar tödlich enden können.

Nach wie vor ist die Scheidung für Frauen im Iran schwieriger als für Männer, das Sorgerecht für die Kinder ist zugunsten der Väter geregelt. Bei einer Eheschließung muss der Vater oder ein Bevollmächtigter zustimmen, vor Gericht zählt die Stimme einer Frau weniger als die eines Mannes, beim Erbrecht sind die Frauen ebenfalls benachteiligt und es gibt viele weitere Einschränkungen z.B. bzgl. Reisen ins Ausland und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Und nicht nur das: Frauen werden von Sicherheits- und Repressionskräften inhaftiert, gefoltert, misshandelt und vergewaltigt.

Zwar liegt der Anteil der Frauen unter den Gefängnisinsassen im Iran mit ca 3% im internationalen Vergleich relativ niedrig, doch da sehr viele Männer in Gefängnissen sind, ist die Zahl der Frauen auch hoch, 5000 – 6000 gleichzeitig. Und es gibt neben den offiziellen Gefängnissen auch Haftzentren an unbekannten Orten, in die Menschen kommen, die von Repressionskräften wie den Pasdaran, den Geheimdiensten oder der paramilitärischen Basidj-Miliz verhaftet werden.

Das sind oft Menschen, die gegen das Regime protestieren, darunter v.a. auch während der „Frau-Leben-Freiheit“-Proteste auch viele Frauen. Offizielle Statistiken darüber gibt es nicht, nur Schätzungen. Z.B. von amnesty international, die je nach Protestwelle von Tausenden bis  Zehntausenden ausgehen.

Und das Ganze hat sich durch die Protestwelle Ende Dezember 2025 bis Mitte Januar 2026 potenziert.

Der Iran gehört seit Jahren zu den Ländern mit den weltweit höchsten Hinrichtungszahlen. Auch Frauen wurden nach Verurteilungen wegen Mordes, Drogendelikten, Ehebruchs und politischer Betätigung gegen das Regime hingerichtet.

Doch was bedeutet ein Krieg gegen den Iran für die Situation weltweit und die Menschen im Iran, insbesondere für Frauen und Mädchen.

Alle wissen, dass es den USA und Israel und insbesondere Trump und Netanjahu nicht um die Befreiung des iranischen Volkes geht. Es geht um Geopolitik und Machtinteressen. Es gibt auch nicht „das iranische Volk“, sondern neben den vielen Menschen, die unzufrieden sind auch eine hohe Zahl von Nutznießern des  Systems und Menschen, die zumindest ganz gut damit leben.

Und ein Krieg wird viel Leid verursachen, das sehen wir jetzt schon am Bombardement der Mädchenschule in Minab in der Provinz Hormozgan, bei dem zwischen 150 und 170 Menschen – Schülerinnen und Schulpersonal – starben.

Dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf den Iran wird das Misstrauen gegen den Westen in den Ländern der Region erhöhen, wurde doch, wie letzten Sommer auch, während der Atomverhandlungen angegriffen und dieses Mal sogar nachdem der Oman verkündet hatte, dass man kurz vor einer Einigung stehe und die iranische Regierung große Kompromisse gemacht habe.

Die Gefahr, dass der Krieg eskaliert, dass es einen Flächenbrand gibt, dass dieser den Terrorismus befördert und es im Iran zu einer Militärdiktatur oder einem Bürgerkrieg kommt ist groß. Die Pasdaran sind nicht nur eine Armee, sondern auch eine Wirtschaftsmacht. Sie werden sich nicht auflösen oder ergeben, ebenso wenig wie die Basidj-Milizen oder die Geheimdienste.  

Es gibt keinen Plan für die Zeit nach dem Krieg und die Opposition ist teilweise zerstritten. Auf keinen Fall wird ein großer Teil der Bevölkerung den Sohn des letzten Shah, der durch die Revolution 1979 gestürzt wurde akzeptieren. Und dafür, dass der Shah an die Macht kam, hat auch die CIA gesorgt, indem sie den demokratischen Präsidenten Mossadegh, der von 1951- 1953 an der Regierung war und die die Ölindustrie verstaatlicht hatte durch einen Putsch gestürzt hat. Das ist im Gedächtnis vieler IranerInnen geblieben.

Zu was die US-amerikanischen militärischen Interventionen bereits geführt haben, sehen wir beispielhaft in Afghanistan und dem Irak.

Leider ist es so, dass die legitimen und bewundernswerten Proteste und Kämpfe der Frauen im Iran und auch vieler Männer, die die Frauen unterstützten und die Proteste der vielen Menschen, die sich Ende letzten Jahres gegen die wirtschaftlichen Probleme und gegen das Regime richteten und die brutal niedergeschlagen wurden, was zu Zigtausenden von Toten führte, von Machthabern wie Trump und Netanjahu instrumentalisiert werden.

Sie geben vor, sich für Frauenrechte und Menschenrechte einzusetzen, verletzen diese aber selber aufs Gröbste.

Und was macht Bundeskanzler Merz. Nachdem er nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und der USA letzten Sommer auf den Iran, davon gesprochen hat, dass diese die „Drecksarbeit“ für uns machen, gibt er bei seinem Besuch in den USA Trump, in allem was dieser sagt recht, widerspricht auch nicht als England und Spanien von diesem abgekanzelt werden, weil sie ihre US-Stützpunkte  –  im Falle Englands nur kurzfristig – für diesen Völkerrechtsbruch nicht zu Verfügung gestellt haben. Selbstverständlich, darf die US-Regierung den US-Stützpunkt Ramstein für ihre Kriege nutzen. Beim Mittagessen könnte er Trump etwas Kritisches gesagt haben, hieß es in den Medien. Wen interessiert das, Trump hört sowieso auf niemanden, der ihn kritisiert. Wichtig ist, was öffentlich gesagt wird und dass man sich mit anderen EU-Ländern solidarisiert. Und gegen Netanjahu wird wegen der unsäglichen Staatsräson sowieso nichts eingewendet. Statt dem Völkerrecht gilt nur noch das Recht des Stärkeren!

Lasst uns zusammenstehen und gemeinsam gegen das iranische Regime und gegen den Krieg protestieren!

Lasst uns gemeinsam der vielen Toten und Verletzten der letzten Protestwellen und der Kriegsopfer gedenken!

Lasst uns gemeinsam für Frauen- und Menschenrechte und gegen Kriege kämpfen!

10 März, 2026

Freiburg: Wie Lichter in der Nacht. Menschen, die die Welt verändern. Ein Mutmachbuch – Jubiläumslesung mit Jürgen Grässlin

Mai 20 @ 19:00 – 21:00

Jürgen Grässlin wirft ein Licht auf das, was uns in diesen düsteren Zeiten Halt gibt und den Mut, nach vorne zu schauen. Im Gespräch mit Menschen wie Margot Käßmann, Gerhard Trabert und Vandana Shiva, die sich unbeirrt für Umwelt, Frieden und Freiheit, soziale Wärme und Vielfalt einsetzen, und die damit viel bewegen, wird die Welt ein wenig heller: Inspiration für alle, die glauben, als Einzelne könnten sie nichts erreichen – die Mutlosigkeit weicht Zuversicht. All die Menschen in diesem Buch – jeden Alters, jeden Geschlechts und jede und jeder mit einem Ziel, für das zu kämpfen sich lohnt – haben eine gemeinsame Botschaft: Du bist nicht allein! Und: Es gibt immer einen Grund, mit Hoffnung nach vorne zu blicken.

Die 50. Jubiläumslesung als Benefizveranstaltung für Geflüchtete

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3 März, 2026

Schwäbisch Gmünd: Schulstreik gegen Wehrpflicht auf dem Marktplatz

März 5 @ 12:00 – 14:00

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25 Februar, 2026

Heidelberg: Ostermarsch

April 4 @ 14:00 – 17:00

Start 14:00 Uhr Stadtbücherei

Friedensbündnis Heidelberg

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24 Februar, 2026

Freiburg: Ostermarsch

April 4 @ 11:00 – 17:00

Ostermarsch 2026 in Freiburg, Auftakt: 11 Uhr, Platz der Alten Synagoge, Redner*innen (u.a): Jürgen Grässlin (Rüstungsexportexperte, DFG-VK), Thema: Friedensfähig statt kriegstüchtig! Gegen Wehrpflicht und Aufrüstung! Für Verhandlungen und Deeskalation, Dr. Helmut Lohrer (IPPNW), N.N. (Schulstreik gegen Wehrpflicht), Musik: Roma Band (Blech und Blasinstrumente), anschl. Demo durch die Innenstadt (Ende ca 13 Uhr), VA: Freiburger Friedensforum u.a.

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24 Februar, 2026

Ulm: Ostermarsch

April 6 @ 11:00 – 17:00

Start: 11 Uhr, Wilhelmsburg-Kaserne

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