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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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Frieden schaffen ohne Waffen

28 Juli, 2026

Stuttgart: Wie geht Frieden? – Wege aus der Konfrontation

September 19 @ 10:30 – 18:00

Tagungsempfehlung: Wie geht Frieden? – Wege aus der Konfrontation
Wie können Wege aus der aktuellen Konfrontationspolitik aussehen? Welche Rolle spielen Diplomatie, Völkerrecht und zivile Sicherheit? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die hochkarätig besetzte Studientagung „Wie geht Frieden? – Wege aus der Konfrontation“ am Samstag, 19. September 2026, im Hospitalhof Stuttgart. Mit namhaften Referent*innen aus Wissenschaft, Journalismus und Friedensforschung verspricht die Veranstaltung spannende Debatten und neue Perspektiven. Der Landesvorstand der DFG-VK Baden-Württemberg kann die Teilnahme ausdrücklich empfehlen. Weitere Informationen und das vollständige Programm finden sich im Veranstaltungsflyer. Zur Anmeldung

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€10 entfällt für Studierende und Bonuscard-Inhaber*innen

Aufbruch zum Frieden

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27 Juli, 2026

Landesmitgliederversammlung 2026: Gemeinsam für Frieden in bewegten Zeiten

Mit rund 50 Teilnehmenden war die Landesmitgliederversammlung der DFG-VK Baden-Württemberg am 18. Juli im Clara-Zetkin-Haus in Stuttgart so gut besucht wie seit mehreren Jahren nicht mehr. Dass sich so viele Mitglieder an einem sonnigen Sommer-Samstag Zeit nahmen, zeigt: Krieg, Aufrüstung und die zunehmende Militarisierung unserer Gesellschaft beschäftigen unsere Mitglieder sehr. Als pazifistischer und antimilitaristischer Verband wollen wir diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen. Wir setzen uns gegen die drohende Rückkehr der Wehrpflicht ein, beraten Menschen, die aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst leisten wollen, und entwickeln gemeinsam Ideen, wie Frieden, Diplomatie und zivile Konfliktbearbeitung wieder stärker in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten rücken können.

Als Landesverband Baden-Württemberg der DFG-VK möchten wir diese Themen nicht nur landespolitisch begleiten, sondern insbesondere die Friedensarbeit vor Ort stärken. Neben den vereinsinternen Beratungen standen deshalb vor allem die politischen Entwicklungen in Baden-Württemberg und die Frage im Mittelpunkt, wie wir als Teil der Friedensbewegung auf die zunehmende Militarisierung reagieren und ihr konkrete friedliche Alternativen entgegensetzen können.

Baden-Württemberg auf dem Weg zum „olivgrünen Musterländle“

Den inhaltlichen Auftakt gestaltete unser Mitglied Jürgen Wagner von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) mit seinem Vortrag „Olivgrünes Musterländle“.

Anhand zahlreicher Beispiele zeigte er auf, wie Baden-Württemberg Schritt für Schritt zu einem militärischen Vorzeigeland umgebaut wird. Seine Analyse spannte den Bogen von den ungehemmten Milliardenprogrammen für Aufrüstung über den Ausbau der Bundeswehr und ihrer Reserve, den Operationsplan Deutschland und die stärkere militärische Nutzung öffentlicher Infrastruktur bis hin zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zunehmend auf Sicherheits- und Verteidigungsforschung ausgerichtet werden sollen.

Besonders eindrücklich analysierte er die Regierungserklärung des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Darin warb dieser ausdrücklich dafür, dass sich auch die baden-württembergische Maschinenbauindustrie stärker im militärischen Bereich engagiert. Unternehmen, die bislang ausschließlich zivil produzierten, wurde die Unterstützung der Landesregierung zugesichert, wenn sie künftig Rüstungsgüter herstellen oder ihre Produktion entsprechend umstellen wollen. Nach Einschätzung Jürgen Wagners wird auch Ministerpräsident Cem Özdemir diesen Kurs fortsetzen.

Deutlich wurde dabei: Militarisierung betrifft längst nicht mehr nur Kasernen und Streitkräfte. Sie verändert Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und öffentliche Infrastruktur gleichermaßen.

Die Präsentation von Jürgen Wagner hier zum Download bereit. 

Die anschließende Diskussion zeigte, wie viele Fragen diese Entwicklungen aufwerfen. Diskutiert wurden unter anderem die Auswirkungen der Aufrüstung auf den Sozialstaat, die zunehmende Einbindung ziviler Einrichtungen und der Rotlichtorganisationen und des Gesundheitswesens in militärische Planungen, der Abbau von Zivilklauseln an Hochschulen, die wachsende Präsenz der Bundeswehr an Schulen sowie die Rolle der Friedensbewegung in einer zunehmend militarisierten Gesellschaft. Immer wieder wurde auch die Finanzierungsfrage gestellt: Wer soll die ungehemmten Milliardenprogramme für militärische Aufrüstung langfristig bezahlen? Bereits heute steigen die Zinsausgaben des Bundes deutlich an. Wenn ab Mitte der 2030er Jahre zusätzlich die Tilgung dieser Schulden beginnt, drohen erhebliche Belastungen künftiger Haushalte – mit möglichen Folgen für Bildung, Soziales, Kultur und viele andere öffentliche Aufgaben.

Gemeinsam sichtbar werden

Nach dem Mittagessen trafen sich die Teilnehmenden im wunderschönen Garten des Clara-Zetkin-Hauses zu einem gemeinsamen Fototermin. Dabei entstand das neue Gruppenfoto des Landesverbandes, das die große Beteiligung und den starken Zusammenhalt unserer Friedensbewegung sichtbar macht.

Fairer Prozess für die ULM 5

Außerdem nahm der Landesvorstand mit Klaus Pfisterer, Thomas Schild-Dona und Stefan Philipp ein Solidaritätsvideo für die Ulm Five auf. Darin fordert die DFG-VK Baden-Württemberg einen fairen rechtsstaatlichen Prozess für die fünf Angeklagten und wendet sich gegen die Kriminalisierung antimilitaristischen Protests.

Friedensarbeit lebt vom Mitmachen

Am Nachmittag arbeiteten die Teilnehmenden in drei Arbeitsgruppen weiter.

In der Arbeitsgruppe Kriegsdienstverweigerung wurden die nächsten Schritte beim Ausbau unseres Beratungsnetzwerkes geplant. Neben der Beratung Ungedienter rückt künftig verstärkt auch die Beratung von Reservistinnen und Reservisten in den Mittelpunkt. Sollte das angekündigte Reservestärkungsgesetz beschlossen werden, wird der Beratungsbedarf in diesem Bereich deutlich zunehmen. Wie bereits bei der Beratung Ungedienter möchte die DFG-VK auch hier frühzeitig gut aufgestellt sein und Betroffenen kompetente Unterstützung anbieten.

Die Arbeitsgruppe Schule knüpfte an ihre Arbeit seit dem Neujahrsempfang des Landesverbandes in Karlsruhe an. In den vergangenen Monaten wurden Materialien entwickelt, Erfahrungen gesammelt und Konzepte für Schulveranstaltungen weiterentwickelt. Die Landesmitgliederversammlung bot nun die Gelegenheit, neue Interessierte einzubinden und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Besonders positiv wurde über einen Projekttag am Andreae-Gymnasium in Herrenberg berichtet. Dort hatte die Schule das Thema Wehrpflicht und Sicherheitspolitik bewusst aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Neben einem Jugendoffizier der Bundeswehr – dessen Beteiligung aus unserer Sicht für eine ausgewogene Veranstaltung nicht zwingend erforderlich gewesen wäre – kamen auch Vertreter des Bundes für Soziale Verteidigung, der DFG-VK sowie Radio Wüste Welle zu Wort. Gerade diese Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven wurde als vorbildlich bewertet und soll auch zukünftige Schulveranstaltungen inspirieren.

Unter dem Titel „Landesverband – wie weiter?“ beschäftigte sich die dritte Arbeitsgruppe mit einer zentralen Zukunftsfrage: Wie können wir unsere Friedensarbeit so weiterentwickeln, dass der Landesverband auch in vielen Jahren lebendig, handlungsfähig und wirksam bleibt? Viele Mitglieder engagieren sich seit Jahrzehnten mit großem Einsatz für Frieden und Abrüstung. Gemeinsam wurde darüber beraten, wie wir neue Menschen für diese Arbeit gewinnen, Erfahrungen weitergeben und neue Ideen entwickeln können. Dazu gehört auch, moderne Formen der Öffentlichkeitsarbeit auszuprobieren, ohne dabei unsere bewährten Kommunikationswege oder langjährige Mitglieder aus dem Blick zu verlieren. Zukunftsfähigkeit bedeutet für uns nicht, Bewährtes aufzugeben, sondern Bestehendes sinnvoll weiterzuentwickeln.

Viele Projekte für die kommenden Monate

Am Nachmittag wurden außerdem die Delegierten des Landesverbandes für den Bundeskongress der DFG-VK gewählt, der vom 23. bis 25. Oktober 2026 in Stuttgart stattfinden wird. Dass der Bundeskongress in diesem Jahr in Baden-Württemberg ausgerichtet wird, ist vor allem dem großen Engagement vieler Aktiver aus unserem Landesverband zu verdanken – insbesondere der Regionalgruppe Stuttgart sowie den Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe. Für diesen großartigen Einsatz bedanken wir uns herzlich.

Das Programm kann sich sehen lassen: Am Freitag beginnt der Bundeskongress mit einem gemeinsamen Treffen am Deserteursdenkmal in Stuttgart. Am Abend folgt die Verleihung des Ludwig-Baumann-Preises des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der DFG-VK. Am Samstag stehen die Antragsberatungen sowie der Vortrag von Margot Käßmann im Mittelpunkt, bevor der Sonntag Raum für Arbeitsgruppen, Vernetzung und gemeinsame Perspektiven bietet. Weitere Informationen finden sich unter https://buko2026.dfg-vk.de.

Erfreulich war außerdem, dass sich bereits während der Landesmitgliederversammlung weitere Mitglieder bereit erklärten, organisatorische Aufgaben rund um den Bundeskongress zu übernehmen. Auch dafür bedanken wir uns herzlich.

Außerdem informierte der Landesvorstand über den Protest gegen das Bundeswehr-Ferienlager in Kellmünz. Nein zur Frühmilitarisierung – insbesondere von Sechs- bis Zwölfjährigen. Kinder brauchen Räume zum Spielen, Lernen und Entdecken – nicht die Gewöhnung an militärische Strukturen. Deshalb ruft die DFG-VK Baden-Württemberg dazu auf, den friedlichen Protest am 11. August zu unterstützen.

Abgerundet wurde der Tag durch die Ankündigung eines Workshops zu WordPress, Instagram und Canva, den Geschäftsführer Jonas Fehrenbach im Herbst in Karlsruhe anbieten wird. Ziel ist es, noch mehr Mitglieder dabei zu unterstützen, selbst Öffentlichkeitsarbeit zu machen und unsere Themen sichtbar in die gesellschaftliche Debatte einzubringen.

Mit Rückenwind in die zweite Jahreshälfte

Die Landesmitgliederversammlung hat deutlich gemacht: Friedensarbeit ist notwendiger denn je. Seit der ausgerufenen Zeitenwende erleben wir eine politische Entwicklung, in der militärische Aufrüstung und Abschreckung vielfach als alternativlos dargestellt werden. Gleichzeitig fließen ungehemmte Milliardenbeträge in militärische Projekte, während an anderer Stelle gespart wird.

Doch inzwischen wächst der Widerspruch. Immer mehr Menschen fragen, welche gesellschaftlichen Folgen diese Politik hat und warum für Rüstung scheinbar unbegrenzt Geld zur Verfügung steht, während im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich Kürzungen diskutiert werden. Diese Fragen werden längst nicht mehr nur innerhalb der Friedensbewegung gestellt.

Dass sich an einem sonnigen Sommer-Samstag rund 50 Menschen Zeit genommen haben, gemeinsam über Frieden, Abrüstung und zivile Alternativen nachzudenken, macht Mut. Die Herausforderungen werden größer – aber auch die Bereitschaft, ihnen gemeinsam etwas entgegenzusetzen. Darauf wollen wir aufbauen. Mit vielen neuen Ideen, einer starken Gemeinschaft und dem Engagement unserer Mitglieder gehen wir motiviert in die zweite Jahreshälfte – für eine Gesellschaft, die Konflikte nicht durch Gewalt, Aufrüstung und Abschreckung, sondern durch Dialog, Diplomatie und internationale Zusammenarbeit löst.

27 Juli, 2026

Ba-Wü-weit: Hiroshima und Nagasaki Gedenken

August 5 – August 9

Eine Übersicht mit allen Terminen und weiteren Informationen zum Hiroshima- & Nagasaki-Gedenktag 2026 findet sich hier (wird fortlaufend ergänzt) >> https://www.friedenskooperative.de/aktion/hiroshimatag2026

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24 Juli, 2026

Freiburg: von Freiburg darf nicht länger Krieg ausgehen (Vorbereitungstreffen)

Juli 28 @ 19:00 – 19:30

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde im Raum Freiburg,

gerne laden wir euch zu unserem Informations- und Aktionstreffen gemäß
dem Motto ein: VON FREIBURG DARF NICHT LÄNGER KRIEG AUSGEHEN!

Denn Freiburg ist Sitz von LITEF, einem hundertprozentigen Tochterunternehmen des US-Rüstungsriesen Northrop Grumman. Weit mehr als 50 Prozent der LITEF-Produkte sind militärisch: Navigationsgeräte, Sensoren und inertiale Messeinheiten für Raketen, Torpedos, Panzer, Kriegsschiffe, U-Boote, Kampfflugzeuge, Militärhelikopter und Drohnen. Zentrale Waffenbestandteile werden an Staaten in aller Welt exportiert,
wo sie in zahlreichen Kriegen zum Einsatz kommen. Die Folgen sind todbringend: Abertausende Menschen werden verletzt und getötet, riesige Naturflächen werden vernichtet, die Klimakatastrophe wird beschleunigt.

Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass von unserer Stadt aus weltweit Kriege durch LITEF unterstützt werden. Unsere Vision als FRIEDENSSTADT FREIBURG! ist die Produktion für das Leben, statt Waffen für den Tod. Gerne würden wir gemeinsam mit euch eine umfassende Strategie entwickeln, wie wir möglichst erfolgreich darauf hinwirken können, dass LITEF die zivile Transformation einleitet. Ziel ist die Entwicklung
und Fertigung ökologisch und sozial nachhaltiger Produkte!

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, werden wir am Weltfriedenstag, dem 21. September, aktiv: mit einer Aktion vor LITEF und mit einer Informations- und Aktionsveranstaltung am Abend im Kommunalen Kino.

ZUR VORBEREITUNG UNSERER AKTIVITÄTEN TREFFEN WIR UNS AM DIENSTAG, DEN 28. JULI 2026 UM 19:00 UHR, IM HAUS DES ENGAGEMENTS, REHLINGSTR. 9, IM VERANSTALTUNGSRAUM.

Nur gemeinsam sind wir stark! Wir freuen uns auf euer Kommen!!!

Friedensstadt Freiburg

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17 Juli, 2026

§ Recht kurz §: schriftliche (statt digitale) Abgabe der Bereitschaftserklärung

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 16.07.2026)

Download PDF

Am 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) in Kraft getreten, mit dem neben anderen wehrrechtlichen Regelungen auch das Wehrpflichtgesetz (WPflG) geändert wurde. Mit der Änderung von § 2 Abs. 3 WPflG wurde die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht teilweise wieder eingesetzt. Nach § 3 Abs. 1 WPflG umfasst sie für Männer die Pflicht (für andere freiwillig), „sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit […] untersuchen zu lassen […].“ Erfassung und Musterung als Teil der Wehrpflicht gelten damit nun nicht mehr nur im Krieg (Art. 80a und 115a Grundgesetz [GG]), sondern für alle ab 2008 geborenen jungen Männer (flächendeckende Musterungen wegen der erst aufzubauenden Kapazitäten ab dem 01.07.2027).

Teil der Erfassung (§ 15 WPflG) ist – nach Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – die Pflicht, „eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung abzugeben“ (§ 15a WPflG). Weiter heißt es dazu im Gesetz: „Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben.“ (§ 15a Abs. 2 WPflG) Die Online-Abgabe funktioniert so, dass das Aufforderungsschreiben einen QR-Code enthält, dessen Benutzung zu einem personalisierten Online-Fragebogen führt. Die Nicht-Abgabe der Bereitschaftserklärung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 WPflG).

Nach der Vorstellung von Bundesregierung und Bundeswehr ist die Online-Beantwortung des Fragebogens der Normalfall. In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf des WDModG hatte die Bundesregierung ausgeführt: „Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Dadurch wird sowohl dem verstärkten Einsatz digitaler Instrumente in der Verwaltung als auch der auf digitale Kommunikation ausgerichteten Lebenswirklichkeit junger Menschen Rechnung getragen. In Ausnahmefällen kann die Erklärung auch schriftlich abgegeben werden; dies umfasst auch die Möglichkeit der Niederschrift, wenn es der Wehrersatzbehörde zuzumuten ist.“ (Bundestagsdrucksache 21/1853, Seite 69) Die Bundeswehr weist auf ihrer Website ausschließlich auf den Online-Fragebogen hin und erwähnt die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe nicht (bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen).

Nach dem Gesetzeswortlaut stehen die beiden Alternativen „online“ und „schriftlich“ gleichberechtigt ne- beneinander. Wenn der Gesetzgeber ein Regel-Ausnahme-Verhältnis gewollt hätte, dann hätte er das entsprechend im Gesetz formulieren können, aber auch müssen.

Wer – zu Recht – glaubt, dass es richtig ist, Sand ins Getriebe der Kriegstüchtigkeitsmaschine zu streuen, der kann völlig legal auf diese Weise ein Sandkörnchen beisteuern: Die erste Aufforderung zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung kommt als normale Briefpost, das BAPersBw könnte den Zugang also im Zweifelsfall nicht nachweisen. Wer nicht innerhalb der Monatsfrist reagiert, erhält eine erneute Aufforderung förmlich zugestellt (Zustellungsurkunde oder Einschreiben und damit rechtssicher) mit Fristsetzung. Falls dabei wieder nur auf einen QR-Code verwiesen wird und nicht der Fragebogen beiliegt, sollte man innerhalb der genannten Frist (wichtig: Zugang dort) dem BAPersBw z.B. so schreiben (per Einschreiben mit Rückschein): „Ich will die geforderte Bereitschaftserklärung schriftlich abgeben und erwarte die Zusendung des Fragebogens.“

Falls man bereit ist, den Fragebogen zu beantworten, dann ist wichtig: Zur Vermeidung eines eventuellen Bußgeldes müssen die Antworten korrekt, jedenfalls plausibel sein. „Null Interesse“: Unter der Überschrift „Bewertung Interesse am Dienst als Soldatin oder Soldat“ wird weiter hinten im Bogen gefragt „Haben Sie grundsätzlich Interesse, auf freiwilliger Basis Soldatin oder Soldat zu werden?“ Auf einer Skala von 0 bis 10 muss man sein Interesse eintragen, „0“ bedeutet „kein Interesse“; der Fragebogen ist damit fertig, wird nicht weiter ausgefüllt, sondern so abgeschickt. Wichtig: „0“ ist nicht gleichbedeutend mit der Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) nach Art. 4 Abs. 3 GG. Ein solcher muss entsprechend § 2 KDV-Gesetz separat gestellt werden. Der Fragebogen mit amtlichen Erläuterungen ist zur Orientierung verfügbar als PDF unter: bundeswehr.de/resource/blob/6054406/3b369d8f38026ea2404454a768c95ffd/fragebogen-data.pdf

Wer will, kann versuchen, die Kosten für den Schriftverkehr mit dem BAPersBw als „notwendige Auslagen“ gemäß § 15a Abs. 6 WPflG erstattet zu erhalten.

Dass ein einziges kleines Sandkorn nicht „die Welt bewegt“, dürfte klar sein – und auch, dass der Staat für seine Kriegsmaschine immer ausreichend „Schmiermittel“ (Finanzen/„Sondervermögen“, Personal, Rechtsvorschriften, Propaganda) zur Verfügung stellt. Aber viele kleine Sandkörner ergeben zusammen einen Sandberg. Die Kriegsmaschinerie enthält zahlreiche Getriebeteile, die Wehrpflicht ist nur ein Zahnrad. Deshalb: Viele Sandkörner an vielen Stellen machen die Maschine störanfälliger und verlangsamen sie – bis zum Stillstand.

16 Juli, 2026

Friedensbewegte Presseschau – Juli 2026

Jeden Tag erreichen uns von aufmerksamen und kritischen Friedensaktivist*innen Hinweise auf Berichte und Beiträge aus der Presse, die – teilweise und erfreulicherweise – eine wohltuende Gegenstimme zur allgegenwärtigen Kriegsrhetorik darstellen. Während viele Beiträge in den bekannten Medien mit einem Fokus auf Aufrüstung, Eskalation und Feindbilder daherkommen, zeigen diese Artikel: Es gibt sie noch – die Stimmen für Abrüstung, Dialog und Verständigung. Unsere heutige Presseschau gibt einen Überblick über solche Perspektiven, die Frieden nicht nur fordern, sondern auch konkret denken.

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle euch, den Leserinnen dieses Newsletters – denn viele von euch sind nicht nur aufmerksame Beobachterinnen, sondern auch selbst aktive Organisatorinnen von Protesten, Mahnwachen und Friedensaktionen. Einige der hier vorgestellten Artikel verdanken ihre Aufmerksamkeit nicht zuletzt eurem Engagement – dafür ein großes und herzliches Dankeschön!

Damit auch in Zukunft vielfältige und friedensorientierte Stimmen Gehör finden, freuen wir uns weiterhin über eure Hinweise auf lesenswerte Artikel, Interviews oder Medienbeiträge. Hinweise bitte an bar-vue@dfg-vk.de – wir nehmen sie gerne in die nächste Ausgabe unserer Presseschau auf.

Sind ukrainische Kriegsdienstverweigerer noch schutzwürdig? (nd)

Der Beitrag untersucht, ob ukrainische Männer, die sich dem Kriegsdienst entziehen, in Deutschland weiterhin internationalen Schutz erhalten können. Dabei zeigt sich ein wachsender politischer und juristischer Druck, Verweigerung nicht mehr als Gewissensentscheidung, sondern vor allem als Flucht vor einer staatsbürgerlichen Pflicht zu behandeln. Aus friedenspolitischer Sicht muss jedoch gelten: Das Recht, nicht töten und nicht getötet werden zu wollen, darf weder von der Nationalität noch von der jeweiligen Kriegspartei abhängig gemacht werden.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200036.ukraine-krieg-sind-ukrainische-wehrdienstverweigerer-noch-schutzwuerdig.html

Erstmals sollen vollständig autonome Drohnen Menschen getötet haben (New Scientist)

Nach einem Bericht von New Scientist sollen ukrainische Streitkräfte bereits 2024 Drohnen eingesetzt haben, die ohne aktive Funkverbindung und ohne menschliche Entscheidung im unmittelbaren Angriff selbstständig Ziele erkannten und russische Soldaten töteten. Die Angaben stammen aus der ukrainischen Drohnenindustrie und sind nicht unabhängig vollständig überprüft; dennoch markieren sie möglicherweise einen historischen und erschreckenden Wendepunkt der Kriegsführung. Maschinen die Entscheidung über menschliches Leben zu überlassen, verwischt Verantwortung und senkt die Schwelle zur Gewalt – deshalb braucht es dringend ein verbindliches internationales Verbot autonomer Tötungssysteme.

Fully autonomous drones have killed human soldiers for the first time

Rolf Mützenich: „Kriegstüchtigkeit sehe ich im Widerspruch zum Grundgesetz“ (Jacobin)

Der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich kritisiert die einseitige Fixierung der deutschen Politik auf militärische Stärke und warnt vor dem Leitbild der sogenannten Kriegstüchtigkeit. Er fordert, Diplomatie, Rüstungskontrolle und internationale Zusammenarbeit wieder als eigenständige politische Instrumente ernst zu nehmen, statt Gespräche als Schwäche abzuwerten. Dass solche Positionen selbst innerhalb der Sozialdemokratie zunehmend an den Rand gedrängt werden, zeigt, wie weit sich der politische Diskurs bereits in Richtung Aufrüstung verschoben hat.

https://jacobin.de/artikel/rolf-muetzenich-diplomatie-spd-aufruestung

Die Linke darf der Kriegslogik nicht nachgeben (Jacobin)

Cem Ince und Lea Reisner wenden sich im Programmprozess der Linkspartei gegen eine Anpassung an den militärpolitischen Konsens der anderen Bundestagsparteien. Sie argumentieren, dass immer neue Waffenlieferungen und Rüstungsausgaben keinen verlässlichen Weg zum Frieden eröffnen und die Linke deshalb an Abrüstung, Diplomatie und ziviler Konfliktlösung festhalten müsse. Eine glaubwürdige Friedenspartei wird gerade dann gebraucht, wenn Aufrüstung als scheinbar alternativlose Staatsräson dargestellt wird.

https://jacobin.de/artikel/linkspartei-programmprozess-krieg-frieden-cem-ince-lea-reisner

Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht (Bundeszentrale für politische Bildung)

Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert die historischen, rechtlichen und praktischen Grundlagen der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland. Auch nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht blieb sie ein durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschütztes Recht; mit der aktuellen Wehrdienstdebatte steigt zugleich die Zahl der Anträge wieder an. Der Beitrag erinnert daran, dass eine Gewissensentscheidung gegen das Töten kein gesellschaftliches Versagen, sondern ein grundlegender Bestandteil einer demokratischen Friedenskultur ist.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/578995/kriegsdienstverweigerung

EU verweigert ukrainischen Kriegsdienstverweigerern künftig Schutz (Connection e. V.)

Connection e. V. warnt vor einer europäischen Rechtsprechung, nach der ukrainische Kriegsdienstverweigerer künftig kaum noch mit Flüchtlingsschutz rechnen können. Damit droht Menschen die Abschiebung, obwohl ihnen in der Ukraine Einberufung, Strafverfolgung und ein Einsatz in einem verlustreichen Krieg bevorstehen können. Wer das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ernst nimmt, muss Schutz unabhängig davon gewähren, ob die Betroffenen aus Russland, Belarus oder der Ukraine kommen.

https://de.connection-ev.org/article-4755

Gericht: Fahrer muss Tram mit Bundeswehrwerbung steuern (LTO)

Das Arbeitsgericht München entschied, dass ein Kriegsdienstverweigerer eine Straßenbahn mit großflächiger Bundeswehrwerbung fahren muss, obwohl er dies aus Gewissensgründen ablehnte. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt das Weisungsrecht des Arbeitgebers, weil eine andere Einteilung organisatorischen Aufwand verursachen würde. Das Urteil wirft die grundsätzliche Frage auf, wie ernst die Gewissensfreiheit genommen wird, wenn Beschäftigte gegen ihren Willen an der öffentlichen Normalisierung und Bewerbung des Militärs mitwirken sollen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbg-muenchen-4ca1539525-direktionsrecht-gewissensfreiheit-trambahn-werbung-bundeswehr

Sozialstaat oder Rüstungsstaat? Die Prioritätenfrage (Dissens Podcast)

Im Gespräch mit dem Dissens Podcast analysiert der Politikwissenschaftler und Friedensforscher Ingar Solty die aktuellen Aufrüstungspläne der Bundesregierung und deren Folgen für den Sozialstaat. Er argumentiert, dass die enormen Ausgaben für Militär und Verteidigung nicht losgelöst von politischen Prioritätensetzungen betrachtet werden können, sondern langfristig Verteilungskonflikte verschärfen und Druck auf soziale Sicherungssysteme erzeugen. Der Podcast bietet eine fundierte und ausführliche Einordnung der aktuellen Debatten und regt dazu an, die Frage zu stellen, welche Investitionen tatsächlich zu Sicherheit beitragen – mehr Waffen oder eine starke soziale Infrastruktur.

https://podcast.dissenspodcast.de/339-krieg

16 Juli, 2026

Ulli-Thiel-Friedenspreis 2026: Wenn Kinder uns zeigen, wie Frieden geht

Es gibt Termine im Jahr, auf die wir uns als DFG-VK Baden-Württemberg ganz besonders freuen. Die Verleihung des Ulli-Thiel-Friedenspreises gehört ohne Zweifel dazu. Denn kaum eine Veranstaltung macht so viel Hoffnung auf eine friedlichere Zukunft wie dieser Wettbewerb, bei dem Kinder und Jugendliche ihre Gedanken, Ideen und Visionen für Frieden und gewaltfreies Zusammenleben einbringen.

Unter dem Motto „Frieden schaffen ohne Waffen“ wurden am 26. Juni 2026 im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart bereits zum siebten Mal Schülerinnen und Schüler für ihre Arbeiten ausgezeichnet. Das Motto geht auf den Friedensaktivisten und Namensgeber des Preises Ulli Thiel zurück und hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren.

Schon Stunden vor Beginn herrschte geschäftiges Treiben. Das Team der den Preis ausrichtenden Organisationen war früh vor Ort, um gemeinsam die letzten Vorbereitungen zu treffen. Technik wurde aufgebaut, die Ausstellung der eingereichten Arbeiten im Lichthof gestaltet und die Preisverleihung vorbereitet.

Selbst ein kurzfristiger Stromausfall in der Stuttgarter Innenstadt konnte die gute Stimmung nicht trüben. Besonders beeindruckt hat uns dabei die Ruhe und Professionalität des Teams vom Haus der Katholischen Kirche. Trotz großer Hitze blieb alles entspannt und lösungsorientiert. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Für das ausgezeichnete Catering, das die Gäste während des Nachmittags versorgte, gilt unser Dank ebenso den beteiligten Caterer*innen.

Nach und nach trafen die ersten Schulklassen ein. Einige probten noch ihre musikalischen Beiträge, andere bauten Präsentationen auf oder bereiteten die Vorstellung ihrer Arbeiten vor. Im Lichthof entstanden viele Gespräche zwischen Schülerinnen, Lehrkräften, Eltern, Gästen und den Vertreterinnen der veranstaltenden Organisationen. Diese Begegnungen sind ein wichtiger Teil des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Bewusst möchten wir dabei nicht nur auszeichnen, sondern mit den jungen Menschen ins Gespräch kommen, ihre Gedanken kennenlernen und erfahren, wie sie auf die Welt blicken. Bei Getränken und kleinen Snacks konnten die ausgezeichneten Werke betrachtet werden, bevor die eigentliche Preisverleihung begann.

Und dann kam der Moment, auf den alle gewartet hatten.

Wer dabei war, wird die Begeisterung der Kinder und Jugendlichen nicht so schnell vergessen. Wenn Grundschülerinnen und Grundschüler ihre Friedensideen vorstellen und darüber sprechen, was sie selbst für ein gutes und friedliches Leben brauchen, wenn selbstgeschriebene Lieder gesungen oder Kunstwerke erklärt werden, dann wird deutlich, wie viel Kreativität, Mitgefühl und Nachdenklichkeit in der jungen Generation steckt. Oft sind es gerade die einfachen Gedanken und Botschaften, die besonders berühren und auf die wir Erwachsenen selbst nicht gekommen wären. Vielleicht sollten wir tatsächlich häufiger den Kindern zuhören, wenn wir über Frieden sprechen.

Genauso bewegend waren die Beiträge älterer Schülerinnen und Schüler. In Poetry-Slams, Liedern, Wortbeiträgen und Kunstprojekten formulierten sie ihre Kritik an Ausgrenzung, Ungerechtigkeit, Krieg und den politischen Verhältnissen unserer Zeit. Dabei verbanden sie Fragen von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz miteinander. Es ist beeindruckend und oft auch augenöffnend zu erleben, mit welcher Klarheit junge Menschen gesellschaftliche Missstände benennen und zugleich den Mut haben, Hoffnung und Veränderung einzufordern.

Insgesamt wurden in diesem Jahr mehr als 60 Arbeiten von 28 Schulen eingereicht. Die Jury zeichnete 14 Beiträge aus und vergab zusätzlich zehn Anerkennungspreise. Den mit 500 Euro dotierten ersten Preis erhielt Kyra Brand vom Nellenburg-Gymnasium Stockach für ihre berührende Geschichtensammlung „Geschichten eines Kindes“. Darin schildert sie die Schrecken des Krieges aus der Perspektive von Kindern und macht eindrucksvoll deutlich, dass junge Menschen oft die größten Leidtragenden bewaffneter Konflikte sind.

Die weiteren ausgezeichneten Arbeiten zeigten, wie vielfältig Kinder und Jugendliche sich dem Thema Frieden nähern. Friedensspiele, Kunstwerke, Lieder, Gedichte, Geschichten und Gemeinschaftsprojekte machten deutlich, dass Frieden weit mehr ist als die Abwesenheit von Krieg. Frieden entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, zuhören, respektvoll miteinander umgehen und sich für andere einsetzen.

Für alle teilnehmenden Schulen, Klassen und Gruppen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Themen Krieg, Frieden und Gewaltfreiheit weiter zu vertiefen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen bieten wir an, Schulen zu besuchen und mit Schülerinnen und Schülern über Friedenspolitik, Kriegsdienstverweigerung, Konfliktlösung und gewaltfreie Alternativen zu Krieg zu sprechen. Interessierte Schulen können sich hierfür gerne an den Landesverband der DFG-VK Baden-Württemberg wenden.

Im Rahmen der Preisverleihung hielt auch Bischof Dr. Klaus Krämer eine Laudatio und würdigte das Engagement der Schülerinnen und Schüler. Besonders in Erinnerung bleiben werden uns die Worte von Sonnhild Thiel, der Ehefrau des verstorbenen Namensgebers des Preises. Sie gab den jungen Menschen einen Satz mit auf den Weg, der gerade in den heutigen Zeiten aktueller kaum sein könnte:

„Folgt nie einem Befehl, informiert euch, denkt selbst nach und entscheidet freiwillig nach eurem Gewissen und nach den Prinzipien der Menschenrechte.“

Der Preis trägt den Namen von Ulli Thiel (1943–2014). Er war Sonderpädagoge, Friedensaktivist, langjähriger Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, in der GEW engagiert und den Kirchen eng verbunden. Als Mitinitiator der Menschenkette von Stuttgart nach Neu-Ulm im Jahr 1983 prägte er die Friedensbewegung in Baden-Württemberg nachhaltig. Von ihm stammt der Satz „Frieden schaffen ohne Waffen“, der zum Motto des Wettbewerbs wurde. Dass heute kirchliche Organisationen, Friedensgruppen und Bildungsverbände gemeinsam diesen Preis vergeben, spiegelt auch das wider, wofür Ulli Thiel selbst stand: die Zusammenarbeit unterschiedlicher Menschen und Organisationen für eine friedliche und gerechte Gesellschaft.

Für uns als DFG-VK Baden-Württemberg war dieser Nachmittag vor allem eines: eine Erinnerung daran, warum sich Friedensarbeit lohnt. Während vielerorts über Aufrüstung, Abschreckung und Kriegstüchtigkeit diskutiert wird, zeigen Kinder und Jugendliche, dass es auch andere Perspektiven gibt – Perspektiven, die von Mitgefühl, Kreativität, Menschlichkeit und dem Wunsch nach einer friedlicheren Welt geprägt sind.

Deshalb möchten wir allen danken, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis möglich machen: den beteiligten Organisationen, den vielen Ehrenamtlichen, den Jurymitgliedern, den Lehrkräften, die das Thema Frieden in ihre Schulen tragen, und natürlich den Eltern, die ihre Kinder dabei unterstützen.

Vor allem aber danken wir den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie sind das Herz dieses Wettbewerbs. Ihre Arbeiten zeigen, dass Friedensbildung wirkt und dass die Idee „Frieden schaffen ohne Waffen“ auch mehr als vierzig Jahre nach ihrer Formulierung nichts von ihrer Aktualität verloren hat. Für uns ist dieses Motto weit mehr als ein Slogan. Denn nur ohne Waffen und nur durch Gewaltfreiheit kann der eskalative Spiralcharakter von Gewalt und Krieg durchbrochen werden.

Wer die ausgezeichneten Arbeiten selbst entdecken möchte, findet sie auf der Homepage des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Ein Besuch lohnt sich. Die Beiträge zeigen eindrucksvoll, wie junge Menschen heute über Frieden, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Verantwortung nachdenken.

Dokumentation der Friedenspreise

Wir hoffen, dass sich im kommenden Wettbewerbsjahr noch mehr junge Menschen beteiligen und ihre Ideen für eine friedliche Zukunft einreichen. Denn eine demokratische und friedliche Gesellschaft entsteht nicht von selbst – sie wächst dort, wo Menschen lernen, Verantwortung füreinander zu übernehmen.

Und genau das konnten wir an diesem wunderbaren Nachmittag in Stuttgart erleben.

Besonders bedanken möchten wir uns zum Schluss bei Ruth Scheel, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis für die DFG-VK Baden-Württemberg betreut. Wir glauben, sagen zu dürfen, dass sie weit darüber hinaus auch diejenige ist, die mit großem Engagement, viel Herz und einem bemerkenswerten Organisationstalent dafür sorgt, dass dieser Preis Jahr für Jahr so liebevoll gestaltet wird, weiterwächst und immer mehr junge Menschen erreicht.

Alle Fotos von Peter Axmann ©

13 Juli, 2026

Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr – Neuer Flyer der Kampagne

Die Bundesrepublik Deutschland verstärkt die Rekrutierung von Minderjährigen zum Militär in den letzten Jahren immer mehr. Unsägliche Marketingvideos, die Kids Bock auf Krieg und kriegerische Handlungen machen sollen, flimmern über die kindeswohlgefährdenden Socialmedia- und Youtubekanäle der Bundeswehr. Das Ziel ist offensichtlich: Das Soldat*in-Sein als etwas „tolles“, „ehrenhaftes“, „verantwortungsvolles“ und „cooles“ darzustellen.

Auf Messen wie der Gamescom sollen Jugendliche „begeistert“ werden, in „coolen“ Ferienlagern „überzeugt“ von der Sinnhaftigkeit des Soldatentums, und bei Karriere- und Berufsinformationsveranstaltungen wird der Beruf Soldat*in normalisiert und die jungen Menschen dann „festgemacht“ fürs Töten und Sterben.

Das lässt sich die Bundeswehr auch einiges an Marketingbudget kosten. Dies führt dann dazu , das Jugendliche emotional von der Bundeswehr und ihren kriegerischen Getue überwältigt werden und unterbewusst positive „Images“ von ihr entwickeln. Mit der Folge, das sie sich als Angestellte der Kriegsmaschinerie wiederfinden, mit der Option andere töten zu müssen oder selbst getötet zu werden.

Die UN und der Europarat finden nichts Verantwortungsvolles an der Anwerbung von Minderjährigen durch das Militär und kritisieren Deutschland und andere Staaten mit solchen Rekrutierungsstrategien für ihre „kindeswohlgefährdenden“ Machenschaften. Doch Pistorius, Merz, Kiesewetter und Co kennen auf dem gefährlichen Weg zur größten konventionellen Armee Europas offensichtlich keinen Kinder- und Jugendschutz.

Unterstützt die Kampagne unter 18 nie dabei Kinder und Jugendliche vor der Bundeswehr zu schützen und Werbung fürs Töten und Sterben bei Jugendlichen und Kindern zu verbieten. Denn selbst Kinderferienlager für 6-12 jährige mit der Beteiligung der Bundeswehr scheinen den Verantwortlichen in Deutschland nötig zu sein, um „Kriegstüchtigkeit“ herzustellen.

Hier der aktualisierte Flyer, der auch über hier die Friedenskooperative bestellt werden kann.

10 Juli, 2026

Umfrage zu Mittelstreckenwaffen: Friedensbewegung lehnt Tomahawk-Kauf ab: Mehrheit in Deutschland spricht sich für Rüstungskontroll-Initiativen aus 


Bonn, 9. Juli 2026 – Die Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ kritisiert den beim NATO-Gipfel vereinbarten Kauf von US-Tomahawk-Marschflugkörpern. Vor zwei Jahren (am 10. Juli 2024) wurde die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Deutschland angekündigt. Der damalige US-Präsident Joe Biden und Bundeskanzler Olaf Scholz gaben die Vereinbarung offiziell bekannt. Zwar hat Donald Trump die Stationierung im Mai diesen Jahres abgesagt, doch nun kauft die Bundesregierung eigene landgestützte Mittelstreckenwaffen. Auch gibt es mehrere Projekte für die Entwicklung eigener Waffensysteme mit europäischen Partnern. Mit dem Erwerb und der Eigenentwicklung von landgestützten Mittelstreckenwaffen treibt die Bundesregierung ein teures und gefährliches Wettrüsten voran. Eine Verbreitung der Erstschlagwaffen erhöht wegen der kurzen Vorwarnzeit das Risiko von Fehleinschätzungen und einer militärischen Eskalation.

Dabei sprechen sich 54 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage für Initiativen der Bundesregierung zur Begrenzung von landgestützten Mittelstreckenwaffen aus. Die von mehr als 50 Gruppen der Friedensbewegung getragene Kampagne hat die Umfrage bei dem Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegebenen. Die Zustimmung war bei Personen, die angaben, bei der Bundestagswahl 2025 die Parteien Bündnis 90/Die Grünen (69 %), CDU/CSU (64 %) sowie SPD (64 %) gewählt zu haben, überdurchschnittlich hoch. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Menschen sich von der deutschen Politik ein größeres Engagement für die Begrenzung der Waffen wünschen.

„Dieses Ergebnis gibt unserer Kampagne Rückenwind und zeigt, dass wir mit unserer Forderung nach neuen Rüstungskontrollinitiativen für landgestützte Mittelstreckenwaffen in Europa die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns haben. Im Zuge der ‚Zeitenwende‘ darf Rüstungskontrolle als ein wichtiger Pfeiler für umfassende Sicherheit nicht aus dem Blick geraten! Es braucht dringend Auswege aus gesellschaftlich teuren Rüstungsspiralen und einer militärischen Logik, die eine falsche Sicherheit suggerieren.“, sagt Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne.

Die Kampagne hat im Dossier „Rückkehr der Mittelstreckenwaffen“ der Fachzeitschrift Wissenschaft & Frieden Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Initiativen aussehen könnten: Zunächst braucht es eine Reaktivierung vertrauensbildender Maßnahmen durch Stärkung und Ausbau direkter Kommunikationskanäle zwischen den Konfliktparteien sowie gegenseitige Einblicke in Stationierungsorte und Bewaffnung. Im weiteren Verlauf sollten diese im Rahmen neuer Transparenz- und Verifikationsregime formalisiert und für die Beteiligten nachprüfbar werden. Letztlich müssen jedoch neue, idealerweise multilaterale Verträge zur Begrenzung von Mittelstreckenwaffen als Nachfolgeprozess zum 2019 gekündigten INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces) angestoßen werden.

Mit der Kritik und der Forderung nach einem stärkeren Engagement der Bundesregierung ist die Kampagne nicht allein. Das kürzlich erschienene Friedensgutachten empfiehlt: „Deutschland sollte ein Stationierungsmoratorium für neue landgestützte Raketen im ehemaligen INF-Reichweitenbereich anstreben, verbunden mit reziproken Transparenzmaßnahmen.“ 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte auf seinem Bundeskongress 2026 eine Stationierung von Mittelstreckenwaffen, da durch sie „eine gefährliche Dynamik“ drohe und – anders als noch beim NATO-Doppelbeschluss von 1979 – „keinerlei Angebot an Russland für Abrüstungs- und Rüstungskontrollverhandlungen“ gemacht wurde. Durch eine Stationierung würde „keine Perspektive auf ein Nachfolgeabkommen zum inzwischen aufgekündigten INF-Vertrag“ eröffnet, so der DGB-Beschluss.

Weitere Informationen zur Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ finden Sie unter: friedensfaehig.de.

Fragestellung: „Der INF-Vertrag war ein bilaterales Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion bzw. dem späteren Russland. Seit 1987 verbot er beiden Seiten die Entwicklung, den Besitz und die Stationierung landgestützter Mittelstreckenwaffen. Im Jahr 2019 erklärten die USA ihren Austritt aus dem Vertrag und begründeten diesen mit dem Vorwurf, Russland habe gegen den Vertrag verstoßen. Russland wies diesen Vorwurf zurück und erklärte seinerseits, sich ebenfalls nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen. Seitdem gibt es kein entsprechendes Abkommen mehr. Würden Sie es befürworten oder ablehnen, wenn sich die Bundesregierung für neue internationale Vereinbarungen zur Begrenzung landgestützter Mittelstreckenwaffen einsetzen würde?“
15 % lehnten eine solche Initiative ab. 31 % der Befragten gaben „Weiß nicht“ an.

Kontakt (nicht zur Veröffentlichung): 
Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne, „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“, Mobil 0162 2057943

7 Juli, 2026

§ Recht kurz §: Totalverweigerung

Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

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Juristische Folgen einer Totalverweigerung der Wehrpflicht

In der KDV-Beratung taucht gelegentlich der Begriff „Totalverweigerung“ (TV) auf; auch die Bezeichnungen „Totale Kriegsdienstverweigerung“ (TKDV), „radikale Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrpflichtverweigerung“ werden benutzt. Häufig ist dabei nicht ganz klar, was damit konkret gemeint ist und welche Folgen eine solche Verweigerung hat. Deshalb werden hier inhaltliche Zusammenhänge und juristische Folgen dargestellt.

Ausgangspunkt für die Totalverweigerung ist die Anmaßung des Staates, die männlichen Deutschen ggf. zu Soldaten zu machen und zum Kriegsdienst zu zwingen. Gegen einen solchen Kriegsdienstzwang, in der Sprache des Grundgesetzes als „Wehrpflicht“ bezeichnet, richtet sich die Kriegsdienstverweigerung (KDV). Je nach dem Selbstverständnis des KDVers reicht es ihm aus, wenn nur er nicht Soldat werden und direkten, bewaffneten Kriegsdienst leisten muss (bzw. dafür ausgebildet wird), und bereit ist, für den verweigerten Dienst einen Ersatz zu leisten. Er akzeptiert damit – ob gewollt oder nicht – das System des Kriegsdienstzwangs, u.U. sogar die Existenz von Militär. Oder aber: Er lehnt den Kriegsdienstzwang grundsätzlich ab und verweigert (insofern „total“) alle sich aus der Wehrpflicht ergebenden Folgen.

Das Wehrpflichtsystem ist so begründet: Nach dem Grundgesetz (GG) können alle deutschen Männer ab 18 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden (Art. 12a GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert die Verfassung die militärische Landesverteidigung (Art. 87a Abs. 1 GG); diese kann entweder durch die Wehrpflicht oder durch eine Freiwilligen-/Berufsarmee sichergestellt werden (Urteil v. 13.04.1978, Az: 2 BvF 1,2,4,5/77). Um für die Ende 1955 gegründete Bundeswehr genug Soldaten [!] rekrutieren zu können, wurde Mitte 1956 die Wehrpflicht mit dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) gesetzlich eingeführt.

Inhalt und Dauer der Wehrpflicht sind durch § 3 WPflG festgelegt. Danach wird die Wehrpflicht durch den Dienst bei der Bundeswehr erfüllt, bei anerkannten KDVern nach Art. 4 Abs. 3 GG durch den Zivildienst. Sie beginnt mit 18 Jahren und endet im Frieden mit 45, im Krieg mit 60 Jahren; die Dienstdauer ist im Frieden begrenzt und gesetzlich bestimmt (derzeit keine Einberufungen), im Krieg unbefristet (limitiert nur durch die Altersgrenze 60, Verletzung und damit evtl. Untauglichkeit oder Tod). Außerdem gehören zur Wehrpflicht die Erfassung und die Musterung (§ 3 Abs. 1 WPflG). Wer sich grundsätzlich gegen die Wehrpflicht wehren und diesem staatlichen Kriegsdienstzwang nicht nachkommen will, der stellt eher keinen KDV-Antrag nach Art. 4 Abs. 3 GG; auch weil das KDV-Recht auf Gewissensgründe und bewaffneten Dienst beschränkt, eine Ersatzleistung erzwungen wird und KDVer in die sog. Gesamtverteidigung eingeplant sind. TV/TKDV kann dann Folgendes bedeuten:

Erfassungsverweigerung: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhält nach § 15 WPflG in einem automatisierten Verfahren von den Meldeämtern zahlreiche Daten der Wehrpflichtigen und fordert seit dem 01.01.2026 diese nach § 15a WPflG zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ auf (Bereitschaftserklärung, „Fragebogen“). Der Datenübermittlung kann man rechtlich nicht widersprechen und sie faktisch nicht verhindern und sie damit nicht verweigern. Die Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (geplant: 250 Euro. Siehe alles Weitere in „Recht kurz: Bußgeldverfahren“).

Musterungsverweigerung: (Ungediente) Wehrpflichtige müssen vor einer Heranziehung zum Wehrdienst gemustert werden (§ 16 Abs. 1 WPflG), um die Tauglichkeit und Eignung festzustellen. Die Wehrverwaltung baut die Kapazitäten für massenhafte Musterungen gerade erst auf und plant diese ab der Jahresmitte 2027. Wer die Musterung verweigert, kann dazu polizeilich vorgeführt werden (§ 44 Abs. 2 WPflG). Wenn eine solche scheitert, keinen Erfolg verspricht oder sich der Wehrpflichtige nicht untersuchen lässt, kann nach Aktenlage entschieden werden (§ 17 Abs. 10 WPflG). Die Stellung eines KDV-Antrags nach Art. 4 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Musterung, im Gegenteil: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) wird der KDV-Antrag bei Verweigerung der Musterung abgelehnt.

Verweigerung des Wehr- oder Zivildienstes: Wer tauglich und verfügbar (es liegen keine keine Ausschluss-, Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe vor) ist, kann zum Bundeswehr- oder (im Falle der Anerkennung als KDVer) Zivildienst einberufen werden. Wer den Dienst grundsätzlich verweigert, also der Einberufung nicht folgt oder die Dienststelle mit der Absicht verlässt, dauerhaft keinen Dienst zu leisten, wird strafrechtlich verfolgt. Auf Fahnenflucht (§ 16 Wehrstrafgesetz; WStG) und Dienstflucht (§ 53 Zivildienstgesetz; ZDG) stehen bis zu 

5 Jahre Freiheitsstrafe (Gefängnis). Soldaten können daneben disziplinarisch verfolgt und mit bis zu 63 Tagen Disziplinararrest (bundeswehrinterne Inhaftierung) belegt werden. Da derzeit keine Zwangseinberufungen erfolgen (§ 2 Abs. 3 WPflG = teilweise noch ausgesetzte Wehrpflicht), kann (und muss) kein Dienst verweigert werden. Bei einer später dann ggf. möglichen Totalverweigerung sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

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