August 5 – August 9
Eine Übersicht mit allen Terminen und weiteren Informationen zum Hiroshima- & Nagasaki-Gedenktag 2026 findet sich hier (wird fortlaufend ergänzt) >> https://www.friedenskooperative.de/aktion/hiroshimatag2026

August 5 – August 9
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Offizielle BAFzA-Zahlen unterschätzen die tatsächliche Zahl der Anträge deutlich
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt die große Aufmerksamkeit für die steigende Zahl der Kriegsdienstverweigerungen. Die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), über die unter anderem die Tagesschau berichtet, zeigen zwar einen deutlichen Anstieg. Sie bilden die tatsächliche Entwicklung jedoch nur unvollständig ab.
Der Grund liegt im Erhebungsverfahren: Anträge auf Kriegsdienstverweigerung werden zunächst beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) gestellt. Erst wenn diese an das BAFzA weitergeleitet werden, tauchen sie in dessen Statistik auf. Zwischen Antragseingang bei der Bundeswehr und der Erfassung beim BAFzA können Wochen oder sogar Monate liegen. Gerade in Zeiten stark steigender Antragszahlen führt dies dazu, dass die veröffentlichten BAFzA-Zahlen deutlich hinter den tatsächlichen Antragseingängen zurückbleiben.
„Wir haben inzwischen ein Messstellenproblem“, sagt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. „In der öffentlichen Debatte werden meist ausschließlich die Zahlen des BAFzA genannt. Tatsächlich spiegeln diese aber nicht wider, wie viele Menschen sich aktuell für eine Kriegsdienstverweigerung entscheiden. Sie zeigen lediglich, wie viele Anträge bereits den Weg durch die Bundeswehr bis zum BAFzA genommen haben.“
Dass dies zu erheblichen Verzerrungen führt, zeigt der Vergleich der Behördenzahlen. Die Bundeswehr verzeichnet regelmäßig deutlich mehr eingegangene Anträge als später beim BAFzA in der Statistik erscheinen, weil dort auch diejenigen Verfahren mitgezählt werden, die noch nicht weitergeleitet wurden. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein unvollständiges Bild über das tatsächliche Ausmaß der Kriegsdienstverweigerung. In der aktuellen Berichterstattung werden die Zahlen des BAFzA aufgegriffen. Demnach sind im ersten Halbjahr 2026 5.862 Anträge eingegangen. Auf eine aktuelle Anfrage der DFG-VK beim BAPersBw antwortete ein Sprecher der Bundeswehr in Köln, dass bis zum 31. Mai 2026 bereits 7.897 Anträge eingegangen seien.
Bereits bei den Jahreszahlen 2025 war dieses Problem sichtbar. Die vom BAFzA veröffentlichten Werte umfassten nur die bis zum Jahresende an das Amt weitergeleiteten Anträge. Zahlreiche Ende 2025 bei der Bundeswehr eingegangene Anträge wurden jedoch erst im Laufe des Jahres 2026 an das BAFzA übermittelt und erscheinen deshalb nicht mehr in der Statistik des eigentlichen Antragsjahres. Die DFG-VK hatte bereits damals auf diese Verzerrung hingewiesen.
„Für eine sachliche Debatte braucht es belastbare Zahlen“, so Pletsch weiter. „Wenn Politik und Medien ausschließlich auf die BAFzA-Statistik schauen, wird die tatsächliche Entwicklung systematisch unterschätzt. Das wird weder den Betroffenen noch der politischen Bedeutung der steigenden Kriegsdienstverweigerungen gerecht.“
Die DFG-VK fordert die Bundesregierung deshalb auf, künftig transparent zwischen den verschiedenen Erfassungsstufen zu unterscheiden. Veröffentlicht werden sollten sowohl die Zahl der bei der Bundeswehr eingegangenen Anträge als auch die Zahl der an das BAFzA weitergeleiteten und dort bearbeiteten Verfahren. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie viele Menschen tatsächlich von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.
Unabhängig von der statistischen Verzerrung zeigt sich ein eindeutiger Trend: Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen den Dienst an der Waffe. Angesichts der politischen Debatten über Wehrpflicht, Musterungen und Aufrüstung ist dies ein deutliches Signal, dass viele Menschen militärische Zwangsdienste ablehnen und ihr Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen.
Die DFG-VK unterstützt Betroffene bei der Kriegsdienstverweigerung mit hunderten ehrenamtlichen Berater*innen.
Mehr Informationen unter: www.verweigern.info
Pressekontakt:
Marius Pletsch (DFG-VK): pletsch@dfg-vk.de; +49176/57933842
Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 21. Juli 2026
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Jeden Tag erreichen uns von aufmerksamen und kritischen Friedensaktivist*innen Hinweise auf Berichte und Beiträge aus der Presse, die – teilweise und erfreulicherweise – eine wohltuende Gegenstimme zur allgegenwärtigen Kriegsrhetorik darstellen. Während viele Beiträge in den bekannten Medien mit einem Fokus auf Aufrüstung, Eskalation und Feindbilder daherkommen, zeigen diese Artikel: Es gibt sie noch – die Stimmen für Abrüstung, Dialog und Verständigung. Unsere heutige Presseschau gibt einen Überblick über solche Perspektiven, die Frieden nicht nur fordern, sondern auch konkret denken.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle euch, den Leserinnen dieses Newsletters – denn viele von euch sind nicht nur aufmerksame Beobachterinnen, sondern auch selbst aktive Organisatorinnen von Protesten, Mahnwachen und Friedensaktionen. Einige der hier vorgestellten Artikel verdanken ihre Aufmerksamkeit nicht zuletzt eurem Engagement – dafür ein großes und herzliches Dankeschön!
Damit auch in Zukunft vielfältige und friedensorientierte Stimmen Gehör finden, freuen wir uns weiterhin über eure Hinweise auf lesenswerte Artikel, Interviews oder Medienbeiträge. Hinweise bitte an bar-vue@dfg-vk.de – wir nehmen sie gerne in die nächste Ausgabe unserer Presseschau auf.
Sind ukrainische Kriegsdienstverweigerer noch schutzwürdig? (nd)
Der Beitrag untersucht, ob ukrainische Männer, die sich dem Kriegsdienst entziehen, in Deutschland weiterhin internationalen Schutz erhalten können. Dabei zeigt sich ein wachsender politischer und juristischer Druck, Verweigerung nicht mehr als Gewissensentscheidung, sondern vor allem als Flucht vor einer staatsbürgerlichen Pflicht zu behandeln. Aus friedenspolitischer Sicht muss jedoch gelten: Das Recht, nicht töten und nicht getötet werden zu wollen, darf weder von der Nationalität noch von der jeweiligen Kriegspartei abhängig gemacht werden.
Erstmals sollen vollständig autonome Drohnen Menschen getötet haben (New Scientist)
Nach einem Bericht von New Scientist sollen ukrainische Streitkräfte bereits 2024 Drohnen eingesetzt haben, die ohne aktive Funkverbindung und ohne menschliche Entscheidung im unmittelbaren Angriff selbstständig Ziele erkannten und russische Soldaten töteten. Die Angaben stammen aus der ukrainischen Drohnenindustrie und sind nicht unabhängig vollständig überprüft; dennoch markieren sie möglicherweise einen historischen und erschreckenden Wendepunkt der Kriegsführung. Maschinen die Entscheidung über menschliches Leben zu überlassen, verwischt Verantwortung und senkt die Schwelle zur Gewalt – deshalb braucht es dringend ein verbindliches internationales Verbot autonomer Tötungssysteme.
Rolf Mützenich: „Kriegstüchtigkeit sehe ich im Widerspruch zum Grundgesetz“ (Jacobin)
Der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich kritisiert die einseitige Fixierung der deutschen Politik auf militärische Stärke und warnt vor dem Leitbild der sogenannten Kriegstüchtigkeit. Er fordert, Diplomatie, Rüstungskontrolle und internationale Zusammenarbeit wieder als eigenständige politische Instrumente ernst zu nehmen, statt Gespräche als Schwäche abzuwerten. Dass solche Positionen selbst innerhalb der Sozialdemokratie zunehmend an den Rand gedrängt werden, zeigt, wie weit sich der politische Diskurs bereits in Richtung Aufrüstung verschoben hat.
https://jacobin.de/artikel/rolf-muetzenich-diplomatie-spd-aufruestung
Die Linke darf der Kriegslogik nicht nachgeben (Jacobin)
Cem Ince und Lea Reisner wenden sich im Programmprozess der Linkspartei gegen eine Anpassung an den militärpolitischen Konsens der anderen Bundestagsparteien. Sie argumentieren, dass immer neue Waffenlieferungen und Rüstungsausgaben keinen verlässlichen Weg zum Frieden eröffnen und die Linke deshalb an Abrüstung, Diplomatie und ziviler Konfliktlösung festhalten müsse. Eine glaubwürdige Friedenspartei wird gerade dann gebraucht, wenn Aufrüstung als scheinbar alternativlose Staatsräson dargestellt wird.
https://jacobin.de/artikel/linkspartei-programmprozess-krieg-frieden-cem-ince-lea-reisner
Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht (Bundeszentrale für politische Bildung)
Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert die historischen, rechtlichen und praktischen Grundlagen der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland. Auch nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht blieb sie ein durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschütztes Recht; mit der aktuellen Wehrdienstdebatte steigt zugleich die Zahl der Anträge wieder an. Der Beitrag erinnert daran, dass eine Gewissensentscheidung gegen das Töten kein gesellschaftliches Versagen, sondern ein grundlegender Bestandteil einer demokratischen Friedenskultur ist.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/578995/kriegsdienstverweigerung
EU verweigert ukrainischen Kriegsdienstverweigerern künftig Schutz (Connection e. V.)
Connection e. V. warnt vor einer europäischen Rechtsprechung, nach der ukrainische Kriegsdienstverweigerer künftig kaum noch mit Flüchtlingsschutz rechnen können. Damit droht Menschen die Abschiebung, obwohl ihnen in der Ukraine Einberufung, Strafverfolgung und ein Einsatz in einem verlustreichen Krieg bevorstehen können. Wer das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ernst nimmt, muss Schutz unabhängig davon gewähren, ob die Betroffenen aus Russland, Belarus oder der Ukraine kommen.
https://de.connection-ev.org/article-4755
Gericht: Fahrer muss Tram mit Bundeswehrwerbung steuern (LTO)
Das Arbeitsgericht München entschied, dass ein Kriegsdienstverweigerer eine Straßenbahn mit großflächiger Bundeswehrwerbung fahren muss, obwohl er dies aus Gewissensgründen ablehnte. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt das Weisungsrecht des Arbeitgebers, weil eine andere Einteilung organisatorischen Aufwand verursachen würde. Das Urteil wirft die grundsätzliche Frage auf, wie ernst die Gewissensfreiheit genommen wird, wenn Beschäftigte gegen ihren Willen an der öffentlichen Normalisierung und Bewerbung des Militärs mitwirken sollen.
Sozialstaat oder Rüstungsstaat? Die Prioritätenfrage (Dissens Podcast)
Im Gespräch mit dem Dissens Podcast analysiert der Politikwissenschaftler und Friedensforscher Ingar Solty die aktuellen Aufrüstungspläne der Bundesregierung und deren Folgen für den Sozialstaat. Er argumentiert, dass die enormen Ausgaben für Militär und Verteidigung nicht losgelöst von politischen Prioritätensetzungen betrachtet werden können, sondern langfristig Verteilungskonflikte verschärfen und Druck auf soziale Sicherungssysteme erzeugen. Der Podcast bietet eine fundierte und ausführliche Einordnung der aktuellen Debatten und regt dazu an, die Frage zu stellen, welche Investitionen tatsächlich zu Sicherheit beitragen – mehr Waffen oder eine starke soziale Infrastruktur.
Es gibt Termine im Jahr, auf die wir uns als DFG-VK Baden-Württemberg ganz besonders freuen. Die Verleihung des Ulli-Thiel-Friedenspreises gehört ohne Zweifel dazu. Denn kaum eine Veranstaltung macht so viel Hoffnung auf eine friedlichere Zukunft wie dieser Wettbewerb, bei dem Kinder und Jugendliche ihre Gedanken, Ideen und Visionen für Frieden und gewaltfreies Zusammenleben einbringen.
Unter dem Motto „Frieden schaffen ohne Waffen“ wurden am 26. Juni 2026 im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart bereits zum siebten Mal Schülerinnen und Schüler für ihre Arbeiten ausgezeichnet. Das Motto geht auf den Friedensaktivisten und Namensgeber des Preises Ulli Thiel zurück und hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren.
Schon Stunden vor Beginn herrschte geschäftiges Treiben. Das Team der den Preis ausrichtenden Organisationen war früh vor Ort, um gemeinsam die letzten Vorbereitungen zu treffen. Technik wurde aufgebaut, die Ausstellung der eingereichten Arbeiten im Lichthof gestaltet und die Preisverleihung vorbereitet.
Selbst ein kurzfristiger Stromausfall in der Stuttgarter Innenstadt konnte die gute Stimmung nicht trüben. Besonders beeindruckt hat uns dabei die Ruhe und Professionalität des Teams vom Haus der Katholischen Kirche. Trotz großer Hitze blieb alles entspannt und lösungsorientiert. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Für das ausgezeichnete Catering, das die Gäste während des Nachmittags versorgte, gilt unser Dank ebenso den beteiligten Caterer*innen.







Nach und nach trafen die ersten Schulklassen ein. Einige probten noch ihre musikalischen Beiträge, andere bauten Präsentationen auf oder bereiteten die Vorstellung ihrer Arbeiten vor. Im Lichthof entstanden viele Gespräche zwischen Schülerinnen, Lehrkräften, Eltern, Gästen und den Vertreterinnen der veranstaltenden Organisationen. Diese Begegnungen sind ein wichtiger Teil des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Bewusst möchten wir dabei nicht nur auszeichnen, sondern mit den jungen Menschen ins Gespräch kommen, ihre Gedanken kennenlernen und erfahren, wie sie auf die Welt blicken. Bei Getränken und kleinen Snacks konnten die ausgezeichneten Werke betrachtet werden, bevor die eigentliche Preisverleihung begann.
Und dann kam der Moment, auf den alle gewartet hatten.
Wer dabei war, wird die Begeisterung der Kinder und Jugendlichen nicht so schnell vergessen. Wenn Grundschülerinnen und Grundschüler ihre Friedensideen vorstellen und darüber sprechen, was sie selbst für ein gutes und friedliches Leben brauchen, wenn selbstgeschriebene Lieder gesungen oder Kunstwerke erklärt werden, dann wird deutlich, wie viel Kreativität, Mitgefühl und Nachdenklichkeit in der jungen Generation steckt. Oft sind es gerade die einfachen Gedanken und Botschaften, die besonders berühren und auf die wir Erwachsenen selbst nicht gekommen wären. Vielleicht sollten wir tatsächlich häufiger den Kindern zuhören, wenn wir über Frieden sprechen.












Genauso bewegend waren die Beiträge älterer Schülerinnen und Schüler. In Poetry-Slams, Liedern, Wortbeiträgen und Kunstprojekten formulierten sie ihre Kritik an Ausgrenzung, Ungerechtigkeit, Krieg und den politischen Verhältnissen unserer Zeit. Dabei verbanden sie Fragen von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz miteinander. Es ist beeindruckend und oft auch augenöffnend zu erleben, mit welcher Klarheit junge Menschen gesellschaftliche Missstände benennen und zugleich den Mut haben, Hoffnung und Veränderung einzufordern.
Insgesamt wurden in diesem Jahr mehr als 60 Arbeiten von 28 Schulen eingereicht. Die Jury zeichnete 14 Beiträge aus und vergab zusätzlich zehn Anerkennungspreise. Den mit 500 Euro dotierten ersten Preis erhielt Kyra Brand vom Nellenburg-Gymnasium Stockach für ihre berührende Geschichtensammlung „Geschichten eines Kindes“. Darin schildert sie die Schrecken des Krieges aus der Perspektive von Kindern und macht eindrucksvoll deutlich, dass junge Menschen oft die größten Leidtragenden bewaffneter Konflikte sind.
Die weiteren ausgezeichneten Arbeiten zeigten, wie vielfältig Kinder und Jugendliche sich dem Thema Frieden nähern. Friedensspiele, Kunstwerke, Lieder, Gedichte, Geschichten und Gemeinschaftsprojekte machten deutlich, dass Frieden weit mehr ist als die Abwesenheit von Krieg. Frieden entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, zuhören, respektvoll miteinander umgehen und sich für andere einsetzen.
Für alle teilnehmenden Schulen, Klassen und Gruppen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Themen Krieg, Frieden und Gewaltfreiheit weiter zu vertiefen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen bieten wir an, Schulen zu besuchen und mit Schülerinnen und Schülern über Friedenspolitik, Kriegsdienstverweigerung, Konfliktlösung und gewaltfreie Alternativen zu Krieg zu sprechen. Interessierte Schulen können sich hierfür gerne an den Landesverband der DFG-VK Baden-Württemberg wenden.
Im Rahmen der Preisverleihung hielt auch Bischof Dr. Klaus Krämer eine Laudatio und würdigte das Engagement der Schülerinnen und Schüler. Besonders in Erinnerung bleiben werden uns die Worte von Sonnhild Thiel, der Ehefrau des verstorbenen Namensgebers des Preises. Sie gab den jungen Menschen einen Satz mit auf den Weg, der gerade in den heutigen Zeiten aktueller kaum sein könnte:
„Folgt nie einem Befehl, informiert euch, denkt selbst nach und entscheidet freiwillig nach eurem Gewissen und nach den Prinzipien der Menschenrechte.“
Der Preis trägt den Namen von Ulli Thiel (1943–2014). Er war Sonderpädagoge, Friedensaktivist, langjähriger Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, in der GEW engagiert und den Kirchen eng verbunden. Als Mitinitiator der Menschenkette von Stuttgart nach Neu-Ulm im Jahr 1983 prägte er die Friedensbewegung in Baden-Württemberg nachhaltig. Von ihm stammt der Satz „Frieden schaffen ohne Waffen“, der zum Motto des Wettbewerbs wurde. Dass heute kirchliche Organisationen, Friedensgruppen und Bildungsverbände gemeinsam diesen Preis vergeben, spiegelt auch das wider, wofür Ulli Thiel selbst stand: die Zusammenarbeit unterschiedlicher Menschen und Organisationen für eine friedliche und gerechte Gesellschaft.
Für uns als DFG-VK Baden-Württemberg war dieser Nachmittag vor allem eines: eine Erinnerung daran, warum sich Friedensarbeit lohnt. Während vielerorts über Aufrüstung, Abschreckung und Kriegstüchtigkeit diskutiert wird, zeigen Kinder und Jugendliche, dass es auch andere Perspektiven gibt – Perspektiven, die von Mitgefühl, Kreativität, Menschlichkeit und dem Wunsch nach einer friedlicheren Welt geprägt sind.
Deshalb möchten wir allen danken, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis möglich machen: den beteiligten Organisationen, den vielen Ehrenamtlichen, den Jurymitgliedern, den Lehrkräften, die das Thema Frieden in ihre Schulen tragen, und natürlich den Eltern, die ihre Kinder dabei unterstützen.
Vor allem aber danken wir den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie sind das Herz dieses Wettbewerbs. Ihre Arbeiten zeigen, dass Friedensbildung wirkt und dass die Idee „Frieden schaffen ohne Waffen“ auch mehr als vierzig Jahre nach ihrer Formulierung nichts von ihrer Aktualität verloren hat. Für uns ist dieses Motto weit mehr als ein Slogan. Denn nur ohne Waffen und nur durch Gewaltfreiheit kann der eskalative Spiralcharakter von Gewalt und Krieg durchbrochen werden.
Wer die ausgezeichneten Arbeiten selbst entdecken möchte, findet sie auf der Homepage des Ulli-Thiel-Friedenspreises. Ein Besuch lohnt sich. Die Beiträge zeigen eindrucksvoll, wie junge Menschen heute über Frieden, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Verantwortung nachdenken.
Dokumentation der Friedenspreise
Wir hoffen, dass sich im kommenden Wettbewerbsjahr noch mehr junge Menschen beteiligen und ihre Ideen für eine friedliche Zukunft einreichen. Denn eine demokratische und friedliche Gesellschaft entsteht nicht von selbst – sie wächst dort, wo Menschen lernen, Verantwortung füreinander zu übernehmen.
Und genau das konnten wir an diesem wunderbaren Nachmittag in Stuttgart erleben.
Besonders bedanken möchten wir uns zum Schluss bei Ruth Scheel, die den Ulli-Thiel-Friedenspreis für die DFG-VK Baden-Württemberg betreut. Wir glauben, sagen zu dürfen, dass sie weit darüber hinaus auch diejenige ist, die mit großem Engagement, viel Herz und einem bemerkenswerten Organisationstalent dafür sorgt, dass dieser Preis Jahr für Jahr so liebevoll gestaltet wird, weiterwächst und immer mehr junge Menschen erreicht.
Alle Fotos von Peter Axmann ©










Die Bundesrepublik Deutschland verstärkt die Rekrutierung von Minderjährigen zum Militär in den letzten Jahren immer mehr. Unsägliche Marketingvideos, die Kids Bock auf Krieg und kriegerische Handlungen machen sollen, flimmern über die kindeswohlgefährdenden Socialmedia- und Youtubekanäle der Bundeswehr. Das Ziel ist offensichtlich: Das Soldat*in-Sein als etwas „tolles“, „ehrenhaftes“, „verantwortungsvolles“ und „cooles“ darzustellen.
Auf Messen wie der Gamescom sollen Jugendliche „begeistert“ werden, in „coolen“ Ferienlagern „überzeugt“ von der Sinnhaftigkeit des Soldatentums, und bei Karriere- und Berufsinformationsveranstaltungen wird der Beruf Soldat*in normalisiert und die jungen Menschen dann „festgemacht“ fürs Töten und Sterben.
Das lässt sich die Bundeswehr auch einiges an Marketingbudget kosten. Dies führt dann dazu , das Jugendliche emotional von der Bundeswehr und ihren kriegerischen Getue überwältigt werden und unterbewusst positive „Images“ von ihr entwickeln. Mit der Folge, das sie sich als Angestellte der Kriegsmaschinerie wiederfinden, mit der Option andere töten zu müssen oder selbst getötet zu werden.
Die UN und der Europarat finden nichts Verantwortungsvolles an der Anwerbung von Minderjährigen durch das Militär und kritisieren Deutschland und andere Staaten mit solchen Rekrutierungsstrategien für ihre „kindeswohlgefährdenden“ Machenschaften. Doch Pistorius, Merz, Kiesewetter und Co kennen auf dem gefährlichen Weg zur größten konventionellen Armee Europas offensichtlich keinen Kinder- und Jugendschutz.
Unterstützt die Kampagne unter 18 nie dabei Kinder und Jugendliche vor der Bundeswehr zu schützen und Werbung fürs Töten und Sterben bei Jugendlichen und Kindern zu verbieten. Denn selbst Kinderferienlager für 6-12 jährige mit der Beteiligung der Bundeswehr scheinen den Verantwortlichen in Deutschland nötig zu sein, um „Kriegstüchtigkeit“ herzustellen.
Hier der aktualisierte Flyer, der auch über hier die Friedenskooperative bestellt werden kann.


Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)
Juristische Folgen einer Totalverweigerung der Wehrpflicht
In der KDV-Beratung taucht gelegentlich der Begriff „Totalverweigerung“ (TV) auf; auch die Bezeichnungen „Totale Kriegsdienstverweigerung“ (TKDV), „radikale Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrpflichtverweigerung“ werden benutzt. Häufig ist dabei nicht ganz klar, was damit konkret gemeint ist und welche Folgen eine solche Verweigerung hat. Deshalb werden hier inhaltliche Zusammenhänge und juristische Folgen dargestellt.
Ausgangspunkt für die Totalverweigerung ist die Anmaßung des Staates, die männlichen Deutschen ggf. zu Soldaten zu machen und zum Kriegsdienst zu zwingen. Gegen einen solchen Kriegsdienstzwang, in der Sprache des Grundgesetzes als „Wehrpflicht“ bezeichnet, richtet sich die Kriegsdienstverweigerung (KDV). Je nach dem Selbstverständnis des KDVers reicht es ihm aus, wenn nur er nicht Soldat werden und direkten, bewaffneten Kriegsdienst leisten muss (bzw. dafür ausgebildet wird), und bereit ist, für den verweigerten Dienst einen Ersatz zu leisten. Er akzeptiert damit – ob gewollt oder nicht – das System des Kriegsdienstzwangs, u.U. sogar die Existenz von Militär. Oder aber: Er lehnt den Kriegsdienstzwang grundsätzlich ab und verweigert (insofern „total“) alle sich aus der Wehrpflicht ergebenden Folgen.
Das Wehrpflichtsystem ist so begründet: Nach dem Grundgesetz (GG) können alle deutschen Männer ab 18 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden (Art. 12a GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert die Verfassung die militärische Landesverteidigung (Art. 87a Abs. 1 GG); diese kann entweder durch die Wehrpflicht oder durch eine Freiwilligen-/Berufsarmee sichergestellt werden (Urteil v. 13.04.1978, Az: 2 BvF 1,2,4,5/77). Um für die Ende 1955 gegründete Bundeswehr genug Soldaten [!] rekrutieren zu können, wurde Mitte 1956 die Wehrpflicht mit dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) gesetzlich eingeführt.
Inhalt und Dauer der Wehrpflicht sind durch § 3 WPflG festgelegt. Danach wird die Wehrpflicht durch den Dienst bei der Bundeswehr erfüllt, bei anerkannten KDVern nach Art. 4 Abs. 3 GG durch den Zivildienst. Sie beginnt mit 18 Jahren und endet im Frieden mit 45, im Krieg mit 60 Jahren; die Dienstdauer ist im Frieden begrenzt und gesetzlich bestimmt (derzeit keine Einberufungen), im Krieg unbefristet (limitiert nur durch die Altersgrenze 60, Verletzung und damit evtl. Untauglichkeit oder Tod). Außerdem gehören zur Wehrpflicht die Erfassung und die Musterung (§ 3 Abs. 1 WPflG). Wer sich grundsätzlich gegen die Wehrpflicht wehren und diesem staatlichen Kriegsdienstzwang nicht nachkommen will, der stellt eher keinen KDV-Antrag nach Art. 4 Abs. 3 GG; auch weil das KDV-Recht auf Gewissensgründe und bewaffneten Dienst beschränkt, eine Ersatzleistung erzwungen wird und KDVer in die sog. Gesamtverteidigung eingeplant sind. TV/TKDV kann dann Folgendes bedeuten:
Erfassungsverweigerung: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhält nach § 15 WPflG in einem automatisierten Verfahren von den Meldeämtern zahlreiche Daten der Wehrpflichtigen und fordert seit dem 01.01.2026 diese nach § 15a WPflG zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ auf (Bereitschaftserklärung, „Fragebogen“). Der Datenübermittlung kann man rechtlich nicht widersprechen und sie faktisch nicht verhindern und sie damit nicht verweigern. Die Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (geplant: 250 Euro. Siehe alles Weitere in „Recht kurz: Bußgeldverfahren“).
Musterungsverweigerung: (Ungediente) Wehrpflichtige müssen vor einer Heranziehung zum Wehrdienst gemustert werden (§ 16 Abs. 1 WPflG), um die Tauglichkeit und Eignung festzustellen. Die Wehrverwaltung baut die Kapazitäten für massenhafte Musterungen gerade erst auf und plant diese ab der Jahresmitte 2027. Wer die Musterung verweigert, kann dazu polizeilich vorgeführt werden (§ 44 Abs. 2 WPflG). Wenn eine solche scheitert, keinen Erfolg verspricht oder sich der Wehrpflichtige nicht untersuchen lässt, kann nach Aktenlage entschieden werden (§ 17 Abs. 10 WPflG). Die Stellung eines KDV-Antrags nach Art. 4 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Musterung, im Gegenteil: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) wird der KDV-Antrag bei Verweigerung der Musterung abgelehnt.
Verweigerung des Wehr- oder Zivildienstes: Wer tauglich und verfügbar (es liegen keine keine Ausschluss-, Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe vor) ist, kann zum Bundeswehr- oder (im Falle der Anerkennung als KDVer) Zivildienst einberufen werden. Wer den Dienst grundsätzlich verweigert, also der Einberufung nicht folgt oder die Dienststelle mit der Absicht verlässt, dauerhaft keinen Dienst zu leisten, wird strafrechtlich verfolgt. Auf Fahnenflucht (§ 16 Wehrstrafgesetz; WStG) und Dienstflucht (§ 53 Zivildienstgesetz; ZDG) stehen bis zu
5 Jahre Freiheitsstrafe (Gefängnis). Soldaten können daneben disziplinarisch verfolgt und mit bis zu 63 Tagen Disziplinararrest (bundeswehrinterne Inhaftierung) belegt werden. Da derzeit keine Zwangseinberufungen erfolgen (§ 2 Abs. 3 WPflG = teilweise noch ausgesetzte Wehrpflicht), kann (und muss) kein Dienst verweigert werden. Bei einer später dann ggf. möglichen Totalverweigerung sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
Von Stefan Philipp (Bearbeitungsstand: 03.07.2026)

Ablauf des Bußgeldverfahrens bei Erfassungsverweigerung
Wer der Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zur Abgabe einer „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ („Fragebogen“) nach § 15a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) nicht nachzukommen will, sollte Rechtsfolgen und Verfahren kennen.
Nach § 45 Abs. 1 Nr. WPflG ist die „nicht richtig[e] oder nicht vollständig[e]“ Abgabe einer Bereitschaftserklärung eine Ordnungswidrigkeit; diese „kann mit einer Geldbuße geahndet werden“ (45 Abs. 2 WPflG). Aktuell liegend noch keine Bußgeldbescheide vor, geplant ist nach Informationen aus dem Bundesministerium der Verteidigung ein Betrag von 250 Euro.
Im Gegensatz zu Straftaten (z.B. Körperverletzung, Raub, Totschlag), die von der Staatsanwaltschaft ermittelt und mit einem Strafbefehl geahndet oder angeklagt, vor Gericht verhandelt und u.U. mit Gefängnis bestraft werden und im Führungszeugnis auftauchen, sind Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, Ruhestörung, Handy am Steuer) leichtere Rechtsverstöße, die von Verwaltungsbehörden mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert und nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.
Geregelt ist das im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bußgeldbehörde ist für die Fälle der Erfassungsverweigerung gemäß § 45 Abs. 3 WPflG das BAPersBw mit Sitz in Köln. Ein Bußgeldbescheid muss zugestellt werden (per Zustellungsurkunde = „gelber Brief“ oder per Übergabeeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein – siehe Verwaltungszustellungsgesetz). Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (§ 50 Abs. 2 i.V.m. § 66 Abs. 2 OWiG), also eine Erklärung darüber, wie man sich rechtlich gegen den Bescheid wehren kann. Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich (und nicht per E-Mail!) einzulegen ist (§ 67 Abs. 1 OWiG), am besten per Einschreiben mit Rückschein. Über den Einspruch entscheidet ein Einzelrichter beim Amtsgericht (AG) Köln (§ 68 Abs. 1 OWiG) bzw. ein Jugendrichter beim AG Köln (§ 68 Abs. 2 OWiG) in öffentlicher Verhandlung, wenn der Betroffene unter 21 Jahre alt und damit rechtlich sog. Heranwachsender (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) ist. Da die Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung planmäßig an alle 18 Jahre alt gewordenen Männer geht, dürften absehbar alle Verhandlungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor dem Jugendgericht (JG) in Köln verhandelt und entschieden werden. Das AG Köln mit seiner JG-Abteilung ist eines der größten deutschen Amtsgerichte; dort werden von ca. 170 Richter*innen jährlich über 50.000 Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilverfahren erledigt. Anders als im Strafverfahren, bei dem ein Verschlechterungsverbot gilt (für den Fall, dass nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ausschließlich der Verurteilte Berufung einlegt), ist im Einspruchsverfahren das Gericht nicht an die Höhe des Bußgeldbescheids gebunden – das Gericht könnte also auch ein höheres Bußgeld verhängen. Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße zwischen fünf und 1.000 Euro. Gegen ein Urteil des AG/JG gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Eine solche ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG allerdings nur zulässig, wenn das Gericht zu einem höheren Bußgeld als 250 Euro verurteilt hat.
Nach Rechtskraft der Entscheidung ist diese vollstreckbar (§ 89 OWiG), das Bußgeld muss also bezahlt werden und fließt in die Bundeskasse (§ 90 Abs. 2 OWiG), Vollstreckungsbehörde ist das BAPersBw (§ 92 OWiG). Wer nicht bezahlt, kann einmalig bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft genommen werden (§ 96 OWiG).
Bei der Erfassungsverweigerung ist mit diesen Kosten zu rechnen: Zum Bußgeld hinzu kommen eine Verwaltungsgebühr (28,50 Euro) und ggf. die Gerichtsgebühren (50 Euro), außerdem evtl. eigene Reise- und Übernachtungskosten, das persönliche Erscheinen in der Verhandlung ist normalerweise angeordnet (§ 73 OWiG). Falls man sich anwaltlich vertreten lässt, können leicht weitere Kosten von 1.000 bis 2.000 Euro hinzukommen.
Die Aussichten, sich gegen ein Bußgeld erfolgreich juristisch zu wehren, sind gering. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), mit dem das WPflG um den § 15a ergänzt wurde, ist formal korrekt zustande gekommen und (wohl) nicht verfassungswidrig. Um die Rechtswidrigkeit (als Grundlage der Bußgeldahndung) der Nichtabgabe einer Bereitschaftserklärung auszuschließen, kämen allenfalls Notwehr (§ 15 OWiG) oder rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) in Betracht, das dadurch geschützte Rechtsgut wäre die vom Grundgesetz (GG) als unverletzlich garantierte und geschützte Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht allerdings durch Art. 4 Abs. 3 GG abschließend geregelt (Beschluss d. BVerfG v. 20.12.1960, Az. 1 BvL 21/60 = BVerfGE 12,45). Die Erfassung erfolgt aber im Rahmen der Wehrpflicht (besser: Kriegsdienstzwang), die sich also solche legal nicht verweigern lässt, sondern lediglich auf Antrag der Dienst als Soldat bei der Bundeswehr.
Juli 10 @ 19:00 – 21:00
Unter diesem Namen bietet die Deutsche Friedensgesellschaft auch in diesem Monat am zweiten Freitag einen offenen Gesprächskreis für alle Interessierten an. Das aktuelle Thema am 10. Juli:
Krisenherd Iran – Was die Menschen wirklich wollen
Ali Taiari, ein seit Jahren in Offenburg lebender Iraner, leitet den Abend mit einem kurzen Vortrag ein, anschließend ist Zeit für den Gedankenaustausch. Beginn 19 Uhr, wie immer im Bunten Haus Offenburg, Moltkestraße Ecke Prinz-Eugen-Straße.

Weitere Informationen auf der Website mittelbaden.dfg-vk.de
Wir sehen uns!
mittelbaden@dfg-vk.de

Heckler & Koch: Profite aus Waffenkult und Krieg statt verantwortungsvoller Geschäftspolitik
· US-Zivilmarkt für Heckler & Koch zentral: Kleinwaffenhersteller profitiert von Hochrisikomarkt
· Waffen von Heckler & Koch im Sudan-Krieg: Verantwortung endet nicht mit Verkaufsgenehmigung
· Versprechen einer verantwortungsvollen Neuorientierung verkommt im Mexiko-Fall zur Farce
· Kritische Aktionär*innen fordern Nutzung der Dividende für konsequente Kontrolle
Anlässlich der virtuellen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch den Fokus des Unternehmens auf den US-Zivilmarkt und die unzureichende Aufarbeitung der Folgen früherer Waffenlieferungen. Die Kritischen Aktionär*innen fordern, den Bilanzgewinn für Wiedergutmachung, Prävention und die Aufarbeitung der Folgen eigener Geschäfte einzusetzen. Zudem beantragen sie, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
USA: Waffen für den Zivilmarkt
Ein wesentlicher Fokus des Unternehmens liegt mittlerweile auf dem US-Zivilmarkt. Auf den Zweig „USA-Zivil“ fielen im vergangenen Jahr rund ein Viertel des Konzernumsatzes. In der Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2025 liest man davon jedoch nichts.
„Bei uns entsteht der Eindruck, dass Heckler & Koch sein Geschäft mit dem Markt, der in den USA jährlich tausende Getötete und Verletzte zur Folge hat, in der deutschen Debatte bewusst klein halten will. Genau deshalb werden wir auf der Hauptversammlung nachhaken“, kündigt Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben, an.
„Während sich Heckler & Koch in Deutschland als vertrauenswürdiger Partner von Sicherheitskräften und Bundeswehr präsentiert, wirbt der Waffenhersteller in den USA mit zweifelhaften „Magapalooza“-Rabattangeboten um zivile Kundschaft und befeuert den gefährlichen Mythos, Schusswaffen würden ihre Besitzer*innen sicherer machen. Dabei warnen Expert*innen genau vor dem Gegenteil: Der Besitz bzw. das Tragen von Schusswaffen erhöht das Risiko von Tötungsdelikten, Selbstmorden oder unbeabsichtigten Verletzungen. Der Einsatz von Waffen zur legalen Selbstverteidigung ist demnach hingegen äußerst selten. Entweder kennt Heckler & Koch solche Warnungen nicht oder ignoriert sie – beides ist fatal! “, mahnt Kehne. „Vorstand und Aufsichtsrat werden uns zudem erklären müssen, ob die Wortschöpfung ‚Magapalooza’ Unterstützung für die MAGA-Bewegung (Make America Great Again) signalisiert oder in Kauf nimmt. Und wie das mit H&K-Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammenpasst“, so Kehne weiter.
Sudan: Kleinwaffen wirken über Jahrzehnte weiter
Der Krieg im Sudan zeigt erneut die langfristigen Folgen der weltweiten Verbreitung von Kleinwaffen. Der Konflikt hat Hunderttausende Menschenleben gefordert und Millionen Menschen vertrieben. Berichte über Waffen von Heckler & Koch im Konflikt machen deutlich, dass auch Waffenexporte und Lizenzvergaben aus der Vergangenheit mit möglichen Verstößen gegen Endverbleibserklärungen fatale Auswirkungen haben können.
„Bei Kleinwaffen endet Verantwortung nicht am Werkstor und nicht mit einer staatlichen Exportgenehmigung. Gerade weil Gewehre jahrzehntelang genutzt, weitergegeben und in neuen Konflikten eingesetzt werden können, muss Heckler & Koch auch die langfristigen Folgen seiner Geschäftsentscheidungen berücksichtigen. So sollte sich H&K proaktiv um Aufklärung bemühen, wie die eigenen Waffen unter anderem in den Sudan gelangt sein könnten“, fordert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer des Dachverbands Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.
Mexiko: Fehlendes Verantwortungsbewusstsein
Auch der Skandal um illegale Waffenexporte nach Mexiko bleibt ein eklatantes Beispiel für das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der H&K-Geschäftsführung. Zwischen 2006 und 2009 gelangten mehr als viertausend H&K-Gewehre trotz bestehender Lieferverbote in mexikanische Bundesstaaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart: Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen. „Die H&K-Führung behauptet seither, aus dem illegalen Mexiko-Deal gelernt zu haben. Doch bis heute ist jedoch keine ernsthafte Übernahme der daraus resultierenden Verantwortung erkennbar, da H&K weiterhin gegen die Entscheidung juristisch vorgeht und die Strafzahlung als ‚unverhältnismäßig‘ ansieht“, kritisiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros RIB e.V.
„Nach der Verurteilung wegen widerrechtlicher Waffenexporte gelobte H&K eine Neuorientierung hin zu einer glaubwürdigen Exportkontrolle und zu Rechtsstaatlichkeit. Denn die Strafzahlung ist keine externe Belastung, sondern eine rechtsstaatliche Konsequenz einer völlig verfehlten Geschäftstätigkeit“, so Grässlin. „Wer sich als verantwortungsvoller Waffenhersteller positionieren will, muss selbstverständlich auch die rechtsstaatliche Verantwortung dafür übernehmen, wenn das eigene Kontrollsystem versagt – ansonsten bleiben alle Versprechungen der H&K-Geschäftsführung eine Farce, sagt Jürgen Grässlin für das Netzwerk Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
Das Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch fordert von der Unternehmensführung effektive Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Schäden durch Waffenverbreitung, eine umfassende Analyse der Risiken durch frühere Lieferungen und Lizenzproduktionen, transparente Informationen über die Nutzung und mögliche Weiterverbreitung von H&K-Waffen in Konfliktregionen sowie Warnungen zu den fatalen Konsequenzen des Waffeneinsatzes im US-Zivilmarkt endlich ernst zu nehmen.
Siehe unsere Gegenanträge https://www.kritischeaktionaere.de/heckler-koch/geschaeft-mit-der-angst-und-waffenkult-im-us-zivilmarkt-als-wachstumstreiber-unsere-gegenantraege/
Kontakt:
Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben, orl-kehne@gaia.de, Tel.: 0711-608396, www.ohne-ruestung-leben.de
Jürgen Grässlin, RIB e.V., DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
Mobil: 0170-6113759, jg@rib-ev.de, www.rib-ev.de, www.gn-stat.org, www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de
Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre,
Tel.: 0221-5995647, Mobil: 0174-4038806, dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de
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