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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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DFG-VK Baden-Württemberg

17 April, 2026

Wie können Jugendliche auf den neuen Wehrdienst reagieren?

Ein Interview zum neuen Wehrdienst aus der GEW-Zeitung b&w Ausgabe 4/2026 mit unserem Landesvorsitzenden Klaus Pfisterer.

Klaus Pfisterer ist GEW-Mitglied und Landesvorsitzender der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerlnnen. Er berät seit fast 50Jahren Kriegsdienstverweigerer. Im Interview berichtet er über den Neuen Wehrdienst und erklärt, was junge Männer beachten sollten.

Corinna Blume: Was möchte Verteidigungsminister Boris Pistorius mit dem Neuen Wehrdienst erreichen?

Klaus Pfisterer: Pistorius möchte Deutschland wieder kriegstüchtig machen, allerdings fehlen ihm dazu die notwendigen Soldatinnen und Soldaten. Trotz massiver Werbung steigt die Zahl der Soldatinnen und Soldaten nicht wie gewünscht. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz soll drei Ziele erreichen.

Erstens möchte man herausfinden, wie viele Wehrpflichtige es gibt. Zweitens möchte man deutlich mehr Freiwillige gewinnen und drittens strebt man womöglich eine sogenannte Bedarfswehrpflicht an. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Bedarfswehrpflicht gelten. Sie wird jedoch nicht automatisch aktiviert. Darüber muss der Bundestag mit einem Gesetz entscheiden.

Der Neue Wehrdienst enthält jetzt schon Pflichtelemente. Männer, Frauen und Personen mit anderem Geschlecht werden ab dem Geburtsjahrgang 2008 von der Bundeswehr angeschrieben. Männer müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung mittels Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den Neuen Wehrdienst bewerben. Die Musterung wird wieder eingeführt und ab dem 1. Juli 2027 für alle jungen Männer wieder verpflichtend.

Die jungen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen eine Bereitschaftserklärung abgeben.

Wie können sie damit umgehen?

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf Daten Wehrpflichtiger abrufen. Es ist nicht mehr möglich, der Datenweitergabe zu widersprechen.

Ab Januar 2026 erhalten 650.000 Männer und Frauen des Geburtsjahrganges 2008 ein Schreiben von der Bundeswehr und werden aufgerufen, einen Fragebogen auszufüllen. Voraussetzung ist, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Mit dem Fragebogen soll die Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst abgefragt werden.

Entscheidend ist die Frage nach dem Interesse am Wehrdienst. Hier gibt es eine Skala von Null bis Zehn. Wer die Null ankreuzt, für den ist der Fragebogen an dieser Stelle beendet und muss nur noch abgeschickt werden.

Wer den Fragebogen nicht ausfüllt und zurücksendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte das nicht alleine machen und sich eine Gruppe oder einen Unterstützerkreis suchen. Nur so kann die Aktion öffentlichkeitswirksam werden.

Hat man schon verweigert, wenn man das Interesse am Wehrdienst verneint hat?

Der Fragebogen zur Wehrerfassung hat mit der Kriegsdienstverweigerung nichts zu tun. Wer für den Staat weder kämpfen noch töten möchte, sollte jetzt einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung können Wehrpflichtige ab 17 ½ bis 60 Jahren beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr stellen. Rechtsgrundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG).“

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer hat sich von 2024 auf 2025 mit 7.691 Anträgen mehr als verdoppelt. Das bringt die Bundeswehr nicht in Personalschwierigkeiten und eine hohe Zahl von Kriegsdienstverweigerern wird auch keinen Krieg verhindern können. Trotzdem zeigt die Steigerung, dass viele Menschen zu keinem Kriegseinsatz bereit sind und ein politisches Zeichen setzen.

Ich rate dazu, sich vor einer Verweigerung rechtzeitig zu informieren, die Begründung und den Lebenslauf mit einer Beratungsstelle zu besprechen und alle Fristen einzuhalten. Dann wird man problemlos als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Ich warne davor, Inhalte aus dem Internet oder KI-generierte Schreiben zu übernehmen. Die werden meistens erkannt und als unzulässig abgelehnt.

Müssen sich junge Männer mustern lassen?

Die Musterung wird wieder eingeführt und die Zwangsmusterung von jungen Männern soll ab dem 1. Juli 2027 erfolgen, sofern bis dahin die Musterungskapazitäten aufgebaut sind. Gemustert werden soll dann in acht bestehenden Karrierecentern und 24 neuen Musterungszentren in Großstädten.

Findet Pistorius genügend Freiwillige? Was ist deine Einschätzung?

Das ist schwer vorherzusagen. Letztlich wird es von zwei Faktoren abhängen – ob sich genügend junge Menschen für den freiwilligen Wehrdienst melden und ob sie dafür geeignet sind.

In den letzten Jahren hatte die Bundeswehr jährlich mehr als 50.000 Bewerbungen, jedoch gab es nur rund 18.000 Einstellungen. Die Mehrzahl der Bewerber*innen scheiterte bei der Musterung, der Eignungs- und Verwendungsprüfung oder der Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie waren also körperlich, geistig und charakterlich nicht für die Bundeswehr geeignet.

Diejenigen, die Pistorius gerne hätte, haben hingegen kein Interesse am Wehr- oder Kriegsdienst und suchen sich gut bezahlte Jobs in der freien Wirtschaft.

Das Interview führte Corinna Blume

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen:
Wir kommen gerne auf Einladung in Schulen und informieren über das Thema, sofern wir in der Region eine*n Mitarbeiter*in haben. Dafür berechnen wir eine kleine Aufwandsentschädigung. Interessierte wenden sich bitte an Jonas Fehrenbach: ba-wue@dfg-vk.de.

Das Interview als PDF: Seite 1, Seite 2

9 April, 2026

Wehrpflicht? Nein, Kriegsdienstzwang! 


Für eine klare Sprache statt Beschönigung und Verharmlosung

Ein Artikel unseres stellvertretendem Vorstands Stefan Philipp, veröffentlicht in der Graswurzelrevolution vom april 2026/508.

Hier zum Download im Original

Im Jahr 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden, alle konkreten Verpflichtungen sollten nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten, also im Krieg. Das hat sich mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz geändert: Alle jungen Männer werden nun erfasst, müssen einen Fragebogen ausfüllen, sich darin auch zu ihrer Bereitschaft zum Militärdienst äußern und werden ab Mitte 2027 gemustert.

Falls sich nicht genug Personen als Soldat*in zur Bundeswehr, deren Umfang in den nächsten Jahren um mehr als 40 Prozent vergrößert werden soll, melden, kann der Bundestag eine „Bedarfswehrpflicht“ einführen, bei der Männer für die Dienstleistung ausgelost werden. Wie umstritten das alles im Rahmen der Erreichung von „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius), des Strebens nach der „zentralen Führungsmacht“ in Europa (Merz), der Aufrüstung der Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee“ auf dem Kontinent (Klingbeil) ist, zeigten beispielhaft die großen „Schulstreik[s] gegen Wehrpflicht“ im Dezember 2025 und jetzt Anfang März.
„Bedarfswehrpflicht“, „Wehrpflichtlotterie“ … warum immer der Begriff „Wehrpflicht“? Denn eigentlich ist es ganz einfach. Als grundlegendes Freiheitsrecht gegenüber dem Staat garantiert das Grundgesetz (GG) in Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit ist dem deutschen Staat von seiner Verfassung im Kern verboten: ein Zwang zum Kriegsdienst, ein Zwangskriegsdienst, ein Kriegsdienstzwang! (Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Gewissen der von dem Zwang betroffenen Person dem Kriegsdienst entgegensteht.)
Obwohl dieser Begriff des Kriegsdienstzwangs also die korrekte und direkt aus Art. 4 Abs. 3 GG abgeleitete und den Sachverhalt treffende Bezeichnung ist, wird sie nur selten verwendet. Im Bereich der offiziellen Politik und des Militärs sowie in der Sprache der Gesetze und nachfolgend der Administration und der Gerichte wird von der Wehrpflicht gesprochen. Wehrpflicht ist der Begriff (in) der herrschenden Sprache – und eben auch die Sprache der Herrschenden. Dabei taucht dieser Begriff als solcher im Grundgesetz an keiner Stelle auf.
Eingeführt wurde der Kriegsdienstzwang im Zuge der Remilitarisierung Westdeutschlands mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag am 7. Juli 1956. Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gab es dafür zunächst nicht, allerdings war zuvor, am 6. März 1956, das Grundgesetz durch den Artikel 87a so ergänzt worden, dass „Streitkräfte zur Verteidigung“ aufgestellt werden (müssen). Auf Verfassungsebene wurde die sogenannte Wehrpflicht dann im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 durch den Art.12a GG so normiert, dass über 18-jährige Männer „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass die vom Grundgesetz geforderte militärische Verteidigung vom Gesetzgeber entweder durch Zwang oder aber durch Freiwilligkeit organisiert werden kann.

Zum Unterschied zwischen Zwang und Pflicht

Was den wesentlichen Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ausmacht, zeigt der Blick ins Wörterbuch. Danach ist Zwang eine äußere Einwirkung, etwas zu tun oder zu unterlassen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den eigenen Willen und auch damit eine Freiheitsbeschränkung. Eine Pflicht hingegen ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass sie aus eigener Einsicht als notwendig erkannt und übernommen wird. Die Pflichterfüllung erfolgt also weitgehend freiwillig, Sanktionsandrohungen zur Brechung des eigenen und entgegenstehenden Willens sind nicht notwendig.
Bei einer Google-Anfrage nach dem Unterschied zwischen Pflicht und Zwang lautet die von sogenannter künstlicher Intelligenz generierte Antwort in der Zusammenfassung: „Pflicht ist eine einzusehende Notwendigkeit, Zwang ist eine ausgeübte Gewalt.“
Obwohl, ganz im Sinn staatlicher Herrschaftslogik, beim Kriegsdienstzwang offiziell von Pflicht gesprochen und das Wort Zwang vermieden wird, drohen bei Verweigerung der Diensterfüllung massivste Sanktionen; es kommt dann zum Einsatz des Strafrechts, bekanntlich „das schärfste Schwert des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen“. Das zeitgleich mit der „Wehrpflicht“ eingeführte Wehrstrafgesetz (WStG) sieht für „Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung“ Freiheitsstrafen, also Gefängnis, bis zu fünf Jahren vor („Fahnenflucht“, §  16 WStG); wer als Soldatin Befehle verweigert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen („Gehorsamsverweigerung“, § 20 WStG). Weil der Zivildienst, der nach Art. 4 Abs. 3 GG staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer ebenfalls „Erfüllung der Wehrpflicht“ (§ 3 Abs. 1 WPflG) und ein bloßer Ersatz ist, gelten für Zivildienstleistende analoge Strafandrohungen nach dem Zivildienstgesetz („Dienstflucht“, § 53 ZDG; „Nichtbefolgen von Anordnungen“, § 54 ZDG).

Dienst im, für und am Krieg und das „Wehren“

Sich-wehren gegen Unrecht und Angriff ist richtig und erlaubt, wenn und solange es verhältnismäßig ist. Kriegsdienst ist jeder Dienst im, für und am Krieg. Dieser ist nie verhältnismäßig, ist selbst Unrecht und trifft immer Unschuldige und die Zivilbevölkerung. Und die Behauptung vom Sich-wehren ist häufig umstritten oder glatte Lüge – man denke z.B. an die falsche Behauptung „Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen“ von Adolf Hitler am 1. September 1939 im Reichstag, mit der Deutschland den Zweiten Weltkrieg begann.
Militär ist insgesamt eine Zwangsveranstaltung mit rigider Hierarchie, organisiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam und als Instrument konstruktiver Konfliktlösung und fairen Interessensausgleichs ungeeignet.
Das wichtigste Mittel gegen den Kriegsdienstzwang ist die Kriegsdienstverweigerung (KDV) – als persönliche und als gemeinsame Handlung; gegen alle Kriegsdienste und nicht nur gegen den direkten im Militär; national und international.
Staaten- und länderübergreifend gibt es seit 1921 die War Resisters´ International (WRI), deren Mitglieder jeden Krieg als Verbrechen ablehnen und Kriegsdienste ablehnen und verweigern. Auf Deutsch wird die WRI gewöhnlich als Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen bezeichnet. Auch wenn diese Übersetzung im Blick auf das englische „resist“ verkürzt erscheint, macht sie im hier thematisierten Zusammenhang deutlich, dass es um den Widerstand gegen Kriegsdienste geht. In der BRD gibt es sieben Mitgliedsorganisationen der WRI, darunter die Graswurzelrevolution, von denen vor allem diese beiden sich schwerpunktmäßig mit der KDV beschäftigen: die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) und die Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK). (Daneben bieten auch die evangelische und die katholische Kirche Beratung zu Fragen der KDV an.)

Das Elend der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich in Deutschland mit KDV beschäftigt, der steht vor diesem Dilemma: Die verfassungsrechtliche Schutzvorschrift des Art. 4 Abs. 3 GG, die gesetzliche Umsetzung in v.a. dem Wehrpflichtgesetz (WPflG), dem „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (KDVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG), das Handeln der Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung der Gerichte zeigen: Zwar ist das KDV-Grundrecht ein nicht zu unterschätzender zivilisatorischer Fortschritt, der nicht zuletzt der massenhaften Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“ in Nazi-Deutschland geschuldet ist, von einem Menschenrecht auf KDV ist es aber weit entfernt; dann müsste es nämlich uneingeschränkt gelten.
So ist aber ausschließlich die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschützt, nicht aber die gegen andere erzwungene unterstützende Tätigkeiten im, für und am Krieg. Erschwerend kommt dazu, dass Kriegsdienstverweigerer dann, wenn Männer zum Soldatsein gezwungen werden, einen Ersatz in Form des Zivildienstes leisten müssen. Exakt damit erfüllen auch sie den abgelehnten Kriegsdienstzwang („Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes [staatliche Anerkennung als KDVer] durch den Zivildienst erfüllt.“ – § 3 Abs. 1 WPflG).
Die zweite Einschränkung besteht in dem Erfordernis „gegen sein Gewissen“. Genau wie die Freiheit des Glaubens und die des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG „unverletzlich“. Sie darf staatlicherseits nicht beschränkt und angetastet, sondern muss geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings in seiner Rechtsprechung dazu verstiegen, dass die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht durch Art. 4 Abs. 3 GG „abschließend geregelt“ sei. Dabei ist es hochproblematisch, dass überhaupt ein Antrag zur Inanspruchnahme des Grundrechts gestellt werden muss. Durch die Ausgestaltung des KDV-Anerkennungsverfahrens kann der Staat die Zahl der Kriegsdienstverweigerer dazu noch steuern.
Für die Gruppen, die zur KDV arbeiten und beraten, stellt sich damit die Frage nach ihrem Ziel und der Strategie.
Die Kirchen betonen zwar immer den Wert der KDV (nach Art. 4 Abs. 3 GG), verstehen ihre Beratungsarbeit aber vor allem als „Gewissensschärfung“. Das mag in vielen Einzelfällen hilfreich sein, eine klare politische Positionierung gegen Militär, Kriegsvorbereitung, Krieg und Kriegsdienstzwang ist es nicht. In ihrer aktuellen „Friedensdenkschrift“ vom November 2025 erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland Pazifismus zur Privatsache und rechtfertigt den Kriegsdienstzwang.
Die DFG-VK, die zunächst 1968 aus dem Zusammenschluss der 1892 gegründeten Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) mit Teilen der Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) zur DFG-IDK und dann 1974 aus der Fusion mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) hervorgegangen ist, hat eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von KDVern zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Programmatisch tritt sie zwar für „die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste als einen Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung“ ein. In der Breite dieser Friedensorganisation wird der Kriegsdienstzwang als solcher aber wenig problematisiert und politisch angegriffen. Mehrheitlich wird die Strategie verfolgt, die Zahl der KDV-Anträge als Zeichen des Protests gegen „Kriegstüchtigkeit“ zu steigern. Deshalb wird sogar denjenigen, die aufgrund der geltenden Rechtslage und der Verwaltungspraxis gar nicht mit einer Einberufung zur Bundeswehr rechnen müssen, zur KDV-Antragstellung geraten, was zwangsläufig zu einer Musterung führt und die dann staatlich anerkannten KDVer zu potenziellen Zivildienstleistenden macht. Das scheint mir insgesamt doch eher zu einer Integration in das „Wehrpflicht-System“ zu führen, als dem politischen und widerständigen Anspruch von „Vereinigten Kriegsdienstgegner*innen“ zu entsprechen.
Die IDK hat ein umfassendes Verständnis von Kriegsdienstverweigerung. Es umfasst auch alle kriegsunterstützenden Tätigkeiten in Betrieb, Schule, Universität etc. und die Zwangsdienste, die nach Artikel 12a GG neben Militär- und Ersatzdienst im Kriegsfall vorgesehen sind. Im Bereich der sog. Wehrpflicht neben der „normalen 4/3-KDV-Beratung“ informiert und agitiert sie auch über die Verweigerung der Erfassung und der Musterung bis hin zur Totalverweigerung, also der konsequenten Nicht-Zusammenarbeit mit dem Zwangsdienstsystem.

Fazit

Dieses Dilemma bleibt: Die Herrschenden sprechen von Wehrpflicht und verschleiern damit den Zwangscharakter dieser Rekrutierungsmethode – und zu viele lassen sich davon einlullen und halten es für normal, dass der Staat seine Bürger*innen zu Kriegsdiensten zwingt.
Protest und Widerstand dagegen sind nötig – und möglich durch die Wahrnehmung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland ist dieses Recht durch die Einschränkung auf den „Kriegsdienst mit der Waffe“ und die Beschränkung auf Gewissensgründe nur unzureichend gegeben. Die nach diesem reduzierten Recht staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind in das System des Kriegsdienstzwangs integriert, die anderen landen vor Gericht und im Gefängnis.
Das Gerede von der Wehrpflicht als staatsbürgerlicher Aufgabe ist genauso wie die Forderung nach Kriegstüchtigkeit Teil der Kriegspropaganda. Aus pazifistischer, antimilitaristischer und aus menschenrechtlicher Sicht gibt es nur diese Wehrpflicht: Die Pflicht, sich zu wehren gegen jeden Kriegsdienstzwang!

Stefan Philipp

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war 25 Jahre lang bis 2024 Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift „ZivilCourage“. In den 1980er Jahren verweigerte er die Musterung, lehnte die Stellung eines KDV-Antrags ab, folgte der Einberufung zur Bundeswehr nicht, wurde von „Feldjägern“ festgenommen, dann zwei Monate in der Kaserne inhaftiert und danach wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

8 April, 2026

Rekordbeteiligung beim Internationalen Ostermarsch – Marche pour la Paix Kehl – Strasbourg

Mit rund 370 TeilnehmerInnen hat der Ostermarsch Kehl – Strasbourg am Karsamstag die Zahl der beiden Vorjahre deutlich übertroffen. Nicht weniger als 17 Gruppen aus Deutschland und Frankreich hatten aufgerufen, für den Frieden und gegen Kriegstauglichkeit zu demonstrieren. Unter ihnen waren die Gewerkschaften Verdi, IG BAU sowie die  französische CGT Grand-Est, außerdem natürlich Friedensgruppen wie Friedenswege – Chemins de Paix, Wehrhaft ohne Waffen am Oberrhein, Pax Christi, die VVN-BdA sowie die federführende DFG-VK Mittelbaden. Aus dem politischen Spektrum war die SDAJ Offenburg dabei. Die Vertreterin dieser Gruppe wies in ihrem Redebeitrag auf den Einfluss des kapitalistischen Systems hin, wenn es darum geht, Kriegsursachen zu benennen. Einen ganz anderen Schwerpunkt setzte Stefan Haacke von der Union der Mennonitischen Gemeinden in Frankreich. Er leitete die unbedingte Ablehnung von Gewalt durch seine Glaubensgemein- schaft aus der Geschichte dieser Bewegung ab. Angèle Kiefer von der Straßburger Gruppe des in ganz Frankreich aktiven Mouvement de la Paix zeigte sich erfreut, dass der grenzüberschreitende Ostermarsch als starkes Zeichen der internationalen Verbundenheit und als Appell an die Regierenden in Berlin und Paris gesehen werden könne. Ganz ähnlich Wolfgang Maelger, langjähriger Gemeinderat in der Stadt Kehl, in seiner Ansprache: Er erinnerte an die – aus heutiger Sicht – schnelle Entwicklung von der Zeit erbitterter  Feindschaft zwischen Deutschen und Franzosen hin zu einer tief verankerten Freundschaft und Zusammenarbeit auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dies sei nur möglich gewesen, weil auf beiden Seiten kluge Politiker dafür die Weichen gestellt haben; und dies in einer Zeit, als die Wunden des zweiten Weltkriegs noch längst nicht vernarbt waren. Ein ganz aktuelles Thema griff Peter-Michael Kuhn von Pax Christi in seinem Beitrag auf: Die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Straftäter in Israel bzw. den besetzten Gebieten. Die richtige Antwort darauf sei ein Appell an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU – Israel einzusetzen.

Nicht nur Worte und Reden gab es beim Ostermarsch, sondern auch Musik und Lieder. Falk Döhler umrahmte an den verschiedenen Stationen die Reden mit Gesang und Gitarre, darunter auch das Mitsinglied von 1964 „Unser Marsch ist eine gute Sache“. Ganz am Schluss kam dann noch militärischer Besuch aus Liverpool in Gestalt von Sergeant Pepper von der Lonely Hearts Club Band an der Posaune. Give peace a chance.

Ernst Rattinger, DFG-VK

Fotos: Pahlow/Rattinger-Doerr/ Wellhöfer

8 April, 2026

Stuttgart: Bundeskongress der DFG-VK „Friedensfähig statt Kriegstüchtig!

Oktober 23 @ 8:00 – Oktober 25 @ 17:00

Save the Date!

DFG-VK

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31 März, 2026

Deutschland: Schulstreik gegen Wehrpflicht

Mai 8 Ganztägig

Für Ihren nächsten Streik, haben die Schüler*innen den Tag der Befreiung von Nazi-Deutschland gewählt. Ein passender Termin um erneute Großmachtfantasien und Pläne („größte konventionelle Armee Europas“) aufzudecken und sich dagegen zu wehren. So vieles erinnert heute an diese dunkle Zeit des Deutschen Faschismus. Gerade fand ein Forscher zum Beispiel heraus, dass dort, wo die NSDAP damals stark war, heute die AfD stark ist. Gerade weil wir manche Sachen nicht verstehen, sollten wir angesichts unserer Geschichte, dass „NIE WIEDER“ wirklich ernst nehmen und nicht erneut dem Militarismus und Autoritarismus den Weg ebnen. Die streikenden Schüler sind die größte Protestbewegung gegen den erneuten Bellizismus in Deutschland. Wir unterstützen Sie und ihren Protest. Bildet Banden gegen die drohende Wehrpflicht und den krieg der mit ihr möglich gemacht werden soll und unterstützt sie auch. Schüler*innen sind kein Drohnenfutter, sondern haben ein Recht auf eine friedliche Zukunft.

Screenshot

Schüler*innen

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Schulstrei vs. Wehrpflicht
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31 März, 2026

Mannheim: Militarisierung und Wehrpflicht? Nein!

April 20 @ 18:00 – 20:30

Podiumsdiskussion und im Anschluss Gesprächsgruppen im World-Café-Stil.
Mit Gästen aus Gewerkschaft, Medizin, Verbänden und verschiedenen linken Perspektiven wollen wir mit euch diskutieren, zuhören und ins Gespräch kommen. Gast ist auch der DFG-VK Landesgeschäftsführer aus Ba-Wü Jonas Fehrenbach.
Wir freuen uns auf einen spannenden Abend!

SHarepic zur Veranstaltung

ISK Initiative soziale Kämpfe – Mannheim

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31 März, 2026

Karlsruhe: Offener Treff der DFG-VK Karlsruhe

April 30 @ 18:30 – 20:00

Offener Treff der DFG-VK Karlsruhe; Austausch über aktuelle Themen und Planung unserer nächsten Veranstaltungen.

DFG-VK Karlsruhe

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31 März, 2026

Ettlingen: Kriegstüchtig? Nein Danke – Plädoyer für Frieden und Völkerrecht

April 8 @ 18:30 – 20:30

Das Kriegsgeschrei nimmt zu. Ein Gefühl von Macht- und Orientierungslosigkeit breitet sich aus. Aber Gegenwehr ist möglich. Indem man das Völkerrecht beim Wort nimmt, das Frieden gebietet und Krieg als Mittel der Politik verbietet. Das Grundgesetz enthält ein Friedensgebot. Doch vom Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Gewaltverbot des Völkerrechts haben sich die Regierenden längst verabschiedet. Statt vom Völkerrecht ist jetzt die Rede von einer „regelbasierten Ordnung». Aus der «regelbasierten» wird eine «wertebasierte Ordnung», um sich nicht an die Forderungen des Völkerrechts halten zu müssen. Und so wird Kriegstüchtigkeit als Weg zum Frieden gefordert. Doch das ist die Absage an die Friedenstüchtigkeit.


Prof. Dr. Jörg Arnold kritisiert die Verwahrlosung des Völkerrechts und plädiert für einen Frieden auf der Basis des Rechts: Wer Frieden will, der muss das Völkerrecht achten. Denn das Völkerrecht ist ein Instrument, das Frieden schafft und sichert. Hierin besteht die Hoffnung auf Frieden.

Jörg Arnold ist emeritierter Professor für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Freiburg und Honorarprofessor in Münster.

Ettlinger Bündnis gegen Rassismus und Neonazis

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31 März, 2026

Durlach: Mahnwache für Frieden

April 7 @ 17:00 – 18:00

monatliche Mahnwache für Frieden, Menschenrechte und Demokratie auf dem Schlossplatz Durlach. Thematisch passende Transparente sind wie immer willkommen, auf Werbung für Parteien bitten wir zu verzichten. Weitere Infos hier: https://friedensbuendnis-ka.de/

Friedensbündnis Karlsruhe

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31 März, 2026

Karlsruhe: Atomkraftwerke im Krieg – die unterschätzte Gefahr

April 26 @ 17:00 – 21:00

Atomkraftwerke im Krieg

Nach dem Film: Gespräch mit Regisseur Reinhart Brüning und Stefan Lau (DFG-VK Karlsruhe) über Atomkraftwerke im Krieg und die ständige Bedrohung durch Atomwaffen.

Die Ukraine steht im Winter 2024/2025 vor ihrem bisher schlimmsten Winter. Bomben und Drohnen zerstören die Infrastruktur und gefährden die Sicherheit von Kernkraftwerken. Hinzu kommt die
Besetzung durch das russische Militär. Geflüchtete Kraftwerksmitarbeiter berichten von der trostlosen Lage im besetzten Kernkraftwerk Saporischschja. Dieser fesselnde
Dokumentarfilm enthüllt die außergewöhnlichen Geschichten des unerbittlichen Kampfes, die Ukraine
vor der nächsten Atomkatastrophe zu bewahren. Inwieweit sind die strengen Sicherheitsvorkehrungen von Saporischschja, Europas größtem Kernkraftwerk, dem Krieg zum Opfer gefallen? Werden Sie Zeuge
geheimer Raketenangriffssimulationen und erhalten Sie exklusive Einblicke aus erster Hand in die Lage in Tschernobyl während der russischen Besatzung.

Zum Filmgespräch zu Gast Regisseur Reinhart Brüning

Kinemathek Karlsruhe

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