Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Hochschulen nicht per Gesetz zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.
Geklagt hatten rund 200 Organisationen aus der Friedens-, Bildungs- und Wissenschaftsbewegung, darunter auch wir als DFG‑VK Baden-Württemberg. Anlass war das neue Bayerische Hochschulgesetz, das Kooperationen mit Hochschulen und Schulen verpflichtend einführte, wenn die Staatsregierung dies im „Interesse der nationalen Sicherheit“ feststellt.
Diese Zwangsregelung hat das Gericht zumindest für Hochschulen nun gekippt. Für Hochschulen ist das ein wichtiger Schritt: Militärische Kooperation darf ihnen nicht einfach politisch verordnet werden.
Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass Bundeswehr‑Kooperationen an Hochschulen verschwinden. Freiwillige Zusammenarbeit bleibt weiterhin möglich. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Initiativen an Hochschulen weiter für Zivilklauseln und eine klare friedliche Ausrichtung von Forschung und Lehre eintreten.
Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung der GEW Bayern zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs.
Problem bleibt: Bundeswehrgesetz für Schulen
Der bittere Teil des Urteils betrifft die Schulen. Das Gericht hat die entsprechenden Regelungen im bayerischen Gesetz nicht aufgehoben.
Damit bleibt bestehen, dass der Freistaat Bayern Schulen gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten kann – etwa durch Auftritte von Jugendoffizier*innen im Unterricht oder Bundeswehr‑Karriereberatung im Rahmen der Berufsorientierung.
Die GEW Bayern bewertet das Urteil deshalb als wichtigen, aber unvollständigen Erfolg. Die Landesvorsitzende Martina Borgendale erklärt:
„Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt. Insgesamt stellt die Entscheidung jedoch einen großen Erfolg dar, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.“
Aus unserer Sicht ist das pädagogisch falsch und politisch gefährlich. Schulen sollten Orte kritischer Bildung sein – keine Rekrutierungsräume für das Militär.
Kein Vorbild für Baden-Württemberg
Der Erfolg vor Gericht ist deshalb ein wichtiger Teilerfolg – aber eben nur ein Teilerfolg.
Dass ein Bundesland überhaupt versucht, gesetzlich Bundeswehrkooperationen im Bildungssystem zu erzwingen, zeigt, wie weit Militarisierungspolitik inzwischen reicht.
Wir hoffen sehr, dass in Baden-Württemberg niemand auf die Idee kommt, ein ähnlich militaristisches Gesetz zu verabschieden, wie es die CSU in Bayern getan hat.
Als DFG‑VK Baden-Württemberg werden wir dieser Entwicklung weiterhin entgegentreten.