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Demokratie

13 März, 2026

Teilerfolg vor Gericht: Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen gestoppt

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Hochschulen nicht per Gesetz zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.

Geklagt hatten rund 200 Organisationen aus der Friedens-, Bildungs- und Wissenschaftsbewegung, darunter auch wir als DFG‑VK Baden-Württemberg. Anlass war das neue Bayerische Hochschulgesetz, das Kooperationen mit Hochschulen und Schulen verpflichtend einführte, wenn die Staatsregierung dies im „Interesse der nationalen Sicherheit“ feststellt.

Diese Zwangsregelung hat das Gericht zumindest für Hochschulen nun gekippt. Für Hochschulen ist das ein wichtiger Schritt: Militärische Kooperation darf ihnen nicht einfach politisch verordnet werden.

Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass Bundeswehr‑Kooperationen an Hochschulen verschwinden. Freiwillige Zusammenarbeit bleibt weiterhin möglich. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Initiativen an Hochschulen weiter für Zivilklauseln und eine klare friedliche Ausrichtung von Forschung und Lehre eintreten.

Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung der GEW Bayern zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs.

Problem bleibt: Bundeswehrgesetz für Schulen

Der bittere Teil des Urteils betrifft die Schulen. Das Gericht hat die entsprechenden Regelungen im bayerischen Gesetz nicht aufgehoben.

Damit bleibt bestehen, dass der Freistaat Bayern Schulen gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten kann – etwa durch Auftritte von Jugendoffizier*innen im Unterricht oder Bundeswehr‑Karriereberatung im Rahmen der Berufsorientierung.

Die GEW Bayern bewertet das Urteil deshalb als wichtigen, aber unvollständigen Erfolg. Die Landesvorsitzende Martina Borgendale erklärt:

„Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt. Insgesamt stellt die Entscheidung jedoch einen großen Erfolg dar, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.“

Aus unserer Sicht ist das pädagogisch falsch und politisch gefährlich. Schulen sollten Orte kritischer Bildung sein – keine Rekrutierungsräume für das Militär.

Kein Vorbild für Baden-Württemberg

Der Erfolg vor Gericht ist deshalb ein wichtiger Teilerfolg – aber eben nur ein Teilerfolg.

Dass ein Bundesland überhaupt versucht, gesetzlich Bundeswehrkooperationen im Bildungssystem zu erzwingen, zeigt, wie weit Militarisierungspolitik inzwischen reicht.

Wir hoffen sehr, dass in Baden-Württemberg niemand auf die Idee kommt, ein ähnlich militaristisches Gesetz zu verabschieden, wie es die CSU in Bayern getan hat.

Als DFG‑VK Baden-Württemberg werden wir dieser Entwicklung weiterhin entgegentreten.

23 Juni, 2025

Pressemitteilung: Völkerrechtswidrige Angriffe auf den Iran

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) verurteilt die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und
Israels auf den Iran. Der Verband sorgt sich nicht nur um die Opfer, sondern auch um eine dauerhafte Erosion des internationalen Rechts.

In der Nacht zum Sonntag haben US-Bomber Ziele im Iran angegriffen. Damit haben sich die Vereinigten Staaten den seit einigen Tagen laufenden völkerrechtswidrigen Angriffen Israels angeschlossen. Der Iran hat wiederum mit Raketen- und Drohnen-Angriffen auf Israel reagiert. Als pazifistischer Verband verurteilt die DFG-VK jede Gewalt und steht an der Seite der Opfer – sieht aber noch einen weitergehenden Schaden: „Präsident Trumps Entscheidung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, sondern droht die Region weiter ins Chaos zu stürzen und die militärische Gewalt in der Region auszuweiten“, sagt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. Der Verband warnt vor unabsehbaren internationalen Folgen des US-Angriffs: „Das Nichtverbreitungsregime droht geschwächt zu werden, Iran könnte durch den Schritt erst recht ermutigt werden sich aus dem Atomwaffensperrvertrag zurückzuziehen und eine Nuklearwaffe anzustreben“, so Pletsch. Das iranische Regime könne neun neben weiter eskalierenden Gegenschlägen noch schärfer gegen die eigene Bevölkerung vorgehen und so Bemühungen zur Überwindung des Regimes schaden, befürchtet der DFG-VK-Bundessprecher: „Die Menschen in Iran, Israel, den palästinensischen Gebieten und in der Region werden die Folgen dieser rücksichtslosen, gefährlichen, und illegalen Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen und Risiken für ihr Leben tragen. Es werden massive Repressionen des iranischen Staates gegen die eigene Bevölkerung und insbesondere gegen progressive Kräfte im Land befürchtet.“
Die DFG-VK erinnert an das 2018 durch den schon damals amtierenden US-Präsidenten Trump aufgekündigten Atomabkommen: „Das Abkommen, an dem auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien beteiligt war, untersagte dem Iran bis 2031 Uran über 3,67 Prozent anzureichern – es war in Kraft und der Iran hielt sich laut strengen Kontrollen der Atomenergiebehörde auch daran“, so Pletsch. Die DFG-VK hatte sich damals gemeinsam mit weiteren Friedensorganisationen mit einer Kampagne für den Erhalt des Abkommens und gegen einen bereits damals drohenden Iran-Krieg eingesetzt. Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten sich klar für das Völkerrecht einsetzen und die Angriffe nicht unterstützen oder begrüßen, warnt die DFG-VK. „Die Angriffe untergraben die eigenen diplomatischen Bemühungen. Die Statements aus der EU und auch aus den G7-Saaten nach den Angriffen Israels in der vergangenen Woche, den ‚Vergeltungsschläge‘ Irans und den nun erfolgten US-Angriffen geben jedoch keinen Anlass anzunehmen, dass das Völkerrecht handlungsleitenend für die Regierungen und EU-Kommission ist“, erklärt Pletsch.
Als Mitglied der 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN) spricht sich die DFG-VK deutlich gegen jedes Atomprogramm aus – diese müssten aber politisch und nicht militärisch gestoppt werden. Zudem müssten alle Atomwaffenstaaten – auch die USA und Israel sowie Deutschland als atomarer Teilhaberstaat – endlich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, fordert der Friedensverband.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de, +4917623575236

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