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29 Mai, 2026

Freiburg: KDV-Tour Ba-Wü

Juni 18 Ganztägig

Infostand und Abendveranstaltung. Die Regionalgruppe Freiburg informiert über Kriegsdienstverweigerung, Beratungsangebote in Freiburg und Umgebung sowie Militarisierung. (Genaueres folgt noch)

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29 Mai, 2026

Ludwigsburg: KDV-Tour Ba-Wü

Juni 11 @ 10:30 – 15:00

Infostand zur DFG-VK und Wehrdienstverweigerung (KDV). Bei den Innenstadt-Gymnasien in der Seestraße (zw. Karl – u. Alleenstraße) Von 10:30- 15:00 durch die Regionalgruppe Ludwigsburg

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29 Mai, 2026

Heilbronn: KDV-Tour Ba-Wü

Juni 10 Ganztägig

Aktion zur KDV-Beratung. Gemeinsam mit dem Heilbronner Friedensrat informiert Andreas Gnekow (DFG-VK) über Kriegsdienstverweigerung und mögliche Beratungsangebote in Heilbronn und Umgebung.

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29 Mai, 2026

Aalen: KDV-Tour Ba-Wü

Juni 8 Ganztägig

Infostand am Berufsschulzentrum am Vormittag und über den Mittag. Am Abend gegen 19 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Gmünder Str. 9. Roland Hamm (DFG-VK) und Jürgen Menzel (Act for Transformation) informieren über Kriegsdienstverweigerung, Beratungsangebote vor Ort und die Gefahren des Militarismus

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29 Mai, 2026

Grafenwöhr: Keine Raketen nach Grafenwöhr

Mai 30 @ 13:00 – 17:00

Kundgebung am 30. Mai, 13:00 Uhr, Stadtpark Grafenwöhr.

+ Busfahrt nach Grafenwöhr, 11:00 Uhr, Anmeldung unter: info@dkp-nuernberg.de / Treffpunkt: Beim Parkplatz – U-Bahnstation der Linie 5, Ausstieg Rothenburger Straße – zurück von Grafenwöhr geht es um 15:00 Uhr / von beispielsweise München, Regensburg, Augsburg und Würzburg kann man mit der Bahn nach Nürnberg fahren und dort in dem Bus einsteigen.

+ Neuer Trägerkreis: IPPNW- Regionalgruppe Weiden, Friedensforum Nürnberg, DFG-VK Regionalgruppe Oberpfalz, Friedensforum Fürth, Erlanger Bündnis für den Frieden

+ Redebeiträge und kulturelles Rahmenprogramm:

Aaron Valent, MdB Linke 

Dr. Elisabeth Heyn, IPPNW Regionalgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen  

Wolfgang Berndt, DGB Amberg-Sulzbach

Willi Rester, DFG-VK Oberpfalz

Marian Janka, GEW

Luis Meier, Linkswerk

Leitung: Rene Liebermann 

Moderation Ben Weiskirchen

Lieder von Manfred Preischl

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26 Mai, 2026

KDV-Zahlen steigen deutlich an

Stuttgart, 23. Mai 2026 – Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge in Deutschland hat sich in den ersten drei Monaten 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdreifacht. Das geht laut der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) aus der Antwort einer Sprecherin der Bundeswehr in Köln auf eine kürzliche Anfrage der Friedensorganisation hervor. Demnach haben 3.493 Menschen im ersten Quartal 2026 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Davon kamen 64 Anträge von aktiven Soldat*innen, 236 von Reservist*innen und 3.193 von Männern, die noch nie bei der Bundeswehr waren. Im Vorjahreszeitraum gingen insgesamt 1.094 Anträge ein (Frage 50, BT-Drucksache 21/3772).

„Setzt sich der Trend fort, werden dieses Jahr deutlich über 15.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden“, so Cornelia Mannewitz, Bundesprecherin der DFG-VK. Laut Mannewitz baten allein im April mehr als 1.000 Menschen die örtlichen Beratungsstellen der DFG-VK um Informationen und Unterstützung bei ihrer Verweigerung. Nach den Worten der Bundessprecherin waren das „nicht nur Jugendliche des Jahrgangs 2008, die jetzt von Zwangserfassung und Fragebogen betroffen sind“, sondern auch ältere Verweigernde. Obwohl die Wehrpflicht derzeit noch ausgesetzt sei, hätten viele Männer Angst vor einer Einberufung zur Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall. „Diejenigen, die sich bei uns beraten lassen, wollen nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Und sie wollen schon gar nicht töten“, sagte Cornelia Mannewitz.

Die DFG-VK sehe im Wachstum der KDV-Zahlen „eine klare politische Absage an das von Verteidigungsminister Boris Pistorius ausgerufene Ziel der Kriegstüchtigkeit und die Bestrebungen der Bundesregierung die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen“. Mit ihren bundesweiten Beratungsangeboten für Kriegsdienstverweigerer*innen sei die DFG-VK gefragt und baue weiter die Beratungskapazitäten aus, um Wehrpflichtige sowie aktive oder ehemalige Soldat*innen bei ihrer Kriegsdienstverweigerung kompetent zu begleiten.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de; +491578/3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 23. Mai 2026

20 Mai, 2026

Stuttgart: Landesmitgliederversammlung der DFG-VK Ba-Wü

Juli 18 @ 10:00 – 17:00

Einladung zur Landesmitgliederversammlung 2026
DFG-VK Baden-Württemberg

Liebe Mitglieder, liebe Unterstützenden der DFG-VK Baden-Württemberg,

wir laden euch herzlich zu unserer Landesmitgliederversammlung ein. Dieses Jahr wieder im Clara-Zetkin-Haus (Waldheim) in Stuttgart.

Samstag, 18. Juli | 10:00 – 16:30 Uhr I Clara-Zetkin-Haus (Waldheim)
Gorch-Fock-Straße 26, 70619 Stuttgart

Zeitlicher Ablauf:

10:00 – 10:30 UhrAnkommen bei Kaffee und Brezeln
10:30 UhrBegrüßung durch den Landesvorstand
10:40 – 12:30 UhrVortrag und Diskussion mit Jürgen Wagner (IMI Tübingen) – „Olivgrünes   Musterländle“
12:30 – 13:30 UhrMittagspause
13:30 UhrGruppenfoto
13:40 – 15:00 UhrArbeitsgruppen: Kriegsdienstverweigerung | Schulbesuche | Landesverband – wie weiter?
15:00 – 15:30 UhrKaffeepause
15:30 – 16:30 UhrWahlen Delegierte und Vorbesprechung für Bundeskongress; anschließend eine kurze gemeinsame Schlussrunde

Verpflegung / Anmeldung

Kaffee, Tee, Wasser und Säfte den ganzen Tag. Morgens Brezeln, mittags Auswahl zwischen vegan, vegetarisch oder Fleisch, nachmittags Kaffee und Kuchen. Bitte gebt bei der Anmeldung eure Essenswahl an und meldet euch bis spätestens 10. Juli bei Jonas (ba-wue@dfg-vk.de) an.

Wir freuen uns auf euer Kommen, die Diskussionen und die gemeinsame Zeit.

Landesvorstand

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8 Mai, 2026

Protest gegen grassierende Militarisierung bei den 13. Königsbronner Gesprächen

Auch in diesem Jahr protestierten Friedensgruppen aus Heidenheim, dem Ries und Ellwangen gegen die sogenannten „Königsbronner Gespräche“ in der Hammerschmiede Königsbronn. Mit etwa 50 Demonstrierenden war der Protest deutlich sichtbarer als im vergangenen Jahr. Auch Mitglieder der DFG-VK und der Friedensgruppe Heidenheim beteiligten sich an der Kundgebung.

Die Veranstaltung gilt seit Jahren als Plattform für eine zunehmend militarisierte Sicherheitspolitik. Veranstaltet wird sie unter anderem vom CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter, der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Bildungswerk des Deutschen Bundeswehrverbandes sowie der Gesellschaft für Sicherheitspolitik.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Gespräche stand die Frage, wie Deutschland und Europa „resilient“ und „wehrhaft“ gemacht werden könnten. Der Militärhistoriker Sönke Neitzel forderte dabei offen eine stärkere militärische Ausrichtung Deutschlands, die Einführung der Wehrpflicht sowie den Ausbau der Bundeswehr zur „größten Armee Europas“. Zugleich beklagte er, politische Strategien würden zu langsam umgesetzt.

Für uns zeigt sich darin eine gefährliche Entwicklung: Statt über Wege zur Deeskalation, Diplomatie und internationalen Verständigung zu sprechen, wird militärische Aufrüstung zunehmend als alternativlos dargestellt. Krieg wird dabei mehr und mehr als normaler Bestandteil von Politik behandelt.

Besonders kritisch sehen wir die Rolle von Roderich Kiesewetter, der seit Jahren offensiv für „Kriegstüchtigkeit“ und eine weitere Militarisierung der Gesellschaft wirbt. Wenn militärische Stärke und Durchhaltefähigkeit zum politischen Leitbild werden, geraten die historischen Erfahrungen Deutschlands mit Aufrüstung, Nationalismus und Krieg zunehmend in den Hintergrund.

Gerade deshalb war es wichtig, in Königsbronn sichtbar Widerspruch zu leisten. Friedenspolitik bedeutet für uns nicht Naivität, sondern die Überzeugung, dass Sicherheit langfristig nicht durch immer mehr Waffen und militärische Eskalation entsteht, sondern durch Diplomatie, Abrüstung, internationale Zusammenarbeit und soziale Sicherheit.

Wichtig ist uns außerdem eine Klarstellung zur Berichterstattung über die Demonstration: Jutta Dorsch, Sprecherin der Friedensgruppe Heidenheim, sieht ihre Aussagen teilweise missverständlich wiedergegeben. Zwar sei das Gefühl von Hilflosigkeit angesichts weltweiter Kriege und Aufrüstung vielen Menschen vertraut. Entscheidend sei für sie an diesem Tag aber vor allem die Erfahrung gewesen, gemeinsam mit vielen anderen Menschen für Frieden einzustehen. Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich größere Beteiligung habe Mut gemacht und gezeigt, dass der Wunsch nach Frieden und Diplomatie weiterhin viele Menschen bewegt.

9 April, 2026

Wehrpflicht? Nein, Kriegsdienstzwang! 


Für eine klare Sprache statt Beschönigung und Verharmlosung

Ein Artikel unseres stellvertretendem Vorstands Stefan Philipp, veröffentlicht in der Graswurzelrevolution vom april 2026/508.

Hier zum Download im Original

Im Jahr 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden, alle konkreten Verpflichtungen sollten nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten, also im Krieg. Das hat sich mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz geändert: Alle jungen Männer werden nun erfasst, müssen einen Fragebogen ausfüllen, sich darin auch zu ihrer Bereitschaft zum Militärdienst äußern und werden ab Mitte 2027 gemustert.

Falls sich nicht genug Personen als Soldat*in zur Bundeswehr, deren Umfang in den nächsten Jahren um mehr als 40 Prozent vergrößert werden soll, melden, kann der Bundestag eine „Bedarfswehrpflicht“ einführen, bei der Männer für die Dienstleistung ausgelost werden. Wie umstritten das alles im Rahmen der Erreichung von „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius), des Strebens nach der „zentralen Führungsmacht“ in Europa (Merz), der Aufrüstung der Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee“ auf dem Kontinent (Klingbeil) ist, zeigten beispielhaft die großen „Schulstreik[s] gegen Wehrpflicht“ im Dezember 2025 und jetzt Anfang März.
„Bedarfswehrpflicht“, „Wehrpflichtlotterie“ … warum immer der Begriff „Wehrpflicht“? Denn eigentlich ist es ganz einfach. Als grundlegendes Freiheitsrecht gegenüber dem Staat garantiert das Grundgesetz (GG) in Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit ist dem deutschen Staat von seiner Verfassung im Kern verboten: ein Zwang zum Kriegsdienst, ein Zwangskriegsdienst, ein Kriegsdienstzwang! (Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Gewissen der von dem Zwang betroffenen Person dem Kriegsdienst entgegensteht.)
Obwohl dieser Begriff des Kriegsdienstzwangs also die korrekte und direkt aus Art. 4 Abs. 3 GG abgeleitete und den Sachverhalt treffende Bezeichnung ist, wird sie nur selten verwendet. Im Bereich der offiziellen Politik und des Militärs sowie in der Sprache der Gesetze und nachfolgend der Administration und der Gerichte wird von der Wehrpflicht gesprochen. Wehrpflicht ist der Begriff (in) der herrschenden Sprache – und eben auch die Sprache der Herrschenden. Dabei taucht dieser Begriff als solcher im Grundgesetz an keiner Stelle auf.
Eingeführt wurde der Kriegsdienstzwang im Zuge der Remilitarisierung Westdeutschlands mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag am 7. Juli 1956. Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gab es dafür zunächst nicht, allerdings war zuvor, am 6. März 1956, das Grundgesetz durch den Artikel 87a so ergänzt worden, dass „Streitkräfte zur Verteidigung“ aufgestellt werden (müssen). Auf Verfassungsebene wurde die sogenannte Wehrpflicht dann im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 durch den Art.12a GG so normiert, dass über 18-jährige Männer „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass die vom Grundgesetz geforderte militärische Verteidigung vom Gesetzgeber entweder durch Zwang oder aber durch Freiwilligkeit organisiert werden kann.

Zum Unterschied zwischen Zwang und Pflicht

Was den wesentlichen Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ausmacht, zeigt der Blick ins Wörterbuch. Danach ist Zwang eine äußere Einwirkung, etwas zu tun oder zu unterlassen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den eigenen Willen und auch damit eine Freiheitsbeschränkung. Eine Pflicht hingegen ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass sie aus eigener Einsicht als notwendig erkannt und übernommen wird. Die Pflichterfüllung erfolgt also weitgehend freiwillig, Sanktionsandrohungen zur Brechung des eigenen und entgegenstehenden Willens sind nicht notwendig.
Bei einer Google-Anfrage nach dem Unterschied zwischen Pflicht und Zwang lautet die von sogenannter künstlicher Intelligenz generierte Antwort in der Zusammenfassung: „Pflicht ist eine einzusehende Notwendigkeit, Zwang ist eine ausgeübte Gewalt.“
Obwohl, ganz im Sinn staatlicher Herrschaftslogik, beim Kriegsdienstzwang offiziell von Pflicht gesprochen und das Wort Zwang vermieden wird, drohen bei Verweigerung der Diensterfüllung massivste Sanktionen; es kommt dann zum Einsatz des Strafrechts, bekanntlich „das schärfste Schwert des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen“. Das zeitgleich mit der „Wehrpflicht“ eingeführte Wehrstrafgesetz (WStG) sieht für „Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung“ Freiheitsstrafen, also Gefängnis, bis zu fünf Jahren vor („Fahnenflucht“, §  16 WStG); wer als Soldatin Befehle verweigert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen („Gehorsamsverweigerung“, § 20 WStG). Weil der Zivildienst, der nach Art. 4 Abs. 3 GG staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer ebenfalls „Erfüllung der Wehrpflicht“ (§ 3 Abs. 1 WPflG) und ein bloßer Ersatz ist, gelten für Zivildienstleistende analoge Strafandrohungen nach dem Zivildienstgesetz („Dienstflucht“, § 53 ZDG; „Nichtbefolgen von Anordnungen“, § 54 ZDG).

Dienst im, für und am Krieg und das „Wehren“

Sich-wehren gegen Unrecht und Angriff ist richtig und erlaubt, wenn und solange es verhältnismäßig ist. Kriegsdienst ist jeder Dienst im, für und am Krieg. Dieser ist nie verhältnismäßig, ist selbst Unrecht und trifft immer Unschuldige und die Zivilbevölkerung. Und die Behauptung vom Sich-wehren ist häufig umstritten oder glatte Lüge – man denke z.B. an die falsche Behauptung „Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen“ von Adolf Hitler am 1. September 1939 im Reichstag, mit der Deutschland den Zweiten Weltkrieg begann.
Militär ist insgesamt eine Zwangsveranstaltung mit rigider Hierarchie, organisiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam und als Instrument konstruktiver Konfliktlösung und fairen Interessensausgleichs ungeeignet.
Das wichtigste Mittel gegen den Kriegsdienstzwang ist die Kriegsdienstverweigerung (KDV) – als persönliche und als gemeinsame Handlung; gegen alle Kriegsdienste und nicht nur gegen den direkten im Militär; national und international.
Staaten- und länderübergreifend gibt es seit 1921 die War Resisters´ International (WRI), deren Mitglieder jeden Krieg als Verbrechen ablehnen und Kriegsdienste ablehnen und verweigern. Auf Deutsch wird die WRI gewöhnlich als Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen bezeichnet. Auch wenn diese Übersetzung im Blick auf das englische „resist“ verkürzt erscheint, macht sie im hier thematisierten Zusammenhang deutlich, dass es um den Widerstand gegen Kriegsdienste geht. In der BRD gibt es sieben Mitgliedsorganisationen der WRI, darunter die Graswurzelrevolution, von denen vor allem diese beiden sich schwerpunktmäßig mit der KDV beschäftigen: die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) und die Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK). (Daneben bieten auch die evangelische und die katholische Kirche Beratung zu Fragen der KDV an.)

Das Elend der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich in Deutschland mit KDV beschäftigt, der steht vor diesem Dilemma: Die verfassungsrechtliche Schutzvorschrift des Art. 4 Abs. 3 GG, die gesetzliche Umsetzung in v.a. dem Wehrpflichtgesetz (WPflG), dem „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (KDVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG), das Handeln der Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung der Gerichte zeigen: Zwar ist das KDV-Grundrecht ein nicht zu unterschätzender zivilisatorischer Fortschritt, der nicht zuletzt der massenhaften Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“ in Nazi-Deutschland geschuldet ist, von einem Menschenrecht auf KDV ist es aber weit entfernt; dann müsste es nämlich uneingeschränkt gelten.
So ist aber ausschließlich die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschützt, nicht aber die gegen andere erzwungene unterstützende Tätigkeiten im, für und am Krieg. Erschwerend kommt dazu, dass Kriegsdienstverweigerer dann, wenn Männer zum Soldatsein gezwungen werden, einen Ersatz in Form des Zivildienstes leisten müssen. Exakt damit erfüllen auch sie den abgelehnten Kriegsdienstzwang („Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes [staatliche Anerkennung als KDVer] durch den Zivildienst erfüllt.“ – § 3 Abs. 1 WPflG).
Die zweite Einschränkung besteht in dem Erfordernis „gegen sein Gewissen“. Genau wie die Freiheit des Glaubens und die des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG „unverletzlich“. Sie darf staatlicherseits nicht beschränkt und angetastet, sondern muss geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings in seiner Rechtsprechung dazu verstiegen, dass die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht durch Art. 4 Abs. 3 GG „abschließend geregelt“ sei. Dabei ist es hochproblematisch, dass überhaupt ein Antrag zur Inanspruchnahme des Grundrechts gestellt werden muss. Durch die Ausgestaltung des KDV-Anerkennungsverfahrens kann der Staat die Zahl der Kriegsdienstverweigerer dazu noch steuern.
Für die Gruppen, die zur KDV arbeiten und beraten, stellt sich damit die Frage nach ihrem Ziel und der Strategie.
Die Kirchen betonen zwar immer den Wert der KDV (nach Art. 4 Abs. 3 GG), verstehen ihre Beratungsarbeit aber vor allem als „Gewissensschärfung“. Das mag in vielen Einzelfällen hilfreich sein, eine klare politische Positionierung gegen Militär, Kriegsvorbereitung, Krieg und Kriegsdienstzwang ist es nicht. In ihrer aktuellen „Friedensdenkschrift“ vom November 2025 erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland Pazifismus zur Privatsache und rechtfertigt den Kriegsdienstzwang.
Die DFG-VK, die zunächst 1968 aus dem Zusammenschluss der 1892 gegründeten Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) mit Teilen der Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) zur DFG-IDK und dann 1974 aus der Fusion mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) hervorgegangen ist, hat eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von KDVern zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Programmatisch tritt sie zwar für „die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste als einen Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung“ ein. In der Breite dieser Friedensorganisation wird der Kriegsdienstzwang als solcher aber wenig problematisiert und politisch angegriffen. Mehrheitlich wird die Strategie verfolgt, die Zahl der KDV-Anträge als Zeichen des Protests gegen „Kriegstüchtigkeit“ zu steigern. Deshalb wird sogar denjenigen, die aufgrund der geltenden Rechtslage und der Verwaltungspraxis gar nicht mit einer Einberufung zur Bundeswehr rechnen müssen, zur KDV-Antragstellung geraten, was zwangsläufig zu einer Musterung führt und die dann staatlich anerkannten KDVer zu potenziellen Zivildienstleistenden macht. Das scheint mir insgesamt doch eher zu einer Integration in das „Wehrpflicht-System“ zu führen, als dem politischen und widerständigen Anspruch von „Vereinigten Kriegsdienstgegner*innen“ zu entsprechen.
Die IDK hat ein umfassendes Verständnis von Kriegsdienstverweigerung. Es umfasst auch alle kriegsunterstützenden Tätigkeiten in Betrieb, Schule, Universität etc. und die Zwangsdienste, die nach Artikel 12a GG neben Militär- und Ersatzdienst im Kriegsfall vorgesehen sind. Im Bereich der sog. Wehrpflicht neben der „normalen 4/3-KDV-Beratung“ informiert und agitiert sie auch über die Verweigerung der Erfassung und der Musterung bis hin zur Totalverweigerung, also der konsequenten Nicht-Zusammenarbeit mit dem Zwangsdienstsystem.

Fazit

Dieses Dilemma bleibt: Die Herrschenden sprechen von Wehrpflicht und verschleiern damit den Zwangscharakter dieser Rekrutierungsmethode – und zu viele lassen sich davon einlullen und halten es für normal, dass der Staat seine Bürger*innen zu Kriegsdiensten zwingt.
Protest und Widerstand dagegen sind nötig – und möglich durch die Wahrnehmung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland ist dieses Recht durch die Einschränkung auf den „Kriegsdienst mit der Waffe“ und die Beschränkung auf Gewissensgründe nur unzureichend gegeben. Die nach diesem reduzierten Recht staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind in das System des Kriegsdienstzwangs integriert, die anderen landen vor Gericht und im Gefängnis.
Das Gerede von der Wehrpflicht als staatsbürgerlicher Aufgabe ist genauso wie die Forderung nach Kriegstüchtigkeit Teil der Kriegspropaganda. Aus pazifistischer, antimilitaristischer und aus menschenrechtlicher Sicht gibt es nur diese Wehrpflicht: Die Pflicht, sich zu wehren gegen jeden Kriegsdienstzwang!

Stefan Philipp

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war 25 Jahre lang bis 2024 Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift „ZivilCourage“. In den 1980er Jahren verweigerte er die Musterung, lehnte die Stellung eines KDV-Antrags ab, folgte der Einberufung zur Bundeswehr nicht, wurde von „Feldjägern“ festgenommen, dann zwei Monate in der Kaserne inhaftiert und danach wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

31 März, 2026

Deutschland: Schulstreik gegen Wehrpflicht

Mai 8 Ganztägig

Für Ihren nächsten Streik, haben die Schüler*innen den Tag der Befreiung von Nazi-Deutschland gewählt. Ein passender Termin um erneute Großmachtfantasien und Pläne („größte konventionelle Armee Europas“) aufzudecken und sich dagegen zu wehren. So vieles erinnert heute an diese dunkle Zeit des Deutschen Faschismus. Gerade fand ein Forscher zum Beispiel heraus, dass dort, wo die NSDAP damals stark war, heute die AfD stark ist. Gerade weil wir manche Sachen nicht verstehen, sollten wir angesichts unserer Geschichte, dass „NIE WIEDER“ wirklich ernst nehmen und nicht erneut dem Militarismus und Autoritarismus den Weg ebnen. Die streikenden Schüler sind die größte Protestbewegung gegen den erneuten Bellizismus in Deutschland. Wir unterstützen Sie und ihren Protest. Bildet Banden gegen die drohende Wehrpflicht und den krieg der mit ihr möglich gemacht werden soll und unterstützt sie auch. Schüler*innen sind kein Drohnenfutter, sondern haben ein Recht auf eine friedliche Zukunft.

Screenshot

Schüler*innen

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Schulstrei vs. Wehrpflicht
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