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Angriffskrieg

30 Oktober, 2025

Russen, die den Krieg verweigern

„Wir lassen uns nicht zum Töten zwingen“ war das Thema eines Vortrags zweier Kriegsgegner aus Russland im Gemeindesaal der Evangelischen Stadtkirche Offenburg, zu dem die Deutsche Friedensgesellschaft – Gruppe Mittelbaden zusammen mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Ortenau eingeladen hatte. In den meisten westlichen Ländern ist es möglich, den Militärdienst zu verweigern. Wie ist es aber in Russland, einem Land, das einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt? Kämpft dort eine Berufsarmee, für die sich die Frage der Verweigerung nicht stellt? Ganz gewiss nicht, meint Sascha Belik, lange Zeit Geschäftsführer der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung in Russland. Er ist Jurist, floh zunächst nach Estland und lebt seit einem Jahr in Polen. Auf zahlreichen Statistiken über die Zahl der Ersatzdienstleistenden in Russland – ansteigend seit dem Krieg von etwa 1.500 in 2023 auf 2.700 Personen im 1. Quartal 2025 – wird klar, dass es durchaus Militärverweigerer in Russland gibt; interessant auch die Zahl der Deserteure, Fahnenflüchtigen oder Befehlsverweigerer: 25.000 seit Kriegsbeginn, aktuell etwa 1.000 pro Monat.

Was bedeuten diese Zahlen? Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung vor der Einberufung ist in Russland seit Jahren gesetzlich verankert, aber es wird darüber nicht aufgeklärt. Wer zum ersten Mal mit den Militärbehörden zu tun hat, dem werden falsche Informationen gegeben – entweder, dass es gar nicht möglich sei, dem Militärdienst zu entgehen oder dass Anträge auf Zivildienst gar keine Chancen hätten usw. Die Bewegung für Kriegsdienstverweigerung in Russland klärt die jungen Männer über ihre Rechte auf – über die Webseite, über einen Telegram-Kanal und telefonisch. Allein über den Telegram-Kanal gebe es 500 Anfragen pro Monat.

2.700 Zivildienstleistende, fast doppelt so viele wie 2023, klingt viel, so Belik. Aber jährlich werden 300.000 Männer zum Wehrdienst einberufen. Auf der anderen Seite bedeutet die sinkende Anerkennungsquote, dass 14.000 Menschen einen Antrag auf Zivildienst gestellt haben, von denen aber nur 20 % durchgekommen sind.

Wehrdienstentziehung wird in Russland mit Geldstrafen bestraft und nur zu einem winzigen Teil mit einer Gefängnisstrafe. Wer verurteilt wird, ist ein Jahr vom Wehrdienst befreit – ein Jahr Zeit, um zu überlegen, welche weiteren Schritte zur Vermeidung des Militärdienstes es gibt. Es gibt auch – nur inoffiziell – die Variante des Freikaufes: je nach Region können 6.000 oder 10.000 Euro dafür ausreichen. Am dramatischsten ist zweifelsohne die Fahnenflucht. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern ist es in Russland nicht möglich, als Soldat den Kriegsdienst zu verweigern.

Viele Männer, seien es Wehrdienstentzieher oder Deserteure, versuchen das Land zu verlassen – über Armenien, Georgien, die Türkei. Manche kommen dann in EU-Staaten und die müssen sich dann zu ihnen verhalten.

Damit begann der Part des zweiten Referenten, Artem Klyga, auch er Jurist und bekannter Berater aus Moskau. Als ihm selbst die Einberufung drohte, floh er nach Usbekistan und kam schließlich nach Deutschland. Hier hat er einen subsidiären Schutzstatus erhalten, aber nicht politisches Asyl.

Die EU-Staaten haben zu Beginn des Krieges vollmundig erklärt, dass sie jene Russen, die sich weigern, am Angriffskrieg ihres Landes gegen die Ukraine mitzuwirken, natürlich unterstützen werden. Die Realität sieht nach der Erfahrung Klygas anders aus. Während er Frankreich lobt, Deutschland in der Zeit der Ampel-Regierung mit Einschränkungen, berichtet er von Finnland oder Litauen, die russische Männer wieder abschieben, weil sie als Gefährder der nationalen Sicherheit gesehen werden. In den Ländern mit einer direkten Grenze zu Russland sitze die Angst vor Russen so tief, dass sie auch vor jenen, die sich mit ihrem Handeln gegen den Krieg stellen, nicht Halt macht.

Ein Lichtblick ist für Artem Klyga, dass die wahren Informationen über die Gefährdung der Deserteure in Russland in den Berichten des Europarats inzwischen auftauchen. Das wiederum ist wichtig, um in Gerichtsverfahren in Deutschland auf solche offiziellen Dokumente hinweisen zu können. Denn das für Asylfragen zuständige Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) argumentiere immer wieder mit der falschen Propaganda aus Russland, dass Wehrpflichtige nicht in Gefahr stünden, an die Front geschickt zu werden. Erfreulicherweise haben Gerichte in Berlin und Wiesbaden inzwischen einigen Wehrdienstentziehern einen subsidiären Schutzstatus gewährt.

Und wie können wir Klygas und Sascha Beliks Arbeit unterstützen? Belik verweist auf die Webseite stoparmy.org/en und die Möglichkeiten, für die Arbeit zu spenden. Denn die Bewegung ist in Russland offiziell nicht registriert, aber als „ausländischer Agent“ klassifiziert.

Am Ende einer lebhaften Diskussion mit dem Publikum rufen die Referenten dazu auf, die Informationen darüber zu verbreiten und den Bundestagsabgeordneten mitzuteilen, damit diese sich an die früheren Versprechen zur Unterstützung von russischen Kriegs- gegnern wieder erinnern.

Stephan Brües/Ernst Rattinger

mittelbaden@dfg-vk.de 

23 Juni, 2025

Pressemitteilung: Völkerrechtswidrige Angriffe auf den Iran

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) verurteilt die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und
Israels auf den Iran. Der Verband sorgt sich nicht nur um die Opfer, sondern auch um eine dauerhafte Erosion des internationalen Rechts.

In der Nacht zum Sonntag haben US-Bomber Ziele im Iran angegriffen. Damit haben sich die Vereinigten Staaten den seit einigen Tagen laufenden völkerrechtswidrigen Angriffen Israels angeschlossen. Der Iran hat wiederum mit Raketen- und Drohnen-Angriffen auf Israel reagiert. Als pazifistischer Verband verurteilt die DFG-VK jede Gewalt und steht an der Seite der Opfer – sieht aber noch einen weitergehenden Schaden: „Präsident Trumps Entscheidung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, sondern droht die Region weiter ins Chaos zu stürzen und die militärische Gewalt in der Region auszuweiten“, sagt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. Der Verband warnt vor unabsehbaren internationalen Folgen des US-Angriffs: „Das Nichtverbreitungsregime droht geschwächt zu werden, Iran könnte durch den Schritt erst recht ermutigt werden sich aus dem Atomwaffensperrvertrag zurückzuziehen und eine Nuklearwaffe anzustreben“, so Pletsch. Das iranische Regime könne neun neben weiter eskalierenden Gegenschlägen noch schärfer gegen die eigene Bevölkerung vorgehen und so Bemühungen zur Überwindung des Regimes schaden, befürchtet der DFG-VK-Bundessprecher: „Die Menschen in Iran, Israel, den palästinensischen Gebieten und in der Region werden die Folgen dieser rücksichtslosen, gefährlichen, und illegalen Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen und Risiken für ihr Leben tragen. Es werden massive Repressionen des iranischen Staates gegen die eigene Bevölkerung und insbesondere gegen progressive Kräfte im Land befürchtet.“
Die DFG-VK erinnert an das 2018 durch den schon damals amtierenden US-Präsidenten Trump aufgekündigten Atomabkommen: „Das Abkommen, an dem auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien beteiligt war, untersagte dem Iran bis 2031 Uran über 3,67 Prozent anzureichern – es war in Kraft und der Iran hielt sich laut strengen Kontrollen der Atomenergiebehörde auch daran“, so Pletsch. Die DFG-VK hatte sich damals gemeinsam mit weiteren Friedensorganisationen mit einer Kampagne für den Erhalt des Abkommens und gegen einen bereits damals drohenden Iran-Krieg eingesetzt. Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten sich klar für das Völkerrecht einsetzen und die Angriffe nicht unterstützen oder begrüßen, warnt die DFG-VK. „Die Angriffe untergraben die eigenen diplomatischen Bemühungen. Die Statements aus der EU und auch aus den G7-Saaten nach den Angriffen Israels in der vergangenen Woche, den ‚Vergeltungsschläge‘ Irans und den nun erfolgten US-Angriffen geben jedoch keinen Anlass anzunehmen, dass das Völkerrecht handlungsleitenend für die Regierungen und EU-Kommission ist“, erklärt Pletsch.
Als Mitglied der 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN) spricht sich die DFG-VK deutlich gegen jedes Atomprogramm aus – diese müssten aber politisch und nicht militärisch gestoppt werden. Zudem müssten alle Atomwaffenstaaten – auch die USA und Israel sowie Deutschland als atomarer Teilhaberstaat – endlich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, fordert der Friedensverband.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de, +4917623575236

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