• Skip to main content

DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

  • Start
  • Über uns
    • Unser Selbstverständnis
    • Kontakte
    • Grundordnung des DFG-VK Landesbandes Baden-Württemberg
    • Landessprecher*innen-kreis (LSK)
      • Thomas Schild-Dona
    • Mitarbeiter*innen
    • Referent*innen
    • Mitgliederversammlungen
  • Aktivitäten
    • Aktivitäten der Mitglieder
    • Atomwaffen abrüsten
    • Friedensbildung statt Bundeswehr
    • Rüstungsexporte stoppen
    • Sicherheit neu denken
    • Unter 18 nie! Keine Minderjährigen rekrutieren
    • Tag der Bundeswehr
    • Kriegsdienstverweigerung
      • KDV als Soldat
      • KDV als Reservist
  • Informationen
    • Terminkalender
    • SÜDWEST-KONTAKTE
    • Newsletter
    • Informationen
    • Pressemitteilungen
  • Pax an
  • Suche

Aktionen in Baden-Württemberg

15 Mai, 2025

Der 15.05. ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung

Heute, am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, erinnern wir daran: Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung braucht Schutz, Verteidigung – und politischen Druck.

Was lange als Akt der Solidarität mit mutigen Verweiger*innen in Russland, der Türkei, Israel, der Ukraine oder anderen Ländern der Weltgalt , betrifft uns spätestens seit gestern ganz konkret wieder selbst:

Mit der Ankündigung von Kanzler Merz, Deutschland zur „größten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, rückt der Krieg auch für Hunderttausende deutsche Staatsbürger*innen näher.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Wir kämpfen dafür – für alle.

——————————

EU & Kriegsdienstverweigerung: Internationales Recht vs. Realität

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(1):
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Realität:

„Ich habe mich geweigert, der russischen Armee beizutreten und unschuldige Zivilisten zu töten. Ich hoffte auf Schutz in Europa – aber das war ein Irrtum. Jetzt droht mir die Abschiebung nach Russland und damit der sofortige Fronteinsatz.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(2):
„Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird anerkannt – gemäß den nationalen Gesetzen zur Ausübung dieses Rechts.“

Realität:

„Ich bin seit ein paar Monaten in Frankreich, aber man will mich nach Kroatien zurückschicken – das erste EU-Land, das ich betreten habe. Von dort droht mir die Abschiebung nach Bosnien und dann Russland. Kroatien gewährt russischen Staatsbürgern selten Asyl – das ist lebensgefährlich.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Asylrecht: Flüchtlingsschutz für Personen mit begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Realität:

„Viele Verweigerer leben in Armut oder im Exil. Doch selbst dort stoßen sie auf neue Hürden – viele Länder erkennen Kriegsdienstverweigerung nicht als Asylgrund an.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei

Internationales Recht:

EU-Verordnung 2024/1347:

Verfolgung kann auch eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung sein – etwa, wenn jemand aus moralischen, religiösen oder politischen Gründen den Wehrdienst verweigert.

Realität:

„Viele ukrainische Kriegsdienstverweigerer schweigen aus Angst – ohne rechtlichen Schutzstatus in der EU.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine

  • Impressum
  • Datenschutz

Urheberrecht © 2025 · dfg-vk · Anmelden