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Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Offener Brief

27 März, 2025

Offener Brief

20. März 2025

Appell zur künftigen Rüstungsexportkontrolle: Die Stärke des Rechts hochhalten!

Sehr geehrter Herr Merz, sehr geehrter Herr Dr. Söder, sehr geehrter Herr Klingbeil, sehr geehrte Frau Esken, sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsgruppe „Außen und Verteidigung, Entwicklungszusammenar-beit und Menschenrechte“, sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsgruppe „Wirtschaft, Industrie, Tourismus“, sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsgruppe „Europa“,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, arbeiten seit langem zu den Folgen deutscher und eu-ropäischer Rüstungsexporte. Diese Arbeit zeigt immer wieder auf erschreckende Art und Weise:Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter und militärisch genutzte Dual-use-Güter sind keine Warenwie alle anderen! Es sind Gewaltmittel, die einerseits Teil eines staatlich legitimierten Gewaltmo-nopols sein, andererseits jedoch auch missbraucht werden können. Gerade in Zeiten, in denenviele Regierungen wieder auf das Recht des Stärkeren setzen und damit zunehmend Druck auf dieregelbasierte internationale Ordnung ausüben, muss betont werden: Durch Waffen und Rüstungs-güter können Menschen unmittelbar und mittelbar verletzt, getötet oder unterdrückt werden! Sie können zur Eskalation von Konflikten beitragen, Aufrüstungsspiralen befeuern und sind eine Fluchtursache. Deshalb ist der Export von Rüstungsgütern besonders kontrollbedürftig!

Mit Besorgnis stellen wir fest, dass Diskussionen über Rüstungsexporte zunehmend im Kontextstrategischer Interessen geführt werden und nicht unter dem Vorrang menschenrechtlicher undvölkerrechtlicher Verpflichtungen. Rüstungsexporte dürfen nicht zur geopolitischen Verfügungs-masse verkommen! Internationale Verpflichtungen müssen in der Rüstungsexportpolitik umge-setzt werden.

Wir fordern deshalb von Ihnen, sicherzustellen, dass es keine deutschen Rüstungsexporte anStaaten gibt, bei denen das Risiko besteht, dass sie zu Verletzungen der Menschenrechteoder des humanitären Völkerrechts beitragen!

Wir sind überzeugt, dass im Sinne der Stärke des Rechts ein nationales Rüstungsexportkontrollge-setz das richtige Instrument ist, um dies umzusetzen. Wir appellieren deshalb an die koalierende Parteien:

Nehmen sie ein wirklich restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz in den Koalitionsvertragauf. Dieses darf keine leere Hülle werden. Es muss substanzielle Verbesserungen im Sinneeiner restriktiven Kontrolle mit sich bringen; insbesondere im Hinblick auf Rechtsverbind-lichkeit, Transparenz, eine Kleinwaffendefinition im Sinne der UN-Definition und die Kon-trolle von Regierungshandeln, indem Berichtspflichten und ein Verbandsklagerecht verankert werden!

Auch die Rüstungsexportkontrolle auf EU-Ebene sollte in diesem Sinne deutlich verbessert werden.Denn die europäische Rüstungszusammenarbeit wird zunehmend gefördert. Die Wettbewerbsfä-higkeit der europäischen Rüstungsindustrie soll gestärkt und die Produktionskapazitäten massivausgebaut werden. Die produzierten Waffen und Rüstungsgüter dann auch auf dem Weltmarkt anzubieten, wird nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr unterstützt. Während die Rüstungszusammenarbeit gestärkt wird, gerät eine restriktive Exportkontrolle jedoch immer mehr aus dem Blick. Daher fordern wir die zukünftige deutsche Bundesregierung auf, mit einem wirklich restriktiven nationalen Rüstungsexportkontrollgesetz auf europäischer Ebene glaubwürdig als Vorreiterfür die dringend benötigte Durchsetzung und Verschärfung bestehender EU-Kriterien einzutreten.

Gleichzeitig dürfen Verbesserungen der nationalen Rüstungsexportkontrolle nicht mit Verweis aufEU-weite Regelungen mit unklarer Zukunftsperspektive blockiert oder gegeneinander ausgespieltwerden. Es braucht Verbesserungen auf beiden Ebenen.

Im ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, sicherzustellen und im Koalitionsvertrag festzuschreiben, dass bei Exporten aus europäischen Rüstungskooperationen der bereits bestehende und verbindliche Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten und der internationale Waffenhandelsvertrag (ATT) endlich uneingeschränkt angewendet werden! Damit würde Deutschland nicht, wie so oft behauptet, einen restriktiven Sonderweg beschreiten, sondern lediglich den bestehenden europäischen und internationalen Regeln zur Durchsetzung verhelfen! Die Kosten unverantwortlicher Exporte tragen am Ende die Menschen in autoritären Regimen und in Krisengebieten, die vor Krieg, Gewalt und Unterdrückung fliehen müssen. Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf dem Rücken Dritter und auch nicht zu lasten der europäischen Sicherheit durch Exporte in alle Welt ausgetragen werden.

Sorge bereitet uns weiterhin die Forderung, dass Rüstungsunternehmen bei nachhaltigen Geldanlagen nicht negativ bewertet oder ausgeschlossen werden sollen. Selbst wenn die Politik mehr Investitionen in Rüstung als notwendig erachtet, bedeutet dies nicht, dass diese nachhaltig sind. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) betont, dass nachhaltige Investitionen klare Standards erfüllen müssen. Doch Waffen und Rüstungsgüter entsprechen keinem der beiden Kriterien, die die EU-Taxonomie für nachhaltige Geschäftstätigkeiten vorschreibt: Sie leisten keinen positiven Beitrag zu den Umweltzielen der UN und sie erfüllen nicht den Aspekt „do no significant harm“.

Schätzungen zufolge sind Rüstung und Militär für 5,5 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Ganz zu schweigen von den Klimaschäden durch den militärischen Einsatz.

Auch dem Prinzip des „do no significant harm“ widersprechen Waffen und Rüstungsgüter, da ihr Einsatz unweigerlich zu Zerstörung führt.

Wir appellieren an Sie, im Koalitionsvertrag klarzustellen, dass Rüstungsfirmen auch weiterhin nicht in nachhaltige Fonds und Geldanlagen aufgenommen werden dürfen.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, appellieren an Sie: Tragen Sie Sorge dafür, dass bestehende Verpflichtungen eingehalten werden und halten Sie die Stärke des Rechts in der Rüstungs-exportkontrolle hoch! Rüstungsexporte dürfen nicht zur geopolitischen Verfügungsmasse verkommen. Stellen Sie daher im Koalitionsvertrag sicher, dass:

– es keine deutschen Rüstungsexporte an Staaten gibt, bei denen das Risiko besteht, dass sie zu Menschen- oder Völkerrechtsverletzungen beitragen! Internationale Verpflichtungen gelten auch für die Rüstungsexportpolitik.

– die zukünftige Bundesregierung ein restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz einbringt, das ein Verbandsklagerecht als Kontrollinstrument vorsieht.

– bei Exporten aus europäischen Rüstungskooperationen der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten und der Waffenhandelsvertrag (ATT) uneingeschränkt angewendet werden müssen.

– klargestellt wird, dass Rüstungsfirmen auch weiterhin nicht in nachhaltige Fonds und Geldanlagen aufgenommen werden dürfen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)

Amnesty International Deutschland e.V.

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Deutsche Franziskanerprovinz KdöR

Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e.V.

Ohne Rüstung Leben

pax christi – Deutsche Sektion e.V.

RüstungsInformationsBüro e.V.

Terre des Hommes Deutschland e.V.

Woltersburger Mühle

Kontakt: Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben,

Tel. 0711 62039372, orl-kehne@gaia.de

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