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Aktuelle Seite: Startseite / Startseite / Konzept des neuen Wehrdienstes

4 Juli, 2024

Konzept des neuen Wehrdienstes

Das sind die Vorstellungen von Verteidigungsminister Pistorius.

Bedrohung und Ausgangslage

  • Zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung ist Kernauftrag der
    Bundeswehr.
  • Wir gehen davon aus, dass Russland trotz des Angriffes gegen die Ukraine
    und der dortigen Verluste bis 2029 in der Lage ist, NATO-Territorium
    anzugreifen.
  • Wir müssen unsere Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung so
    verbessern, dass Aggressoren davon ablassen, NATO-Territorium
    anzugreifen.
  • Wir sind dabei, die Bundeswehr besser auszustatten, ihr eine bessere
    Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, und wir reorganisieren die Streitkräfte
    so, dass sie in einem Verteidigungsfall optimal aufgestellt sind.
  • Wir wollen ein neues Modell, das vor allem auf Freiwilligkeit setzt, im
    Bedarfsfall aber auch verpflichtende Elemente beinhaltet.
  • Das neue Modell umfasst einen Grundwehrdienst von sechs Monaten mit
    einer Option für zusätzlichen freiwilligen Wehrdienst von bis zu zusätzlichen
    17 Monaten.
  • Zusätzlich brauchen wir eine stabile und einsatzbereite Reserve. Sie muss
    dafür sorgen, dass die Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall
    schnell aufwuchsfähig ist. Dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen.
    Neues Wehrdienstmodell
  • Dazu wird eine verpflichtende Erfassung und bedarfsorientierte Musterung
    als notwendige Grundlage eingeführt.
  • Konkret heißt das: Frauen und Männer werden zum Erreichen des
    wehrdienstfähigen Alters angeschrieben. Männer werden aufgefordert
    werden, einen Fragebogen auszufüllen. Sie sind verpflichtet, ihn
    zurückzusenden. Frauen können den Fragebogens ausfüllen und
    zurücksenden, sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Auf der Grundlage des Fragebogens trifft die Bundeswehr die Entscheidung
    darüber, wer zur Musterung eingeladen wird. Anschließend wählt sie aus
    den Gemusterten die Geeignetsten und Motiviertesten. Es erfolgt also eine
    Auswahl nach Qualitätskriterien.
  • Das Verfahren führt dazu, dass sich viele junge Menschen zum ersten Mal
    mit der Frage befassen, ob sie nach der Schule einen Wehrdienst leisten
    möchten. Wir gehen davon aus, dass sich viele junge Männer und Frauen
    freiwillig melden.
  • Den ausgewählten jungen Menschen steht die Möglichkeit offen, einen
    sechsmonatigen Grundwehrdienst zu leisten oder sich für bis zu insgesamt
    23 Monate zu verpflichten.
  • Denjenigen, die den Wehrdienst über sechs Monate hinaus leisten wollen,
    bietet die Bundeswehr zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
  • Zusätzlich zu den bisher rund 10.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden wollen
    wir ab 2025 bis zu 5.000 weitere Wehrdienstleistende ausbilden. Das
    bisherige Modell des Freiwilligen Wehrdienstes wird in das Modell „Neuer
    Wehrdienst“ überführt. Die Kapazitäten und damit auch die Zahl der
    Wehrdienstleistenden werden wir in den Folgejahren schrittweise erhöhen.
  • Der deutsche Beitrag zur Bündnisverteidigung erfordert nach heutiger
    Bewertung langfristig insgesamt einen Verteidigungsumfang von rund
    460.000 Soldatinnen und Soldaten (davon geplanter Umfang rund 200.000
    aktive (stehende Streitkräfte), Rest Reserve). Ein großer Teil davon müsste
    schnell aus Reserven aufwachsen können.
  • Mit der Reaktivierung der Wehrerfassung und Wehrüberwachung sowie
    dem Einstieg in den Neuen Wehrdienst machen wir hierzu wichtige und
    notwendige Schritte.
    Wehrgerechtigkeit
  • Die geplanten gesetzlich festgelegten Kriterien für die Heranziehung
    orientieren sich an den konkreten Bedarfen für die Landes- und
    Bündnisverteidigung. Damit werden die Kriterien der Wehrgerechtigkeit
    erfüllt.
    Gesetzlicher Rahmen
  • Ausgesetzt wurde im Jahr 2011 nicht die „Wehrpflicht“, sondern die
    verpflichtende Ableistung des „Grundwehrdienstes“.
  • Eine Wiedereinführung des Wehrdienstes in der beschriebenen Form
    bedarf einfachgesetzlicher Regelungen. Hierfür sind mindestens das
    Wehrpflichtgesetz und das Soldatengesetz anzupassen.
  • Wir werden in dieser Legislaturperiode keine allgemeine Dienstpflicht und
    auch keine Wehrpflicht für Frauen einführen. Beides erforderte eine
    Grundgesetzänderung. Stattdessen wollen wir einem „Neuen Wehrdienst“
    noch in dieser Legislatur eine gesetzliche Grundlage geben und die dafür
    erforderlichen Strukturen und Kapazitäten in der Bundeswehr schaffen
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