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Aktuelle Seite: Startseite / Allgemein / Der ‚neue Wehrdienst‘ tritt in Kraft

16 Dezember, 2025

Der ‚neue Wehrdienst‘ tritt in Kraft

Verteidigungsminister Pistorius will Deutschland kriegstüchtig machen, um sich gegen mögliche Angriffe zu wappnen. Durch das Aussetzen der Schuldenbremse hat er zwar genügend Geld für Waffenkäufe zu Verfügung, allerdings fehlt ihm das Personal, diese zu bedienen. Das will er mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz ändern, das der Bundestag am 5.12.2025 verabschiedet hat. Wenn der Bundesrat am 19.12.2025 zustimmt, wovon auszugehen ist, wird es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit gehen folgende Änderungen einher:

Freiwilliger Wehrdienst

– Es bleibt zunächst dabei einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten.

  Mindestdauer 6 Monate und Verlängerung bis zu 5 Monaten.

  Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, innerhalb derer man ausscheiden kann.

– Der/die freiwillig Wehrdienst Leistende/r bis zu 11 Monaten erhält 2.600€ brutto monatlich

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) bei einer Dienstdauer von

  mindestens 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.500€.

– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis C oder C 1 (LKW) bis zu 5.000€.

– Freie Fahrt in Uniform mit der Bundesbahn

– Soldaten mit einer Restdienstzeit von mindestens zwölf Monaten werden in ein Dienstverhältnis

  eines Soldaten auf Zeit (SaZ 1) übernommen.

Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu

260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegt folgender Aufwuchspfad zu Grunde:

JahrAktive Soldatinnen und SoldatenReservistinnen und Reservisten
2026186 000 – 190 00070 000 – 80 000
2027190 000 – 193 00080 000 – 100 000
2028193 000 – 198 000100 000 – 120 000
2029198 000 – 205 000120 000 – 140 000
2030204 000 – 212 000140 000 – 160 000
2031210 000 – 220 000160 000 – 180 000
2032218 000 – 230 000180 000 – 200 000
2033228 000 – 242 000Mindestens 200 000
2034240 000 – 256 000Mindestens 200 000
2035255 000 – 270 000Mindestens 200 000  

Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich,

beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und der sich daraus

ergebenden Entwicklung der Reserve.

Findet Pistorius genügend Freiwillige, bleibt es bei der Freiwilligkeit.

Findet Pistorius nicht genug Freiwillige, kann nur mit einem neuen Gesetz im Bundestag eine

sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Einen Automatismus gibt es dafür nicht.

Wehrerfassung mittels Bereitschaftserklärung

Mit der Bereitschaftserklärung tritt die Wehrerfassung wieder in Kraft.

– Das Karrierecenter der Bundeswehr wird umbenannt in Wehrersatzbehörden

– Alle Männer und Frauen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten ein Schreiben der

  Bundeswehr mit der Aufforderung eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer

  Wehrdienstleistung mittels Fragebogen abzugeben. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen,

  Frauen und Personen anderen Geschlechts können dies tun.

Abgefragt werden:

1. Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsan-

     gehörigkeiten.

2. Interesse an einem Wehrdienst

3. Körpergröße und Gewicht

4. Vorliegen einer Körperbehinderung oder einer entsprechenden Gleichstellung

5. Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen

6. Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit

7. Wehrdienst in fremden Streitkräften

Wie der Fragebogen genau aussieht, ist derzeit nicht bekannt.

– Wer den Fragebogen nicht richtig ausfüllt oder nicht zurückschickt, begeht eine

  Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.

– Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die in einer freiwillig

  abgegebenen Bereitschaftserklärung angegebenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern die

  Person bekundet hat, dass sie kein Interesse an einem Wehrdienst hat.

Musterung

Zwangsmusterung ab 1.1.2026 für alle Männer, die ab dem 1.1.2008 geboren sind.

Flächendeckend wird das – aus Kapazitätsgründen – erst ab dem 1.Juli 2027möglich sein. Gemustert wird in den 15 bestehenden Karrierecentern (Wehrersatzbehörden) und 24 neuen Musterungszentren, die noch aufgebaut werden müssen.

Kriegsdienstverweigerung

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung soll ab dem 1.1. 2026 an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach Köln geschickt werden.

Über den KDV-Antrag entscheidet weiterhin das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln im schriftlichen Verfahren.

Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes kann die Zuleitung des

Antrags auf Kriegsdienstverweigerung bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar

2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen (§ 13 Wehrpflichtgesetz).

Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens

innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der    

Bundeswehr entschieden werden.

Reservisten

§ 1 des Reservistengesetzes, wonach grundsätzlich alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten sind, bleibt unberührt

Bundesmeldegesetz

Der Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr entfällt.

Freiwilligendienste

Es werden 15.000 weitere Plätze für Freiwilligendienste eingerichtet. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 100.000 Plätze. Im Bundeshauhalt werden die Freiwilligendienste gestärkt:

50 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2026 und 80 Millionen Euro zusätzlich in den Folgejahren im sozialen, ökologischen, politischen und kulturellen Bereich, in Sporteinrichtungen oder im Zivil- und Katastrophenschutz.

Deshalb sind der neue Wehrdienst zum Zwecke der militärischen Abschreckung und die Freiwilligendienste mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, für die Bundesregierung zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz.

Die Position der DFG-VK ist klar.

Wir lehnen das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ab und sind gegen jede Art von Zwangsdienst. Dazu zählt die Erfassung der Männer ab 18 Jahren ebenso wie die jetzt vorgesehene Erfassung der Frauen durch die Hintertür, die wir juristisch prüfen lassen werden. Die geplante Zwangsmusterung ganzer Jahrgänge ab 1. Juli 2027 lehnen wir ebenfalls ab.

Bei der Bereitschaftserklärung sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

1. Die Gruppe derer, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben und uns um Rat

    Fragen. Wir können ihnen nur Tipps geben, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung 

    stehen. In jedem Fall sollte keine Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst angekreuzt

    werden.

2. Die Gruppe derer, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Dazu zählen Menschen

    mit einem Handicap, chronisch Kranke, psychisch Kranke, Autisten…….

    Hier raten wir im Fragebogen an entsprechender Stelle darauf hinzuweisen und Atteste oder

    eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beizufügen. Aller Voraussicht nach werden  

    Beeinträchtigte für den Wehrdienst nicht infrage kommen.

    Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn man die Bereitschaftserklärung ausdruckt und auf

    postalischem Weg zurückschickt. Es gibt keine Garantie, dass die Hinweise überhaupt beachtet

    werden.

Wir raten allen Männern auf der Bereitschaftserklärung kein Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst anzukreuzen, den Fragebogen auszudrucken und auf postalischem Weg zurückzuschicken.

Klar ist unser Aufruf jetzt den Kriegsdienst pro-aktiv zu verweigern, zumal gegenwärtig kein Zivildienst geleistet werden muss. Die vorübergehende Aussetzung der Musterung von Kriegsdienstverweigerern muss eine Dauerlösung werden. Wir warten erst einmal ab, ob diese Interimslösung überhaupt angewendet wird.

Bei den Freiwilligendienste fällt die Ungleichbehandlung zu den Freiwillig Wehrdienstleistenden besonders auf. Die Bezahlung der Freiwilligen mit 350-400 Euro monatlich zeigt einmal mehr die geringe Wertschätzung der Bundesregierung diesen Menschen gegenüber. Sie werden quasi mit einem ‚Taschengeld‘ abgespeist, während die Freiwilligen bei der Bundeswehr viele Vorteile

erhalten. Gleichbehandlung würde bedeuten, dass auch die Personen der Freiwilligendienste monatlich 2.600€ brutto und dieselben Vergünstigungen wie Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten.

Die Jugend reagiert und wehrt sich gegen den neuen Wehrdienst. Der Schulstreik gegen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht am 5. Dezember in über 100 Städten macht Mut und gibt Hoffnung, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht an der mangelnden Bereitschaft der Jugendlichen zum Wehrdienst scheitert.

Dies ist eine erste vorläufige Analyse zur neuen Gesetzgebung. Einiges ist noch offen und hier muss die Praxis der ersten Monate 2026 abgewartet werden. Wir werden fortlaufend informieren.

Klaus Pfisterer, 12.12.2025

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