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DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

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Hintergrundwissen

9 April, 2026

Wehrpflicht? Nein, Kriegsdienstzwang! 


Für eine klare Sprache statt Beschönigung und Verharmlosung

Ein Artikel unseres stellvertretendem Vorstands Stefan Philipp, veröffentlicht in der Graswurzelrevolution vom april 2026/508.

Hier zum Download im Original

Im Jahr 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden, alle konkreten Verpflichtungen sollten nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten, also im Krieg. Das hat sich mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz geändert: Alle jungen Männer werden nun erfasst, müssen einen Fragebogen ausfüllen, sich darin auch zu ihrer Bereitschaft zum Militärdienst äußern und werden ab Mitte 2027 gemustert.

Falls sich nicht genug Personen als Soldat*in zur Bundeswehr, deren Umfang in den nächsten Jahren um mehr als 40 Prozent vergrößert werden soll, melden, kann der Bundestag eine „Bedarfswehrpflicht“ einführen, bei der Männer für die Dienstleistung ausgelost werden. Wie umstritten das alles im Rahmen der Erreichung von „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius), des Strebens nach der „zentralen Führungsmacht“ in Europa (Merz), der Aufrüstung der Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee“ auf dem Kontinent (Klingbeil) ist, zeigten beispielhaft die großen „Schulstreik[s] gegen Wehrpflicht“ im Dezember 2025 und jetzt Anfang März.
„Bedarfswehrpflicht“, „Wehrpflichtlotterie“ … warum immer der Begriff „Wehrpflicht“? Denn eigentlich ist es ganz einfach. Als grundlegendes Freiheitsrecht gegenüber dem Staat garantiert das Grundgesetz (GG) in Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit ist dem deutschen Staat von seiner Verfassung im Kern verboten: ein Zwang zum Kriegsdienst, ein Zwangskriegsdienst, ein Kriegsdienstzwang! (Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Gewissen der von dem Zwang betroffenen Person dem Kriegsdienst entgegensteht.)
Obwohl dieser Begriff des Kriegsdienstzwangs also die korrekte und direkt aus Art. 4 Abs. 3 GG abgeleitete und den Sachverhalt treffende Bezeichnung ist, wird sie nur selten verwendet. Im Bereich der offiziellen Politik und des Militärs sowie in der Sprache der Gesetze und nachfolgend der Administration und der Gerichte wird von der Wehrpflicht gesprochen. Wehrpflicht ist der Begriff (in) der herrschenden Sprache – und eben auch die Sprache der Herrschenden. Dabei taucht dieser Begriff als solcher im Grundgesetz an keiner Stelle auf.
Eingeführt wurde der Kriegsdienstzwang im Zuge der Remilitarisierung Westdeutschlands mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag am 7. Juli 1956. Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gab es dafür zunächst nicht, allerdings war zuvor, am 6. März 1956, das Grundgesetz durch den Artikel 87a so ergänzt worden, dass „Streitkräfte zur Verteidigung“ aufgestellt werden (müssen). Auf Verfassungsebene wurde die sogenannte Wehrpflicht dann im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968 durch den Art.12a GG so normiert, dass über 18-jährige Männer „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass die vom Grundgesetz geforderte militärische Verteidigung vom Gesetzgeber entweder durch Zwang oder aber durch Freiwilligkeit organisiert werden kann.

Zum Unterschied zwischen Zwang und Pflicht

Was den wesentlichen Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ausmacht, zeigt der Blick ins Wörterbuch. Danach ist Zwang eine äußere Einwirkung, etwas zu tun oder zu unterlassen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den eigenen Willen und auch damit eine Freiheitsbeschränkung. Eine Pflicht hingegen ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass sie aus eigener Einsicht als notwendig erkannt und übernommen wird. Die Pflichterfüllung erfolgt also weitgehend freiwillig, Sanktionsandrohungen zur Brechung des eigenen und entgegenstehenden Willens sind nicht notwendig.
Bei einer Google-Anfrage nach dem Unterschied zwischen Pflicht und Zwang lautet die von sogenannter künstlicher Intelligenz generierte Antwort in der Zusammenfassung: „Pflicht ist eine einzusehende Notwendigkeit, Zwang ist eine ausgeübte Gewalt.“
Obwohl, ganz im Sinn staatlicher Herrschaftslogik, beim Kriegsdienstzwang offiziell von Pflicht gesprochen und das Wort Zwang vermieden wird, drohen bei Verweigerung der Diensterfüllung massivste Sanktionen; es kommt dann zum Einsatz des Strafrechts, bekanntlich „das schärfste Schwert des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen“. Das zeitgleich mit der „Wehrpflicht“ eingeführte Wehrstrafgesetz (WStG) sieht für „Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung“ Freiheitsstrafen, also Gefängnis, bis zu fünf Jahren vor („Fahnenflucht“, §  16 WStG); wer als Soldatin Befehle verweigert, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen („Gehorsamsverweigerung“, § 20 WStG). Weil der Zivildienst, der nach Art. 4 Abs. 3 GG staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer ebenfalls „Erfüllung der Wehrpflicht“ (§ 3 Abs. 1 WPflG) und ein bloßer Ersatz ist, gelten für Zivildienstleistende analoge Strafandrohungen nach dem Zivildienstgesetz („Dienstflucht“, § 53 ZDG; „Nichtbefolgen von Anordnungen“, § 54 ZDG).

Dienst im, für und am Krieg und das „Wehren“

Sich-wehren gegen Unrecht und Angriff ist richtig und erlaubt, wenn und solange es verhältnismäßig ist. Kriegsdienst ist jeder Dienst im, für und am Krieg. Dieser ist nie verhältnismäßig, ist selbst Unrecht und trifft immer Unschuldige und die Zivilbevölkerung. Und die Behauptung vom Sich-wehren ist häufig umstritten oder glatte Lüge – man denke z.B. an die falsche Behauptung „Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen“ von Adolf Hitler am 1. September 1939 im Reichstag, mit der Deutschland den Zweiten Weltkrieg begann.
Militär ist insgesamt eine Zwangsveranstaltung mit rigider Hierarchie, organisiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam und als Instrument konstruktiver Konfliktlösung und fairen Interessensausgleichs ungeeignet.
Das wichtigste Mittel gegen den Kriegsdienstzwang ist die Kriegsdienstverweigerung (KDV) – als persönliche und als gemeinsame Handlung; gegen alle Kriegsdienste und nicht nur gegen den direkten im Militär; national und international.
Staaten- und länderübergreifend gibt es seit 1921 die War Resisters´ International (WRI), deren Mitglieder jeden Krieg als Verbrechen ablehnen und Kriegsdienste ablehnen und verweigern. Auf Deutsch wird die WRI gewöhnlich als Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen bezeichnet. Auch wenn diese Übersetzung im Blick auf das englische „resist“ verkürzt erscheint, macht sie im hier thematisierten Zusammenhang deutlich, dass es um den Widerstand gegen Kriegsdienste geht. In der BRD gibt es sieben Mitgliedsorganisationen der WRI, darunter die Graswurzelrevolution, von denen vor allem diese beiden sich schwerpunktmäßig mit der KDV beschäftigen: die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) und die Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK). (Daneben bieten auch die evangelische und die katholische Kirche Beratung zu Fragen der KDV an.)

Das Elend der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Wer sich in Deutschland mit KDV beschäftigt, der steht vor diesem Dilemma: Die verfassungsrechtliche Schutzvorschrift des Art. 4 Abs. 3 GG, die gesetzliche Umsetzung in v.a. dem Wehrpflichtgesetz (WPflG), dem „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (KDVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG), das Handeln der Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung der Gerichte zeigen: Zwar ist das KDV-Grundrecht ein nicht zu unterschätzender zivilisatorischer Fortschritt, der nicht zuletzt der massenhaften Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“ in Nazi-Deutschland geschuldet ist, von einem Menschenrecht auf KDV ist es aber weit entfernt; dann müsste es nämlich uneingeschränkt gelten.
So ist aber ausschließlich die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschützt, nicht aber die gegen andere erzwungene unterstützende Tätigkeiten im, für und am Krieg. Erschwerend kommt dazu, dass Kriegsdienstverweigerer dann, wenn Männer zum Soldatsein gezwungen werden, einen Ersatz in Form des Zivildienstes leisten müssen. Exakt damit erfüllen auch sie den abgelehnten Kriegsdienstzwang („Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes [staatliche Anerkennung als KDVer] durch den Zivildienst erfüllt.“ – § 3 Abs. 1 WPflG).
Die zweite Einschränkung besteht in dem Erfordernis „gegen sein Gewissen“. Genau wie die Freiheit des Glaubens und die des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG „unverletzlich“. Sie darf staatlicherseits nicht beschränkt und angetastet, sondern muss geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings in seiner Rechtsprechung dazu verstiegen, dass die Reichweite der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht durch Art. 4 Abs. 3 GG „abschließend geregelt“ sei. Dabei ist es hochproblematisch, dass überhaupt ein Antrag zur Inanspruchnahme des Grundrechts gestellt werden muss. Durch die Ausgestaltung des KDV-Anerkennungsverfahrens kann der Staat die Zahl der Kriegsdienstverweigerer dazu noch steuern.
Für die Gruppen, die zur KDV arbeiten und beraten, stellt sich damit die Frage nach ihrem Ziel und der Strategie.
Die Kirchen betonen zwar immer den Wert der KDV (nach Art. 4 Abs. 3 GG), verstehen ihre Beratungsarbeit aber vor allem als „Gewissensschärfung“. Das mag in vielen Einzelfällen hilfreich sein, eine klare politische Positionierung gegen Militär, Kriegsvorbereitung, Krieg und Kriegsdienstzwang ist es nicht. In ihrer aktuellen „Friedensdenkschrift“ vom November 2025 erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland Pazifismus zur Privatsache und rechtfertigt den Kriegsdienstzwang.
Die DFG-VK, die zunächst 1968 aus dem Zusammenschluss der 1892 gegründeten Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) mit Teilen der Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) zur DFG-IDK und dann 1974 aus der Fusion mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) hervorgegangen ist, hat eine jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von KDVern zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Programmatisch tritt sie zwar für „die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste als einen Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung“ ein. In der Breite dieser Friedensorganisation wird der Kriegsdienstzwang als solcher aber wenig problematisiert und politisch angegriffen. Mehrheitlich wird die Strategie verfolgt, die Zahl der KDV-Anträge als Zeichen des Protests gegen „Kriegstüchtigkeit“ zu steigern. Deshalb wird sogar denjenigen, die aufgrund der geltenden Rechtslage und der Verwaltungspraxis gar nicht mit einer Einberufung zur Bundeswehr rechnen müssen, zur KDV-Antragstellung geraten, was zwangsläufig zu einer Musterung führt und die dann staatlich anerkannten KDVer zu potenziellen Zivildienstleistenden macht. Das scheint mir insgesamt doch eher zu einer Integration in das „Wehrpflicht-System“ zu führen, als dem politischen und widerständigen Anspruch von „Vereinigten Kriegsdienstgegner*innen“ zu entsprechen.
Die IDK hat ein umfassendes Verständnis von Kriegsdienstverweigerung. Es umfasst auch alle kriegsunterstützenden Tätigkeiten in Betrieb, Schule, Universität etc. und die Zwangsdienste, die nach Artikel 12a GG neben Militär- und Ersatzdienst im Kriegsfall vorgesehen sind. Im Bereich der sog. Wehrpflicht neben der „normalen 4/3-KDV-Beratung“ informiert und agitiert sie auch über die Verweigerung der Erfassung und der Musterung bis hin zur Totalverweigerung, also der konsequenten Nicht-Zusammenarbeit mit dem Zwangsdienstsystem.

Fazit

Dieses Dilemma bleibt: Die Herrschenden sprechen von Wehrpflicht und verschleiern damit den Zwangscharakter dieser Rekrutierungsmethode – und zu viele lassen sich davon einlullen und halten es für normal, dass der Staat seine Bürger*innen zu Kriegsdiensten zwingt.
Protest und Widerstand dagegen sind nötig – und möglich durch die Wahrnehmung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland ist dieses Recht durch die Einschränkung auf den „Kriegsdienst mit der Waffe“ und die Beschränkung auf Gewissensgründe nur unzureichend gegeben. Die nach diesem reduzierten Recht staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind in das System des Kriegsdienstzwangs integriert, die anderen landen vor Gericht und im Gefängnis.
Das Gerede von der Wehrpflicht als staatsbürgerlicher Aufgabe ist genauso wie die Forderung nach Kriegstüchtigkeit Teil der Kriegspropaganda. Aus pazifistischer, antimilitaristischer und aus menschenrechtlicher Sicht gibt es nur diese Wehrpflicht: Die Pflicht, sich zu wehren gegen jeden Kriegsdienstzwang!

Stefan Philipp

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war 25 Jahre lang bis 2024 Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift „ZivilCourage“. In den 1980er Jahren verweigerte er die Musterung, lehnte die Stellung eines KDV-Antrags ab, folgte der Einberufung zur Bundeswehr nicht, wurde von „Feldjägern“ festgenommen, dann zwei Monate in der Kaserne inhaftiert und danach wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

23 September, 2025

Friedensbewegte Presseschau – September 2025

Einleitung

Jeden Tag erreichen uns von aufmerksamen und kritischen Friedensaktivist*innen Hinweise auf Berichte und Beiträge aus der Presse, die – teilweise und erfreulicherweise – eine wohltuende Gegenstimme zur allgegenwärtigen Kriegsrhetorik darstellen. Während viele Beiträge in den bekannten Medien mit einem Fokus auf Aufrüstung, Eskalation und Feindbilder daherkommen, zeigen diese Artikel: Es gibt sie noch – die Stimmen für Abrüstung, Dialog und Verständigung. Unsere heutige Presseschau gibt einen Überblick über solche Perspektiven, die Frieden nicht nur fordern, sondern auch konkret denken.

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle euch, den Leserinnen dieses Newsletters – denn viele von euch sind nicht nur aufmerksame Beobachterinnen, sondern auch selbst aktive Organisatorinnen von Protesten, Mahnwachen und Friedensaktionen. Einige der hier vorgestellten Artikel verdanken ihre Aufmerksamkeit nicht zuletzt eurem Engagement – dafür ein großes und herzliches Dankeschön!

Damit auch in Zukunft vielfältige und friedensorientierte Stimmen Gehör finden, freuen wir uns weiterhin über eure Hinweise auf lesenswerte Artikel, Interviews oder Medienbeiträge. Hinweise bitte an bar-vue@dfg-vk.de – wir nehmen sie gerne in die nächste Ausgabe unserer Presseschau auf.

💣 Aufrüstung & Militarisierung

Deutschland exportiert offenbar so viele Kriegsgüter wie noch nie

Die Graswurzelrevolution dokumentiert, dass deutsche Waffenexporte 2025 neue Rekordhöhen erreichen. Anhand kritischer Stimmen – u. a. von DFG-VK-Aktiven – wird gezeigt, wie diese Politik Kriege verlängert statt beendet. Der Artikel ist ein Weckruf gegen die Normalisierung von Kriegsprofiten.

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Hartmut Rosa über Militarisierung und Resonanzverlust

Der Soziologe beschreibt, wie Militarisierung nicht nur internationale Konflikte verschärft, sondern auch das gesellschaftliche Klima nach innen verhärtet. Militaristische Logik zerstört Resonanzräume, die für Demokratie und Dialog notwendig sind. Damit liefert Rosa eine starke theoretische Begründung für die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Widerstands. (Leider hinter Bezahlschranke, bei starkem Interesse bei Jonas nachfragen)

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Der neue Wehrdienst ist da

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) kritisiert die Einführung eines neuen Wehrdienstes als Schritt zurück in alte Denkmuster. Gerade junge Menschen werden durch Kriegsrhetorik unter Druck gesetzt, statt echte Perspektiven für Frieden und Teilhabe zu erhalten. Das Papier ruft zu entschlossenem Widerstand gegen diesen Rückschritt auf.

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Kriegsdienstverweigerung im Aufwind

Mehrere MDR-Beiträge und ein Tagesschau-Bericht zeigen, wie die Nachfrage nach KDV-Beratung deutlich steigt. Viele Jugendliche fühlen sich vom neuen Wehrdienstgesetz bedroht, doch der zivile Widerstand wächst. Das ist ein ermutigendes Zeichen für eine Gesellschaft, die Alternativen zur Militarisierung sucht.

🔗 MDR-Beitrag

🔗 Tagesschau.de

Minderjährige in der Bundeswehr

Die junge Welt berichtet, dass viele Jugendliche überhaupt nicht wissen, dass die Bundeswehr Minderjährige rekrutiert. Die Armee setzt weiterhin auf eine fragwürdige Nachwuchswerbung, statt auf Transparenz und Aufklärung. Friedensorganisationen fordern seit Jahren ein klares Ende dieser Praxis.

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🔥 Kriege in Ukraine & Westasien

Ukraine: Kampfjets und Kriegslogik

Die Südwest Presse meldet, dass Deutschland weitere Kampfjets zur Sicherung des polnischen Luftraums schickt. Solche Schritte befeuern eine Eskalationsspirale, die Sicherheit nur vortäuscht, aber nicht schafft. Stattdessen wären dringend Initiativen für Waffenstillstand und Diplomatie nötig.

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Selenskyj: Südkorea als Modell?

Der Standard berichtet, dass der ukrainische Präsident Südkorea als Vorbild für die Zeit nach dem Krieg nennt. Doch eine militarisierte Dauer-Konfrontation kann kein Modell für Frieden sein. Nur eine echte Verhandlungslösung kann dauerhaft Sicherheit schaffen.

🔗 Zum Artikel

Gazakrieg: Vorwürfe des Völkermords

Eine UN-Kommission wirft Israel vor, im Gazastreifen Völkermord zu begehen. Berichte über Hunger, Massenvertreibung und gezielte Angriffe auf Zivilist*innen zeichnen ein erschütterndes Bild. Diese Entwicklung zeigt erneut: militärische Gewalt bringt keinen Frieden, sondern zerstört das Fundament von Zusammenleben.

🔗 n-tv

🔗 UN News

Bodentruppen in Gaza

ZDF und Tagesanzeiger berichten, dass die israelische Armee trotz Geiselgefahr mit Panzern in Gaza-Stadt vorrückt. Humanitäre Organisationen warnen vor einer Katastrophe ungekannten Ausmaßes. Es wird deutlich: militärische Logik lässt sich nicht mit Menschenrechten vereinbaren.

🔗 ZDF Spezial

„Hunger ist keine Panne“

Das IPG-Journal beleuchtet, dass Hunger im Gazastreifen nicht Zufall, sondern gezielte Kriegsstrategie ist. Zivilbevölkerung wird damit systematisch unter Druck gesetzt – ein klarer Bruch des Völkerrechts. Der Text ruft eindringlich zu internationalem Handeln auf.

🔗 Zum Artikel

Für einen gerechten Frieden in Gaza

Die IPPNW fordert ein sofortiges Ende der Angriffe und die Anerkennung gleicher Rechte für alle Menschen in der Region. Frieden kann nicht durch Unterdrückung entstehen, sondern nur durch Dialog, Empathie und Gerechtigkeit. Ein starkes Statement aus der internationalen Friedensbewegung.

🔗 Zur Stellungnahme

👥 Zivilgesellschaft & Widerstand

Antikriegstag: Reden und Erklärungen

Die IMI veröffentlicht Redebeiträge und eine Erklärung des Kölner Friedensforums. Im Zentrum steht die Ablehnung der deutschen Aufrüstung und der Schulterschluss mit sozialen Bewegungen wie „Rheinmetall entwaffnen“. Die Texte machen Mut zu breiter Vernetzung und gemeinsamer Aktion.

🔗 IMI Reden

🔗 Kölner Friedensforum

Reservist*innen verweigern

Immer mehr israelische Reservist*innen weigern sich, am Gazakrieg teilzunehmen. MSN berichtet, wie Dienstverweigerung in Israel wächst und den Mythos des „geschlossenen nationalen Konsenses“ erschüttert. Ein wichtiges Beispiel für individuellen Mut gegen Kriegslogik.

🔗 Zum Artikel

Dialog statt Waffen: Sumaya Farhat-Naser und Sally Azar

Das Berliner Missionswerk dokumentiert ein Gespräch mit zwei palästinensischen Christinnen, die für Verständigung und friedliche Koexistenz eintreten. Inmitten von Gewalt und Hass bleibt ihre Botschaft der Hoffnung bestehen. Solche Stimmen zeigen, wie Frieden konkret gelebt werden kann.

🔗 Zur Meldung

📚 Analysen & Hintergrund

Le Monde diplomatique: Analyse zum Gazakrieg

Die Monde Diplomatique beleuchtet die geopolitischen Dimensionen des Krieges in Gaza. Dabei wird deutlich, wie internationale Interessen den Konflikt anheizen. Umso dringlicher ist ein klarer friedenspolitischer Gegenentwurf.

🔗 Zum Artikel

IMI: Ausdruck Nr. 122

Editorial (Lühmann)

Das Editorial warnt vor der zunehmenden Gewöhnung an Krieg und Militarismus im politischen Alltag. Während Milliarden für Aufrüstung selbstverständlich werden, geraten Friedens- und Sozialpolitik ins Hintertreffen. Es ruft dazu auf, diese Normalisierung aktiv zu durchbrechen und Friedensarbeit sichtbarer zu machen.

🔗 Zum PDF

Gehring: Außen- und Militärpolitik

Gehring analysiert die Kontinuität deutscher Außenpolitik, die zunehmend aggressiv-militärisch ausgerichtet ist. Der Beitrag zeigt, wie die Rhetorik der „Zeitenwende“ genutzt wird, um alte Konzepte von Machtpolitik wiederzubeleben. Friedensbewegungen werden ermutigt, diese Entwicklung kritisch zu kontern.

🔗 Zum PDF

Bröse: Kriegswirtschaft und soziale Kosten

Bröse beleuchtet, wie Rüstungsausgaben soziale Ungleichheit verschärfen. Während die Kriegswirtschaft boomt, fehlen Investitionen in Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit. Der Text macht deutlich, dass Aufrüstung nicht nur international eskaliert, sondern auch die Gesellschaft im Inneren spaltet.

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Penteker: Rüstungsexporte

Penteker dokumentiert die Rekordzahlen deutscher Rüstungsexporte und deren verheerende Folgen. Deutsche Waffen tauchen in Konfliktregionen auf und verlängern Kriege, statt sie zu beenden. Der Beitrag fordert ein sofortiges Exportverbot – gerade angesichts der deutschen Mitverantwortung.

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Sahin: Innenpolitische Militarisierung

Sahin beschreibt, wie militärische Denkweisen in Alltag und Politik einsickern. Ob Wehrpflichtdebatten, Militärwerbung oder Polizeiaufrüstung – überall zeigt sich eine Verschiebung hin zu autoritären Mustern. Der Artikel ruft zum zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen diesen schleichenden Prozess auf.

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Flock: Militarismus im Alltag

Flock analysiert, wie Militarismus kulturell und symbolisch verankert wird – etwa durch Sprache, Medienbilder und Rituale. Diese „banalen“ Ausdrucksformen bereiten den Boden für eine gesellschaftliche Akzeptanz von Krieg. Friedensbewegungen müssen daher auch die kulturellen Ebenen im Blick behalten.

🔗 Zum PDF

Flock/Kaya: Antirassistische Perspektiven

Die Autor*innen verknüpfen Militarismus mit Rassismus und Kolonialismus. Sie zeigen, wie Kriegslogik rassistische Strukturen verstärkt und migrantische Communities besonders belastet. Der Beitrag fordert eine stärkere Verbindung zwischen Friedens- und Antirassismusarbeit.

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Friedrich: Internationaler Widerstand

Friedrich stellt Beispiele aus internationalen Bewegungen vor, die Militarisierung nicht hinnehmen. Ob in Israel, den USA oder Lateinamerika – überall gibt es mutige Akte des Widerstands. Diese Perspektive macht Mut, auch hierzulande neue Allianzen zu knüpfen.

🔗 Zum PDF

4 Juli, 2025

Das neue LaG-Magazin (Lernen aus der Geschichte) ist da!

Die aktuelle Ausgabe (Juli 2025) des LaG-Magazins widmet sich einem hochaktuellen und zugleich historischen Thema: der Wehrpflicht und ihrer Verweigerung. In mehreren fundierten Beiträgen wird die Entwicklung dieser Praxis beleuchtet, kontrovers diskutiert und in Beziehung zu heutigen politischen Debatten gesetzt. Dabei kommen Historiker*innen, Sozialwissenschaftler*innen und Aktivist*innen zu Wort. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Artikel:

1. Ursprünge und Entwicklungslinien der Wehrpflicht

Von Ute Frevert
Frevert zeichnet die Entstehung der Wehrpflicht seit dem 19. Jahrhundert nach und stellt fest, dass sie vor allem zur Mobilisierung großer Heere in industriellen Kriegen diente. In demokratischen Staaten wie der Bundesrepublik war sie stets ein ambivalentes Instrument – einerseits staatsbürgerliche Pflicht, andererseits autoritäres Machtmittel.

2. Wehrpflicht im Grundgesetz

Von Rüdiger Wenzke
Der Artikel analysiert die Aufnahme der Wehrpflicht in das Grundgesetz 1949. Wenzke betont, dass dies in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik, Gesellschaftstrauma und Besatzungsrealität geschah. Der Kalte Krieg beschleunigte ihre praktische Einführung trotz anfänglicher Skepsis.

3. Wehrpflicht in Westdeutschland nach 1945

Von Martin Singe
Singe beleuchtet den Umgang mit Kriegsdienstverweigerung in der frühen Bundesrepublik. Er zeigt, wie restriktiv der Staat reagierte und welche rechtlichen und politischen Kämpfe nötig waren, um die Anerkennung des Gewissensschutzes durchzusetzen.

4. Wehrpflicht in der DDR und totalitäre Erwartungen

Von Guido Grünewald
Grünewald beschreibt die Militarisierung der Gesellschaft in der DDR. Der Beitrag geht auf Zwang, Ideologie und Repression ein – aber auch auf mutige Totalverweigerer, die Haft oder gesellschaftliche Ausgrenzung riskierten.

5. Geschlechterbilder im Kontext von Wehrpflicht

Von Sylka Scholz
Scholz analysiert, wie die Wehrpflicht über Jahrzehnte Männlichkeitsbilder prägte. Frauen blieben außen vor, wodurch sich traditionelle Geschlechterrollen verfestigten. Der Text öffnet eine Diskussion über Gendergerechtigkeit in Militärstrukturen.

6. Transformation und Aussetzung der Wehrpflicht nach 2011

Von Maja Apelt
Apelt stellt dar, wie die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 das Verhältnis zwischen Staat, Bürger*innen und Militär neu definierte. Sie diskutiert Folgen für die Bundeswehr und zivilgesellschaftliche Verantwortung im Sicherheitsdiskurs.

7. „Wenn man was tut, dann muss man’s auch erklären“

Von Henrike Voigtländer und Jan Haverkamp
Ein pädagogisch orientierter Beitrag, der darstellt, wie junge Menschen heute im Bildungsbereich mit Wehrpflicht, Verweigerung und Gewissen konfrontiert werden. Der Artikel bietet auch didaktische Anregungen für Schulen.

8.Unterrichtsmaterialien zum Thema Wehrpflicht

Von Tobias Rischk und Karl-Heinz Lipp
Die Autoren stellen Unterichtsmaterial und ein neues Buch über Kriegsdienstverweigerung und zivile Ungehorsamkeit vor. Es enthält Erfahrungsberichte und zeigt, wie das individuelle Gewissen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen wirkt.

9. Rezension: Buchempfehlung: „Gegen mein Gewissen„

Von Sabrina Pfefferle
Die abschließende Rezension verknüpft die Themen der Ausgabe mit der aktuellen Debatte um eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. Sie mahnt zur historischen Reflexion und ruft zu einer differenzierten Diskussion auf.


📄 Das vollständige Magazin als PDF steht hier zum Download bereit:
👉 Wehrpflicht – LaG-Magazin Juli 2025 herunterladen

22 Oktober, 2024

50 Jahre DFG-VK – Rede auf dem 24. Bundeskongress der DFG-VK am 05.10.2024 in Halle (Saale)

von Hans Decruppe

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
für eure Einladung, aus Anlass des Zusammenschlusses der Deutschen Friedensgesellschaft-Internationale der Kriegsdienstgegner (DFG-IDK) und des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer (VK) zur DFG-VK vor 50 Jahren – in Bonn am 24 November 1974 – hier zu sprechen, möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Ich freue mich unter euch zu sein und grüße euch herzlich.

Ich bin kein Historiker, ich war Aktivist an der Basis und versuche, auch jetzt aktiv zu sein, wo es mir möglich ist. Am Mittwoch dieser Woche war ich beim Verwaltungsgericht in Köln zur Unterstützung und aus Solidarität mit der Klage unseres Freundes Hermann Theisen gegen das Verteidigungsministerium auf Beachtung des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der Achtung des Völkerrechts, gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Und natürlich vorgestern auf der großen und ermutigenden Friedensdemonstration am Großen Stern in Berlin.

Ich hatte zunächst vor, meinen Beitrag mit Fotos zu illustrieren, um jene Zeit besser betrachten zu können. Das hat sich leider nicht als realistisch erwiesen. Ich hoffe, ich kann die Zeit auch so anschaulich genug darstellen, natürlich aus subjektiver Sicht. Und dabei auch im Kontrast zur derzeitigen politischen Großwetterlage. Einer Schlechtwetterlage muss ich wohl sagen, was Pazifisten jedoch noch nie davon abgehalten hat, das richtige zu sagen und das notwendige zu tun.

Die Fusion zur DFG-VK war – wie vieles Anfang der 70er Jahre – ein von großem Optimismus geprägter Aufbruch. Die vom Vereinigungskongress verabschiedete Gründungsurkunde macht das sehr deutlich. Dort heißt es u.a. – ich zitiere:
„Die Konstituierung der vereinigten Kriegsdienstgegner ist eine Kampfansage an Drohpolitik, Aufrüstung und Militarismus, sie ist ein Bekenntnis zu Koexistenz, Gewaltverzicht, Abrüstung und Frieden. Weil die Verhinderung des Krieges zur lebensnotwendigen – weil allein lebenserhaltenden – Aufgabe geworden ist, deshalb ist die Konstituierung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner eine historische Notwendigkeit. Gemeinsamkeit ist unsere Stärke!“

Diese Urkunde weist uns – den Pazifisten – eine geschichtliche und deshalb nach wie vor aktuelle gesellschaftspolitische Funktion zu. Und das finde ich schon bemerkenswert – im Vergleich mit der heutigen Zeit, in der Militarisierung –Vorrang des Militärischen in allen Bereichern, um Kriegstüchtigkeit zu erzielen – und Bellizismus – im moralisch verkleideten Tarnanzug – als Teil einer erschreckenden Rechtsentwicklung – national wie international – den Ton angeben.

Obwohl Krieg und Frieden historische Kategorien sind, trauen sich – so mein Eindruck – nur wenige, in den aktuellen Konflikten und Kriegen historisch zu argumentieren. Wer das tut, wird im öffentlichen Diskurs schnell abgekanzelt. Wer zur Vorgeschichte des Ukrainekriegs fragt, wird als „Putinversteher“ verleumdet. Wer nach der Vorgeschichte des Gazakrieges fragt, wird zum Antisemiten gestempelt. Wer mit Fakten darauf hinweist, dass Aufrüstung in der Geschichte noch nie Krieg verhindert hat und dass Frieden zwischen Feinden Diplomatie und Verhandlung voraussetzt, was Bereitschaft zum Kompromiss einschließt, ist ein Lumpenpazifist.

Was für eine Perversion, liebe Freundinnen, liebe Freunde: Die Lumpen, die wahren politischen Lumpen waren zu allen Zeiten und sind auch heute die Kriegstreiber in Regierungsämtern, in den Medienhäusern und den Rüstungsschmieden. Für uns damals – vor 50 Jahren – war das Erkennen historischer Traditionslinien und das Analysieren gesellschaftlicher sowie internationaler Konflikte und Interessenlagen ein maßgeblicher Treiber des friedenspolitischen Engagements. Es hatte einen einfachen Grund:
Die Politisierung der KDV-Bewegung.

Immer mehr Wehrpflichtige verweigerten unter Berufung auf das Grundgesetz den Kriegsdienst mit der Waffe. Zunächst waren es wenige, die sich trauten, Ende der sechziger Jahre aber schon deutlich über 10-Tausend jährlich und im Jahr der Gründung der DFG-VK fast 35-Tausend. Die Vorläuferorganisationen der DFG-VK hatten an diesem Aufschwung maßgeblichen Anteil, insbesondere durch Aufklärung in den gemeinsamen Kampagnen „4/3“ und dann „Grundrecht schützen“. Zum 25. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1974 gab es mit einer Großkundgebung in der völlig überfüllten Beethovenhalle in Bonn einen grandiosen Höhepunkt. Und natürlich spielte die Beratung der Kriegsdienstverweigerer in einer Vielzahl von Beratungsstellen mit entsprechender Selbstorganisation eine Rolle. Die Politisierung hatte einen einfachen Mechanismus: Wer den Kriegsdienst verweigerte, musste sich rechtfertigen. Einerseits in einem rechtsstaatlich mehr als fragwürdigen Anerkennungsverfahren – einer absurden „Gewissensprüfung“. Aber man musste sich auch öffentlich erklären, nicht nur gegenüber Eltern und Verwandten; auch in der Schule, im Freundeskreis, im Sportverein und wo auch immer hatte die individuelle Entscheidung eine breite, nicht zu unterschätzende gesellschaftspolitische Ausstrahlungswirkung. Und das in einer Zeit, in der die politische und militärische Konfrontation der großen Militärblöcke die Weltpolitik prägte, die globale Hegemonie der USA war noch ungebrochen und koloniale und neokoloniale Herrschaft sicherte den wirtschaftlichen Wohlstand der „freien Welt“, wie es damals hieß. Der grausame, verbrecherische Krieg der USA gegen Vietnam – mit Flächenbombardements, chemischen Waffen und Napalm – bestimmte die Nachrichten Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre.

Und – wie immer – gleichzeitig gab es hoffnungsvolle, wenn auch widersprüchliche Tendenzen einer alternativen Entwicklung. Die Nelkenrevolution in Portugal vom 25. April 1974 zum Beispiel, fortschrittliche Offiziere beendeten die seit 1933 bestehende Diktatur des Salazar-Regimes in Portugal und damit zugleich die blutigen Kolonialkriege in Angola, Mosambik und Guinea-Bissau. Die 1967 nach einem Nato-Plan „Prometheus“ mit CIA-Unterstützung an die Macht gepuschte Militärjunta in Griechenland war im Juli 1974 ebenfalls am Ende. Aber vor allem die neue Ostpolitik der damaligen Bundesregierung unter Willy Brandt ließ bei allen, die auf Frieden und Abrüstung setzten, große Hoffnungen aufkeimen. Der Friedensnobelpreis an den SPD-Politiker, eine Anerkennung für den Abschluss des Atomwaffensperrvertrages (korrekt: Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen)1969, für den Gewaltverzichtsvertrag mit der Sowjetunion in 1970 und für den sog. Warschauer Vertrag, in dem mit Polen der Verzicht auf jedwede Gebietsansprüche erklärt wurde – gegen erbitterten Widerstand von CDU/CSU und der Revanchistenverbände – war ein Zeitzeichen.

Brandts Nobelpreisrede vom 11. Dezember 1971 bleibt ein Manifest, ich zitiere: „Der Krieg darf kein Mittel der Politik sein. Es geht darum, Kriege abzuschaffen, nicht nur, sie zu begrenzen. Kein nationales Interesse lässt sich heute noch von der Gesamtverantwortung für den Frieden trennen. Jede Außenpolitik muss dieser Einsicht dienen.“

„Jede Außenpolitik!“ – Wer sagt das mal unserer derzeitigen Außenministerin, wenn sie wieder Unsinn redet, z.B. vom „Krieg gewinnen“ (Tagesspiegel 02.06.22) oder vom „Russland ruinieren“ (RND 25.02.22). Ich habe am 14. März 1973 meinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt – als Zeitsoldat der Bundeswehr. Wie viele andere hatte ich ernsthaft geglaubt, mit einem Dienst an der Waffe etwas für den Frieden tun zu können. Die uralte Propaganda „Si vis pacem para bellum“ – also: „Wenn du Frieden willst, bereite Krieg vor“ hatte ihre Wirkung auch bei mir nicht verfehlt.
Ich bin nach dem Krieg geboren. Trotzdem– wie viele meiner Generation – die Folgen des Krieges habe ich noch hautnah miterleben müssen: in der Person des Vaters. Als Landarbeiter groß geworden und nach dem Krieg von Beruf Packer in einer Textilfabrik wurde seine Jugend erst durch den Reichsarbeitsdienst militarisiert und durch die Wehrpflicht für die verbrecherischen Überfälle auf unsere europäischen Nachbarn missbraucht. Auch nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft in Russland, sie dauerte für ihn bis Dezember 1949 ‐ viereinhalb Jahre länger als der Krieg ‐, trug er den Krieg noch in sich ‐ für Jahrzehnte. Er hatte Magengeschwüre und eine Vielzahl von Granatsplittern steckten in seinem Körper, begannen Jahre später zu wandern und zu eitern. Und ich hatte den Eindruck: auch seine Seele eiterte. Denn über die Zeit des Krieges konnte er nicht sprechen; und ich – zumal noch als Kind – war nicht in der Lage, ihn zu fragen. Über der Geschichte des Krieges lag Schweigen und Verdrängung.

Ich fragte mich nur: Wieviel Leid muss dieser Krieg über die Menschen gebracht haben? – Das zu verhindern, brachte mich zur Bundeswehr. Und dann zur Verweigerung. Ich wollte nicht länger, dazu bereit sein müssen, was ich aus Grundüberzeugung ablehnte. Und ich erkannte eine zweite Unlogik: Das „Gleichgewicht des Schreckens“, das vorgeblich den Frieden sicherte, war die maßgebliche Triebkraft des Wettrüstens. Jede daran beteiligte Seite ist schließlich von der Sorge bzw. der wahnhaften Vorstellung getrieben, die andere Seite könne womöglich einen Rüstungsvorteil haben und deshalb müsse das Gleichgewicht durch eigene vorsorgliche Anstrengungen – propagandistisch gern als „Nachrüstung“ bezeichnet – wiederhergestellt werden. Dem Feind kann und darf man ja schließlich politisch nicht trauen.

Ich hatte Glück und wurde schon nach drei Monaten in erster Instanz als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Und aus der Bundeswehr entlassen. Solche wehrkraftzersetzenden Gestalten wie mich konnte man als Soldat nicht gebrauchen. Andere Verweigerer hatten es wesentlich schlechter: Sie wurden nicht anerkannt und – wenn sie sich gleichwohl weiter weigerten – disziplinarisch mit Arrest bestraft oder strafrechtlich verfolgt. Das „Schwarzbuch Kriegsdienstverweigerung“, das die beiden KDV-Verbände 1974 herausgaben, dokumentiert Fälle dieser politischen Verfolgung in jener Zeit. U.a. auch die Kriminalisierung der KDV-Beratung, und zwar auf Grundlage eines Gesetzes, das schon den Nazis bei der Verfolgung jüdischer Juristen gedient hatte, gegen Rechtsanwälte, denen zuvor ihre Zulassung aus Rassegründen entzogen worden war.

Ich machte fortan Zivildienst im Krankenhaus meiner Heimatstadt. Das brachte mich – wie tausende andere Verweigerer damals – erstmals in Kontakt zu den KDV-Verbänden, die Anfang der 70er Jahre – vor 50 Jahren – einen rasanten Aufschwung nahmen. Ich will NRW als Beispiel nehmen, weil ich dort über 20 Jahre im Landesvorstand tätig war:
Allein im Zeitraum 1970 bis 72 stieg in NRW die Zahl der Ortsgruppen der DFG-IDK von 23 auf 44 (praktisch eine Verdoppelung) und erhöhte sich bis Ende 1974 weiter auf insgesamt 60 Gruppen. Es entstanden Gruppen vor allem auch im ländlichen Bereich. So auch in meiner Heimatstadt Emsdetten im Münsterland, einer Kleinstadt mit damals weniger als 30-Tausend Einwohnern. Gleichzeitig arbeiteten in NRW Ende 1974 rund 30 Ortsgruppen des VK. Nach der erfolgreichen Fusion der KDV-Verbände und ihrer Umsetzung auch auf Ortsebene und einer Bereinigung der Mitgliederzahlen konsolidierte sich bis Juni 1975 die Zahl in NRW auf 62 aktive Ortsgruppen mit insgesamt 4.120 Mitglieder.

Ich selbst hatte mich 1973 bewusst für eine Doppelmitgliedschaft entschieden – in beiden Verbänden, gründete aber mit rund 30 Freundinnen und Freunden in Emsdetten eine DFG-IDK Gruppe. Das Programm des VK empfand ich als zu verbalradikal, schätzte aber die hervorragende KDV-Beratung. Beim VK spürte man den Einfluss der Universitätsstädte und die studentisch geprägten sozialistisch-revolutionär Debatten im Nachgang der 68er Studentenbewegung. Bei der DFG-IDK empfand ich Sprache und Argumentation überzeugender und gewinnender. Die große pazifistische Tradition war programmatisch lebendig – bekenntnistragend und erkenntnisschaffend zugleich.

Der Beitritt zu den KDV-Verbänden eröffnete tausenden junger Mitglieder – wie mir – den Zugang zu einer politischen Welt und zu historischen Erkenntnissen, zu einer gesellschaftspolitischen Erfahrungswelt, die zuvor vielfach verschlossen war. Wie schon gesagt: Schweigen und Verdrängen waren damals noch prägend. Mein Geschichtsunterricht in der Schule endete vor dem zweiten Weltkrieg. Die unfassbare Dimension des Kriegsterrors, den die Naziwehrmacht im deutschen Namen nach dem 1. September 1939 verübte, war kein Thema. Die Verbrechen, insbesondere in Polen und Russland, d.h. der damaligen Sowjetunion, die aktive und systematische Beteiligung der Wehrmacht an der mörderischen Verfolgung der Juden und nationalen Minderheiten waren Tabu. Die antikommunistische Ausrichtung des Krieges, z.B. mit dem sog. Kommissarbefehl, in dem es heißt: „Die Truppe muss sich bewußt sein: In diesem Kampf ist Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch.“ völlig unbekannt.

Im „Kalten Krieg“ musste schließlich verschwiegen werden, dass es Nazi‐Generale und Offiziere waren, die Hitler willig und treu gedient hatten und die – erst geheim und hinter dem Rücken von Parlament und Öffentlichkeit ‐ die Wiederbewaffnung und Remilitarisierung der Bundesrepublik betrieben hatten – im Auftrag von Adenauer und den Besatzern der USA.

Aktuell wird ja viel über Brandmauern zu Nazis geredet. Rückblickend hat das für mich schlimmste Züge von historischer Heuchelei. In der Studentenbewegung der 68er hieß es: „Unter den Talaren der Muff von 1.000 Jahren!“ Aber es war nicht nur Muff, es waren vielfach Nazi-Täter unter den Talaren. – Die gesamte Politik des frühen Nachkriegsdeutschland, die Ministerien, die Parlamente, die Wissenschaft, der Justiz- und Polizeiapparat, alle gesellschaftlichen Bereiche war bis in die späten 60er Jahre tiefbraun durchsetzt. Die „alten Kameraden“ aus der NS-Zeit sorgten wechselseitig dafür, dass die Verbrechen, an denen sie in der Nazizeit und im Krieg beteiligt waren, nicht ans Tageslicht kamen und dass sie insbesondere nicht trafrechtlich belangt wurden. Und heute wundert man sich über die AfD und über Leute wie Höcke! – Ja, man muss das immer wieder ansprechen, wo die Wurzeln liegen. Das gilt jedenfalls für den Westen. Für den Osten muss man sicher anders diskutieren.

Die Befassung mit Geschichte war für uns junge Pazifisten damals oft Neuland und Pflicht zugleich. Und natürlich die Befassung mit der eigenen Geschichte der Friedensbewegung und dem antimilitaristischen Widerstand. Schließlich waren in den Verbänden nicht nur junge Verweigerer aktiv, prägend waren erfahrene Ältere, die den Kampf gegen die Wiederbewaffnung in den 50er Jahren geführt hatten, z.B. die „Aktion Jahrgang 22“ gegen die Einberufung des kriegsgedienten Geburtsjahrgangs 1922 (35% der Männer dieses Jahrgangs waren im Krieg gefallen, gleichwohl sollten sie wieder ran), oder beim Kampf dem Atomtod oder die, die die deutsche Ostermarschbewegung im Jahr 1960 ins Leben gerufen hatten. Der Staffelstab des politischen Pazifismus wurde an uns Jüngere weitergegeben. Ich glaube erfolgreich. Er musste auch weitergereicht werden. Sechs Jahre zuvor – 1968 – hatte es in München schon die Vereinigung der IDK mit der Deutschen Friedensgesellschaft gegeben. Allein schon notwendig aus Altersgründen: Die Mitgliedschaft der DFG war extrem hoch betagt gewesen, wie mir damals berichtet wurde. Das Durchschnittsalter der Ortsgruppenvorsitzenden der DFG lag beim Zusammenschluss mit der IDK bei über 70 Jahren.

Diese Vorgänger-Fusion ist auch insofern bedeutsam, als hier unterschiedliche Traditionslinien des Pazifismus zusammengeführt und fortgeschrieben wurden. Der völkerrechtlich orientierte Pazifismus der DFG mit der Forderung nach Abrüstung und einer internationalen Friedensordnung einerseits und anderseits der radikale und individuell-aktivistische Ansatz der Ablehnung militärischer Sicherheitspolitik der IDK. Die IDK brachte zudem einen weiteren fruchtbaren Ansatz ein: den des innerverbandlichen politischen Pluralismus, bei der Mitgliedschaft nicht nach Weltanschauung und Parteizugehörigkeit zu fragen, sondern – als Bündnis nach innen wie nach außen – die Zusammenarbeit mit allen zu suchen, mit denen konkrete gemeinsame friedenspolitische Zielsetzungen bestehen. In der Zeit des Kalten Krieges – der schließlich auch innenpolitisch brutal und ausgrenzend geführt wurde – war das keine Selbstverständlichkeit. Zu jener Zeit – 1968 – war der VK noch nicht bereit für eine Fusion, innerlich zu sehr zerstritten. In der Folgezeit mussten sogar Räte-sozialistische Vorstellungen überwunden werden; zeitweilig war sogar die Gewaltverzichtsklausel aus der Satzung des VK gestrichen worden, wenn auch rechtlich unwirksam.

Erst mit der neuen Ostpolitik gewannen auch im VK die Kräfte, die auf Gewaltverzicht, Völkerverständigung und internationale Abrüstungsabkommen setzten größeres Gewicht. Das machte den VK wieder pazifistisch anschlussfähig und den Weg frei für die Vereinigung mit der DFG-IDK. Es waren allesamt wichtige Traditionslinien, die dann 1974 in die Fusion mit dem VK zur Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner eingeflossen sind. Sie führten auch dazu, dass die DFG-VK im Kampf gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen (Pershing II und Cruise Missiles) Anfang der 80er Jahre eine zentrale und mobilisierende Rolle wahrnehmen konnte. Z.B. bei der erstmaligen – aber heute vergessenen – gemeinsamen Demonstration von Friedens- und Umweltbewegung im Oktober 1980 in Lingen unter dem Motto „Gegen Rüstung und Atom!“, organisiert gemeinsam mit dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Diese Kooperation von DFG-VK und BBU war u.a. konstitutiv für die Bündnisstruktur der Friedensbewegung, die Anfang der 80er Jahre entstand.

Der innerverbandliche Bündnischarakter hatte sich qualitativ entwickelt hin zu einer gesellschaftspolitischen „Scharnierfunktion“. Dazu ließe sich vieles mehr sagen. – Aber ich möchte zum Schluss kommen: Heute sehe ich die globale Konfliktstruktur wesentlich komplexer und zugleich viel bedrohlicher. Vor 50 Jahren – einem halben Jahrhundert – gab es eine verfestigte Konfrontation hochgerüsteter Militärblöcke, aber bei genauer Betrachtung nur eine global agierende und auf allen Feldern weltbeherrschende Großmacht – die USA. Heute haben sich wesentliche Teile der Welt von dieser US-Hegemonie emanzipiert. Selbst abhängige Staaten, wie Israel, lassen sich ihr politisches und militärisches Handeln nicht vorschreiben, wie die extrem bedrohliche Eskalation des Krieges im Nahen Osten aktuell zeigt. Indien, Brasilien, Südafrika und vor allem China, das den Aufstieg von einem „Dritte-Welt-Land“ zu einem globalen Player geschafft hat, fordern die USA ökonomisch, politisch aber auch militärisch heraus.

Wir erleben eine sich dramatisch wandelnde Weltordnung – hin zu multipolaren Strukturen. Es besteht die reale Gefahr, dass Großmächte (aber auch kleinere Mächte) versuchen, ihren Abstieg in diesem Wandel mit militärischen Mitteln aufzuhalten. Vielleicht gehört der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hierzu. Oder dass aufstrebende Mächte versuchen, ihren Aufstieg und Einfluss durch aggressive Politik zu beschleunigen. Die Lunte der Gewaltpolitik brennt an vielen Orten. Diese Gefährdung ist nicht zu unterschätzen und kann jederzeit außer Kontrolle geraten, durch politische Fehleinschätzung, menschliches oder technisches Versagen.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Konstituierung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner vor 50 Jahren Vermächtnis und Verpflichtung zugleich. Mit Forderungen, die damals wie heute aktuell sind: Die Waffen müssen schweigen! Sofort und überall. – Das fordert das Völkerrecht – in Artikel 2 Ziffer 3 der UN-Charta. Das Völkerrecht bindet und verpflichtet über Artikel 25 des Grundgesetzes jede Bundesregierung und zugleich alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Recht zu verteidigen und durchzusetzen. Die Schraube der militärischen Eskalation und Konfrontation muss gekontert werden. Aufrüstung und Waffenexporte müssen gestoppt werden. Droh- und Gewaltpolitik muss ersetzt werden durch Diplomatie und Verhandlungen, durch Verständigung und konsequente Abrüstung.

Ich danke herzlich für eure Aufmerksamkeit!
Hans Decruppe

12 März, 2024

Neues Fact Sheet

Unter 18 Nie!
Keine Minderjährigen in die Bundeswehr.

30 November, 2021

Afghanistankrieg der NATO. Eine vorläufige Bilanz der Friedensbewegung

Dokumentation der Konferenz vom 30.10.21

Am 30.10.21 veranstalteten Organisationen der Friedensbewegung zu diesem Thema eine Präsenz- und Online-Konferenz im Gewerkschaftshaus Frankfurt a. M. Welche Vorträge und ReferentInnen dabei vertreten waren, geht aus der folgenden Auflistung hervor. Unten folgt ein Link auf die Veranstalterseite, von wo aus man zu den Videomitschnitten und Text-PDFs kommt.

Begrüßung, Einführung, Organisatorisches
Willi van Ooy
Begüßung (PDF)

Afghanistan nach 40 Jahren Krieg
Dr. Matin Baraki, deutsch-afghanischer Politologe
Vortrag (YouTube)

Hintergründe und Motive für die militärische Intervention von USA und NATO
Claudia Haydt (Informationsstelle Militarisierung)
Vortrag (PDF) und Viedeomitschnitt (YouTube)

Afghanistan-Krieg aus der Sicht des Völkerrechts
Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler
Vortrag (PDF) und Videomitschnitt (YouTube)

Drohnenkrieg in Afghanistan
Emran Feroz, afghanisch-österreichischer Journalist und Autor
Videostatement (YouTube)

Verbrechen im Krieg
Karim Popal, Rechtsanwalt und Anwalt der Angehörigen der Kundus-Opfer
Vortrag (YouTube)

Drohnenkrieg in Afghanistan
Lisa Ling, Cian Westmoreland, Whistleblower, mit Emran Feroz
Online-Veranstaltung 14. März 2021 (Drohnen-Kampagne Vimeo)

Verluste an Menschenleben und Gesundheit
Joachim Guilliard, Publizist und Autor
Artikel online und Viedeomitschnitt (YouTube)

Die Situation von Frauen in Afghanistan ‒ Frauenrechte als Legitimation für Krieg?
Paniz Musawi Natanzi, Politikwissenschaftlerin
Artikel (PDF)

Lehren aus Afghanistan für das Konzept der „Schutzverantwortung“ (R2P)
Prof. Dr. Werner Ruf, Politikwissenschaftler
Stichworte (PDF)

Lehren für die Friedensbewegung aus dem Krieg in Afghanistan
Wiltrud Rösch-Metzler, pax christi, Kooperation für den Frieden und Willi van Ooyen, Bundesausschuss Friedensratschlag
Stichworte (PDF) Zeitstrahl pax christi (PDF) Statement Willi van Ooyen (PDF)

Podiumsdiskussion „Quo vadis Afghanistan? Quo Vadis Deutschland?“
Videomitschnitt (YouTube)

https://www.kultur-des-friedens.de/afghanistankonferenz/dokumentation.html

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