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Deserteure, Kriegsdienstverweigerung, Ukraine, Russland, Belarus, Asyl

18 November, 2025

Ziviler Ungehorsam gegen neuen Wehrdienst

Die „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK) lehnt das „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ der Bundesregierung rigoros ab: Mit der geplanten Zwangserfassung und Zwangsmusterung ganzer Jahrgänge werde in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzeln in unverhältnismäßiger Weise eingegriffen.

Das ab 1. Januar 2026 geltende Gesetz sieht in der der ersten Phase vor, dass vom Jahrgang 2008 beginnend alle Männer und Frauen ein Schreiben erhalten, in dem sie eine Bereitschaftserklärung zum freiwilligen Wehrdienst mittels Fragebogen abgeben sollen. Für Männer ist die Abgabe verpflichtend. Die DFG-VK ruft zum zivilen Ungehorsam gegen diese Zwangsmaßnahme auf: Man müsse nicht sofort alles erfüllen, was das Militär von einem verlangt. Der erste Bundeswehr-Brief, der bei einem eingeht, könne entweder verspätet, unvollständig oder gar nicht abgegeben werden – auch das Schreddern des Briefs aus Protest sei möglich. Erst, wenn auch der Erinnerungsbrief nicht beantwortet werde, droht ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit – ob es sich dabei lediglich um wenige Euro oder um einen höheren Betrag handelt, ist noch nicht klar. Je mehr Sand ins Getriebe der Bundeswehr gestreut wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf die Person verzichtet wird. Denn Störenfriede kann die Truppe nicht brauchen.


In der zweiten von der Bundesregierung geplanten Phase soll ab 1. Juli 2027 dann der ganze Jahrgang zwangsgemustert werden. Auch dieser Zwangsmaßnahme kann man durch zivilen Ungehorsam begegnen und etwa nicht zum aufgeforderten Termin erscheinen. Dabei ist allerdings mit Repressionen zu rechnen.
Alle, die noch einen Schritt weiter gehen möchten, rät die DFG-VK schon jetzt zur proaktiven Kriegsdienstverweigerung: „Wer rechtzeitig den KDV-Antrag stellt, muss keinen Dienst leiten und zeigt, dass er nicht bereit ist im Kriegsfall seinen Kopf für eine verfehlte Politik hinzuhalten“, so Ralf Buchterkirchen, Bundessprecher der DFG-VK. Schon jetzt ist es Zivilisten, die noch nicht gemustert wurden, möglich einen KDV-Antrag zu stellen – die DFG-VK bietet dazu kostenlose Informationen und Beratungen an: www.verweigern.info
„Wir wenden uns entschieden gegen jede Art der Kriegsvorbereitung und Mobilisierung“, erklärt Ralf Buchterkirchen. Die DFG-VK unterstützt Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen weltweit und stellt sich gegen jeden Zwangsdienst: „Niemand sollte lernen seine Mitmenschen umzubringen“, so Buchterkirchen. Die Politik müsse die Gesellschaft friedenstüchtig und nicht kriegstüchtig machen und den Jugendlichen eine friedenspolitische Alternative bieten, die ihren Vorstellungen entspricht. „Junge Menschen in Deutschland haben schon in der Coronakrise zurückgesteckt und werden an den massiven Folgen der Klimakatastrophe leiden“, bedauert der DFG-VK Bundessprecher. „Jetzt wird ihnen noch die enorme Schuldenlast für die immense Aufrüstung aufgebürdet und schlussendlich sollen sie in den Krieg ziehen.“ Davor kann eine sofortige Kriegsdienstverweigerung schützen und ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Ralf Buchterkirchen (DFG-VK Bundessprecher): buchterkirchen@dfg-vk.de
Michael Schulze von Glaßer (politischer Geschäftsführer der DFG-VK):
+4917623575236, svg@dfg-vk.de

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 14. November 2025

3 November, 2025

Junge Menschen, Eltern, Reservisten und Soldaten.Freiwilliger Wehrdienst oder doch Wehrpflicht? Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Wir kopieren hier einen Artikel von der SWR, in dem unser Landesvorsitzender Klaus Pfisterer zu Wort kommt.

Noch ringen CDU/CSU und SPD um einen Kompromiss beim Wehrdienstgesetz. Doch schon jetzt berichten Beratungsstellen von mehr Anfragen wegen Kriegsdienstverweigerung – auch in BW.

Stand1.11.2025, 13:02 Uhr

  • SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch

VonAutor/inMarc-Julien Heinsch

 Demonstrant mit T-Shirt "Wir Sterben Nicht in Euren Kriegen" bei einer Kundgebung von Wehrdienst-Gegnern und Friedensbewegung im August 2025 vor dem Verteidigungsministerium.

Neuer Andrang auf Beratung zu Kriegsdienstverweigerung

Obwohl der neue Wehrdienst noch keine beschlossene Sache ist, wenden sich bereits jetzt immer mehr Menschen an Organisationen, die Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) anbieten. Auch die Zahl der bei den Bundeswehr-Karrierecentern eingegangenen KDV-Anträge ist zuletzt regelrecht explodiert. Allein im August seien dort so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr 2024, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Die zuletzt öffentlich ausgetragene Uneinigkeit von Union und SPD um die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes sorgt offenbar für Unsicherheit – auch in Baden-Württemberg. 

Kriegsdienstverweigerung: Immer mehr Anträge und Beratungsanfragen

Auf SWR-Nachfrage erklärt der BW-Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) die Zahl der Beratungsanfragen pro Monat habe sich zuletzt mehr als verdoppelt. Meldeten sich im ersten Halbjahr monatlich bei den Beratungsstellen der DFG-VK in BW 20 bis 30 Personen, seien es nun mehr als 100 jeden Monat. Auch bundesweit zeige sich dieser Trend: Allein im Monat September seien zwischen 800 und 1.000 Anfragen bei den Landesverbänden eingegangen, auf der DFG-VK-Homepage sei die Zahl der Aufrufe zuletzt von 24.000 im Mai auf 125.000 im September gestiegen. 

Auch wegen dieser Entwicklung, die sich mit einem neuen Wehrdienst noch verstärken könnte, bauen Organisationen wie die DFG-VK ihr Beratungsnetz aktuell aus. Neue Beraterinnen und Berater werden geschult und die Zusammenarbeit mit anderen Organisation intensiviert. Eine dieser Organisationen ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Während die DFG-VK mit ihrer Arbeit einen aktivistisch-pazifistischen Ansatz verfolgt und aktiv zur Kriegsdienstverweigerung rät, beschreibt die EAK ihre Beratung als „ergebnisoffen“. 

Berater: Vertrauen auf das Gewissen der Menschen

Martin Tontsch, der bei der evangelischen Kirche in Bayern Menschen aus ganz Süddeutschland berät, sagt: „Ich halte es für eine gut verantwortbare Entscheidung, wenn jemand sagt, ich gehe bewusst zur Bundeswehr, um meinen Beitrag zur Landesverteidigung zu leisten“. In der Beratung versuche er Menschen nicht davon abzubringen, sondern helfe ihnen, eine Entscheidung zu treffen, „im Vertrauen darauf, dass ihr eigenes Gewissen ihnen da den richtigen Weg weisen wird“ – in die eine oder die andere Richtung. Seit über die neue Wehrpflicht öffentlich debattiert wird, hat der Beratungsbedarf auch bei der EAK merklich zugenommen.

Fehlt der Bundeswehr wirklich das Personal?

460.000 Soldatinnen und Soldaten inklusive der Reserve braucht Deutschland laut dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Wehrdienst, um für die NATO-Bündnisverteidigung handlungsfähig zu sein. Teil der Reserve ist, wer einmal bei der Bundeswehr gedient oder sich zum Reserveoffizier hat ausbilden lassen. Das Ziel von 260.000 Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten in Deutschland soll laut NATO-Vereinbarung bis 2035 erreicht werden. Davon ist man aktuell aber noch weit entfernt: Bundesweit gab es laut dem Bericht der Wehrbeauftragten 2024 rund 181.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, darunter auch solche, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet haben oder freiwillig Wehrdienst leisten. Reservistinnen und Reservisten standen 2024 etwa 49.000 zur Verfügung, rund 20.000 leisteten aktiven Reservedienst bei der Truppe. In Baden-Württemberg waren zuletzt rund 13.500 Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr. 

Ein Problem für die Truppe bundesweit: Jedes Jahr scheiden tausende Soldatinnen und Soldaten aus dem aktiven Dienst aus, weil sie in Rente oder Pension gehen. Zwar konnte die Bundeswehr die Zahl der Bewerbungen für einen militärischen Dienst zuletzt steigern, doch ist die Abbrecherquote hoch. Jeder vierte Neu-Soldat verlässt die Bundeswehr noch innerhalb des ersten halben Jahres wieder. Das Bundesverteidigungsministerium geht davon aus, dass durch einen neuen Wehrdienst bereits im ersten Jahr zusätzlich 5.000 Soldatinnen und Soldaten gewonnen werden können. 

Neuer Wehrdienst: Genug Freiwillige auch ohne Wehrpflicht?

Noch ist unklar, wie genau der neue Wehrdienst aussehen wird. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Freiwilligkeit setzt, will die Union verpflichtende Regeln, für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige finden. Die ersten Musterungen sollen dann im Juli 2027 stattfinden. Neue Dynamik könnte den Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Uni Hamburg und des German Institute for Global and Area Studies verleihen. 

Der repräsentativen Umfrage unter knapp 2.300 Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren zufolge sind genügend junge Menschen bereit, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zwar lehnten rund 30 Prozent der Befragten jede Form der Wehrpflicht ab, unter den 18- bis 29-Jährigen zeigten sich aber etwa 40 Prozent bereit, Deutschland aktiv mit der Waffe zu verteidigen. 14 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen dieser Generation wollen demnach nicht nur das Land im Krisenfall verteidigen, sondern sind auch an der sechsmonatigen militärischen Grundausbildung interessiert. 

„Zumindest empirisch“ bestehe auf Grundlage der neuen Studie keine Notwendigkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht“, erklärt einer der Initiatoren der Untersuchung, der Hamburger Kriminologie Professor Peter Wetzel. „Rechnen wir die Ergebnisse unserer Studie hoch und berücksichtigen wir dabei noch, dass etwa die Hälfte dieser Freiwilligen untauglich sein könnte, dann ergibt selbst eine konservative Schätzung, dass mindestens 175.000 junge Männer und 70.000 Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren in der Bevölkerung zu finden sind, die für einen Dienst in der Bundeswehr auf freiwilliger Basis gewonnen werden könnten.“ Am meisten Zustimmung (42 Prozent) unter den Befragten fand das Modell eines einjährigen Dienstes für Männer und Frauen, der wahlweise in der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen geleistet werden kann. 

Beratung zu Kriegsdienstverweigerung: Besorgten Eltern die Ängste nehmen

Ob sie bereit wären, für die Verteidigung ihres Landes eine Waffe in die Hand zu nehmen, im Ernstfall auch andere Menschen zu töten – zu dieser Gewissensfrage berät der DFG-VK-Landesvorsitzende Klaus Pfisterer Menschen seit 45 Jahren. Bei ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen melden sich Jugendliche, besorgte Eltern aber auch ehemalige Wehrdienstleistende, die heute Reservisten sind. Sie alle eint die Verunsicherung angesichts der Debatte um den neuen Wehrdienst, aber auch die Angst vor einem Verteidigungsfall angesichts des Kriegs von Russland gegen die Ukraine. 

„Uns fragen Eltern von 12- bis 14-jährigen Kindern an, die wissen wollen, ob die verweigern können.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Auch wenn eine Kriegsdienstverweigerung erst ab siebzehneinhalb Jahren möglich ist – viele Eltern wollten rechtzeitig vorbereitet sein, sorgten sich angesichts der politischen Entwicklungen, erklärt Pfisterer. Auch mit Falschinformationen müsse man häufig aufräumen. „Da kann man Menschen auch ein gutes Stück weit Ängste nehmen und ihnen zusagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass es zu einer Kriegsdienstverweigerung kommen müsste, würden wir euch begleiten“, sagt EAK-Berater Tontsch. 

Neuer Wehrdienst: Viel Unsicherheit bei jungen Menschen

Und natürlich wenden sich auch diejenigen an die Beratungsstellen, die vom neuen Wehrdienst vorrangig betroffen wären. Junge Männer um die 17, die nach 2008 geboren sind – und viele Fragen haben. Auch solche, die gerade noch niemand beantworten kann: Etwa, wie genau der Fragebogen zur Musterung aussehen wird, der zum neuen Wehrdienst versendet werden soll. Viele, die sich meldeten, seien trotz offener Fragen aber bereits fest entschlossen zu verweigern, hätten ihre Gewissensgründe schon ausführlich aufgeschrieben und wollten nur noch eine zweite Meinung, sagt Pfisterer.

„Viele Reservisten sagen in der Beratung: Ich bin damals aus naiven Gründen zur Bundeswehr gegangen.“

Klaus Pfisterer, DFG-VK-Landesvorsitzender

Rund 90 Prozent der Beratungsanfragen kommen laut Pfisterer von solchen „Ungedienten“, also Menschen, die noch nicht bei der Bundeswehr waren. Die restlichen zehn Prozent von Reservisten. Viele Reservisten sagten in der Beratung, sie seien seinerzeit „aus naiven Gründen“ zur Bundeswehr gegangen, erklärt er. Der Wehrdienst war kürzer als der Zivildienst, sie wollten das schnell hinter sich bringen, weiter machen mit dem Leben, hätten sich keinerlei Gedanken gemacht, worauf sie sich einließen. „Und jetzt, 10, 15, 20 Jahre später merken sie, wozu sie ausgebildet worden sind und treffen heute eine andere Entscheidung. Eine Gewissensentscheidung, keinen Dienst mehr an der Waffe leisten zu wollen.“ 

In seltenen Fällen wenden sich auch aktive Soldatinnen und Soldaten an die Beratungsstellen, weil sie den Kriegsdienst verweigern wollen. Während KDV-Anträge im Allgemeinen sehr gute Chancen hätten, angenommen zu werden, sei das bei aktiven Mitgliedern der Truppe etwas schwieriger, erklärt EAK-Berater Tontsch. Deren Fälle müssten dann teilweise vor Gericht ausgefochten werden. 

Rund 420 Rekruten der Bundeswehr geloben im September 2025 ihren Fahneneid.
Bundeswehrrekrutinnen und -rekruten beim Fahneneid: Auch wer sich einmal bewusst für die Bundeswehr entschieden hat, kann später im Leben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. dpa Bildfunkpicture alliance/dpa | Henning Kaiser

Allein im August so viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wie im ganzen Jahr 2024

Den Kriegsdienst zu verweigern ist in Deutschland ein Grundrecht, festgeschrieben im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3, unabhängig von der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Es ist aber auch ein Grundrecht, das man aktiv einfordern muss – per Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. 

Seit Jahresanfang ist die Zahl der KDV-Anträge, die deutschlandweit bei der Bundeswehr eingegangen sind, stark gestiegen. Waren es im Januar noch 373, gingen im August bereits 3.257 Anträge ein, so eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 waren es noch 2.998 KDV-Anträge. Im Jahr vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine, 2021, waren es sogar nur 209 KDV-Anträge, die bei den Karrierecentern der Bundeswehr eingingen. Nach Bundesländern wird in der Statistik nicht unterschieden. 

Wer entscheidet über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung?

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung landen zunächst bei den jeweils zuständigen Karrierecentern der Bundeswehr. Sind alle nötigen Dokumente vorhanden, werden sie an das beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Dort wird über die KDV-Anträge entschieden. Dadurch erklärt sich auch, warum sich die Angaben zu KDV-Anträgen von Bundeswehr und BAFzA unterscheiden. Unvollständige Anträge etwa werden nicht weitergeleitet. Oder Anträge aus einem Jahr erst in einem anderen Jahr entschieden, weil zum Beispiel Nachfragen die Bearbeitungszeit verlängern, so ein BAFzA-Sprecher auf SWR-Nachfrage. Bis Ende September sind im Jahr 2025 beim BAFzA 2.529 KDV-Anträge eingegangen, knapp 90 Prozent davon wurden anerkannt. „Ablehnungen erfolgen zum überwiegenden Teil wegen Unzulässigkeit und nur in Einzelfällen wegen nicht glaubhafter Darlegung der Gewissensgründe“, so der Sprecher. Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, danach beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung geklagt werden. 

In der zweiten Novemberwoche steht die nächste Debatte über das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag an. Geht es nach Verteidigungsminister Pistorius, soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten – auch wenn vorher noch viele Details zu klären sind.

30 Oktober, 2025

Russen, die den Krieg verweigern

„Wir lassen uns nicht zum Töten zwingen“ war das Thema eines Vortrags zweier Kriegsgegner aus Russland im Gemeindesaal der Evangelischen Stadtkirche Offenburg, zu dem die Deutsche Friedensgesellschaft – Gruppe Mittelbaden zusammen mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Ortenau eingeladen hatte. In den meisten westlichen Ländern ist es möglich, den Militärdienst zu verweigern. Wie ist es aber in Russland, einem Land, das einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt? Kämpft dort eine Berufsarmee, für die sich die Frage der Verweigerung nicht stellt? Ganz gewiss nicht, meint Sascha Belik, lange Zeit Geschäftsführer der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung in Russland. Er ist Jurist, floh zunächst nach Estland und lebt seit einem Jahr in Polen. Auf zahlreichen Statistiken über die Zahl der Ersatzdienstleistenden in Russland – ansteigend seit dem Krieg von etwa 1.500 in 2023 auf 2.700 Personen im 1. Quartal 2025 – wird klar, dass es durchaus Militärverweigerer in Russland gibt; interessant auch die Zahl der Deserteure, Fahnenflüchtigen oder Befehlsverweigerer: 25.000 seit Kriegsbeginn, aktuell etwa 1.000 pro Monat.

Was bedeuten diese Zahlen? Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung vor der Einberufung ist in Russland seit Jahren gesetzlich verankert, aber es wird darüber nicht aufgeklärt. Wer zum ersten Mal mit den Militärbehörden zu tun hat, dem werden falsche Informationen gegeben – entweder, dass es gar nicht möglich sei, dem Militärdienst zu entgehen oder dass Anträge auf Zivildienst gar keine Chancen hätten usw. Die Bewegung für Kriegsdienstverweigerung in Russland klärt die jungen Männer über ihre Rechte auf – über die Webseite, über einen Telegram-Kanal und telefonisch. Allein über den Telegram-Kanal gebe es 500 Anfragen pro Monat.

2.700 Zivildienstleistende, fast doppelt so viele wie 2023, klingt viel, so Belik. Aber jährlich werden 300.000 Männer zum Wehrdienst einberufen. Auf der anderen Seite bedeutet die sinkende Anerkennungsquote, dass 14.000 Menschen einen Antrag auf Zivildienst gestellt haben, von denen aber nur 20 % durchgekommen sind.

Wehrdienstentziehung wird in Russland mit Geldstrafen bestraft und nur zu einem winzigen Teil mit einer Gefängnisstrafe. Wer verurteilt wird, ist ein Jahr vom Wehrdienst befreit – ein Jahr Zeit, um zu überlegen, welche weiteren Schritte zur Vermeidung des Militärdienstes es gibt. Es gibt auch – nur inoffiziell – die Variante des Freikaufes: je nach Region können 6.000 oder 10.000 Euro dafür ausreichen. Am dramatischsten ist zweifelsohne die Fahnenflucht. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern ist es in Russland nicht möglich, als Soldat den Kriegsdienst zu verweigern.

Viele Männer, seien es Wehrdienstentzieher oder Deserteure, versuchen das Land zu verlassen – über Armenien, Georgien, die Türkei. Manche kommen dann in EU-Staaten und die müssen sich dann zu ihnen verhalten.

Damit begann der Part des zweiten Referenten, Artem Klyga, auch er Jurist und bekannter Berater aus Moskau. Als ihm selbst die Einberufung drohte, floh er nach Usbekistan und kam schließlich nach Deutschland. Hier hat er einen subsidiären Schutzstatus erhalten, aber nicht politisches Asyl.

Die EU-Staaten haben zu Beginn des Krieges vollmundig erklärt, dass sie jene Russen, die sich weigern, am Angriffskrieg ihres Landes gegen die Ukraine mitzuwirken, natürlich unterstützen werden. Die Realität sieht nach der Erfahrung Klygas anders aus. Während er Frankreich lobt, Deutschland in der Zeit der Ampel-Regierung mit Einschränkungen, berichtet er von Finnland oder Litauen, die russische Männer wieder abschieben, weil sie als Gefährder der nationalen Sicherheit gesehen werden. In den Ländern mit einer direkten Grenze zu Russland sitze die Angst vor Russen so tief, dass sie auch vor jenen, die sich mit ihrem Handeln gegen den Krieg stellen, nicht Halt macht.

Ein Lichtblick ist für Artem Klyga, dass die wahren Informationen über die Gefährdung der Deserteure in Russland in den Berichten des Europarats inzwischen auftauchen. Das wiederum ist wichtig, um in Gerichtsverfahren in Deutschland auf solche offiziellen Dokumente hinweisen zu können. Denn das für Asylfragen zuständige Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) argumentiere immer wieder mit der falschen Propaganda aus Russland, dass Wehrpflichtige nicht in Gefahr stünden, an die Front geschickt zu werden. Erfreulicherweise haben Gerichte in Berlin und Wiesbaden inzwischen einigen Wehrdienstentziehern einen subsidiären Schutzstatus gewährt.

Und wie können wir Klygas und Sascha Beliks Arbeit unterstützen? Belik verweist auf die Webseite stoparmy.org/en und die Möglichkeiten, für die Arbeit zu spenden. Denn die Bewegung ist in Russland offiziell nicht registriert, aber als „ausländischer Agent“ klassifiziert.

Am Ende einer lebhaften Diskussion mit dem Publikum rufen die Referenten dazu auf, die Informationen darüber zu verbreiten und den Bundestagsabgeordneten mitzuteilen, damit diese sich an die früheren Versprechen zur Unterstützung von russischen Kriegs- gegnern wieder erinnern.

Stephan Brües/Ernst Rattinger

mittelbaden@dfg-vk.de 

22 Oktober, 2025

Wer den Kriegsdienst verweigern will, muss vor allem in einer Hinsicht gründlich sein

– Ein lesenswerter Artikel der „Welt“ entstanden mit Hilfe von unserem Vorstand Stefan Philipp

7 Oktober, 2025

Kriegsdienstverweigerung wurde zur Normalität

Die Rolle von KDV in der Friedensbewegung der 1980er Jahre

ein Text von Stefan Philipp zur historischen und politische Dimension der Wehrpflicht und der Kriegsdienstverweigerung

Die Pläne eines „neuen Wehrdienstes“, die beabsichtigte Etablierung einer umfassenden Dienstplicht für Männer und Frauen oder auch die diskutierte „Wiederbelebung“ der Wehrpflicht setzen ein altes Thema wieder auf die Tagesordnung: die Kriegsdienstverweigerung (KDV). Es lohnt deshalb der Blick zurück in die 1980er Jahre, in der die Zahl der KDVer stark anstieg und die KDV zum Massenphänomen wurde – und gleichzeitig die Friedensbewegung im massenhaften Protest gegen die Stationierung von US-Atomraketen ihre größte Stärke entwickelte. Wer heute – vielleicht neu – über KDV und KDV-Beratung nachdenkt und dabei Erfahrungen aus dieser Zeit mitberücksichtigen will, der sollte wissen:

• Im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte hatte der Parlamentarische Rat 1948/49 das Grundgesetz (GG) erarbeitet. Mit seiner Verabschiedung und Inkraftsetzung war am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland entstanden. In den Grundrechtsteil der Verfassung hatte der Parlamentarische Rat diese (bis heute unveränderte) Garantie im Artikel 4 Absatz 3 formuliert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

• Bei den Beratungen hatte der spätere (erste) Bundespräsident Theodor Heuß (der als Reichstagsabgeordneter im März 1933 für das „Ermächtigungsgesetz“ gestimmt hatte, mit dem Hitler an die Macht gelangt war) vor der Aufnahme des KDV-Rechts ins Grundgesetz gewarnt und einen „Massenverschleiß der Gewissen“ befürchtet. Für die SPD-Fraktion hielt ihm (der 1937 vor den Nazis nach England geflohene antifaschistische Widerstandskämpfer) Fritz Eberhard entgegen: „Ich glaube, wir haben hinter uns einen Massenschlaf des Gewissens. In diesem Massenschlaf des Gewissens haben die Deutschen zu Millionen gesagt: Befehl ist Befehl und haben daraufhin getötet.“ Er und seine Fraktion erhofften sich von dem Grundrecht, das dann mit großer Mehrheit beschlossen wurde, „eine große pädagogische Wirkung“.

• Die Beschränkung der KDV auf Gewissensgründe wurde von Anfang v.a. von pazifistischen Organisationen kritisiert. Das „das Nähere regelnde“ Bundesgesetz sah und sieht vor, dass das KDV-Grundrecht nur auf Antrag und Prüfung der Gewissensgründe gewährt wird. Das Antragsverfahren ist bürokratisch ausgestaltet und hat(te) abschreckende Wirkung. Die betroffenen überwiegend gerade volljährig gewordenen jungen Männer waren gezwungen, ihre Entscheidung in mündlichen Prüfungsverfahren zu begründen („Inquisitionsverfahren“). Der Antrag hatte bis zur KDV-Neuregelung 1983 und der Umstellung auf ein in der Regel rein schriftliches Verfahren keine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass zahlreiche (noch) nicht anerkannte KDVer zur Bundeswehr eingezogen wurden und bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag als Soldat Dienst leisten mussten. Zahlreiche Verweigerer blie-

ben konsequent bei ihrer Entscheidung und wurden deshalb beim Militär inhaftiert, manche wurden durch die Nicht-Anerkennung ihrer KDV und das erzwungene Soldat-Sein in den Suizid getrieben.

• Durch die Beschränkung der KDV auf Gewissensgründe und die Regelung, das Grundrecht lediglich auf Antrag und durch eine Prüfung zu gewähren, hat(te) es der Staat in der Hand, die Zahl der KDVer zu regeln, nach eigenen politischen Wünschen und nach dem Personalbedarf der Bundeswehr.

• Was im juristischen Sinn eine Gewissensentscheidung ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20. Dezember 1960 ausgeführt. Danach ist eine solche „jede

ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von ,Gut‘ und ,Böse‘ orientierte Entscheidung (…), die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“.

• 1955 wurde die Bundeswehr gegründet, 1956 die Wehrpflicht eingeführt, nach der Männer ab 18 Jahren zum Militärdienst einberufen werden können. Seit 1968 ist dies durch die Einfügung von Art. 12a GG verfassungsrechtlich geregelt. Anerkannte KDVer können zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Mit dem ab 1973 vom Gesetz als Zivildienst bezeichneten Ersatz leisten KDVer die Wehrpflicht ab und stützen damit das gesamte System der Zwangsrekrutierung für militärische und kriegsvorbereitende Zwecke. Deshalb gab es immer wieder auch Totale KDVer, die alle oder einzelne Auflagen aus der Wehrpflicht verweigerten und deshalb strafrechtlich verfolgt wurden.

• Der Personalumfang der Bundeswehr in den 1980er Jahren: Die Zielvorgabe für die Präsenzstärke der Bundeswehr war bis zur „friedlichen Revolution“ in der DDR und der Auflösung des „Ostblocks“ 1989/90 die Zahl von 495.000 Soldaten. Sie wurde in dem Jahrzehnt von 1980 bis 1989 durchgängig annähernd erreicht, sank jedenfalls nie unter 486.000 Soldaten. (Die Nationale Volksarmee der DDR umfasste im „Wendejahr“ ca. 155.000 Soldaten.)

• Die Geburtsjahrgänge in Westdeutschland ab 1962 (deren Männeranteil bei ca. 50 Prozent lag und der ab 1980 wehrpflichtig wurde) umfassten bis 1967 jeweils über eine Million und sanken bis 1971 auf knapp unter 800.000. (Die Geburtsjahrgänge, die bei einer möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in den kommenden Jahren für eine Einberufung zur Bundeswehr in Frage kommen würden, umfassen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2017 über 700.000; wenn das Grundgesetz nicht geändert würde und die Wehrpflicht weiterhin nur für Männer gelten würde, wären damit jährlich ca. 350.000 junge Männer betroffen.)

• Über die Jahre hinweg seit der Einführung der Wehrpflicht 1956 stieg der Zahl der KDVer kontinuierlich an. Im Jahr 1958 wurden 2.447 KDV-Anträge gestellt, 1967 waren es 5.963. Das Folgejahr 1968 brachte eine Verdoppelung auf 11.952, bis 1979 stieg die Zahl stetig an auf über 45.000. In den 1980er Jahren wurde die KDV zur Normalität in weiten Teilen der (männlichen) Jugend: Die Anzahl der gestellten KDV-Anträge stieg in den 1980er Jahren von ca. 54.000 (1980) auf ca. 77.000 (1989). (Lediglich im Jahr 1984 sank die Antragszahl wegen der Sondersituation der Neuregelegung des KDV-Anerkennungsverfahrens unter der 1983 gewählten neuen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung einmalig unter 50.000.) Auf den Punkt gebracht: Wer gegen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung war, der verweigerte als Mann auch den Kriegsdienst bei der Bundeswehr – und wer KDVer wurde, der war auch gegen die Stationierung der US-Atomraketen in der BRD. Eine solche Positionierung führte bei vielen zum Engagement in der Friedensbewegung und wirkte meinungsbildend im persönlichen Umfeld.

• Möglich wurde diese Entwicklung v.a. dadurch, dass in den 1980er Jahren – und damit einer Zeit ohne Internet und der schnellen und leichten Verfügbarkeit von Informationen –fast flächendeckend KDV-Beratungsstellen entstanden waren und daneben zahlreiche Ratgeber in Buch- und Broschürenform publiziert wurden. Was heute unter veränderten Rahmenbedingungen bleibt: Kriegsdienstverweigerung ist zuerst eine individuelle Entscheidung, die Inanspruchnahme des KDV-Rechts ist auch eine politische Frage, seine Durchsetzung v.a. eine juristische. Wer KDVer angemessen beraten will der braucht: eine menschenrechtliche Orientierung, ein klares Bewusstsein für die Interessenslage der KDVer, eine empathische Beratungshaltung und dabei eine Klarheit für die eigenen Ziele sowie Sach- und Fachkompetenz.

Weiterführende Literatur:

Michael Schmid: Grundrecht Kriegsdienstverweigerung – Wiederbewaffnung – Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht – Kriegsdienstverweigerung in der Praxis https://www.kriegsdienstverweigerer-geschichten.de/hintergruende/texte/hintergrund-zur-wehrpflicht-in-der-brd/

Stefan Philipp: Zwangsdienst, Strafjustiz und Staat (in: Graswurzelrevolution; Nr. 433; November 2018; https://www.graswurzel.net/gwr/2018/10/zwangsdienst-strafjustiz-und-staat/

Norman Ciezki: Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Einfluß und Bedeutung der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.“; Münster 1999

Stefan Philipp ist stellvertretender Vorsitzender des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg. Er war bis zu ihrer Auflösung nach Aussetzung der Wehrpflicht stellvertretender Vorsitzender der Zentralstelle KDV, der 1957 gegründeten gemeinsamen Einrichtung von zuletzt ca. 30 Organisationen.

Veröffentlicht in: FriedensForum – Zeitschrift der Friedensbewegung, Ausgabe 2/2025, S. 30 f.

23 September, 2025

Neuer Wehrdienst vor Verabschiedung im Bundestag

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius zum neuen Wehrdienst auf den Weg gebracht und soll 1. Januar 2026 Inkrafttreten.

Pistorius will die Bundeswehr wieder kriegstüchtig machen und braucht dafür mehr Personal. Zunächst sollen auf freiwilliger Basis mehr Soldatinnen und Soldaten für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen werden. Er will damit bis zu 40.000 junge Männer jährlich für einen Freiwilligen Wehrdienst von 6-12 Monaten gewinnen. Schmackhaft gemacht wird der neue Dienst mit attraktiven Maßnahmen.

Der Neue Wehrdienst enthält aber auch Pflichtelemente. Junge Männer, ab dem Geburtsjahrgang 2008, werden zwangserfasst und von der Bundeswehr angeschrieben. Sie müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung (Fragebogen) ausfüllen und zurückschicken. Ab dem 1. Juli 2027 werden alle jungen Männer wieder zwangsgemustert. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den neuen Wehrdienst bewerben.

Mit dem Bekanntwerden der Pläne von Pistorius sind die Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung sprunghaft gestiegen. Wir hatten auch eine gute Berichterstattung in der Tagesschau und ZDF heute. Viele junge Menschen wollen jetzt mit ihrer vorsorglichen Kriegsdienstverweigerung ein politisches Zeichen setzen, obwohl sie keinen Zivildienst leisten müssen. Wir erhalten auch viele KDV-Anfragen von älteren Jahrgängen, die ebenfalls verweigern wollen. Sie zeigen damit auf, dass sie im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht bereit sind, als Soldat im Krieg Menschen zu töten oder selbst getötet zu werden. Die Anerkennungschancen sind hoch.

Als DFG-VK lehnen wir das neue Wehrpflichtgesetz ab und rufen zur aktiven Kriegsdienstverweigerung auf. Wir unterstützen mit unserem Netz an Beraterinnen und Beratern die jungen Männer bei der KDV-Antragstellung. Wir geben auch Tipps wie man mit der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) umgehen kann. Alle Infos auf www.dfg-vk.de

14 August, 2025

KDV-Berater:innen-Schulung 25.Oktober in Stuttgart

Nachdem die Berater*innen-Schulung im September 2025 schnell ausgebucht war, bietet unser Landesvorsitzender und KDV-Experte Klaus Pfisterer am Samstag, 25. Oktober von 12-16 Uhr im DFG-VK Büro in Stuttgart, Arndtstraße 31 eine weitere KDV-Berater:innen-Schulung für Neulinge in die KDV-Beratung an. Schwerpunkt wird die Beratung von Ungedienten sein, es wird auch auf die Beratung von Reservist:innen eingegangen.

Der Gesetzentwurf für einen Neuen Wehrdienst will Verteidigungsminister Pistorius (SPD) Ende August auf den Weg bringen. Wir werden in der Schulung darauf eingehen und wie Ungediente künftig beraten werden müssen. Anhand von Fallbeispielen werden die KDV-Antragstellung und Begründung besprochen.

Die Zahl der KDV-Anfragen ist seit 2022 sprunghaft gestiegen und wird mit dem vorgesehenen Neuen Wehrdienst weiter steigen. Dafür benötigen wir weitere Berater:innen, möchten diese ausbilden und unser Beratungsnetz ausbauen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 9 Personen begrenzt. Du kannst dich bis 15. Oktober bei Klaus Pfisterer, mail: ba-wue@dfg-vk.de verbindlich für die Schulung in Stuttgart anmelden. Kommt bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es im Viertel kaum Parkplätze gibt.

Nach der Anmeldung erhaltet ihr die Wegbeschreibung zum Büro und weitere Angaben zum Schulungsablauf.

4 Juli, 2025

Das neue LaG-Magazin (Lernen aus der Geschichte) ist da!

Die aktuelle Ausgabe (Juli 2025) des LaG-Magazins widmet sich einem hochaktuellen und zugleich historischen Thema: der Wehrpflicht und ihrer Verweigerung. In mehreren fundierten Beiträgen wird die Entwicklung dieser Praxis beleuchtet, kontrovers diskutiert und in Beziehung zu heutigen politischen Debatten gesetzt. Dabei kommen Historiker*innen, Sozialwissenschaftler*innen und Aktivist*innen zu Wort. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Artikel:

1. Ursprünge und Entwicklungslinien der Wehrpflicht

Von Ute Frevert
Frevert zeichnet die Entstehung der Wehrpflicht seit dem 19. Jahrhundert nach und stellt fest, dass sie vor allem zur Mobilisierung großer Heere in industriellen Kriegen diente. In demokratischen Staaten wie der Bundesrepublik war sie stets ein ambivalentes Instrument – einerseits staatsbürgerliche Pflicht, andererseits autoritäres Machtmittel.

2. Wehrpflicht im Grundgesetz

Von Rüdiger Wenzke
Der Artikel analysiert die Aufnahme der Wehrpflicht in das Grundgesetz 1949. Wenzke betont, dass dies in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik, Gesellschaftstrauma und Besatzungsrealität geschah. Der Kalte Krieg beschleunigte ihre praktische Einführung trotz anfänglicher Skepsis.

3. Wehrpflicht in Westdeutschland nach 1945

Von Martin Singe
Singe beleuchtet den Umgang mit Kriegsdienstverweigerung in der frühen Bundesrepublik. Er zeigt, wie restriktiv der Staat reagierte und welche rechtlichen und politischen Kämpfe nötig waren, um die Anerkennung des Gewissensschutzes durchzusetzen.

4. Wehrpflicht in der DDR und totalitäre Erwartungen

Von Guido Grünewald
Grünewald beschreibt die Militarisierung der Gesellschaft in der DDR. Der Beitrag geht auf Zwang, Ideologie und Repression ein – aber auch auf mutige Totalverweigerer, die Haft oder gesellschaftliche Ausgrenzung riskierten.

5. Geschlechterbilder im Kontext von Wehrpflicht

Von Sylka Scholz
Scholz analysiert, wie die Wehrpflicht über Jahrzehnte Männlichkeitsbilder prägte. Frauen blieben außen vor, wodurch sich traditionelle Geschlechterrollen verfestigten. Der Text öffnet eine Diskussion über Gendergerechtigkeit in Militärstrukturen.

6. Transformation und Aussetzung der Wehrpflicht nach 2011

Von Maja Apelt
Apelt stellt dar, wie die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 das Verhältnis zwischen Staat, Bürger*innen und Militär neu definierte. Sie diskutiert Folgen für die Bundeswehr und zivilgesellschaftliche Verantwortung im Sicherheitsdiskurs.

7. „Wenn man was tut, dann muss man’s auch erklären“

Von Henrike Voigtländer und Jan Haverkamp
Ein pädagogisch orientierter Beitrag, der darstellt, wie junge Menschen heute im Bildungsbereich mit Wehrpflicht, Verweigerung und Gewissen konfrontiert werden. Der Artikel bietet auch didaktische Anregungen für Schulen.

8.Unterrichtsmaterialien zum Thema Wehrpflicht

Von Tobias Rischk und Karl-Heinz Lipp
Die Autoren stellen Unterichtsmaterial und ein neues Buch über Kriegsdienstverweigerung und zivile Ungehorsamkeit vor. Es enthält Erfahrungsberichte und zeigt, wie das individuelle Gewissen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen wirkt.

9. Rezension: Buchempfehlung: „Gegen mein Gewissen„

Von Sabrina Pfefferle
Die abschließende Rezension verknüpft die Themen der Ausgabe mit der aktuellen Debatte um eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. Sie mahnt zur historischen Reflexion und ruft zu einer differenzierten Diskussion auf.


📄 Das vollständige Magazin als PDF steht hier zum Download bereit:
👉 Wehrpflicht – LaG-Magazin Juli 2025 herunterladen

17 Juni, 2025

Protest gegen den Tag der Veteranen

Friedenspolitischer Aktionstag in Karlsruhe & Protestkundgebung in Mannheim

Am 15. Juni 2025, dem erstmals begangenen Tag der Veteranen, setzte der Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) gemeinsam mit zahlreichen Bündnispartner*innen ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft.

Friedenspolitischer Aktionstag: Nein zum Veteranentag am 15.06.25 auf dem Schlossplatz in Karlsruhe

Protestkundgebung gegen die Ehrung der Veteranen durch den OB im Zeughaus in Mannheim

Während in Mannheim durch die Stadt Veteranen empfangen und offiziell geehrt wurden, stellten wir uns dieser Form staatlicher Kriegserinnerung mit einer Protestkundgebung und anschließender Demonstration entgegen. In Karlsruhe organisierten wir gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis einen friedenspolitischen Aktionstag, der eine klare antimilitaristische Alternative zur offiziellen Ehrungskultur darstellte.

Karlsruhe: Friedenspolitischer Aktionstag – „Veteranentag? Nein danke!“

Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass der Reservistenverband in Karlsruhe eine Veranstaltung zum Tag der Veteranen plante. Auch wenn unklar blieb, ob dies eine zentrale Landesveranstaltung sein sollte, sah das Vorhaben öffentlichkeitswirksam aus – weshalb wir Karlsruhe als Ort unseres landesweiten Gegenprotests wählten.

Plakat des friedenspolitischen Aktionstag in Karlsruhe

Wir meldeten unseren Aktionstag frühzeitig an, entwickelten ein breites Bündnis und öffentliches Gegenprogramm – und nehmen an, dass aufgrund unseres entschlossenen Protests die geplante Veteranenveranstaltung vollständig abgesagt wurde. Wir sehen das als Erfolg für das Bündnis aus Anti-militarist*innen.

Breites Bündnis, vielfältiger Protest

Gemeinsam mit der DFG-VK Karlsruhe, DFG-VK Stuttgart, der NGG, ver.di, dem DGB Karlsruhe-Stadt und -Land, der Interventionistischen Linken (IL), feministischen Initiativen, antifaschistischen Gruppen und vielen weiteren Organisationen organisierten wir ein kreatives und entschlossenes Programm gegen Krieg und Militarisierung – unter dem Motto:

„Veteranentag? Nein danke!“

Aktionen auf dem Schlossplatz

  • Die Ausstellung „Die Fratze des Krieges“ zeigte eindrücklich gemalte Bilder, die die Grausamkeit des Krieges thematisierten.
  • Zeltlandschaften machten erlebbar, wie sich ein „Kriegs-Land Baden-Württemberg“ von einem möglichen „Friedens-Land“ unterscheiden könnte.
  • Eine feierliche Ordensverleihung würdigte nicht Soldatinnen, sondern **Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsgegner*innen** – ein klares Zeichen gegen Gehorsamskultur.
  • Redebeiträge von u.a. Tobias Pflüger (Informationsstelle Militarisierung – IMI) und Elwis Capece (NGG) unterstrichen die politischen Hintergründe.
  • Die Taurus-Piñata-Aktion mit dem Motto „Bonbons statt Bomben“ parodierte auf kreative Weise die deutsche Aufrüstungspolitik.
  • Der DFG-VK-Friedensbus brachte eine große aufblasbare Friedensfigur mit zerbrochenem Gewehr auf den Schlossplatz – ein unübersehbares Symbol für unsere Forderung: Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit.
Fratze des Krieges
Kriegsdienstverweiger*in – Ordensverleihung
Kriegsländ
Friedensländ
Taunus Piñata
In der Mitte Hauptredner Tobias Pflüger von der Informationsstelle Militarismus in Tübingen

Gute Beteiligung trotz Wetterwarnung

Trotz schlechter Wetterprognosen und eines verkürzten Zeitplans kamen über den Tag verteilt rund 300 Menschen auf den Schlossplatz – um gemeinsam mit uns ein sichtbares Zeichen gegen Militarisierung und Kriegspolitik zu setzen.

Reden, die aufgrund der Wetterwarten nicht gehalten werden konnten zum Nachlesen: GR-Fraktion DIE LINKE Karlsruhe , DGB Karlsruhe-Land

Mannheim: Lauter Widerspruch gegen den Veteranenempfang im Zeughaus

Während in Karlsruhe der Aktionstag lief, organisierte die Stadt Mannheim gemeinsam mit dem Reservistenverband einen offiziellen Empfang für 200 Veteranen im historischen Zeughaus – ehemals Kaserne und Waffenkammer, heute Teil der Reiss-Engelhorn-Museen.

Toulonplatz: Empfang des Mannheimer OB für die Veteranen. Zugang zum Platz wurde uns verboten.

Ein kurzfristig entstandenes Bündnis aus DFG-VK, Interventionistischer Linker (IL), Initiative Soziale Kämpfe (ISK) und Die Linke rief zur Gegenkundgebung mit anschließender Demonstration auf.

Deutlicher Protest – auch bei strömendem Regen

Rund 100 Teilnehmende versammelten sich auf dem Toulonplatz gegenüber dem Zeughaus. In mehreren Redebeiträgen wurde die Militarisierung deutlich kritisiert. Die DFG-VK verlieh auch hier symbolisch Buttons als Kriegsdienstverweigerungs-„Orden“, die auf große Zustimmung stießen.

Ein zentrales Element des Protests war das 22 Meter lange Banner der IL mit der Aufschrift:

„Verweigern. Desertieren. Sabotieren.“

Das Banner wurde vor dem Zeughaus entrollt und später durch die Innenstadt getragen – als unübersehbares Statement gegen die Normalisierung des Kriegs. Es richtete sich klar an die Veranstalter*innen im Inneren des Zeughauses: Nicht alle akzeptieren diesen Kurs – es gibt Widerstand, und er wird lauter.

Trotz eines massiven Wolkenbruchs zog die Demonstration entschlossen durch die Mannheimer Innenstadt – vom Zeughaus über den Marktplatz bis zum Paradeplatz, wo die Abschlusskundgebung stattfand.

Gemeinsames Schlusswort: Unser Widerstand fängt gerade erst an

Der sogenannte Tag der Veteranen ist Teil einer größeren politischen Strategie: Die Gesellschaft soll auf Aufrüstung und Krieg vorbereitet werden – kulturell, psychologisch und strukturell. Der Veteranentag ist dabei nur ein Baustein in einem Mosaik aus Wehrpflichtdebatte, 100-Milliarden-Sondervermögen und medialem Heldendiskurs.

Unsere Proteste in Karlsruhe und Mannheim haben klar gezeigt: Es gibt Widerstand – organisiert, kreativ und entschlossen. Aber wir wissen auch: Das war erst der Anfang.

Als pazifistische und antimilitaristische Organisationen liegt noch viel Arbeit vor uns. Wir müssen der Kriegstreiberei, der Aufrüstung und dem gefährlichen Irrglauben, Konflikte mit Gewalt lösen zu können, klar und offensiv entgegentreten – in Baden-Württemberg, in Deutschland und letztlich weltweit.

Denn wer eine Zukunft will, kann sie nicht auf Gewalt bauen. Unsere Antwort heißt: Abrüstung, Solidarität, Gerechtigkeit und zivile Konfliktlösung.

Und dafür kämpfen wir – gemeinsam. Danke an alle beteiligten Organisationen.

15 Mai, 2025

Der 15.05. ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung

Heute, am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, erinnern wir daran: Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung braucht Schutz, Verteidigung – und politischen Druck.

Was lange als Akt der Solidarität mit mutigen Verweiger*innen in Russland, der Türkei, Israel, der Ukraine oder anderen Ländern der Weltgalt , betrifft uns spätestens seit gestern ganz konkret wieder selbst:

Mit der Ankündigung von Kanzler Merz, Deutschland zur „größten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, rückt der Krieg auch für Hunderttausende deutsche Staatsbürger*innen näher.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Wir kämpfen dafür – für alle.

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EU & Kriegsdienstverweigerung: Internationales Recht vs. Realität

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(1):
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Realität:

„Ich habe mich geweigert, der russischen Armee beizutreten und unschuldige Zivilisten zu töten. Ich hoffte auf Schutz in Europa – aber das war ein Irrtum. Jetzt droht mir die Abschiebung nach Russland und damit der sofortige Fronteinsatz.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(2):
„Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird anerkannt – gemäß den nationalen Gesetzen zur Ausübung dieses Rechts.“

Realität:

„Ich bin seit ein paar Monaten in Frankreich, aber man will mich nach Kroatien zurückschicken – das erste EU-Land, das ich betreten habe. Von dort droht mir die Abschiebung nach Bosnien und dann Russland. Kroatien gewährt russischen Staatsbürgern selten Asyl – das ist lebensgefährlich.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Asylrecht: Flüchtlingsschutz für Personen mit begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Realität:

„Viele Verweigerer leben in Armut oder im Exil. Doch selbst dort stoßen sie auf neue Hürden – viele Länder erkennen Kriegsdienstverweigerung nicht als Asylgrund an.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei

Internationales Recht:

EU-Verordnung 2024/1347:

Verfolgung kann auch eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung sein – etwa, wenn jemand aus moralischen, religiösen oder politischen Gründen den Wehrdienst verweigert.

Realität:

„Viele ukrainische Kriegsdienstverweigerer schweigen aus Angst – ohne rechtlichen Schutzstatus in der EU.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine

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