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Antimilitarismus

28 Mai, 2025

Kein Veteranentag! – Für eine friedensfähige Gesellschaft statt Kriegstüchtigkeit

Am 15. Juni 2025 soll erstmals bundesweit ein offizieller Veteranentag in Deutschland stattfinden – nach dem Vorbild der USA. Dieser Tag soll aktive und ehemalige Soldaten ehren und militärisches Engagement öffentlich würdigen.

Doch wir – die DFG-VK Baden-Württemberg – sagen klar:

Dieser Tag ist kein Fortschritt, sondern ein gefährlicher Rückschritt. Als Pazifist*innen stehen wir für eine Gesellschaft, in der Konflikte ohne Gewalt gelöst werden. Unsere Haltung ist klar: Frieden schaffen ohne Waffen! Friedensfähig statt kriegstüchtig!

Warum wir den Veteranentag ablehnen:

  • Verklärung von Kriegseinsätzen: Der Veteranentag soll Soldat*innen ehren – ungeachtet der politischen, ethischen oder völkerrechtlichen Fragwürdigkeit ihrer Einsätze.
  • Normalisierung von Militarismus: Die öffentliche Präsenz des Militärs wird weiter ausgebaut, während kritische Auseinandersetzung mit Krieg und Gewalt verdrängt wird.
  • Unsichtbarkeit der Opfer: Zivilist*innen, Kriegsversehrte und Traumatisierte bleiben in der offiziellen Darstellung unberücksichtigt.
  • Gefährlicher Rückschritt:
    Deutschland war einst eine zutiefst militarisierte Gesellschaft. Erst die beispiellosen Verbrechen der NS-Zeit führten zu einer bewussten Abkehr von Militarismus. Ein offizieller Veteranentag ist für uns ein Schritt zurück in diese dunklen Zeiten – hin zu einer Gesellschaft, in der Krieg wieder als normal und notwendig gilt. Dagegen setzen wir unsere Verantwortung für Frieden, Menschenrechte und Völkerrecht.

Gemeinsam gegen die Militarisierung – Bündnisse bilden!

Der Veteranentag ist Teil einer umfassenden Strategie zur Aufrüstung und gesellschaftlichen Militarisierung. Doch wir sind viele, die sich dagegenstellen!

👉 Deshalb unser Aufruf:

Bildet lokale und regionale Bündnisse! Viele Initiativen, Gruppen und Organisationen – von Gewerkschaften über Umweltgruppen bis hin zu Jugendverbänden – teilen unsere Kritik. Zusammen können wir kraftvoll und sichtbar auftreten!

Veranstaltungen & Proteste in Baden-Württemberg

Rund um den 15. Juni 2025 sind in Baden-Württemberg mehrere Veranstaltungen des Reservistenverbands geplant. An diesen Orten sollten wir als Friedensbewegung deutlich Präsenz zeigen – friedlich, kreativ und solidarisch:

📍 Karlsruhe – Unsere landesweite Hauptveranstaltung gegen den Veteranentag! Ein großer, friedenspolitischer Aktionstag im breiten Bündnis wird zeigen: Nicht Militarisierung und Aufrüstung schützen uns – sondern Frieden, Gewaltfreiheit und das Festhalten an Menschen- und Völkerrecht!

📍 Offenburg – Erste Proteste entstehen bereits. Unterstützt die lokalen Initiativen!

📍 Lenzkirch – Veranstaltung des Reservistenverbands angekündigt, bislang kein Protest bekannt– jetzt aktiv werden!

📍 Breisach – Auch hier findet eine Reservistenveranstaltung statt. Präsenz der DFG-VK und anderer Friedensgruppen ist nötig!

📍 Bruchsal – Eine weitere Veranstaltung, gegen die sich Widerstand formieren sollte. Zeigen wir, dass Militarisierung keine Zustimmung findet!

📍 Mannheim – Voraussichtlich wird auch hier eine Veranstaltung stattfinden. Ein lokales Bündnis könnte sich noch kurzfristig bilden – bitte aktiv unterstützen!

Unterstützung für euren Protest

Die DFG-VK Baden-Württemberg steht euch zur Seite, wenn ihr Proteste und Aktionen plant:

✅ Anpassbare Flyer

✅ Plakate gegen den Veteranentag

✅ Aktionsideen und Beratung

✅ Vernetzung mit Gruppen vor Ort

📩 Kontakt: ba-wue@dfg-vk.de

Lasst uns gemeinsam laut werden: Gegen Militarismus – für Frieden, Abrüstung und gewaltfreie Konfliktlösung!

Frieden schaffen ohne Waffen – friedensfähig statt kriegstüchtig.

Zum Karlsruher Flyer gegen den Veteranentag

15 Mai, 2025

Der 15.05. ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung

Heute, am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, erinnern wir daran: Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung braucht Schutz, Verteidigung – und politischen Druck.

Was lange als Akt der Solidarität mit mutigen Verweiger*innen in Russland, der Türkei, Israel, der Ukraine oder anderen Ländern der Weltgalt , betrifft uns spätestens seit gestern ganz konkret wieder selbst:

Mit der Ankündigung von Kanzler Merz, Deutschland zur „größten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, rückt der Krieg auch für Hunderttausende deutsche Staatsbürger*innen näher.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Wir kämpfen dafür – für alle.

——————————

EU & Kriegsdienstverweigerung: Internationales Recht vs. Realität

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(1):
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Realität:

„Ich habe mich geweigert, der russischen Armee beizutreten und unschuldige Zivilisten zu töten. Ich hoffte auf Schutz in Europa – aber das war ein Irrtum. Jetzt droht mir die Abschiebung nach Russland und damit der sofortige Fronteinsatz.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Charta der Grundrechte, Artikel 10(2):
„Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird anerkannt – gemäß den nationalen Gesetzen zur Ausübung dieses Rechts.“

Realität:

„Ich bin seit ein paar Monaten in Frankreich, aber man will mich nach Kroatien zurückschicken – das erste EU-Land, das ich betreten habe. Von dort droht mir die Abschiebung nach Bosnien und dann Russland. Kroatien gewährt russischen Staatsbürgern selten Asyl – das ist lebensgefährlich.“
– Kriegsdienstverweigerer aus Russland

Internationales Recht:

EU-Asylrecht: Flüchtlingsschutz für Personen mit begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Realität:

„Viele Verweigerer leben in Armut oder im Exil. Doch selbst dort stoßen sie auf neue Hürden – viele Länder erkennen Kriegsdienstverweigerung nicht als Asylgrund an.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei

Internationales Recht:

EU-Verordnung 2024/1347:

Verfolgung kann auch eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung sein – etwa, wenn jemand aus moralischen, religiösen oder politischen Gründen den Wehrdienst verweigert.

Realität:

„Viele ukrainische Kriegsdienstverweigerer schweigen aus Angst – ohne rechtlichen Schutzstatus in der EU.“
– Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine

9 Mai, 2025

Von der Zeitenwende zum Zeitenende –

Wie Baden-Württembergs Rüstungsindustrie die Militarisierung vorantreibt – und was wir dagegen tun können.

Versprochen: Kontrolle. Geliefert: Aufrüstung.

Als die Ampelkoalition 2021 antrat, versprach sie eine neue, verantwortungsvollere Linie in der Rüstungsexportpolitik: restriktiver, transparenter, menschenrechtsorientierter. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz wurde angekündigt – ein Schritt, den viele in der Friedensbewegung begrüßten. Doch wie Jürgen Grässlin in seinem aktuellen Beitrag in der ZivilCourage treffend feststellt, ist von diesen Versprechen nichts geblieben.
    
Statt Kontrolle herrscht heute nahezu schrankenlose Exportpraxis. Statt Zurückhaltung sehen wir einen historischen Boom. Die Zahlen sprechen für sich: 2022 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von 8,36 Milliarden Euro, 2023 waren es bereits 12,13 Milliarden – ein Anstieg um rund 45 %. Und allein bis zum 17. Dezember 2024 wurden Genehmigungen im Wert von 13,2 Milliarden Euro erteilt – ein erneuter Anstieg von knapp 9 %.
    
Parallel zum Exportgeschäft wächst auch die Binnennachfrage. Deutschland investiert so viel in die Aufrüstung wie nie seit dem Zweiten Weltkrieg: 88,5 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg um 28 % allein im Jahr 2024, wie SIPRI berichtet.
    
Und die neue Regierung? Sie entfesselt diesen Aufrüstungsprozess vollends. Mit ihrem „what ever it takes“ und der Ausnahme der Schuldenbremse für Aufrüstung macht sie ihre Absichten mehr als deutlich. Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz ist nicht einmal mehr geplant.

Baden-Württemberg: Eine Drehscheibe der Kriegswirtschaft

Diese Dynamik ist nicht abstrakt. Sie ist konkret – und sie wirkt bis in die Produktionshallen und Konzernzentralen in Baden-Württemberg. Unser Bundesland zählt zu den größten Rüstungsstandorten der Republik (nur unsere bayrischen Nachbar*innen rüsten noch mehr): mit Firmen wie Rheinmetall, Diehl Defence, Hensoldt, Heckler & Koch und vielen weiteren Zulieferern und Hightech-Schmieden. Die Zeitenwende, von der so oft die Rede ist, spielt sich direkt vor unserer Haustür ab – und sie hat Konsequenzen: für die Arbeitswelt, für die politische Kultur und für das gesellschaftliche Klima.
    
Allein Heckler & Koch meldete 2024 ein Umsatzplus von fast 14 % und den höchsten Auftragseingang der Unternehmensgeschichte: über 426 Millionen Euro. Diese Entwicklung manifestiert sich nicht nur in steigenden Umsätzen, sondern auch in erheblichen Investitionen der Rüstungsunternehmen in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten. So plant beispielsweise Diehl Defence Investitionen von 200 bis 250 Millionen Euro in den Standort Überlingen, um ab 2027 mehr als 500 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus beobachten wir eine besorgniserregende Tendenz zur Konversion ziviler Produktionsstätten in militärische Fertigung.
    
Diese wirtschaftliche Dynamik zeigt: Das Geschäft mit Krieg und Tod boomt. Die Aufrüstung ist zu einem neuen Wachstumsmotor geworden. Und Baden-Württemberg ist einer seiner wichtigsten Kolben. Die Folge? Waffen aus unserer Region landen in Kriegs- und Krisengebieten, befeuern Gewalt, Zerstörung und Tod. Der Profit bleibt hier, die Folgen werden exportiert. Noch.

(Weitere Informationen zu den Machenschaften der Aktienunternehmen des Todes in dieser aktuellen PM von ORL, Aktion Aufschrei und den kritischen Aktionären)

Normalisierung des Ausnahmezustands – Veränderung von Grundwerten

Gleichzeitig beobachten wir eine erschreckende Normalisierung dieser Entwicklung. Selbst Gewerkschaften, die historisch mit der Friedensbewegung verbunden waren, befinden sich in ihrer eigenen „Zeitenwende“. Während sie sich früher deutlich gegen Krieg und Aufrüstung positionierten, steht heute der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Einbindung der Beschäftigten in die militärische Produktionskette stärker im Fokus. Diese Haltung und die gesamte beschriebene Entwicklung trägt zur gesellschaftlichen Akzeptanz einer Politik bei, die Profite mit Krieg zur unhinterfragten wirtschaftlichen Normalität macht, leistet einer Militarisierung der Arbeitswelt Vorschub und strahlt somit deutlich in die breite Gesellschaft.
    
Zur weiteren Normalisierung trägt auch bei, dass Rüstungsunternehmen inzwischen zu einem lukrativen Anlageziel für viele Anlegerinnen und Anleger geworden sind. Aktienkurse von Firmen wie Rheinmetall, Hensoldt oder Heckler & Koch haben sich teilweise vervielfacht – und immer weniger Menschen stellen sich die Frage, ob sie damit am Krieg mitverdienen. Moralische oder ethische Überlegungen scheinen im Schatten der ökonomischen Rendite zunehmend bedeutungslos zu werden. Die Beteiligung am Geschäft mit dem Tod wird zur Selbstverständlichkeit. Und wer da nicht mit profitieren will, ist doch selbst schuld.

Verdrängte Geschichte – gefährliche Gegenwart

Eine Gesellschaft, die sich daran gewöhnt, mit und vom Krieg zu leben, verliert den Frieden aus dem Blick. Und sie verliert auch den Kompass, der sie daran erinnern sollte, was vor 80 Jahren geschah – als von deutschem Boden aus ein faschistischer und hochgerüsteter Staat die schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beging. Wer heute von „Kriegstüchtigkeit“ spricht, ohne diese Geschichte mitzudenken – und das bei den Umfragewerten der als sicher rechtsextrem eingestuften AfD – trägt Verantwortung für die Verrohung unserer Gesellschaft und spielt fahrlässig mit demokratischen Werten und Grundsätzen des Grundgesetz.
    
Die Profiteure des Militarismus sitzen eben nicht an den Fronten – dort wird geschossen, getötet und gestorben. Sie sitzen in Aufsichtsräten, in Ministerien – und oft nur wenige Kilometer von unseren eigenen Haustüren entfernt.

Unsere Antwort auf die Aufrüstung vor Ort

Wir vom Landesverband wollen mit euch informiert, aktiv und entschlossen gegen diese Entwicklung arbeiten. Deshalb wird ein Schwerpunkt auf der kommenden Landesmitgliederversammlung Ende Juni sein, gemeinsam darüber zu beraten, wie wir in Baden-Württemberg konzertierte Kampagnen und Aktionen entwickeln können. Ziel ist es, eine Landesarbeitsgemeinschaft Aufrüstung zu gründen, die systematisch recherchiert, aufklärt, protestiert – und Alternativen aufzeigt. Wir hoffen auf eine engagierte und wirksame Gruppe.
    
Denn, wie wir wissen, reicht es nicht, gegen Krieg zu sein. Wir müssen dort ansetzen, wo er beginnt: bei denen, die ihn möglich und profitabel machen und der Gesellschaft zeigen, dass deren Ziel nicht der Frieden ist. Deren Ziele sind eigene Vorteile und möglichst große Profite. What ever it takes, wie sie selbst sagen.

8 Mai, 2025

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Ein Menschenrecht – aber nicht für alle?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat eine lange und bewegte Geschichte. Bereits im 16. Jahrhundert verweigerten die täuferischen Mennoniten in Mitteleuropa den Kriegsdienst aus religiösen Gründen. Auch die Quäker, die sich ab etwa 1650 in England organisierten, bekannten sich früh zu radikalem Pazifismus. Ihre Haltung gegen jede Form von Gewalt und Krieg brachte sie in direkte Konfrontation mit staatlichen Autoritäten – oft mit der Folge von Bestrafung, Verfolgung, Gefängnis oder Exil. Diese frühen Verweiger*innen standen am Anfang einer Bewegung, die ein grundlegendes Recht einforderte: das Recht, Nein zum Krieg zu sagen – aus Überzeugung, aus Glauben, aus Gewissen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 18) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ebenfalls Art. 18) garantieren diese Grundfreiheiten. Das UN-Menschenrechtskomitee hat bereits 1987 anerkannt, dass daraus auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt. Dennoch ist dieses Recht bis heute nicht explizit in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert – ein Umstand, der weltweit willkürliche Auslegung und massive Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Denn was ist ein Menschenrecht wert, das man in vielen Staaten vor Gericht erkämpfen muss? Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert, riskiert in vielen Ländern Verfolgung, Haft oder Ausbürgerung. Auch in Deutschland, wo das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt, wird die Vollverweigerung – also die Ablehnung jeglicher Pflichtdienste, auch ziviler Ersatzdienste – nicht anerkannt. Ein echtes Menschenrecht lässt sich aber nicht in „zumutbare Formen“ pressen.

Wir fordern daher uneingeschränkt: Das Recht, keinen Dienst – weder mit noch ohne Waffe – zu leisten, muss vollständig gewährt werden.

Dieses Menschenrecht endet auch nicht an nationalen Grenzen. Menschen, die in ihren Herkunftsländern nicht verweigern dürfen, brauchen Schutz. In Deutschland jedoch werden nach wie vor Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern aus Ländern wie Russland und der Ukraine abgelehnt – oft mit zynischen Begründungen.

Ein Beispiel: Ein ukrainischer Verweigerer, dessen Asylantrag laut Connection e.V. abgewiesen wurde, hatte sich geweigert, an einem Krieg teilzunehmen, den er nicht mittragen konnte. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes existiert in der Ukraine faktisch nicht, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignorierte diese Realität. Auch russischen Verweigerern wird regelmäßig unterstellt, sie könnten intern „versetzt“ werden – eine gefährliche Illusion angesichts eines autoritären Systems mit brutaler Militärpraxis.


Deshalb sagen wir zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung unmissverständlich: Wer sich weigert zu töten, muss Asyl bekommen.

Ein Blick nach Israel zeigt, wie tief verankert der Widerstand gegen dieses Menschenrecht auch in demokratischen Staaten sein kann. In Israel besteht eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist theoretisch möglich – in der Praxis aber hochgradig restriktiv.


Die Entscheidung trifft ein militärisches Gremium, dessen Ablehnungsquote hoch ist. Wer verweigert, wird häufig öffentlich diffamiert, unter Druck gesetzt oder mehrfach inhaftiert. Besonders junge Frauen, die sich dem Militärdienst verweigern – wie in jüngster Zeit Mitglieder der „Mesarvot“-Bewegung –, berichten laut Connection e.V. von Repression, öffentlicher Ausgrenzung und militärischer Haft. Der zivile Ersatzdienst steht nur religiös begründeten Verweigerungen offen, nicht aber politischen oder pazifistischen. Das ist eine klare Verletzung internationaler Standards.

Ein Menschenrecht, das der Staat erst „genehmigen“ muss, ist kein Menschenrecht.

Wer sich heute weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung einsetzt, kämpft nicht für Privilegien, sondern für Gewissensfreiheit – gegen Gewalt, gegen Militarismus, gegen Zwang. Und wer dieses Menschenrecht ernst nimmt, muss auch seine praktische Umsetzung fordern: bedingungslos, international, solidarisch.

11 April, 2025

Veteranentag 2025 – Kein Grund zum Feiern!

Im Jahr 2025 soll zum ersten Mal ein Veteranentag in Deutschland stattfinden – so hat es der Bundestag 2024 beschlossen. Ziel dieses neuen Gedenktages: das Ansehen von Soldatinnen und Soldaten in der Gesellschaft zu stärken. Für uns ist das der komplett falsche Weg.

Statt das Militär weiter in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken und militärisches Handeln zu normalisieren, braucht es endlich eine klare Absage an Krieg, Gewalt und Aufrüstung! Wir wollen keine Gesellschaft, in der Menschen fürs Töten und Sterben geehrt werden – sondern eine, die auf friedliches Miteinander, zivile Konfliktlösungen und soziale Gerechtigkeit setzt.

Deshalb rufen wir für den 15. Juni 2025 in ganz Baden-Württemberg zu Protesten gegen den Veteranentag auf!

Ein Bündnis arbeitet bereits an der Organisation der Proteste. Die zentrale Kundgebung wird auf dem Schlossplatz in Karlsruhe stattfinden. Doch wir brauchen noch mehr Widerstand – in Freiburg, Lenzkirch, Offenburg, und überall dort, wo die Bundeswehr an diesem Tag ihre Selbstinszenierung plant.

Unsere Heldinnen sind nicht die, die kämpfen, töten und sterben. Unsere Heldinnen sind die, die friedlich leben und Gewalt überwinden.

Ob Mahnwache oder große Kundgebung – jede Aktion zählt! Wenn ihr selbst etwas organisieren wollt, kommt zu unserem nächsten Bündnistreffen. Die Einladung gibt’s über unseren Geschäftsführer – einfach eine kurze Mail an ihn schicken.

Es wird auch wieder Flyer geben, die ihr leicht an eure Aktion anpassen könnt. Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen gegen Militarisierung und für eine friedlichere Gesellschaft!

DFG-VK Baden-Württemberg

3 April, 2025

Peter Wahl: Die Weltordnung im Umbruch und Gegenbewegungen (live 13.3.25 in Freiburg)

2025 – ein Jahr voll außergewöhnlicher Herausforderungen:
Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, die um sich greifende Militarisierung 
unserer Gesellschaft, der Abbau von Demokratie, der Durchmarsch von KI und
 der Rechtsruck hier und weltweit – angeführt von US-Präsident Donald Trump 
und Milliardären wie Elon Musk, stehen für das größte Aufrüstungsprogramm der EU und Deutschlands, und und…

Referent: Peter Wahl
Veranstalter: attac Freiburg zusammen mit Freiburger Friedensforum, DFG-VK Freiburg, DGB-Stadtverband Freiburg, FARBE e. V., IPPNW Freiburg, ver.di-Ortsverein Freiburg
Do., 13.03.2025 | 19 Uhr | Gewerkschaftshaus Freiburg

20 März, 2025

Aufruf zur Aktionswoche zum internationalen Tag Kriegsdienstverweigerung 15.Mai: Kriege verhindern statt Kriegstüchtigkeit

(20.03.2025) Aktuell werden in den verschiedensten Ländern Kriege geführt – sei es in der Ukraine, in Israel/Palästina, Türkei, Syrien, Myanmar oder in der Demokratischen Republik Kongo.

Kriege und Kriegsgefahren: Die Antwort der Regierungen heißt Militarisierung

Weltweite Waffenexporte, auch in bewaffnete Konflikte, nehmen zu. Die Rüstungsproduktion wird angekurbelt. Der Etat für Militär und Rüstung soll deutlich erhöht werden und mit zusätzlichen Krediten finanziert werden. Statt Kriege zu verhindern, wird darauf gesetzt, Kriege führen zu können – und sie auch zu führen. Forderungen werden erhoben zur Einführung einer „neuen Wehrpflicht“ oder einer „allgemeinen Dienstpflicht“.

Krieg bedeutet Tod und Zerstörung

Kriege führen zu Zigtausenden von Toten, unzähligen Schwerverletzten, massiven Zerstörungen. Auch wenn über die Kriege kaum berichtet wird, so gibt es doch auf allen Seiten zahllose Opfer und Grausamkeiten. Über die Militärdienstpflicht werden Menschen zu Kanonenfutter gemacht. All diese Kriege treiben ungezählte Menschen in die Flucht, einen Teil auch nach Europa und Deutschland.

Abwehr von Geflüchteten

Die Festung Europa wird militärisch gesichert. Asylsuchende werden auf Lager außerhalb der Europäischen Union verwiesen und der Zugang zu Asylverfahren faktisch gestoppt. Das Asylrecht soll außer Kraft gesetzt werden. Widerrechtlich werden an vielen EU-Außengrenzen Geflüchtete über Pushbacks zurückgewiesen. Grenzkontrollen werden auch innerhalb der EU wieder eingeführt.

Kriegsgegner*innen unterstützen

In all den Ländern, die sich im Krieg befinden, gibt es aber auch Menschen, die sich dem Krieg verweigern, die sich aktiv für Frieden einsetzen, die dort Widerstand gegen Militarisierung und Krieg leisten. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Andere entziehen sich den Zwangsrekrutierungen. Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in einem Krieg sterben. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen.

Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung im Krieg zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, auch und gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für alle Kriegsflüchtlinge, verfolgte Kriegsdienstverweiger*innen und Kriegsgegner*innen. Ihnen gilt unsere Unterstützung!

Stoppt Militarisierung und Wehrpflicht

Die Pläne der vermutlich neuen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in Deutschland sehen eine umfassende Erfassung und eine verstärkte Rekrutierung neuer Soldat*innen vor. Perspektivisch sollen Zwangsverpflichtungen möglich sein, wenn die gewünschten Zahlen für die Bundeswehr nicht erreicht werden. Die Union fordert gar eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen.

Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Form der Wehrpflicht und die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Das würde einer Militarisierung Vorschub leisten. Stattdessen brauchen wir eine Stärkung des vorhandenen sozialen Engagements und eine breite Unterstützung von Ansätzen und Maßnahmen aus der Friedensarbeit und Konfliktforschung, die sich gegen Spaltung und Ausgrenzung in der Gesellschaft wenden.

Aufruf zu Aktionen zum 15. Mai 2025

Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Wir rufen Gruppen und Organisationen dazu auf, sich mit Aktionen und Veranstaltungen vor Ort daran zu beteiligen. An vielen Orten wollen wir die Stimmen von Kriegsdienstverweiger*innen mit eigenen Erklärungen an die Öffentlichkeit bringen. In einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Aktion sollen diese schließlich in Berlin präsentiert werden.

– Sammelt Stimmen und Erklärungen von Kriegsdienstverweiger*innen;

– Organisiert Aktionen und Veranstaltungen. Vorschläge finden sich unter https://objectwarcampaign.org/mitmachen/

Initiiert von: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Bund für Soziale Verteidigung (BSV); Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Connection e.V.; Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bundesverband, Gruppe Stuttgart; Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); Forum Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche in Baden (FFE); Forum gewerkschaftliche Linke Berlin; Frauennetzwerk für Frieden e. V.; Friedensbüro Salzburg; Friedensinitiative Nottuln; Greifswalder Initiative Frieden Jetzt; GrüneAlternative; Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK); Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig; KURVE Wustrow – Bildungs- und Begegnungsstätte für gewaltfreie Aktion e.V.; Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschland; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi Deutsche Sektion; pax christi Rottenburg-Stuttgart; Redaktion und Verlag Graswurzelrevolution;

18 März, 2025

Undifferenziert und Waffen glorifizierend – Unsere Stellungnahme zur Sendung „zur Sache Baden-Württemberg“

Stellungnahme der DFG-VK Baden-Württemberg zur SWR-Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ vom vergangenen Donnerstag, den 13.03.2025: „Waffen schmieden für den Frieden“

Mit Befremden haben wir die Darstellung in der Sendung „Zur Sache BW“ zur Kenntnis genommen. Besonders irritiert uns die Glorifizierung von Waffen im Kontext der Friedensbildung. Die Suggestion, dass Frieden durch die Herstellung oder den Einsatz von Waffen erreicht werden könne, widerspricht grundlegend unseren Überzeugungen als pazifistische Organisation.

Auch wir wurden im Vorfeld der Sendung angefragt, ob wir Kontakt zu einem Reservisten vermitteln könnten, der den Dienst verweigert hat. Dies lehnten wir ab – und die Ausstrahlung der Sendung hat unsere Entscheidung bestätigt. Bereits in der Vergangenheit mussten wir erleben, wie Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegs-/Reservistendienst verweigern, durch mediale Berichterstattung an den Pranger gestellt oder einseitig dargestellt wurden, was negative Folgen für das Alltagsleben nach sich zog. Dazu gehören unter anderem berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung oder psychische Belastungen durch öffentliche Stigmatisierung.

Aus diesem Grund können wir niemandem, der sich mit der Absicht zur Verweigerung an uns wendet, guten Gewissens empfehlen, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn sie oder er das nicht ausdrücklich wünscht. In Zeiten einer völlig panischen und überstürzten Militarisierung ist es umso wichtiger, dass die Rechte von Kriegsdienstverweigerern gewahrt bleiben und sie nicht durch öffentliche Bloßstellung abgeschreckt oder unter Druck gesetzt werden.

Die Berichterstattung in der Sendung „Zur Sache BW“ empfinden wir als einseitig und wenig differenziert. Die wachsende Zahl von Menschen, die sich mit der Bitte um Beratung bei uns melden, zeigt jedoch, dass das Thema immer dringlicher wird. Beinahe täglich erreichen uns in Baden-Württemberg Anfragen von Reservistinnen und Reservisten, die sich aus Überzeugung gegen eine weitere Teilnahme am Militärdienst entscheiden möchten.

Wir fordern eine ausgewogenere Berichterstattung, die auch die Perspektiven von Kriegsdienstverweigerern ernst nimmt und ihren Schutz gewährleistet, anstatt sie öffentlich zu exponieren. Gerne können Sie auch unsere Expert*innen zu Wort kommen lassen, die anonymisiert über die Erfahrungen und Beweggründe von Verweigerern berichten können.

Frieden lässt sich nicht durch Waffen schaffen – für uns bleibt gewaltfreie Konfliktlösung der einzige gangbare Weg.

DFG-VK Baden-Württemberg

13 März, 2025

Stoppen Sie die Aufrüstung! Stimmen Sie gegen die geplante Grundgesetzänderung!

Appell an die Abgeordneten des deutschen Bundestages:

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, wenden uns an alle Mitglieder des 20. Bundestages und appellieren an Sie, die unbegrenzte Aufrüstung zu stoppen und gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen. Entscheiden Sie allein nach Ihrem Gewissen und unterwerfen Sie sich nicht einem Fraktionszwang! 

Wir appellieren vor allem an die rund 330 Abgeordneten, die im neu gewählten Bundestag nicht mehr vertreten sein werden: Sagen Sie ´Nein!´ zu der geplanten Änderung des Grundgesetzes! Sie haben vor drei Jahren schon einmal die Entscheidung getroffen, per Grundgesetzänderung 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr mittels Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Jetzt sollen Sie erneut einer Grundgesetzänderung zustimmen, um dieses Mal sogar einen Blankoscheck für die Bundeswehr auszustellen. Der Vorschlag, die Ausgaben des Verteidigungshaushaltes, die über einem Prozent des BIP liegen, von der „Schuldenbremse“ auszunehmen, bedeutet genau das. Die weitere Aufrüstung soll also uneingeschränkt durch Schulden finanziert werden können, während alle anderen Auf- und Ausgaben des Staates der Haushaltsdisziplin unterworfen bleiben. 

Statt einer demokratisch schwierigen Ad-hoc-Entscheidung des abgewählten Bundestages, die in ein neues Wettrüsten münden kann, fordern wir eine breite gesellschaftliche Debatte mit dem neu gewählten Bundestag darüber, wie wir in Zukunft Frieden und menschliche Sicherheit in Europa gestalten wollen. 

Wir glauben daran, dass wir einen nachhaltigen Frieden nur durch Abrüstung, Rüstungskontrolle und Konzepte gemeinsamer Sicherheit erreichen können, statt durch Hochrüstung. 

Wie viel Geld wollen Sie für Waffen und Menschen bezahlen, um potentiell andere Menschen töten zu können? Wie viele Panzer, Drohnen und Soldat:innen braucht es, damit wir uns wieder sicher fühlen dürfen? 

Wir wollen keine Feinde, sondern Menschen sein! 

Sie müssen die Aufrüstung vom Ende her denken und alles in Ihrer Macht Stehende tun, um zivile Konfliktlösungen zu suchen. 

Berlin, 12.3.2025 

Deutsche Friedensgesellscha – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) 

Netzwerk Friedenskooperave 

13 März, 2025

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

eine Analyse von Connection e.V. vom 12.03.2025:

Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

Die Entscheidung hat es in sich, gerade auch bezüglich der Auslegung des Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung nach dem Grundgesetz.

Zum aktuellen Fall

Zunächst aber ein Hinweis auf den Fall, zu dem der BGH den Beschluss gefasst hat. Eine Verfassungsbeschwerde wäre in dem Verfahren sinnvoll und notwendig. Der Betroffene hat dem aber bislang nicht zugestimmt.

Noch ein weiterer Hinweis: Die Auslieferung war von der Ukraine wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt beantragt worden, nicht wegen Kriegsdienstverweigerung oder einer anderen Militärstraftat. Damit war überhaupt der Weg für ein Auslieferungsverfahren offen. Bei ausschließlich militärischen Straftaten, so sieht es das Europäische Auslieferungsabkommen in Artikel 4 und das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in § 7 vor, darf nicht ausgeliefert werden.

Grundsatz der BGH-Entscheidung

Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern. Diese Feststellung widerspricht einer Entscheidung des BGH von 1977 (BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 – 4 ARs/6/77) und ist allein schon deshalb ein Politikum.

In dem aktuellen Beschluss vom 16. Januar 2025 lautet der Leitsatz: „Verweigert der Verfolgte im Auslieferungsverfahren nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe und ist nicht gewährleistet, dass er nach seiner Auslieferung nicht zum Kriegsdienst im ersuchenden Staat herangezogen wird und im Fall seiner Verweigerung keine Bestrafung zu erwarten hat, begründet dies jedenfalls dann kein Auslieferungshindernis, wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung deshalb nicht gewährleistet“ (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2025 – 4 ARs 11/24).

Es gibt bereits verschiedene Stellungnahmen zum Beschluss des BGH, die zum Teil sehr ausführlich auf die rechtlichen Hintergründe eingehen. Wir wollen an dieser Stelle die wesentlichsten Punkte benennen, die gegen die Auslegung des BGH sprechen und die politische Bedeutung des Beschlusses bezüglich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung einschätzen.

Bundesgerichtshof zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach dem Grundgesetz

Der BGH geht aber noch über seinen Leitsatz hinaus. Er kommt – ohne dass dies eigentlich Thema des Auslieferungsantrages sein müsste – zu dem Schluss, dass in letzter Konsequenz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall keinen Bestand haben könnte. Beim BGH klingt das so: Es „erscheint auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.“

Das muss in der Tat als ein Angriff auf das Grundrecht auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG gelesen werden. Gerade weil der BGH diese Aussage nicht als Feststellung trifft, sondern sozusagen als mögliche Folgerung darstellt – und das sogar wiederholt –, spiegelt sich hier der Versuch wider, die Allgemeingültigkeit des Grundrechtes in Frage zu stellen. Im Kern geht es darum, ob ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung genau dann gilt, wenn es darauf ankommt: im Krieg. Oder ob, wie der BGH formuliert, das Recht in so einem Fall ausgesetzt oder eingeschränkt werden darf. Hier ist klar zu sagen: Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist allgemeingültig!

Prof. Dr. Kathrin Groh ist in einem Beitrag auf verfassungsblog.de ausführlich auf diese Fragestellung eingegangen und kommt zu dem Schluss: „Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ist auf den Kriegsfall zugeschnitten. Sein unantastbarer Kernbereich verlangt gerade für den Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Der Kernbereich von Art. 4 Abs. 3 GG ist abwägungsfest.“

Zunächst stellt sie fest, dass der Parlamentarische Rat in Abwägung verschiedener Formulierungen sich dann doch dazu entschieden hatte, „jede Gewissensentscheidung als ein Grundrecht anzuerkennen, aus der sich für den einzelnen ein Tötungsverbot im Krieg ergibt, gegen das er nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann.“ Das bedeutet, und hier verweist sie auf das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht „im Kriegsfall eben nicht einfach so außer Kraft gesetzt werden darf“.

Sie verweist auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht sich in seiner ersten Entscheidung zum Artikel 4 Abs. 3 GG mit der Frage befasste, ob der Militärdienst verweigert werden könne. Es ging also um die Frage, ob das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht nur bedeutet, sich dem Kriegsdienst im Falle eines Krieges zu verweigern, sondern bereits vorher. Und das hat das Bundesverfassungsgericht klar bejaht, auf dem Grundsatz, dass der Kern des Grundrechts die Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ist. Höhere Bedeutung habe also das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Krieg, erst daraus folge auch das Recht, den Militärdienst zu verweigern.

Wie aber kommt der BGH nun zu dem Schluss, das sei alles anders. Er verweist dabei insbesondere auf die 1968 erfolgte Ergänzung des Art. 12a GG, der für Notstand oder Kriegsfall weitreichende Möglichkeiten der Dienstverpflichtung vorsieht. Aber der Verweis ist falsch, wie Kathrin Groh darlegt. In Art. 12a Abs. 2, Satz 3 steht es ganz eindeutig: „Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.“ Kurz: Dienstverpflichtungen sind möglich, aber anerkannte Kriegsdienstverweiger*innen können und dürfen nicht zur Bundeswehr einberufen werden.

Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung – Der Fall Ukraine

Der BGH befasste sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der hatte 2011 im Verfahren Bayatyan gegen Armenien festgestellt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Teil des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstehen ist, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Diese Norm, so der BGH, bleibe jedoch hinter dem Schutzniveau von Art. 4 Abs. 3 GG zurück. Insbesondere im Notstandsfall, also auch im Kriegsfall, unterliege sie weitergehenden Einschränkungen.

Nun hatte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Tat bei den bisherigen Entscheidungen in aller Regel auf Fälle beschränkt, die in Friedenszeiten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einforderten. Es gibt also nur wenige Aussagen des EGMR, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Ein Hinweis wird gegeben in den Richtlinien zu Artikel 9 der EMRK, die vom EGMR selbst herausgegeben sind. Dort wird auf das Urteil Mammadov und andere gegen Aserbaidschan verwiesen. Der EGMR kommt zu dem Schluss: „Der bloße Hinweis auf die ‚Notwendigkeit zur Verteidigung der territorialen Integrität des Staates‘ ist für sich genommen kein Grund, das Fehlen eines angemessenen alternativen Dienstes zu rechtfertigen.“ Übertragen auf die Situation in der Ukraine müsste das zumindest heißen, dass die Ukraine schwerwiegende Gründe aufzeigen müsste, um dieses Recht auszusetzen. Welche Gründe tatsächlich schwer genug wiegen, bleibt aufgrund fehlender Rechtsprechung des EGMR offen.

Der BGH greift das auf und stellt mit Verweis auf möglicherweise vorliegende schwerwiegende Gründe fest: „Wird das Leben einer Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jeder Vertragsstaat gemäß Art. 15 Abs. 1 EMRK Maßnahmen treffen, die von den in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweisen, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.“ Damit begründet der BGH, das auch der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verteidigungsfall ausgesetzt werden könne. Der BGH unterzieht dies aber keiner Prüfung. Hat denn die Ukraine das Recht des Artikels 9 EMRK wirklich formal korrekt ausgesetzt und dies entsprechend begründet?

Dazu gibt es ein Verfahren. Das sieht vor, dass Vertragsstaaten der EMRK dem Generalsekretär des Europarates mitteilen, welche Artikel der EMRK aufgrund einer Notlage ausgesetzt werden. Dazu gibt es eine Aufstellung der Ukraine vom 4. April 2024 (Note verbale No. 31011/32-119-46585). In der Anlage „Revised Notification about the derogation measures…“ wird erläutert, welche Artikel ausgesetzt sind bzw. welche Veränderungen vorgenommen wurden. Es heißt dort von Seiten der Ukraine: „Die Ausnahmeregelung gemäß den zuvor definierten Artikel 3, 8(3), 9, 13, 20, 22, 24, 26, 27 des (Internationalen) Paktes (über bürgerliche und politische Rechte) und Artikel 4(3), 9, 13, 14, 16 der (Europäischen Menschenrechts-)Konvention wird zurückgenommen.“

Konkret bedeutet das, dass die Ukraine die Einschränkungen des Rechtes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die mit Einführung des Kriegsrechts auferlegt wurden, im April 2024 zurückgezogen hat. Mithin muss die Ukraine auch das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung garantieren. Das Recht ist jedoch seit Kriegsbeginn ausgesetzt. Kriegsdienstverweiger*innen werden strafrechtlich verfolgt und zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Das heißt auch, dass der BGH hier fahrlässig eine wesentliche Information unterschlagen hat. Die Folgerung, dass die Ausnahmeregelung für die Ukraine zutreffe, und daher ein Kriegsdienstverweigerer ausgeliefert werden könne, ist falsch.

Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung – Internationaler Pakt

Der BGH befasst sich auch mit den Folgerungen, die sich aus Artikel 18 Abs. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (im Folgenden Internationaler Pakt) ergeben. Er erkennt zwar an, dass der UN-Menschenrechtsausschuss auf Grundlage der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Artikel 18 jedermann das Recht gibt, nicht zur Anwendung tödlicher Gewalt gezwungen zu werden. Damit sieht der UN-Menschenrechtsausschuss hier sehr wohl ein allgemeines Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 18 Abs. 1 ist sogar unter den Schutz gestellt, auch in einem Notstandsfall zu gelten. Artikel 4 des Internationalen Paktes stellt das eindeutig fest. Der Artikel 18 darf also im Grundsatz nicht angetastet werden, auch nicht in einem Kriegsfalle.

Dann verweist der BGH allerdings auf Art. 18 Abs. 3 des Internationalen Paktes, wonach „gesetzlich vorgesehene Einschränkungen“ möglich sind, die zum „Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.“ Damit begründet der BGH, dass diese Einschränkung eben doch möglich sei. Er setzt also allgemeine Einschränkungen dem grundsätzlichen Menschenrecht gegenüber und wertet diese als höherwertig an.

Der UN-Menschenrechtsrat hingegen hat hierzu eine klare Stellungnahme abgegeben, die vom BGH nicht gewürdigt wird. In dem Bericht „Conscientious objection to military service“ vom 23. April 2024 kommt der Rat zu dem Schluss: „Nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte lässt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit keine Ausnahme zu, im Gegensatz zur Religions- oder Weltanschauungsfreiheit, die den in Artikel 18 (3) vorgesehenen Einschränkungen unterliegen kann. Darüber hinaus schließt Artikel 4 (2) des Paktes eine Abweichung von den in Artikel 18 genannten Rechten aus. Folglich darf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als fester Bestandteil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden, auch nicht in einer Zeit des öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht.“ (Absatz 6)

In den Schlussfolgerungen wird festgestellt: „Staaten sollten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in ihren nationalen Rechtssystemen anerkennen. In Übereinstimmung mit dem internationalen Menschenrecht sollte die innerstaatliche Rechtsgrundlage sein:

(a) allgemein und alle Formen von Gedanken, Gewissen und Religion einschließen, die durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt sind;

(b) anwendbar auf alle Formen des Militärdienstes, einschließlich des freiwilligen Dienstes und Dienstes in der Reserve, da sich Gedanken, Gewissen und Religion im Laufe der Zeit ändern können;

(c) anwendbar in allen Kontexten, einschließlich Situationen bewaffneter Konflikte und während einer Mobilisierung;

(d) ohne Bedingungen gesetzt durch Ausführungsgesetze;

(e) einklagbar.“

Schlussfolgerungen

Wir müssen also feststellen, dass der BGH auch unter Vorspiegelung falscher Grundlagen einen Beschluss gefasst hat, der das Menschen- und Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gerade im Kriegsfall in Abrede stellt. Es wird also darauf ankommen, in weiteren Verfahren diese Frage erneut aufzuwerfen und so eine Rücknahme des BGH-Beschlusses zu erreichen.

Das Urteil bedeutet aber noch mehr. Es geht über die rein juristische Auseinandersetzung weit hinaus. Wir kennen dies ja bereits aus der politischen Auseinandersetzung. Der Artikel 4 Absatz 3 GG wurde immer wieder restriktiv ausgelegt und Kriegsdienstverweiger*innen Steine in den Weg gelegt. Nur eine politische Auseinandersetzung konnte hier Verbesserungen erreichen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts der von der Politik geforderten Kriegsertüchtigung steigt nun der BGH mit ein und postuliert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung als Schönwetter-Recht, das im Kriegsfall nicht mehr gilt. Das ist haarsträubend, in höchstem Maße gefährlich und bedarf dringend einer Korrektur.

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