Ein Kommentar unseres Mitglieds Theodor Ziegler aus christlich-pazifistischer Sicht
- Anliegen
Die EKD möchte, so die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehrs, mit dieser Denkschrift die friedensethische Urteilsfähigkeit stärken. Das in der letzten Friedensdenkschrift aus dem Jahr 2007 ausgeführte Leitbild des Gerechten Friedens solle aktualisiert und konkretisiert werden. Das biblisch-theologische Zeugnis solle mit den gegenwärtigen Erfahrungen und der interdisziplinären friedensethischen Expertise in Zusammenhang gebracht werden. Die zentralen Themen, für die Orientierung gegeben werden solle, seien „friedensethische Güterabwägungen in Bezug auf konventionelle und nukleare Abschreckung, um Waffenlieferungen, um Wehr- und Dienstpflicht, um die Herausforderungen hybrider Kriegsführung und Terrorismus“. (S. 5, 6)
Kritik: Die interdisziplinäre Expertise wurde offenkundig nur teilweise eingeholt. Auch fehlt die wichtige Frage nach Alternativen zur militärischen Friedenssicherung und die Einbeziehung der vorhandenen Forschung zu gewaltfreier, ziviler Konfliktaustragung. Der Verteidigungskrieg – konventionell und atomar (wobei man hier meint, sich nur auf den Atomwaffenbesitz zur Abschreckung beschränken zu können) (Zif. 145) wird nicht kategorisch ausgeschlossenen, sondern einer friedensethischen Güterabwägung anheimgestellt. Ebenso wenig berücksichtigt werden die mangelnde Zielführung militärischer Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie das damit verbundene menschliche Leid bei der betroffenen Zivilbevölkerung, aber auch bei den eingesetzten Soldaten (PTBS). Auch wäre angesichts der aktuellen Aufrüstungspolitik eine Reflexion des in diesem Jahr 80 Jahre alten Stuttgarter Schuldbekenntnisses zum kirchlichen Versagen im Hitlerreich und Zweiten Weltkrieg angezeigt gewesen.
2. Vorgehen
Nach dem „überhasteten Ende“ des Afghanistankriegs und dem Beginn des russischen Eroberungskrieg in der Ukraine habe der Rat der EKD im September 2022 die Weiterentwicklung seiner friedensethischen Position beschlossen. Vier Konsultationstagungen in Evangelischen Akademien sollten „den Aktualisierungsbedarf der bisherigen Friedensethik vermessen“. Das friedensethische Redaktionsteam des Kammernetzwerkes habe dann den erarbeiteten Text mit der von Landesbischof Friedrich Kramer, dem Friedensbeauftragten des Rates der EKD, geleiteten Friedenwerkstatt, bestehend aus Fachleuten verschiedener friedensethischer Arbeitsfelder „ausgiebig diskutiert“. Das überarbeitete Konzept habe der Rat der EKD „mit großer Zustimmung aufgenommen“ und mit obigem Titel zu veröffentlichen. (S.7)
Kritik: Nachdem es der christlich-pazifistische Ansatz (Friedenslogik, Szenario Sicherheit-neu-denken. Von der militärischen zur zivilen Sicherheitspolitik.) auf der letzten EKD-Friedenssynode 2019 in Dresden nur ins vorbereitende Lesebuch geschafft hatte, initiierte ich als am friedensethischen Prozess der badischen Landeskirche Beteiligter im November 2022 eine Videokonferenzgruppe von über dreißig ausgewiesenen Expertinnen und Experten mit einer christlich-pazifistischen Haltung aus ganz Deutschland mit dem Ziel einer Eingabe an die EKD, die Denkschrift von 2007 weiterzuentwickeln: Die Gewaltfreiheit sollte im Blick auf die biblische Friedensbotschaft und die Menschenrechte nicht nur die vorrangige, sondern die einzige Option sein. Infolgedessen sollte die EKD auf die ultima ratio militärischer Gewalt generell verzichten und sich tatkräftig für den Aufbau einer zivilen Sicherheitspolitik engagieren. Die vom EKD-Friedensbeauftragten gegebene Zusage, unsere Initiative in den Konsultationsprozess einzubeziehen, wurde leider nicht realisiert. Auf mein Insistieren bei der dritten Akademietagung in Bad Boll hin, konnte die Initiative Sicherheit neu denken (SND) auf der vierten Tagung in Loccum, bei der es um Zivile Friedensdienste gehen sollte, wenigstens neben schon drei bestehenden Workshops an einem Nachmittag noch einen vierten anbieten.
3. Fragwürdige evangelische Friedensethik – Beispiele
Kirsten Fehrs betont, neben der „bleibenden, prinzipiellen Orientierung evangelischer Friedensethik an Jesus Predigt der Gewaltfreiheit“, würden die vier Dimensionen, Schutz vor Gewalt, Förderung von Freiheit, Abbau von Ungleichheiten sowie der friedensfördernde Umgang mit Pluralität, neu profiliert. „Neu akzentuiert“ sei „das Zusammendenken von Friedensethik und Sicherheitspolitik“ . (S. 8)
Kritik: Mit dieser Formulierung von der „prinzipiellen Orientierung“ ist der Abweichung vom Prinzip hin zur Bejahung der Notwendigkeit militärischer Gewalt unter bestimmten Bedingungen weiterhin Tür und Tor geöffnet. Insbesondere dann, wenn man der Auffassung ist, zum Schutz vor Gewalt militärischer Gewalt zu bedürfen. Solange der Schutz vor Gewalt nicht mit der Erkenntnis einhergeht, dass das Leben jedes Menschen das höchste Gut ist und deshalb auch der Verteidigungskrieg nicht zielführend sein kann, wird die proklamierte „evangelische Friedensethik“ ihrem geistlichen, auf Jesus Christus bezogenen Anspruch nicht gerecht. Nimmt man die biblische Friedensspur des alten und des neuen Testaments ernst, hätte es einer fünften Friedensdimension bedurft: der Bemühung um Alternativen zur militärischen Friedenssicherung. Dass dies im vorhergehenden Konsultationsprozess so gut wie keine Rolle gespielt hatte, zeigt sich nun auch in der vorliegenden Denkschrift.
An dieser Stelle sei ein Blick auf die Zusammensetzung der 14-köpfigen Redaktionsgruppe gestattet. Die eine Hälfte der Personen ist mir durch Tagungen bekannt, bei der anderen Hälfte habe ich recherchiert. Ihre friedensethischen Positionen sind entweder militärbefürwortend (teils mit beruflichen Bezügen zur Bundeswehr) oder indifferent. Eine Persönlichkeit mit einer christlich-pazifistischen Haltung konnte ich bislang nicht entdecken – wobei ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen lasse. In dieser Hinsicht gibt es zur Denkschrift von 2007 keinen Unterschied. Von der EKD als Volkskirche wäre jedoch zu erwarten gewesen, bei einem so strittigen Sachverhalt (gleich dem „Beutelsbacher Konsens“ für die Bildungsarbeit) auch die andere Position, dies sich nicht nur „prinzipiell“ auf Jesu Friedensethik bezieht, sondern sich konsequent bemüht, diese in die Aktualität einzubringen, an den Konsultationen und in der Redaktionsgruppe zu beteiligen. Das hätte möglicherweise zu einigen Dissens-Kapiteln geführt, die jedoch die in der EKD vorhandenen Überzeugungsunterschiede besser wiedergegeben hätten. Dass das der Goldenen Regel Jesu (Mt 7,12) entsprechende Konzept der Friedenslogik nur in apologetischer Absicht Erwähnung findet (S.13), ebenso das diese in eine politische Strategie umsetzende Szenario Sicherheit neu denken, lässt bestimmte Vorfestlegungen in der Autorenschaft oder deren Auftraggeberin vermuten.
Demzufolge werden die Begriffe „Verteidigung“ und „Sicherheitspolitik“ im Wesentlichen militärisch gedacht.
Der geistliche Schluss des Vorwortes (S. 10), vom „Glauben an den Gott des Friedens“ getragen zu sein, und „eine verantwortbare evangelische Friedensethik unter den Frieden Gottes zu stellen“ sowie „an einer Überwindung aller Gewalt zu arbeiten“ wie auch die theologischen Aussagen zu Beginn und am Schluss der Erörterungen, stehen in einem starken Gegensatz zu einigen mit dieser Denkschrift in Erwägung gezogenen Optionen.
Diese die ganze Denkschrift durchziehende Widersprüchlichkeit wird schon in der ersten Kernaussage (S. 13) ersichtlich:
„Angesichts der Grausamkeit von Tod, Vergewaltigung, Verletzung und Traumatisierung durch bewaffnete Konflikte“ müsse der Schutz vor Gewalt im Zentrum der politischen, zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Bemühungen stehen.
Kritik: So weit ist die Aussage plausibel und begrüßenswert. Wenn dann jedoch der Schutz vor Gewalt an die Garantie der territorialen Integrität eines Landes gekoppelt wird und diese mit dem „maßvollen Ausbau“ der militärischen Kapazitäten verknüpft wird, ist zu fragen, wie man mittels dieses Zirkelschlusses die Kriegsgefahr wirklich abbauen möchte. Befremdlich ist auch die komplementäre Zuordnung von militärischer Sicherheitspolitik und Friedenslogik. Das gleichnamige politologische Konzept1 scheint hier nicht verstanden worden zu sein.
Nachfolgend seien noch ein paar Beispiele für die Spannung zwischen theologischen Erkenntnissen und der daraus gefolgerten Ethik benannt:
„Den Frieden, für den Christus steht, kann der Mensch nicht aus eigener Kraft schaffen. … Friede bleibt Gabe Gottes, sein Gelingen liegt letztlich in Gottes Hand.“ (Zif. 5)
„Im Gebet des Vaterunsers kann die Kraft entstehen, sich dem Willen Gottes zu unterordnen.“ (Zif. 9)
Kritik: Einverstanden, wir Menschen können auch mit gewaltfreien Strategien keine absoluten Lösungen erreichen. Es jedoch von vornherein nicht ernsthaft zu versuchen, erinnert an Jesu Gleichnis von den anvertrauten Talenten, bei dem ein Beauftragter das anvertraute Kapital vergräbt (Mt 25, 14 ff). Die Reden Jesu ermutigen zum Handeln in aller Bescheidenheit. Wenn wir bitten, „dein Wille geschehe wie im Himmel, so auf Erden, “ dann kommt es zunächst darauf an, den Willen Gottes von der sogar den Feind einschließenden Nächstenliebe, ernsthaft versuchen zu erfüllen.
Zum Ausdruck kommt diese widersprüchliche Friedenshaltung auch in Zif. 11, wo an den Noachitischen Friedensbund Gottes erinnert wird, an den Auftrag, dem Frieden nachzujagen (Hebr. 12,14) und als Botschafter Christi für die Versöhnung zu wirken (2.Kor. 5,20).
Im nachfolgenden Absatz (Zif. 12) werden jedoch für den Notfall „Zwangsmaßnahmen“ als erforderlich erklärt. Die ethisch sehr bedeutsame Unterscheidung zwischen persönlicher Notwehr bzw. Nothilfe und staatlicher militärischer Verteidigung oder Nothilfe, zwischen polizeilichen und militärischen Zwangsmaßnahmen unterbleibt. (Zif.14)
Pazifistischen Initiativen wie dem Konziliaren Prozess, den ökumenischen Versammlungen, der Initiative Sicherheit-neu-denken wird lediglich die Rolle als „politische Impulsgeber“ zugutegehalten, die zur „sensiblen Wahrnehmung latenter und offener Militarisierungsprozesse in unserer Gesellschaft“ aufforderten. (Ziff. 14-16) Im Fortgang der weiteren Erörterungen scheint dies jedoch keine Beachtung mehr zu finden.
„Als universale politische Ethik lässt sich der Pazifismus des kategorischen Gewaltverzichts ethisch nicht legitimieren.“ Es wird kritisiert, dass die von pazifistischer Seite vorgebrachten Beispiele für erfolgreiche gewaltfreie Widerstandsaktionen sich nicht auf die Abwehr einer Besatzungsmacht und zur Verteidigung von Staatsgrenzen übertragen ließen. (Zif. 17).
„Gewalt muss – notfalls mit Gegengewalt eingedämmt werden, ohne aber das Ziel der Überwindung von Gewalt aus den Augen zu verlieren.“ (Zif. 18)
Kritik: Man stelle sich diese Aussagen in Bezug auf die Ablehnung des Verbots der Sklaverei oder der Todesstrafe vor. Es gibt deren kategorische Verbote, zumindest in einigen demokratischen Staaten. Krieg bedeutet jedoch, durch den damit verbundenen Militärzwang und die Tötung von Menschenmassen, eine Potenzierung von Sklaverei und Todesstrafe in unvorstellbarem Maße, weshalb bei der ablehnenden Bewertung „militärischer Zwangsmaßnahmen“ mindestens ebenso kategorisch geurteilt werden kann und muss.
Dass die Empirie gewaltfreier Verteidigung von Staaten bislang nicht vorhanden ist, erklärt sich schlicht damit, dass fast alle Staaten dieser Welt eine Armee haben. In den ersten vier Monaten des russischen Angriffskriegs wurden jedoch über 200 Beispiele gewaltfreien Widerstands durch die Bewohner von Ortschaften, der Bürgermeister oft vornedran, dokumentiert. 2 Dieser spontane zivile Widerstand wurde dann jedoch doch durch den von der ukrainischen Zentralregierung angeordneten Verteidigungskrieg weggedrängt.
Bei einer friedensethischen Beurteilung hätte nunmehr zwischen dem Leid durch ein Besatzungsregime einerseits (Verlust der Souveränität und Demokratie) und dem hunderttausendfachen Tod von Menschen, hunderttausendfacher Verstümmelung, seelischer Traumatisierung, der enormen Zerstörungen von Häusern, Infrastruktur, Verminung landwirtschaftlicher Flächen, Vergiftung von Böden und Grundwasser usw. andererseits abgewogen werden müssen (vgl. 1. Kön 3,16 ff). All das wurde in der Denkschrift nicht bedacht, die Suche nach dem kleineren Übel unterblieb.
Ganz außer Acht lässt die Denkschrift die Vorgeschichte des Ukrainekriegs. Sie ist nicht nur mit Putinschen Großmachtsplänen zu begründen, sondern auch mit den Denkspielen der Heritage Foundation in Washington über die globale US-Vormachtstellung und die Einhegung Russland. Des Weiteren mit der absprachewidrigen Nato-Osterweiterung und mit der Mittelstreckenraketenstationierung Obamas nahe der Grenzen Russlands in Polen und Rumänien, was den Konflikt weiter anheizte.
„Zivile Konfliktbearbeitung besitzt grundsätzlich Vorrang vor militärischen Mitteln.“ (Zif. 33)
Kritik: Diese schon in früheren Denkschriften formulierte Vorrangsbekundung beinhaltet automatisch den Nachrang, der in der Wirklichkeit von Staat und Kirche faktisch den Vorrang darstellt. Betrachtet man die personellen und finanziellen Gewichtungen, wird das anhaltende Desinteresse an der dringend notwendigen Entwicklung einer zivilen Sicherheitspolitik belegt. Vom Vorrang zu sprechen und den Nachrang militärischer Rüstung bis hin zu Atomwaffen (Zif. 145) und zum Präventivkrieg (Zif. 147) zwar unter vielen Vorbehalten, aber schlussendlich doch zu billigen, ist nicht glaubwürdig. Erst mit der Entscheidung für den Aufbau einer zivilen Sicherheitspolitik und dem damit korrespondierenden Abbau des Militärs, könnte man zu Recht von einer sicherheitspolitischen Zeitenwende sprechen. Was seit Olaf Scholz‘ Äußerung im Deutschen Bundestag in Gang gesetzt wurde und durch diese Denkschrift auch noch kirchlich kräftig unterstützt wird, ist leider eine Wende rückwärts.
Der Großteil der Denkschrift widmet sich nun den Details der aktuellen militärpolitischen Debatte zur Schließung militärischer „Fähigkeitslücken“ , zu den Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, der hybriden Kriegsführung, dem Rüsten im Weltall, der Frage der Wehr- und allgemeinen Dienstpflicht bis hin zur Notwendigkeit atomarer Abschreckung. In all diesen Fragen wird abgewogen, werden Bedenken geäußert und Kriterien benannt – jedoch die grundsätzliche Ablehnung der militärischen Friedenssicherung leider nicht erwogen.
Würde man im Sinne des Schöpfungsglaubens und der von Jesus gelehrten universellen Nächstenliebe die in der Denkschrift häufig betonte Schutzpflicht über die eigene Nation und das eigene Militärbündnis hinaus auf alle Menschen ausdehnen, verböte sich das Festhalten an militärischen Mitteln zur Friedenssicherung. Denkbar für die Bekämpfung internationaler Kriminalität und Terror wäre neben dem Ursachenabbau durch eine faire Weltwirtschaft die Bildung internationaler Polizeien auf weltregionalen Ebenen als Restgewalt.3
Wenn wiederholt auf die Einhegung der friedensgefährdenden „destruktiven Mächte“ in der erlösungsbedürftigen Welt hingewiesen (z.B. in Zif 187) und dabei die Destruktivität der westlichen Welt und Nato-Staaten nicht auch selbstkritisch klar benannt wird, kann die evangelische Friedensethik weiterhin ihrem friedensstiftenden (= pazifistischen) Auftrag durch Jesus (Mt 5,9) nicht gerecht werden.
4. Schlussbemerkungen
a. Schreibstil
Die Ausdrucksweise, der Gebrauch von Fremdwörtern und Fachbegriffen ohne Erläuterungen erweist die Denkschrift als für nichtakademische Gemeindeglieder bzw. gar Wehrpflichtige schwer verständlich. In einer Volkskirche sollte allgemeinverständlich formuliert werden.
b. Folgerung aus der offenkundigen Einseitigkeit
Wenn die EKD dem eigenen Dialoganspruch mit pazifistischen evangelischen Christen bislang nur in sehr begrenztem Maße und auch nur außerhalb der Denkschriftabfassung gerecht wird, könnten sich die bislang „Ausgegrenzten“ , möglicherweise in ökumenischer Verbundenheit, an die Erstellung einer alternativen Friedensdenkschrift im Geiste der biblischen Friedensbotschaft machen. Vielleicht käme es dadurch zu dem notwendigen Dialog in Kirche und Gesellschaft. Es wäre zu hoffen.
Autor: Dr. phil. Theodor Ziegler, Religionspädagoge, Baiersbronn/Schwarzwald
1siehe: Birckenbach, Hanne-Margret (2023) Friedenslogik verstehen, Wochenschauverlag Frankfurt
2 Felip Daza Sierra (2022) Ukrainischer Ziviler Widerstand im Angesicht des Krieges https://www.sicherheitneudenken.de/media/download/variant/306812/ukraine-gewaltfreier-ziviler-widerstand-study-deutsche-fassung-november-2022-de.pdf
3Harmsen u.a. (2023) Weltinnenpolitik und internationale Polizei https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/themen-entdecken/literatur-sprach-und-kulturwissenschaften/interdisziplinaere-geisteswissenschaft/57967/weltinnenpolitik-und-internationale-polizei?c=1747










































